Frage zum Erbrecht

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Guten Morgen zusammen,

 

ich wollte mal fragen, ob sich hier jemand mit Erbrecht auskennt und mir eine Frage beantworten kann.

Ich habe mal eine Mindmap erstellt wie momentan die Konstellation ist. Dort steht auch, wer bereits verstorben ist bzw. wer notariell im Testament "enterbt" wurde.

Unbenannt.jpg

 

Meine Fragen sind:

  • Was bedeutet "enterbt" im Erbrecht?
  • Es gibt doch den sogenannten Pflichtanteil. Dieser müsste doch auch den Enkeln zu Gute kommen, oder?
  • Und kann der Erblasser einfach seine eigenen Kinder und Enkel überspringen und sein Vermögen an die Urenkel vererben?
  • Was passiert mit Enkel 1 (not. Enterbt) vom verstorbenen Kind des Erblassers? Das wäre ja eigentlich jetzt nach dem Tod des Kind 2 50%iger Erbe? Kann man das so einfach enterben?

Würde mich freuen, wenn mir hier jemand mal eine Hilfestellung geben könnte.

Nachtrag und Beispielrechnung.

Das gesetzliche Erbrecht sieht bei Enterbung glaube ich 50% des gesetzlichen Erbes vor, korrekt?

Das heißt ja, dass Kind 1 und Enkel 1 jeweils 25% erhalten, also 50% bleiben übrig.
Die restlichen 50%, werden denn wieder auf Enkel 2 und 3 anteilig mit 50% verrechnet.

 

vereinfachte Rechnung:

100 €
- 50 %
= 50 €
- 50 %

=25 € / 2

12,5 € für beide Urenkel?

Dann erben die (enterbten) Kinder und Urenkel des Erblassers ja dennoch den Großteil?

bearbeitet von LastActionHero

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Aus persl. Erfahrung ein guter Rat. 3,5 Euro in die Hand nehmen und zu einem wirklich guten Rechtsanwalt für Erbrecht gehen und sich beraten lassen. 

Sind Schenkungen, gemischste Schenkung usw. vorhanden? Ist die Betreuungsseite geregelt? 

 

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Aus ebenfalls persönlicher Erfahrung selbiger Tipp. Offiziell regeln.  Eventuell ist es sinnvoller jetzt Leute auszubezahlen die dann auf ihr Erbe verzichten. Oder jetzt schon entsprechende Schenkungen vorzunehmen. Gerade in Konstruktionen mit mehreren Personen.

wird richtig richtig richtig anstrengend wenn plötzlich etwas passiert und einfach das Erbrecht greift. Und dann wird’s auch deutlich teurer 

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