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Gast

Was stimmt den mit dir nicht, die ganze Geschichte macht vorne und hinten keinen Sinn. 
du willst mit ihm Wein trinken aber er ist dir unangenehm und du bist nicht sauer aber hattest Angst weil er dich stalkt

das macht doch keinen Sinn alles 

troll!

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vor 6 Minuten, Iam#1 schrieb:

Was stimmt den mit dir nicht, die ganze Geschichte macht vorne und hinten keinen Sinn. 
du willst mit ihm Wein trinken aber er ist dir unangenehm und du bist nicht sauer aber hattest Angst weil er dich stalkt

das macht doch keinen Sinn alles 

troll!

ach, ist doch wurscht jetzt, mach Dir keine Mühe

bearbeitet von Chula

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Ich finde zudem, das Politik/Justiz auch Mitarbeiter als Schutzbefohlene klassifizieren muss (Betreuungsverhältnis), mit denen Vorgesetzte nicht zu flirten haben, auch nicht nonverbal.

Es macht mir Angst in welcher Welt manch Deutscher leben möchte. Abmahnung und Diskussion mit dem Betriebsrat ob das Lächeln jetzt Flirty war oder noch im Bereich des sittlich anständigen? Erwachsene Mitarbeiter als "Schutzbefohlene" ihres Vorgesetzten? Gruselig.

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vor 1 Stunde, jklö schrieb:

Es macht mir Angst in welcher Welt manch Deutscher leben möchte. Abmahnung und Diskussion mit dem Betriebsrat ob das Lächeln jetzt Flirty war oder noch im Bereich des sittlich anständigen? Erwachsene Mitarbeiter als "Schutzbefohlene" ihres Vorgesetzten? Gruselig.

ich glaub Du bist nicht ganz informiert; der Arbeitgeber hat sehr wohl eine Fürsorgepflicht .... per Gesetz

 

in meinem Fall hat mein Chef allerdings ja nicht gewußt, dass es mir nicht gut ging

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ich glaub Du bist nicht ganz informiert; der Arbeitgeber hat sehr wohl eine Fürsorgepflicht .... per Gesetz

 

in meinem Fall hat mein Chef allerdings ja nicht gewußt, dass es mir nicht gut ging

Erstmal hab ich von Fürsorgepflicht überhaupt nichts geschrieben. Zweitens bedeutet Fürsorgepflicht nicht, dass dein Chef dafür zu sorgen hat, dass es dir "gut geht".
Hierzu aus dem Wikipedia-Artikel:

Zitat

In Deutschland ergibt sich die Fürsorgepflicht aus §§ 617 bis 619 BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis, die aus weiteren Gesetzen ergänzt wird (z. B. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für den Handlungsgehilfen, § 62 HGB). Der Arbeitgeber ist danach gehalten, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen.

 

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vor 3 Minuten, jklö schrieb:

Erstmal hab ich von Fürsorgepflicht überhaupt nichts geschrieben. Zweitens bedeutet Fürsorgepflicht nicht, dass dein Chef dafür zu sorgen hat, dass es dir "gut geht".
Hierzu aus dem Wikipedia-Artikel:

 

wir sind eine kleine Firma in Westdeutschland, der BR würde hier wohl nicht viel machen, ganz allgemein gesprochen: logo dass sich Frauen bedrängt fühlen können, wenn ein anderer Kollege plötzlich anbandeln will..... und ja, ein MA sollte in Ruhe seinen Job machen dürfen

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deshalb ist mir auch nicht klar wie andere ein Verhältnis im Büro haben können, ich könnte es nicht

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