Berufliche Orientierungslosigkeit

96 Beiträge in diesem Thema

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vor 13 Stunden, marc111 schrieb:

Friedrich Merz möchte Kürzungen beim Bürgergeld.

Der Kerl möchte vieles, was medial gerade jetzt gut bei den Leuten ankommt. Kurz darauf rudert er zurück bzw. seine Fraktion stimmt komplett anders wie angekündigt.

Fazit: Bürgergeld bleibt und wir haben tendenziell immer mehr Lappen in der Gesellschaft. Beruflicher Erfolg (nicht um jeden Preis) ist wichtig für die persönliche Entwicklung und kommt bei Frauen gut ab.

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vor 43 Minuten, realduckman schrieb:

Der Kerl möchte vieles, was medial gerade jetzt gut bei den Leuten ankommt. Kurz darauf rudert er zurück bzw. seine Fraktion stimmt komplett anders wie angekündigt.

Fazit: Bürgergeld bleibt und wir haben tendenziell immer mehr Lappen in der Gesellschaft. Beruflicher Erfolg (nicht um jeden Preis) ist wichtig für die persönliche Entwicklung und kommt bei Frauen gut ab.

Richtig. Es muss wieder was gutes bedeuten Leistung zu erbringen. Man sollte in sich die Freude und Leidenschaft dafür wieder entdecken. Und ja, für ein Mann spielt gerade das Testosteron eine Rolle. Ich kenne das selbst bei mir, gewisses Feuer und "Aggressivität" gehören dazu.

bearbeitet von Selfman

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Gast
vor 9 Stunden, Selfman schrieb:

Richtig. Es muss wieder was gutes bedeuten Leistung zu erbringen. Man sollte in sich die Freude und Leidenschaft dafür wieder entdecken.

 

vor 9 Stunden, realduckman schrieb:

Beruflicher Erfolg (nicht um jeden Preis) ist wichtig für die persönliche Entwicklung und kommt bei Frauen gut

Hier ab 7:09 Minuten: ist das für @Raketenbernd Ansporn die Arbeitslosigkeit zu beenden?

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Gehe ab Dezember wieder Teilzeit und nutze die restliche Zeit für meinen Roman...
Danke fürs Mitdenken. 🙂

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Gast
Am 23.11.2023 um 23:56 , Raketenbernd schrieb:

Gehe ab Dezember wieder Teilzeit und nutze die restliche Zeit für meinen Roman...
Danke fürs Mitdenken. 🙂

Wie wärs wenn du mit Eni zusammen einen Nachfolger von LdS und TfE schreibst?

Jetzt hast du relativ viel Zeit und mit so einem Werk könntest du etwas Geld verdienen😉

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Am 26.11.2023 um 17:46 , marc111 schrieb:

Wie wärs wenn du mit Eni zusammen einen Nachfolger von LdS und TfE schreibst?

Jetzt hast du relativ viel Zeit und mit so einem Werk könntest du etwas Geld verdienen😉

Wie bereits im anderen Thread geschrieben:
Müsste dazu nicht erstmal Eni selbst Bock haben?! 😄

Plus:
Gehe nun bereits seit Montag wieder arbeiten und schreibe ja auch meinen Roman.
Aber zugegeben, die Idee ist cool. 😄

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Gast
vor 2 Stunden, Raketenbernd schrieb:

Ein winzig kleines Update:

...Mein Chef hält große Stücke auf mich, lobte mich zur Weihnachtsfeier vor versammelter Mannschaft....

..- ich bin nun Freiberufler...

Du bist vermutlich Unternehmer, kein Freiberufler. Letzteres gibt es im IT-Bereich fast nicht (außer wenn Du hohe Qualifikationen wie z.B. ein abgeschlossenes Studium vorweisen kannst)...

Klar will Dein "Chef" Sozialabgaben sparen (und Dich deshalb nicht als Angestellten einstellen), aber das geht genau bis zur nächsten Prüfung der Sozialversicherungen gut.
Es reicht, wenn Du in einem Dienstplan Deines "Chefs" erscheinst oder Arbeitsanweisungen erhältst, dass Du als abhängig beschäftigt giltst.

