Geld für Eigentumswohnung von Freundin?

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Hallo,

ich habe mir eine Eigentumswohnung ohne Kredit gekauft und ziehe mit meiner Freundin dort ein. Die Wohnung ist abbezahlt und ich zahle ca. 250 EUR Wohngeld + ganz normal Nebenkosten. Im Prinzip ist mein gespartes weg, werde aber von meinen Eltern noch Geld und ein Haus erben.

Mein Freundin hat zuvor in einer Mietswohnung gewohnt und hat ca. 1000 EUR Miete + Nebenkosten bezahlt. Netto hat sie ca. 4.000 EUR pro Monat zur Verfügung.

 

Ich bin aktuell im Zwiespalt wie viel ich von Ihr monaltich verlangen soll. Das wir uns die Nebenkosten teilen sollte klar sein, aber wie soll ich mit dem Wohngeld und evtl. Miete von Ihr umgehen? Finanziell stehen wir beide ganz gut da und müssen nicht jeden Cent umdrehen. Ich bin mit Ihr noch nicht so lange zusammen, deshalb habe ich eigenltich schon vor etwas von Ihr zu verlangen. Sie nutzt natürlich auch irgendwo die Wohnung ab und kann Ihr gespartes Geld anderweitig anlegen. Ich dachte an so ca. 500 EUR + Nebenkosten, wobei man für meine Eigentumswohnung denke ich so um die 1.500 EUR Miete zahlen würde.

 

Vielen Dank.

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Wer hat die Initiative gesetzt in deinem Haus zu leben? Du kannst ja nicht jemandem sagen "zieh bei mir ein", ohne weitere Absprache, und dann einfach Miete verlangen.

Wie lange seit ihr zusammen? Wie kam es zum Hauskauf bzw. zu dem Entschluss dort einzuziehen? Also wie war sie da eingebunden?

 

 

bearbeitet von Greyback123

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vor 15 Minuten, morumbinas schrieb:

Ich dachte an so ca. 500 EUR + Nebenkosten, wobei man für meine Eigentumswohnung denke ich so um die 1.500 EUR Miete zahlen würde.

Also erstmal Greybacks’ Fragen beantworten.

Wenn von vornherein abgesprochen war, dass sie Miete zahlt fänd ich 500€+ Nebenkostenanteil fair.

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Die Wohnung habe ich selbst gekauft, ohne Sie. Als Investition da ich denke, dass noch eine Steigerung möglich. Und weil ich einfach etwas eigenes haben wollte.

Die Initiative habe ich eigentlich gesetzt bzw. habe ich es Ihr angeboten, da ich in letzter Zeit fast nur noch bei Ihr gewohnt habe und wir uns gut verstanden haben. Ich habe Ihr natürlich auch gesagt, dass Sie sich Miete sparen kann. Ich war ihr gegenüber nie so konkret, aber ich bin da nicht einer der zweimal den Cent umdreht. Ich will Ihr gegenüber auch transparent sein und sie würde problemlos auch die 500 EUR zahlen, auch mehr.

 

bearbeitet von morumbinas

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Gast

Beachte ggf. steuerrechtliche Aspekte, da Du dann Einnahmen aus V&V generierst.

Zudem WEG (Verwaltung) Bescheid geben, dass eine Person mehr bei Dir wohnt (Umlageschlüssel). 

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vor 6 Minuten, perfect10 schrieb:

Beachte ggf. steuerrechtliche Aspekte, da Du dann Einnahmen aus V&V generierst.

IdR sind Zahlungen vom Lebenspartner bei einer gemeinsam genutzten Immobilie steuerlich nicht relevant.

 

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Gast
Gerade eben, ToTheTop schrieb:

IdR sind Zahlungen vom Lebenspartner bei einer gemeinsam genutzten Immobilie steuerlich nicht relevant.

Interessant, falls man 5 Wohnungen hat, in die man jeweils eine der zahlreichen Miete zahlenden Freundinnen miteinziehen lässt... ;) 

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vor 42 Minuten, perfect10 schrieb:

Zudem WEG (Verwaltung) Bescheid geben, dass eine Person mehr bei Dir wohnt (Umlageschlüssel). 

Heute legt keiner mehr nach Personen um Entwender nach MEA oder m2 maximal noch nach Einheit aber Person macht da niemand

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vor 13 Stunden, ToTheTop schrieb:

IdR sind Zahlungen vom Lebenspartner bei einer gemeinsam genutzten Immobilie steuerlich nicht relevant.

 

Bitte hier ganz ganz vorsichtigt sein mit Stammtischsteuerrecht........

Nur weil man in mit seinem "Lebenspartner" wo zusammen wohnt, isses nicht eine Gleichberechtigung im steuerlichen Sinne.  Eingetragene Lebenspartnerschaft im steuerlichen Sinne heißt hier "gleichgeschlechtlich". Nichts anderes
Die Lebenspartnerschaft muss auch eingetragen sein... Sonst kann ja jeder kommen und so..

