Arbeit und Bewerbung um Jobs

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Tag zusammen,

ich habe aus meinem letzten Arbeitsverhältnis noch kein finales Arbeitszeugnis erhalten. Dieses Arbeitsverhältnis bestand knapp 8 1/2 Jahre. Ich habe bisher 2 Zwischenzeugnisse. Ein Zeugnis ist 6 Jahre lat, das andere 8 Monate. Beide entsprechen der Gesamtnote 2, also einem Gut. Das letzte Zeugnis ist bzgl. Tätigkeitsauflistungen unvollständig, teilweise fehlerhaft und korrekturbedürftig.

Wodurch kann man in einer zukünftigen Bewerbung das letzte Arbeitsverhältnis belegen? Sollte in der Bewerbung der letzte Job aufgeführt und mit keinem Zwischenzeugnis belegt werden? Und soll das endgültige Arbeitszeugnis nachgereicht werden, sobald man dieses Zeugnis ausgehändigt bekommen hat?

Kennt sich jemand aus?

 

bearbeitet von Alibi093

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vor 10 Stunden, Alibi093 schrieb:

Tag zusammen,

ich habe aus meinem letzten Arbeitsverhältnis noch kein finales Arbeitszeugnis erhalten.

Wie lange wartest du bereits darauf?

Allenfalls Schreiben an die Ex-Firma aufsetzen mit einer Frist bis wann du das haben willst.

Habe aber auch schon Geschichten gehört, wo es mehrere Monate gedauert hat.

vor 10 Stunden, Alibi093 schrieb:

Dieses Arbeitsverhältnis bestand knapp 8 1/2 Jahre. Ich habe bisher 2 Zwischenzeugnisse. Ein Zeugnis ist 6 Jahre lat, das andere 8 Monate. Beide entsprechen der Gesamtnote 2, also einem Gut. Das letzte Zeugnis ist bzgl. Tätigkeitsauflistungen unvollständig, teilweise fehlerhaft und korrekturbedürftig.

Ist halt schade, wenn du sowas akzeptierst wenn es nicht in Ordnung ist. Aber passiert.

vor 10 Stunden, Alibi093 schrieb:

Wodurch kann man in einer zukünftigen Bewerbung das letzte Arbeitsverhältnis belegen?

Mit einem Zwischenzeugnis. Die also unbedingt beilegen.

vor 10 Stunden, Alibi093 schrieb:

Sollte in der Bewerbung der letzte Job aufgeführt und mit keinem Zwischenzeugnis belegt werden?

Im CV natürlich alles lückenlos dokumentieren und alle verfügbaren Dokumente beilegen.

Wenn kein Endzeugnis vorhanden ist, dann Zwischenzeugnis beilegen.

vor 10 Stunden, Alibi093 schrieb:

Und soll das endgültige Arbeitszeugnis nachgereicht werden, sobald man dieses Zeugnis ausgehändigt bekommen hat?

Auf jeden Fall erwähnen, dass man das nachreichen kann, falls vom Arbeitgeber gewünscht. Oft ist das jedoch gar nicht von Belang, wenn das Zwischenzeugnis in Ordnung ist.

vor 10 Stunden, Alibi093 schrieb:

Kennt sich jemand aus?

Ja

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