Erkundige Dich mal, nicht dass Dir der SV-Betrug Deines "Chefs" irgendwann auf die Füße fällt.
Da geht es um Themen wie Haftpflichtversicherung, Sozialversicherung, Gewerbesteuer,...
Eine Beratung beim StB oder RA könnte sich lohnen.

Dein Vorteil ist jedenfalls, dass Du als Unternehmer jetzt auch andere lukrative Aufträge annehmen kannst, ohne irgendjemand zu fragen.

bearbeitet von Gast

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vor 9 Minuten, 101Dalmatiner schrieb:

Du bist vermutlich Unternehmer, kein Freiberufler. Letzteres gibt es im IT-Bereich fast nicht (außer wenn Du hohe Qualifikationen wie z.B. ein abgeschlossenes Studium vorweisen kannst)...

Das sind zwei paar Schuhe/Tätigkeiten.
Zum einen bin ich für 25h/Woche in einer IT-Bude angestellt.
Und als Berater für Technikkrams bin ich freiberuflich tätig. Mein Chef weiß das und er ist fein damit. Da sind keine Verstrickungen/Überschneidungen oder so.

Danke trotzdem fürs Mitdenken und Warnen! 🙂

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Gast
vor 51 Minuten, Raketenbernd schrieb:

Das sind zwei paar Schuhe/Tätigkeiten.
Zum einen bin ich für 25h/Woche in einer IT-Bude angestellt.
Und als Berater für Technikkrams bin ich freiberuflich tätig. Mein Chef weiß das und er ist fein damit. Da sind keine Verstrickungen/Überschneidungen oder so.

Danke trotzdem fürs Mitdenken und Warnen! 🙂

Speziell ohne abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Qualifikationen bist Du fast immer Unternehmer.
Und fast immer dann, wenn Du "Technikkram" (z.B. DSL-Anschlüsse, PC's,...) auch verkaufst oder vermittelst, statt eine Rechnung für die reine Beratungsleistung zu stellen.

Es könnte für Dich extrem sinnvoll sein, z.B. als UG statt als Einzelunternehmer (der voll persönlich haftet; betrifft auch Freiberufler) gewerblich aufzutreten.
Falls nicht, brauchst Du eine Haftpflichtversicherung. Die "netten" Leute, denen Du etwas verkaufst, sind rechtsschutzversichert, und zerren Dich wegen 100€ vor Gericht.

Wenn Du jetzt den Knall nicht gehört hast, tut es mir leid.
 

bearbeitet von Gast

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vor 53 Minuten, 101Dalmatiner schrieb:

Und fast immer dann, wenn Du "Technikkram" (z.B. DSL-Anschlüsse, PC's,...) auch verkaufst oder vermittelst, statt eine Beratung für eine Rechnung zu stellen.

Mein Tätigkeitsfeld gestaltet sich so:
Kunde XY hat ein Problem mit dem Smartphone oder bekommt den E-Paper seiner Tageszeitung nicht geöffnet, oder möchte die TV Kanäle sortiert bekommen, oder, oder, oder...

Dann trete ich in Erscheinung und schule und erkläre und schaue, dass ich einen gut verständlichen Weg aufzeigen kann. Ich verkaufe nichts, schraube nirgends rum. Ich bin lediglich Coach/Berater.

Wie siehst du es vor diesem Hintergrund?
Beim Finanzamt/Elster ist bei eben solchen Tätigkeiten "freiberuflich" angeraten.

Kurzer Reminder für mich:
Klarer und deutlicher schreiben, um Missverständnisse zu vermeiden. 🙂

bearbeitet von Raketenbernd
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Gast
vor 26 Minuten, Raketenbernd schrieb:

Mein Tätigkeitsfeld gestaltet sich so:
Kunde XY hat ein Problem mit dem Smartphone oder bekommt den E-Paper seiner Tageszeitung nicht geöffnet, oder möchte die TV Kanäle sortiert bekommen, oder, oder, oder...

Dann trete ich in Erscheinung und schule und erkläre und schaue, dass ich einen gut verständlichen Weg aufzeigen kann. Ich verkaufe nichts, schraube nirgends rum. Ich bin lediglich Coach/Berater.

Wie siehst du es vor diesem Hintergrund?
🙂

Wie ich das sehe, ist vergleichsweise egal.

Auf meinen ersten Blick bist Du Unternehmer (hast keine werthaltigen Qualifikationen, hast das Gebiet nicht studiert,…).