Ferner machste Tür und Tor für Manipulation und Shit Show auf, wenn du da Miete verlangst, sollte die Kacke den Ventilator treffen. Sprich: Mieteinnahmen, unversteuert, wie es hier erwähnt wurde.

Lass Sie eher bei dir für nix wohnen, dafür zahlt sie dann den äquivalenten Anteil für Verpflegung.

Zitat

Interessant, falls man 5 Wohnungen hat, in die man jeweils eine der zahlreichen Miete zahlenden Freundinnen miteinziehen lässt... 😉

Ehe nach Sharia wird in Deutschland steuerrechtlich auch nicht anerkannt... 

bearbeitet von Noodle
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vor 13 Minuten, Noodle schrieb:

Nur weil man in mit seinem "Lebenspartner" wo zusammen wohnt, isses nicht eine Gleichberechtigung im steuerlichen Sinne.  Eingetragene Lebenspartnerschaft im steuerlichen Sinne heißt hier "gleichgeschlechtlich". Nichts anderes
Die Lebenspartnerschaft muss auch eingetragen sein... Sonst kann ja jeder kommen und so..

“Lebenspartner” darf man bei Hetero-Paaren nicht mehr sagen? 😄 mea culpa!

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Gerade eben, ToTheTop schrieb:

“Lebenspartner” darf man bei Hetero-Paaren nicht mehr sagen? 😄 mea culpa!

Doch, nur hat es im steuerrechtlichen Sinne eine andere Bedeutung.

Es wird auch unterschieden zwischen Einnahmen, Einkommen, Einkünfte usw.

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Dass sie dafür die Kosten für die Verpflegung übernimmt wäre doch ein eleganter Ausgleich? Kommt finanziell doch ungefähr auf das gleiche raus.

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Mir ging es eher um den Betrag.

Dass ich mir den Betrag nicht überweisen lasse sollte klar sein 😂. Barzahlung der Miete gibt's ja auch noch.

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vor 1 Stunde, morumbinas schrieb:

Die Initiative habe ich eigentlich gesetzt bzw. habe ich es Ihr angeboten, da ich in letzter Zeit fast nur noch bei Ihr gewohnt habe und wir uns gut verstanden haben.

Hört sich so an als wenn ihr euch erst seit zwei Monaten kennt.

Wenn du sie mit dem move jetzt langfristig binden willst und dir das gut überlegt hast mit ihr unter einem Dach zu leben...

vor 1 Stunde, morumbinas schrieb:

Ich habe Ihr natürlich auch gesagt, dass Sie sich Miete sparen kann.

Ist wie immer. Man kann nicht abschätzen wie bei euch die Mietpreise sind, du hast aber geschrieben 1500€ für ne "Eigentumswohnung"?! Du meinst 1500€ für eine Mietwohnung? Dann wäre sie mit 500€ sicher sehr zufrieden.

 

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vor 2 Minuten, morumbinas schrieb:

Mir ging es eher um den Betrag.

Dass ich mir den Betrag nicht überweisen lasse sollte klar sein 😂. Barzahlung der Miete gibt's ja auch noch.

und in Naturalien 

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Ich wollte damit sagen das eine vergleichbare Wohnung ca. 1.500 Eur an Miete kosten würde. Sie zahlt aktuell wie gesagt um die 1.000 Eur, also sie würde sich bei 500 Eur Zahlung an mich auch 500 Eur sparen pro Monat.

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vor 47 Minuten, Noodle schrieb:

Lass Sie eher bei dir für nix wohnen, dafür zahlt sie dann den äquivalenten Anteil für Verpflegung.

This und nicht anders. Und bloß nicht später bei möglichem Streit das Aufrechnen anfangen. Macht nämlich alles kaputt. 

Sie gibt ihre eigene Wohnung komplett auf? 

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Gast
vor 53 Minuten, morumbinas schrieb:

Dass ich mir den Betrag nicht überweisen lasse sollte klar sein 😂. Barzahlung der Miete gibt's ja auch noch.

Vorsicht mit solchen Aussagen. 

vor einer Stunde, Noodle schrieb:

Bitte hier ganz ganz vorsichtigt sein mit Stammtischsteuerrecht........

Nur weil man in mit seinem "Lebenspartner" wo zusammen wohnt, isses nicht eine Gleichberechtigung im steuerlichen Sinne.  Eingetragene Lebenspartnerschaft im steuerlichen Sinne heißt hier "gleichgeschlechtlich". Nichts anderes
Die Lebenspartnerschaft muss auch eingetragen sein... Sonst kann ja jeder kommen und so..

