Kleiner Bafög-Betrug - Konsequenzen?

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Hi Leute,

 

kennt sich hiermit jemand aus:

 

Ich hab 2017 Bafög bezogen (nur 112,-€ monatlich) und bei der Antragstellung 2400,-€ Vermögen in Fonds vergessen anzugeben die ich in diesem Jahr auch verkauft habe um mein Studium zu finanzieren (hierbei Kapitalertrag von rd. 500€ erwirtschaftet).

Nun schreibt das Bafög Amt es möchte aufgrund dieser Kapitalerträge wissen wieviel Kapitalvermögen ich wirklich zum Zeitpunkt der Antragstellung hatte.

 

Ich weiß, eine falsche Angabe zu machen ist dumm gewesen, allerdings bin ich ja selbst mit den 2400,-€ noch lange unter dem 2017 geltenden Freibetrag von 7.500,-€.

 

Fragen:

- Kann das trotzdem ein Strafverfahren wegen Betruges nach sich ziehen (Obwohl dem Staat kein Schaden entstanden ist, da ich eh nur paar hundert Euro bekommen habe und die auch unter Angabe der 2.400€ bekommen hätte?)

- Wir würdet ihr euch diesbezüglich verhalten?

 

Also das Geld zurückzuzahlen und eine Geldbuße zu zahlen wäre absolut kein Problem, sehe den Fehler auch ein. Jedoch gehts hier ja wirklich um Peanuts, also hoffe ich ich habe mit geringen Konsequenzen zu rechnen. Was meint ihr?

 

Besten Dank vorab!

bearbeitet von JBH

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vor 2 Stunden, JBH schrieb:

Was meint ihr?

Gibt bestimmt einige windige Mitglieder hier die mehr dazu beitragen können. 

Wenn du aber schon selbst weisst dass du nicht über dem Betrag warst könntest du es einfach melden.

Ansonsten würde ich einen Anwalt konsultieren. Falls du keine Rechtschutz hast gibt es oft Anwälte die eine Erstberatung für ein Trinkgeld anbieten. 

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Hallo,

ich hatte in den Nullerjahren ca. 180€ zu viel auf dem Konto und dies nicht angegeben. Das Bafög-Amt verlangte eine Aufstellung meines Vermögens zum Zeitpunkt der Antragstellung und auch der Jahre zuvor. Das ging so weit, dass ich das Aktenzeichen (m)eines Verkehrsunfalls heraussuchte um zu belegen, dass ich unmittelbar vor dem Beginn des Bafög-Bezugs relativ viel Geld in ein neues Auto investiert habe. Am Ende zahlte ich die 180€ zurück, IIRC 35€ Verwarn-/Bußgeld, und das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Wie das bei 2400€ aussieht, kann ich nicht sagen.

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Gast

Ehrlicherweise kann ich mir nicht vorstellen das bei diesen Summen eine riesen Faß aufgemacht wird. Mach deine Angaben wahrheitsgemäß und belege diese dann sollte das ganze keine große Sache sein.

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Ohne Schaden kein Betrug, da es am Vermögensschaden fehlt. Versuchter Betrug ist denkbar, aber auch sehr unwahrscheinlich. Ich denke da kommt nichts mehr, wenn du die 2400€ angibst.

bearbeitet von uincom

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