Mietrecht Parkplätze

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Servus,

gehört wohl nicht hier rein, aber man bekommt ja hier doch irgendwie bei fast allem geholfen 😅

Meine Frage ist: muss ein Vermieter Besucher Parkplätze Bereit stellen? 
Meine Hausverwaltung sagt ja.

Es geht um folgendes, ich wohne in einem Mietshaus mit drei Parteien. 2 Garagen, 1 Stellplatz und ein Besucherparkplatz.

Jetzt wird sich darum gestritten wer diesen Besucherparkplatz dauerhaft nutzen darf. Die Vermieterin würde ihn gerne mir vermieten, weil ich so ne Art „Hausmeister“ hier mache, meint aber man müsse einen Besucherparkplatz bereit stellen.

Stimmt das? Habe ich noch nie gehört.

Es geht um Hessen. Vielleicht kann ja jemand helfen.

 

vielen Dank!

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Gast
vor 16 Minuten, Stanley schrieb:

Servus,

gehört wohl nicht hier rein, aber man bekommt ja hier doch irgendwie bei fast allem geholfen 😅

Meine Frage ist: muss ein Vermieter Besucher Parkplätze Bereit stellen? 
Meine Hausverwaltung sagt ja.

Es geht um folgendes, ich wohne in einem Mietshaus mit drei Parteien. 2 Garagen, 1 Stellplatz und ein Besucherparkplatz.

Jetzt wird sich darum gestritten wer diesen Besucherparkplatz dauerhaft nutzen darf. Die Vermieterin würde ihn gerne mir vermieten, weil ich so ne Art „Hausmeister“ hier mache, meint aber man müsse einen Besucherparkplatz bereit stellen.

Stimmt das? Habe ich noch nie gehört.

Es geht um Hessen. Vielleicht kann ja jemand helfen.

 

vielen Dank!

Wenn alles einem Eigentümer gehört, kann der natürlich entscheiden, was mit dem Parkplatz zu passieren hat.

Gibt es mehrere, dann ist das in der Teilungserklärung geregelt.

In beiden Fällen müsste deine Vermieterin Bescheid wissen.

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vor 1 Minute, Masterthief schrieb:

Wenn alles einem Eigentümer gehört, kann der natürlich entscheiden, was mit dem Parkplatz zu passieren hat.

Gibt es mehrere, dann ist das in der Teilungserklärung geregelt.

In beiden Fällen müsste deine Vermieterin Bescheid wissen.

Die Hausverwaltung ist da etwas träge..

Also gibt es keine Möglichkeit an einen Mieter zwei Parkplätze zu vergeben? Auch wenn er dafür zahlt und die einzige Wohnung mit zwei Personen bzw Fahrzeugen ist?

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Gast
vor 8 Stunden, Stanley schrieb:

Die Hausverwaltung ist da etwas träge..

Also gibt es keine Möglichkeit an einen Mieter zwei Parkplätze zu vergeben? Auch wenn er dafür zahlt und die einzige Wohnung mit zwei Personen bzw Fahrzeugen ist?

Doch, natürlich gibt es die Möglichkeit. Wie ich bereits sagte, entscheidet der Eigentümer bzw die Eigentümergemeinschaft darüber. Da sich die Konstellation bei mehreren Eigentümern immer mal ändern kann, gibt es die sogenannte Teilungserklärung, die regelt, wer hier über welchen Parkplatz entscheiden darf.

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vor 7 Stunden, Masterthief schrieb:

Doch, natürlich gibt es die Möglichkeit. Wie ich bereits sagte, entscheidet der Eigentümer bzw die Eigentümergemeinschaft darüber. Da sich die Konstellation bei mehreren Eigentümern immer mal ändern kann, gibt es die sogenannte Teilungserklärung, die regelt, wer hier über welchen Parkplatz entscheiden darf.

Also, wir sind 3 Mietparteien. Und haben 4 Parkmöglichkeiten, 3 davon sind in den Mietverträgen festgehalten.

Der führte soll ein „Besucherparkplatz“ sein.

Darf die Vermieterin in gegen Geld an einen der Mieter vermieten? Oder muss ein Besucherparkplatz bereit gestellt werden?
Im Mietvertrag steht nichts von einem Besucherparkplatz.

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Gast
vor 1 Minute, Stanley schrieb:

Also, wir sind 3 Mietparteien. Und haben 4 Parkmöglichkeiten, 3 davon sind in den Mietverträgen festgehalten.

Der führte soll ein „Besucherparkplatz“ sein.

Darf die Vermieterin in gegen Geld an einen der Mieter vermieten? Oder muss ein Besucherparkplatz bereit gestellt werden?
Im Mietvertrag steht nichts von einem Besucherparkplatz.

Sag mal, verstehst du nicht, was ich schreibe?

Es kommt drauf an.

Gehören alle Wohnungen einem Eigentümer oder mehreren?

Falls alles einem gehört, darf der machen was er will.

Falls es mehreren gehört, steht in der Teilungserklärung, was mit dem Parkplatz erlaubt ist und was nicht.

Ich kann das auch noch mal schreiben.

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