Eine fundierte Aussage kann ein StB oder das FA machen.

Abgesehen davon: Als Freiberufler hast Du extreme Einschränkungen bei der Berufsausübung. Ich selber habe für meine Selbstständigkeit im IT-Bereich gleich eine GmbH angemeldet, damit ich alles nicht erlaubnispflichtige machen kann, UND damit die Haftung von Dir weg ist.

bearbeitet von Gast

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vor 24 Minuten, Raketenbernd schrieb:

Mein Tätigkeitsfeld gestaltet sich so:
Kunde XY hat ein Problem mit dem Smartphone oder bekommt den E-Paper seiner Tageszeitung nicht geöffnet, oder möchte die TV Kanäle sortiert bekommen, oder, oder, oder...

Dann trete ich in Erscheinung und schule und erkläre und schaue, dass ich einen gut verständlichen Weg aufzeigen kann. Ich verkaufe nichts, schraube nirgends rum. Ich bin lediglich Coach/Berater.

Wie siehst du es vor diesem Hintergrund?
Beim Finanzamt/Elster ist bei eben solchen Tätigkeiten "freiberuflich" angeraten.

Kurzer Reminder für mich:
Klarer und deutlicher schreiben, um Missverständnisse zu vermeiden. 🙂

Naja, da bin ich eher bei Dalmatiner. Klingt nicht nach einer freiberuflichen Tätigkeit sondern nach einem Gewerbe. Aber am Ende bist es nicht du der das entscheidet. Wo sagt das Finanzamt denn, dass genau das eine freiberufliche Tätigkeit ist? Würde da mal ins Einkommenssteuergesetz schauen oder mit dem Finanzamt sprechen. 

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Steuerlich gesehen ist deine Tätigkeit gewerblich und nicht freiberuflich. Da du vermutlich dabei noch keine hohen Gewinne erzielst ist es erstmal aber nahezu egal, ob gewerblich oder freiberuflich.

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Danke nochmal, dass ihr mich hier sensibilisiert habt.
War mir da etwas zu sicher. Ist gut, da von euch nochmal Gegenwind bekommen zu haben.

Fand noch folgendes zum Thema:

1. Sie vermitteln systematisch Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem bestimmten Fachgebiet.
2. Diese Vermittlung erfolgt in organisierter und institutionalisierter Form. Ihr Coaching zeichnet sich durch die Form eines Schulprogramms aus.

Auch ein Einzelunterricht kann der Definition der unterrichtenden Tätigkeit entsprechen. Es kommt nicht auf die Anzahl an Teilnehmern an!

(Quelle: https://guhr-steuerberatung.de/blog/coach-freiberufler-oder-gewerbe)

Ich schule z.B. in Excel, Word, wie man Bildablage von Smartphone auf HDD betreibt, seinen TV einrichtet usw. Das könnte ich, ganz klar, als "Unterricht" definieren und bewerben.

Nur bei den individuellen Lösungen muss ich anscheinend aufpassen, denn die gehen offenbar ins Gewerbe, wie ihr bereits sagtet.

Am 19.12.2023 um 07:39 , realduckman schrieb:

Da du vermutlich dabei noch keine hohen Gewinne erzielst ist es erstmal aber nahezu egal, ob gewerblich oder freiberuflich.

Ja, das wird nichts großes. Es ist eher ein Zubrot, um meine Schulden schneller zu tilgen. Und ich möchte es natürlich so simpel wie möglich halten. Deshalb lieber EÜR als Doppelte Buchführung etc. etc.

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Gast
vor 2 Stunden, Raketenbernd schrieb:

Danke nochmal, dass ihr mich hier sensibilisiert habt.
War mir da etwas zu sicher. Ist gut, da von euch nochmal Gegenwind bekommen zu haben.

Fand noch folgendes zum Thema:

1. Sie vermitteln systematisch Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem bestimmten Fachgebiet.
2. Diese Vermittlung erfolgt in organisierter und institutionalisierter Form. Ihr Coaching zeichnet sich durch die Form eines Schulprogramms aus.

Auch ein Einzelunterricht kann der Definition der unterrichtenden Tätigkeit entsprechen.

