Mietrecht

6 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

Also liebe Leute ich brauch eure Hilfe bzw Tipps zu folgendem Thema: Mietrecht

Ich wohne in einer WG als Untermieter, und will so schnell wie es geht ausziehen. Jetzt habe ich eine Kündigung zum 1. August geschrieben + 3 Monate Kündigunsfrist, müsste ich also zum 1 November raus. Da ich aber schon am 15. September ausziehen will müsste ich, wenn ich kein Nachmieter finde 1.5 Monate doppelt Miete zahlen. (Was für mich unter Umständen möglich wäre) Jetzt bekam ich aber Post von meinem Hauptmieter das laut Vertrag ich immer nur bis zum 3. Werkttag des übernächsten Monats kündigen kann. Also sprich erst zum 1. November. Und dann noch 3 Monate kündigunsfrist....naja das ist mir halt zu lange. Ich will am 15. 9 raus, weil ich der neuen Wohnung zugesagt habe.

Sodele ich abe meine jetzige Wohnung im Internet ausgeschreiben und es haben sich schon Intressenten gemeldet.

Nur befürchte ich das meine Mitbeowhnerin, sie ist eine sehr große Zicke, mir einen Strich durch die Rechnung machen will und keinen Neuen Nachmieter akzeptiert und ich somit nicht ausziehen kann..vorerstjedenfalls.

Kann man da irgendwas machen bzgl den Nachmieter? Also das ich auf jedenfall ausziehen kann, wenn ich einen Nachmieter habe??

Gibt es noich andere Tricks??

lg stil

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
akzeptiert und ich somit nicht ausziehen kann..vorerstjedenfalls.

Kann man da irgendwas machen bzgl den Nachmieter? Also das ich auf jedenfall ausziehen kann, wenn ich einen Nachmieter habe??

Gibt es noich andere Tricks??

lg stil

wenn nicht mit mieter klar (u.a. schriftlich) vereinbart: NEIN!

Aber ein TiPP: hol ein Mieter, lass ihn deine Mitbewohnerin gamen(u.a. ihm PickUp beibringen) und Fclosen, so dass eine win-win situation entsteht. ^_^

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

ok dann bitte alle würzburger pua bitte melden....ich habe einen auftrag...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Mit wem hast Du jetzt den Vertrag, mit dem "Hauptmieter" der Wohnung, der sie wiederum von Eigentümer gemietet hat, oder bist Du gleichberechtigter Mieter zusammen mit Deiner Mitbewohnerin? Wenn ersteres, dann hat der Eigentümer in Bezug auf Dein Mietverhältnis nix zu melden.

Aber egal mit wem Du ihn hast: was steht für eine Kündigungsfrist im Vertrag, was sagt das Gesetz zum Thema Mietvertrag und Kündigung (Google hilft Dir)?

Tip: werde Mitglied im Mieterbund, die haben dann Anwälte, die Dich fundiert beraten können.

bearbeitet von William Villain

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

ja irgendwie ist das komsich bei mir...

ich habe ein vertrag mit den elten meiner mitbewohnerin unterschreiben. dort steht ich bin ein gleichberechtigter mieter. bei den eigetnümern der wohnung (die byrische versorgungs kammer) sagte mir aber das nur der vater meiner mitbewohnerin als hauptmieter eingeschreiben ist und ich als untermieter...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Das ist echt mal kompliziert. Geh zum Anwalt bzw. schaue mal, ob es irgendwo eine kostenfreie Rechtsberatung gibt, in meiner Stadt z.B. im Amtsgericht (aber das ist in BW, nicht BY). Oder geh zum Mieterbund und trete ein.

So wie ich das sehe, ist der Papa Deiner Mitbewohnerin Dein Vertragspartner, und nicht die BVK, also sollten auch die Fristen in Deinem Vertrag gelten, und nicht das, was die BVK gerne hätte. Es sei denn, in Deinem Vertrag steht irgendwas davon, daß Du damit auch einen Vertrag mit der BVK eingehst. Aber IANAL.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Mitgliedskonto, oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Mitgliedskonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Mitgliedskonto erstellen

Registriere Dich ganz einfach in unserer Community.

Mitgliedskonto registrieren

Anmelden

Du hast bereits ein Mitgliedskonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.