Ferner machste Tür und Tor für Manipulation und Shit Show auf, wenn du da Miete verlangst, sollte die Kacke den Ventilator treffen. Sprich: Mieteinnahmen, unversteuert, wie es hier erwähnt wurde.

Lass Sie eher bei dir für nix wohnen, dafür zahlt sie dann den äquivalenten Anteil für Verpflegung.

Ehe nach Sharia wird in Deutschland steuerrechtlich auch nicht anerkannt... musste schon so manchen Moslem im FA Neukölln vertrösten. War bestimmt lustig die Entscheidungsfindung, mit welcher seine 5 Frauen er sich nu zusammenveranlagen lassen will....

Danke für die Klarstellung. Ich dachte mir schon, dass das nicht so einfach geht, wusste nur nicht, wo die Steuerverwaltung die Linie gezogen hat. Dann sind scheinbar nur Eheleute und Lebenspartner nach LPartG steuerlich privilegiert. 

Glaub Sharia, erlaubt nur max. 4 Frauen. Und das ist ein ganz schöner Stress, das dann alles zu managen, da die Anspruch darauf haben, in gewissem Rahmen untereinander gleichgestellt zu sein. 

Interessant, wie das mit dem Steuerrecht läuft. Nachdem deutsch Familiengerichte durchaus selbst nach Sharia urteilen. 

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Solche Dinge bespricht man am Anfang. Du hast Sie überredet zu dir zu ziehen (Fehler Nr.1).

Lasse Sie einkaufen und die gemeinsamen Reisen bezahlen. Wenn Sie das ablehnt, dann kannst du immer noch sagen "Mädchen du wohnst umsonst bei mir, wenn du willst machen wir 50/50 in allem". So würde ich das in deiner jetzigen Situation machen. Und das nächste mal solltest du dich vllt. in deinem Übereifer zügeln und dich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Die Rechnung danach vorzulegen ohne es besprochen zu haben, ist immer armselig.

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Kanns sein, dass du nen Untermieter suchst der deine Haushaltskasse aufbessert? 

Bietest ihr selbstlos an zu dir zu ziehen, weil sie dann ja Miete sparen kann. Aber eigentlich kennt ihr euch ja noch nicht so lange und da willst du schon was verlangen. 

Ich finds legitim etwas zu verlangen. Nur deine Intention finde ich komisch.

Welcher Euro Betrag in deiner moralischen Vorstellung angemessen ist, musst du selbst entscheiden. 

Viel mehr würde mich interessieren was deine Lady beruflich macht um 4k netto zu verdienen.

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vor 9 Stunden, Yolo schrieb:

deine Lady beruflich macht um 4k netto zu verdienen.

Immobilienmaklerin. 😂

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vor 11 Stunden, perfect10 schrieb:

Nachdem deutsch Familiengerichte durchaus selbst nach Sharia urteilen. 

Wundert mich. Wäre aber in der nächst höheren instanz mMn anfechtbar, wenns überhaupt gültig war.

Denn das bezweifel ich....  hier gilt das bgb stgb usw. Für Hinz, Kunz, Abdullah und  auch Kevin. Alles andere ist einfach nichtig.

Zitat

 

Dann sind scheinbar nur Eheleute und Lebenspartner nach LPartG steuerlich privilegiert. 


 

Ja. Was auch durchaus Sinn macht. Denn mit der Ehe gehen neben Rechten auch Pflichten/ Ansprüche einher.

Über das für und wider, als auch unter dem Aspekt der heutigen Zeit, kann man das schon durchaus diskutieren. 

Aber die Entlastung von Ehegatten durch steuerliche Begünstugungen ist vom Gesetzgeber so gewollt.

Ehe> Kinder > weitere Steuerzahler > Renten/sozialsystem.

Sowie, dass Ehegatten, mit geringerer steuerlicher Belastung, zusammen mehr stemmen können.

Aber gut wir schweifen ab,,,

bearbeitet von Noodle

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Gast
vor 16 Minuten, Noodle schrieb:

Wundert mich. Wäre aber in der nächst höheren instanz mMn anfechtbar, wenns überhaupt gültig war.

Denn das bezweifel ich....  hier gilt das bgb stgb usw. Für Hinz, Kunz, Abdullah und  auch Kevin. Alles andere ist einfach nichtig.

Kurz, da wirklich offtopic: Liegt am internationalen Privatrecht. Internationales Privatrecht sind deutsche Vorschriften, um bei Auslandssachverhalten zu beurteilen, welches materielle Recht Anwendung findet. Guckst Du da: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/familien-und-erbrechtsfaelle-deutsche-gerichte-wenden-scharia-an-a-722220.html

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vor 10 Stunden, Yolo schrieb:

Viel mehr würde mich interessieren was deine Lady beruflich macht um 4k netto zu verdienen. 

Finanzblog für Frauen.

Nächster Blogeintrag: "Wie du Miete sparen kannst".^^

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