Nein, Du unterrichtest nicht. Du bietest „IT-Support“ an. Die Rechtslage ist absolut eindeutig: Sofern Du nicht Ingenieur oder vergleichbar bist, und auch keine ingenieurmäßigen Tätigkeiten ausführst, bist Du Gewerbetreibender.

vor 2 Stunden, Raketenbernd schrieb:

Ja, das wird nichts großes. Es ist eher ein Zubrot, um meine Schulden schneller zu tilgen. Und ich möchte es natürlich so simpel wie möglich halten. Deshalb lieber EÜR als Doppelte Buchführung etc. etc.

Dann nimm einfach einen Nebenjob an, oder arbeite im Hauptjob länger.

Und nochmal: Du brauchst als Unternehmer eine Haftpflichtversicherung, oder eine Rechtsform mit Haftungsausschluss.

Abgesehen davon kann derzeit jeder, der von irgendwas im IT-Bereich Ahnung hat, viel Geld verdienen. Nicht beim Einrichten des Fernsehers der Nachbarn, aber z.B. im Onlinemarketing. 

bearbeitet von Gast

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Okay, @101Dalmatiner, da war ich nun echt zu schnell.
Das Thema muss nochmal auf den Prüfstand bei mir.

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Ist das Haftungsrisiko da echt so hoch? Ich sehe da weniger ein Problem darin.

 

vor 5 Stunden, Raketenbernd schrieb:

Danke nochmal, dass ihr mich hier sensibilisiert habt.
War mir da etwas zu sicher. Ist gut, da von euch nochmal Gegenwind bekommen zu haben.

Fand noch folgendes zum Thema:

1. Sie vermitteln systematisch Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem bestimmten Fachgebiet.
2. Diese Vermittlung erfolgt in organisierter und institutionalisierter Form. Ihr Coaching zeichnet sich durch die Form eines Schulprogramms aus.

Auch ein Einzelunterricht kann der Definition der unterrichtenden Tätigkeit entsprechen. Es kommt nicht auf die Anzahl an Teilnehmern an!

(Quelle: https://guhr-steuerberatung.de/blog/coach-freiberufler-oder-gewerbe)

Ich schule z.B. in Excel, Word, wie man Bildablage von Smartphone auf HDD betreibt, seinen TV einrichtet usw. Das könnte ich, ganz klar, als "Unterricht" definieren und bewerben.

Nur bei den individuellen Lösungen muss ich anscheinend aufpassen, denn die gehen offenbar ins Gewerbe, wie ihr bereits sagtet.

Ja, das wird nichts großes. Es ist eher ein Zubrot, um meine Schulden schneller zu tilgen. Und ich möchte es natürlich so simpel wie möglich halten. Deshalb lieber EÜR als Doppelte Buchführung etc. etc.

Unter 60.000 € Gewinn ist eh keine Bilanzierung notwendig. Daher passt alles.

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vor 7 Minuten, realduckman schrieb:

 

Unter 60.000 € Gewinn ist eh keine Bilanzierung notwendig. Daher passt alles.

Das ist ja nicht nur ein bilanzrechtliches Thema, sondern zB auch eines der Umsatzsteuer. TE soll sich vernünftigen Rat holen. Und sei es bei der IHK (bei der er ggf genauso Mitglied wird wie bei einer BG).

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vor 33 Minuten, Geschmunzelt schrieb:

Das ist ja nicht nur ein bilanzrechtliches Thema, sondern zB auch eines der Umsatzsteuer. TE soll sich vernünftigen Rat holen. Und sei es bei der IHK (bei der er ggf genauso Mitglied wird wie bei einer BG).

Da gibt es wirklich nicht viel steuerliches zu beachten bei so geringen Umsätzen. Unter 22.000 € fällt keine Umsatzsteuer an, 19 UStG.

Aber klar bei Bedarf kann er irgendwo Rat holen.

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vor 28 Minuten, realduckman schrieb:

Unter 22.000 € fällt keine Umsatzsteuer an, 19 UStG

Das ist ja nur der halbe Tatbestand, und abgesehen davon wissen wir nicht, welche Umsatz der TE macht. Erklärungspflichtig bleibt er nach meiner düsteren Erinnerung an das UStG auch, und von der Voranmeldungspflicht müsste er sich glaube ich befreien lassen.

Es gilt aber wie stets: der ordentliche Freiberufler berät nicht mal eben per Internetforum.

bearbeitet von Geschmunzelt
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