Handytarife für PUA's ;)

9 Beiträge in diesem Thema

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Ja servus,

Morgen läuft mein Handyvertrag ausund ich brauch was Neues!

dabei würd mich interessieren was ihr so empfehlen könnt.

Telefonierverhalten:

Ich schätz ich telefonier so ca. 1 Stunde pro Monat. Netze sind dabei querbeet... man kann sich die HBs halt nicht nach netz aussuchen ;)

Die bösen SMS verwend ich eigentlich nur bei guten Freunden und Verwandtschaft. Sind vielleicht 20-30 SMS pro Monat.

Dabei wäre allerdings noch zu beachten, dass ich im moment noch zu Hause wohn und in 2 Monaten zum Studieren wegziehen werd und mit dann wohl keinen Festnetzanschluss holen werd. Ich kann auch schlecht einschätzen wie die Kommunikation zu Kumpels und so dann sein wird... könnt dann also auch über die Stunde hinausgehen :/

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Hol' Dir eine Discounter-Prepaid-Karte, die billigsten sind momentan bei 9 cent / min. Dann telefonierst Du schon sehr günstig und bist erstmal ungebunden. teltarif.de ist eine Seite, bei der Du Dich informieren kannst.

Wenn Du dann ne Studibude hast, kannst Du überlegen, ob es Sinn macht, was anderes zu holen (ggfs. in Verbindung mit Internet).

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Danke für die seite :)

Also ich denk es wird Callmobile oder Maxxim. 8 bzw. 9 Cent in alle Netze und SMS und gratis Nummernmitnahme is echt nich übel, dazu noch D1 Netzqualität (nich so wie fonic oder simyo)

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Mitnahme der Rufnummer ist meist aber nur bei deinem neuen Anbieter kostenlos, der alte wird eine Gebühr dafür erheben (40 Euro oder so)..

mfg

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Gerade vorhin eine Meldung gelesen - wenn sie "gratis Nummernmitnahme" anbieten, dann müssen sie auch die Gebühren des vorherigen Anbieters übernehmen, sonst gibt's ne Abmahnung. Darauf würde ich pochen.

kann ich in dem Artikel aber leider nichts drüber finden...naja ich frage mal Mr. Google.

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bei callmobile steht :

Rufnummer kostenlos mitnehmen³... und unter "³" steht: Dies beinhaltet nicht mögliche Kosten bei Ihrem bisherigen Diensteanbieter.

Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme der Rufnummer bei Ihrem bisherigen Anbieter kostenpflichtig sein kann. Dabei ist die gesetzliche Höchstgrenze für die Gebühr mit € 30,- festgelegt.

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