Rechtliches: Firma behält Gehalt ein

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Hallo,

Folgender Fall:

vor ca. 14 Monaten war ich für etwa 3 wochen auf 400€ Basis bei einer Fleischerei als Auslieferungsfahrer angestellt. An meinem letzten Arbeitstag hatte ich einen Unfall mit dem Firmenfahrzeug, die Schuld lag eindeutig bei mir. Der Unfall ist bei weniger als Schrittgeschwindigkeit passiert, die entstandenen Kosten (die exakte Zahl habe ich nie erfahren) wurde vom Inhaber der Fleischerei noch am Unfallort auf etwa 80k€ geschätzt. Diese Summe halte ich für übertrieben, ich würde die Situation so einschätzen, das etwa 30k€ Schaden entstanden sind.

Natürlich wurde ich noch am selben Tag gekündigt, da ich noch in der Probezeit war. Dazu gab es eine sehr demütigende Szene, nämlich einen Tobsucht-Anfall incl übelster Beleidigungen in Mitten einer belebten Fußgängerzone, in der gerade Wochenmarkt war.

Ich habe insg. Lohnforderungen von 235€ (+/- 5€) an diese Firma, die ich gerne haben möchte. Schließlich habe ich für dieses Geld gearbeitet und es steht mir zu.

Rechtlich bin ich an dem Unfall zwar Schuld, Menschlich betrachtet, war das eine Situation in der jeder Mensch genauso gehandelt hätte. Mich würde es wundern, wenn mein damaliger Chef in der selben Situation nicht auch diesen Unfall verursacht hätte.

Unfallhergang:

enger Wochenmarkt, Mutter kommt mit Kind auf Fahrrad mir entgegen, fährt in einem Affenzahn sehr nah an dem Firmenfahrzeug vorbei, ich reagiere intuitiv und weiche etwas nach rechts aus. Mit dem hervorstehenden Kofferaufbau hinter dem Fahrerhaus (nur mit den äußersten 2cm) habe ich dann die Markise eines Eisverkaufswagens getroffen, die Markise hat den Kofferaufbau etwa einen Meter eingerissen, der Eiswagen hat sich um 45° gedreht, dabei ist die Eismaschine umgefallen und die Keramik-Elemente in der Kühlung der Eismaschine sind zerbrochen. Eine solche Eismaschine kostet je nach Ausführung zwischen 25k€ und 45k€. Natürlich musste auch der Aufbau auf dem Firmenfahrzeug erneuert werden.

Die Geschwindigkeit die ich mit dem Fahrzeug hatte, war höchstens 5km/h, da dieser Unfall direkt nach dem losfahren passiert ist (ich war etwa 5m gefahren), ich bergauf fahren musste und es sowieso sehr eng war.

Die Kündigung wurde mir noch am selben Tag überreicht, mit der Aussage, das ich auf mein Gehalt verzichten könne. Zum Glück habe ich die Verzichtserklärung nicht unterschrieben, lediglich die Kündigung und damit den Empfang der Kündigung quittiert.

Ein Bekannter sagte mir, das ich in jedem Fall Anspruch auf diese 235€ hätte. Und das Gehaltsansprüche erst nach 10 Jahren verjähren würden.

Was soll ich tun ? Wie soll ich nun reagieren ?

Gruß Antiarbusto

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Es scheint ja wohl offensichtlich (Tobsuchtsanfall, Verzichtserklärung), dass dir dein ehemaliger Chef das Geld nicht zahlen will und wird. In diesem Fall würde ich dich zu einem Anwalt schicken, der dich bei den folgenden Schritten unterstützen wird. Manchmal macht schon solch ein Schreiben vom Anwalt so viel Eindruck, dass der Chef klein beigibt. War bei meiner Freundin ähnlich, die hatte auch so einen dickköpfigen Chef, der Gelder einbehalten wollte und sie auch noch auf derbste beleidigt hatte, und zwar dankenswerterweise per Mail, so dass wir alles schön schriftlich vorliegen hatten, der Idiot, naja, Schnee von gestern.

Mein Tip an dich: Ruhig bleiben, du hast Recht. Der Unfall ist der Firma passiert und die ist hoffentlich dagegen versichert. Ich hab als Zivi auchn Unfall gebaut und die haben das professionell geregelt, da gabs überhaupt kein Gerede von Forderungen mir gegenüber. Aber wie gesagt, lass dir das alles von einem Anwalt auseinanderdröseln, wie das bei deinem Fall konkret aussieht. Es gibt Anwälte, bei denen die Erstberatung kostenlos ist, also hast du nichtmal Kosten. Ansonsten lohnt es sich vielleicht auch 50e zu investieren, um 235 zu bekommen, musst du entscheiden. Jedenfalls kannst du hier im Forum keine rechtlich verbindlichen Hilfestellungen erwarten, die sind soweit ich weiß auch verboten.

bearbeitet von Kebap

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Meine persönliche Ansicht: Ob die Schuld wirklich komplett bei Dir liegt bezweifle ich etwas, Fahrräder haben auf dem Wochenmarkt wohl kaum etwas verloren (bei uns ist der Marktplatz z. B. Fußgängerzone), zudem sollte der Mutti auch ohne Fuzo klar sein, daß sie nicht zwischen dem Lieferverkehr einfach so durchradeln kann. Zudem *muß* der Arbeitgeber das Auto zumindest Haftpflicht versichern, und wenn er auf die Kasko verzichtet, dann ist es sein Risiko. Dir sollte man nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in die Tasche langen können. Aber: IANAL.

Schau mal, ob es bei Dir in der Stadt eine kostenfreie Rechtsberatung gibt, frag ggfs. mal beim nächsten Amtsgericht danach, und laß Dir in einer Erstberatung erklären, wie die Sachlage tatsächlich genau ist. ich sehe gute Chancen, daß Du - mit etwas Aufwand zwar - an Dein sauer verdientes Geld kommst.

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Du hast einen Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohns. Nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung in Verbindung mit der alten Rechtsprechung zu der gefahrgeneigten Arbeit haftet ein Arbeitnehmer bei Schäden im Zusammenhang mit seiner Arbeit nur bei Vorsatz voll. Bei grober Fahrlässigkeit haftet er anteilig, bei normaler Fahrlässigkeit gar nicht. Letztere dürfte hier vorliegen. Für das Vorliegen der groben Fahrlässigkeit ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig. Allerdings müsstest Du gegebenenfalls den Abschluss eines Arbeitsvertrages überhaupt und die Lohnhöhe nachweisen.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern meine Meinung als Privatmann.

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Palandt-Putzo § 611 Rz. 156ff; BAG NJW 1995, 210.

Keine Hobbyjuristen-Briefe schreiben, über die lacht sich jeder kaputt.

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Gast Xajorkith

Achtet bitte darauf, dass Rechtsberatung (auch in Internetforen) nur von Rechtsanwälten und teilweise von Steuerberatern vorgenommen werden darf.

Du wirst dich also an einen Anwalt wenden müssen oder selber ins Gesetz www.dejure.org gucken müssen.

Viele Grüße

X-Man

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Gast
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