Brutto Lohnsteuerbescheid

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Hallo, ich versuche mich gerade etwas im Steuerdschungel zurecht zu finden und habe da eine Abweichung auf dem Lohnsteuerbescheid von etwa 1100€ Brutto zu wenig vom Arbeitgeber angegeben bekommen. Wenn ich meine Bruttobezüge zusammen rechne, für jeden gearbeiteten Monat 2019, erhalte ich ein höheres Ergebnis. Nun meine Frage, macht es Sinn eine Korrektur zu zu beantragen, welche Konsequenzen würde es haben, wenn ich den Fehlbetrag von 1100€ übermittelt bekommen hätte?

 

Grüße,

Christian Hübner

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vor 3 Stunden, Hobner schrieb:

Hallo, ich versuche mich gerade etwas im Steuerdschungel zurecht zu finden und habe da eine Abweichung auf dem Lohnsteuerbescheid von etwa 1100€ Brutto zu wenig vom Arbeitgeber angegeben bekommen. Wenn ich meine Bruttobezüge zusammen rechne, für jeden gearbeiteten Monat 2019, erhalte ich ein höheres Ergebnis. Nun meine Frage, macht es Sinn eine Korrektur zu zu beantragen, welche Konsequenzen würde es haben, wenn ich den Fehlbetrag von 1100€ übermittelt bekommen hätte?

 

Grüße,

Christian Hübner

Zuerst nochmal kontrollieren, ob wirklich ein Fehler vorliegt. Du kannst auch direkt über die Homepage vom Finanzamt (Steuerdatenabruf) nachschauen, welche Daten von deinem Arbeitgeber ans Finanzamt übermittelt wurden. Danach nochmal nachrechnen und überprüfen, ob wirlich was falsch aussieht. Oftmals klärt sich das von alleine, wenn man nochmal genau hinschaut. Vorallem solltest du beim Nachrechnen mögliche Steuerfreibeträge berücksichtigen. Gerade so Sachen wie Betriebsrente werden oftmals schon verrechnet, bevor die Bescheinigung ans Finanzamt geht.

Wenn du dir dann sicher bist, dass ein Fehler vorliegt, einfach bei deinem Arbeitgeber nachfragen. Der kann das dann gegebenenfalls nachbessern und eine neue Bescheinigung ausstellen.

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vor 31 Minuten, grandmasterkermit schrieb:

macht es Sinn eine Korrektur zu zu beantragen, welche Konsequenzen würde es haben, wenn ich den Fehlbetrag von 1100€ übermittelt bekommen hätte?

Das Finanzamt nutzt grundsätzlich die vom Arbeitgeber übermittelten Daten.
Ab 2019 brauchste die dunkelgrünen Bereiche auf den Vordrucken, also zB Anlage N, Bruttolohn, LSt usw. garnicht angeben. Steht auch drauf.
Das man die übermittelten Daten auf der Homepage irgendwie "abrufen" kann, wäre mir neu. Da is der Datenschutz recht hoch. Zumindest sehe ich das nirgends auf den ersten Blick auf dem des meinen.

Wie dem auch sei. Hau mal deinen Arbeitgeber an. Du kannst auch im Finanzamt anrufen und nachfragen. IdR gibt man dir da auch Auskunft.

Letzten Endens wird wie gesagt immer der Betrag angesetzt, der als elektronischer Datensatz vorliegt.
Gibts da Diskrepanzen, entscheidet da immer der Bearbeiter / Sachbearbeiter, was passiert.

Dir an sich passiert da erstmal nix. Da du nur das überträgst, was dir dein Arbeitgeber auf den Lohnsteuerbescheid schreibt.
Da viele aber selbst dies falsch machen, oder was fehlt usw.. setzt man die elektronischen Daten an.
Entsprechend zahlste ggf. mehr /weniger Steuer. Also kein Knast und so.
Aber bei Brutto hat das eher nich sooo die Auswirkung. Kuck mal wieviel Lohnsteuer für den Betrag angefallen ist.

bearbeitet von Noodle

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Also, wenn ich alle Bruttogehälter zusammen rechne habe ich eine andere Summe zum Ergebnis, als die, die auf dem Lohnsteuerbescheid vom kompletten Zeitraum 2019 angegeben ist.

Eine weitere Frage die mir gerade aufkommt, Bei mir sind alle steuerfreien Zuschläge in der Summe vom Bruttogehalt aufgeführt, sollten diese dort enthalten sein? Wenn ich dann meinen Bruttowert in einen Nettorechner übertrage, bekomme ich im Nettorechner einen geringeren Betrag angezeigt, als ich Ihn Netto erhalten habe. Denke ich muss mal dort aufkreuzen.

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