Mann muss Unterhalt für Kind zahlen, das gar nicht seins ist

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Wer noch ein bisschen Blutdruck am Abend braucht:

Also Männer, don't stick your dick in crazy!

Und lieber mal nen DNA Test machen, bevor ihr was unterschreibt.

Zitat

 

Ein Familienvater hat versucht, eine von ihm unterschriebene Vaterschaftsanerkennung für ungültig zu erklären. Er hatte herausgefunden, dass er nicht der wahre Erzeuger des Kindes ist. Doch mit seinem Einwand kam er nicht durch. 

Ende 2023 lehnte das Bundesgericht seinen Antrag ab. Es warf dem Genfer laut «20 Minutes» vor, zu lange mit der Durchführung von DNA-Tests gewartet und «keinen Grund geltend gemacht zu haben, der eine solche Verzögerung entschuldbar machen könnte». In solchen Situationen legt die Rechtsprechung Fristen fest, die der 40-Jährige überschritten hat. Dieser Entscheid hat zur Folge, dass er der rechtliche Vater des heute neun Jahre alten Kindes bleibt, auch wenn er beweisen konnte, dass er biologisch nicht der Vater des Kindes ist.

 

Die Geschichte nahm ihren Lauf im Jahr 2014. Ein Mann hatte laut der «Tribune de Genève» eine kurze Affäre mit einer Bernerin. Daraus ging ein Kind hervor. Der Mann unterzeichnete im Anschluss eine Vaterschaftsanerkennung und verpflichtete sich dazu, der Mutter des Neugeborenen 250 Franken Unterhalt pro Monat zu zahlen. Der kleine Bub leidet an einer Erbkrankheit, die nur dann weitergegeben werden kann, wenn beide Elternteile Träger des Krankheitsgens sind.

2019 lernte der Genfer eine andere Frau kennen. Er lässt einen Gentest durchführen, da er denkt, das Gen in sich zu tragen. Dabei kommt heraus, dass er das besagte Gen gar nicht hat. Ein Jahr später wiederholte er nach einer weiteren Geburt den Test. Wieder fiel das Ergebnis negativ aus. Er ist also nicht der Vater des Kindes. Im Jahr 2021 leitete der 40-Jährige die Klage auf Anfechtung der Vaterschaft ein.

https://www.20min.ch/story/bundesgericht-klage-wegen-vaterschaftsanerkennung-abgelehnt-596695824627

 

 

 
bearbeitet von holywater

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Versteh deinen Punkt. Aber welcher Mann, der sich auf "sein" Kind freut, sagt beim Jugendamt "Nein!" und wartet die Geburt des Kindes und den nachfolgenden Vaterschaftstest ab? Die Praxis ähnelt eher dem Läuten der Hochzeitsglocken: "Klar Schatz, wir lieben uns ja, wie du sagst, war 'ne dumme Idee von mir, das Thema Ehevertrag anzusprechen, sorry!"

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Ist das ein Fall aus der Schweiz? Und wenn ja, in wiefern gilt das auch für Deutschland?

 

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Gast
Am 10.1.2024 um 06:01 , darklife schrieb:

Ist das ein Fall aus der Schweiz? Und wenn ja, in wiefern gilt das auch für Deutschland?

 

Gilt in Deutschland sinngemäß. Stichwort: Rechtssicherheit für das Kind.
Vaterschaft musst Du sofort anfechten, wenn diesbezügliche Infos vorliegen.

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vor 9 Minuten, 101Dalmatiner schrieb:

Vaterschaft musst Du sofort anfechten, wenn diesbezügliche Infos vorliegen.

Hat er ja gemacht. Das Ergebnis kann man im Eingangspost lesen.

Deshalb die Frage, ob das hier auch so gehandhabt werden würde. Sprich, ob es ebensolche Fristen hier auch gibt.

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Gast
vor 2 Minuten, darklife schrieb:

Hat er ja gemacht. Das Ergebnis kann man im Eingangspost lesen.

Deshalb die Frage, ob das hier auch so gehandhabt werden würde. Sprich, ob es ebensolche Fristen hier auch gibt.

Hat er eben nicht gemacht. Er hätte 2019 die Vaterschaft bestreiten müssen, als glasklar war, der er nicht der Vater sein kann. Nicht erst 2 Jahre später.
Und ja, das gilt auch für DE. Nochmal das Stichwort: Rechtssicherheit für das Kind.

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vor 2 Minuten, 101Dalmatiner schrieb:

Er hätte 2019 die Vaterschaft bestreiten müssen,

Hast du recht, hab ich mich verlesen.

Am 3.1.2024 um 17:03 , holywater schrieb:

zu lange mit der Durchführung von DNA-Tests gewartet

Allerdings liest sich das auch so, als ob er DIREKT einen DNA-Test hätte machen lassen sollen, statt blind die Vaterschaft anzuerkennen.
Glaube das war am Ende der Punkt, der ihm das Genick gebrochen hat.

Und jetzt kommt der Punkt:
Welche Fristen gelten denn in Deutschland?

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