Untermieter, Wasserschade, wer zahlt?

4 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

Liebes Forum,

ich habe einen Untermieter in meiner Wohnung in Hamburg. 

Nun gab es einen Wasserschaden, weil sich der Warmwasserschlauch gelöst hat. 

Er schrieb, dass er es sofort an seine Versicherung weitergegeben hat. 

Und nun kam heute aber folgende Mail:
 

Zitat

ich habe mich mit meiner Versicherung (HUK Coburg)  in Verbindung gesetzt und gebe Folgendes zur Kenntnis: Der Warmwasserschlauch wurde nicht von mir verbaut. Er wurde bereits vor Beginn meines Untermietverhältnisses angebracht. Da von meiner Person keine Handlung mit Schadensfolge ausging, fällt der entstandene Schaden nicht in den Zuständigkeitsbereich meiner Versicherung. 

Woher soll ich wissen, dass er nicht etwas am Warmwasserschlauch gemacht hat? Da ich nur Haftpflicht für meine jetzige Wohnung besitze, wäre das echt mies. 

Hoffe jemand hat einen Rat. 

bearbeitet von Vin26

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Um was für einen "Warmwasserschlauch" handelt es sich? 

Wo ist dieser angebracht? 

Wie hat sich der Schlauch gelöst? War das aufgrund von natürlichem Verschleiss oder durch Manipulation?

 

Und was für Schäden sind aufgetreten?

Schäden an beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen wie Möbeln, Teppichen oder Elektrogeräten?

Wasserschaden am Gebäude oder fest mit dem Gebäude verbundenen Einbauten. Beispiel: Leitungs- oder Heizungswasser tritt durch ein defektes Rohr aus und beschädigt Boden und Wände.

 

Je nachdem was genau vorliegt, zahlt eine andere Versicherung: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung oder Privathaftpflichtversicherung.

 

 

Und grundsätzlich gilt:

Der Mieter der Wohnung haftet für von einem Untermieter verursachten Schäden. In der Regel haftet der Hauptmieter gegenüber dem Eigentümer / Vermieter der Wohnung ("Hauptvermieter") für die Kosten einer Reparatur, oder Behebung eines Schadens durch Erneuerung einer Sache.

 

 

 

bearbeitet von holywater
  • LIKE 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Also Chat GPT 4 sagt hierzu:

In dieser Situation gibt es mehrere Aspekte zu beachten:

  1. Verantwortlichkeit für den Wasserschaden: Grundsätzlich ist derjenige für einen Schaden verantwortlich, der ihn verursacht hat. Wenn der Wasserschaden durch den Warmwasserschlauch entstanden ist, der bereits vor dem Einzug des Untermieters installiert war, liegt die Verantwortung möglicherweise bei Ihnen als Hauptmieter oder Vermieter. Es sei denn, der Untermieter hat nachweislich Änderungen am Schlauch vorgenommen.

  2. Beweislast: Die Beweislast, dass der Untermieter den Schaden verursacht hat, liegt bei Ihnen. Ohne Beweise, dass der Untermieter den Schlauch manipuliert hat, ist es schwierig, ihn haftbar zu machen.

  3. Versicherungssituation: Da der Untermieter bereits mit seiner Versicherung (HUK Coburg) Rücksprache gehalten hat und diese den Schaden nicht übernimmt, müssten Sie sich an Ihre eigene Haftpflichtversicherung wenden. Es ist wichtig zu klären, ob Ihre Haftpflichtversicherung Schäden an der Mietwohnung abdeckt.

  4. Klärung mit der Versicherung: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und schildern Sie den Fall. Die Versicherung kann Ihnen genauere Informationen darüber geben, ob und inwieweit solche Schäden abgedeckt sind.

  5. Rechtliche Beratung: Es könnte sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, insbesondere wenn der Schaden erheblich ist. Ein Anwalt für Mietrecht kann Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und Ihnen bei der Klärung der Verantwortlichkeiten helfen.

  6. Vorsorgemaßnahmen für die Zukunft: Überlegen Sie, ob zusätzliche Versicherungen (wie eine Wohngebäudeversicherung, sofern Sie Eigentümer sind) oder eine Anpassung Ihrer bestehenden Versicherung sinnvoll sind, um sich gegen ähnliche Vorfälle in Zukunft abzusichern.

Zusammenfassend ist es wichtig, mit Ihrer Versicherung zu sprechen und ggf. rechtlichen Rat einzuholen, um die Situation zu klären und zu erfahren, welche Schritte Sie unternehmen können.

  • LIKE 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Ohne die genaue Ursache des Schadens zu kennen, kann man das nicht beantworten. Zunächst einmal ist der Eigentümer/Vermieter für die Unterhaltung der Mietsache verantwortlich. Möglicherweise kann der sich bei dir schadlos halten, wenn du die Schadensursache gesetzt hast (das Handeln deines UM hast du ggü. dem Vermieter zu vertreten) und möglicherweise kannst du dich wiederum bei deinem UM schadlos halten, wenn dieser den Schaden verursacht hat. Ein Direktanspruch Vermieter - Untermieter dürfte nur im Ausnahmefall gegeben sein.

Wenn es zum Schwur kommt, ist die maßgebliche Frage aber nicht, woher du wissen sollst, dass er nichts am Schlauch gemacht hat, sondern ob du beweisen kannst, dass er was am Schlauch gemacht (oder den Schaden auf sonstige Weise zu vertreten) hat. Denn die Beweislast trägt der Anspruchsteller. 

Chat GPT ist in diesem Fall also gar nicht mal so unbrauchbar. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Mitgliedskonto, oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Mitgliedskonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Mitgliedskonto erstellen

Registriere Dich ganz einfach in unserer Community.

Mitgliedskonto registrieren

Anmelden

Du hast bereits ein Mitgliedskonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.