21512 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden, RyanStecken schrieb:

Er hat aber auch gesagt, dass die Lockerungen vorsichtig umgesetzt werden müssen, weil das sonst backfiren könnte...

Naja, ist jetzt die Frage, was er unter "vorsichtig" versteht und was er selber für vertretbar hält.

Wir sind aktuell < 35 im LK. Wenn das jetzt so bleibt und ich die Verordnung richtig deute, dürfen eventuell schon ab Ende nächster Woche die Kneipen wieder öffnen. Allerdiings mit der Regel, dass pro 10 m^2 nur ein Gast eintreten darf. Sprich, in jeder normal großen Kneipe (50 m^2 - 70 m^2) dürfen vielleicht 5 - 7 Leute sitzen. Einfach nur lol. Käme ich mir komplett verarscht als Gastwirt vor. Wie soll man da Umsatz machen? Hilfszahlungen gibt's dann keine mehr, weil man darf ja öffnen. Man darf halt nur fast niemanden reinlassen. Und dann muss man noch alle paar Minuten die nächste Gruppe abwimmeln, weil der Laden "schon voll" ist. 😄 1 joke.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 5 Minuten, Janoos schrieb:

Wir sind aktuell < 35 im LK. Wenn das jetzt so bleibt und ich die Verordnung richtig deute, dürfen eventuell schon ab Ende nächster Woche die Kneipen wieder öffnen. Allerdiings mit der Regel, dass pro 10 m^2 nur ein Gast eintreten darf. Sprich, in jeder normal großen Kneipe (50 m^2 - 70 m^2) dürfen vielleicht 5 - 7 Leute sitzen. Einfach nur lol. Käme ich mir komplett verarscht als Gastwirt vor. Wie soll man da Umsatz machen? Hilfszahlungen gibt's dann keine mehr, weil man darf ja öffnen. Man darf halt nur fast niemanden reinlassen. Und dann muss man noch alle paar Minuten die nächste Gruppe abwimmeln, weil der Laden "schon voll" ist. 😄 1 joke.

Welche Verordnung meinst du? Der Lockerungsplan ist doch noch gar nicht umgesetzt in NDS

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Zitat

Mit Blick auf eine mögliche Long-Covid-Erkrankung sagte Mertens: „Die bisherige Analyse hat ergeben, dass es Long-Covid bei den Kindern eigentlich nicht gibt. Es gibt dazu keine soliden, seriösen Daten.“

https://www.berliner-zeitung.de/news/stiko-chef-mertens-corona-impfung-von-vorerkrankten-kindern-waere-ein-segen-li.161436

Wer kramt hier nochmal bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Long Covid-Kacke bei Kindern raus? Die Experten scheinen da irgendwie eine andere Meinung zu dem Thema zu besitzen. 

Zitat

Eltern von Kindern ab zwölf Jahren sollen sich in Deutschland ab dem 7. Juni um einen Corona-Impftermin bemühen können. An diesem Tag endet die Impfpriorisierung. Mit der erwarteten Zulassung des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer für diese Altersgruppe durch die Europäische Arzneimittelbehörde Ema könnten sie sich um eine Impfung bei den niedergelassenen Ärzten oder in Impfzentren bemühen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einer Beratung mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder.

https://www.zeit.de/gesundheit/2021-05/kanzlerin-angela-merkel-impfangebot-fuer-juengere-ab-7-juni-moeglich

Ich weiß nicht, was ich hiervon halten soll. Eigentlich war bisher angedacht, die Impfpriorisierung nur bei Hausärzten fallen zu lassen. Da hätte ich dann zumindest noch eine Chance in den Impfzentren gehabt. Jetzt dürfen sich Eltern von Kindern ab 7. Juni ebenfalls in den Impfzentren bewerben. Ich selber darf das erst ab dem 31. Mai, trotz erhöhter Priorisierung. Sprich, wenn ich zwischen dem 31. Mai und dem 7. Juni keinen Termin bekomme (und das halte ich für sehr wahrscheinlich, weil es eben keinen Impfstoff gibt), dann wird die Konkurrenz noch größer.

Und bestimmt versuchen jetzt schon jede Menge Helikopter-Eltern einen Termin zu sichern, auch wenn sie es zumindest in den Impfzentren überhaupt gar nicht dürfen. 

Ach manno, es ist einfach alles kacke. 

heul-modus ende

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 1 Minute, RyanStecken schrieb:

Welche Verordnung meinst du? Der Lockerungsplan ist doch noch gar nicht umgesetzt in NDS

Gilt aber ab Montag, 31. Mai. "Ende nächster Woche" wären dann mehrere Werktage < 35, also wären wir in Stufe 1. Falls das so gerechnet wird?! Weiß ich halt eh nicht. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 3 Minuten, Janoos schrieb:

Gilt aber ab Montag, 31. Mai. "Ende nächster Woche" wären dann mehrere Werktage < 35, also wären wir in Stufe 1. Falls das so gerechnet wird?! Weiß ich halt eh nicht. 

Quelle?

edit: habs gefunden

Zitat

Neue Verordnung bereits in Arbeit

Ab dem 31. Mai soll dann auch die neue Corona-Verordnung gelten, wie Regierungssprecherin Anke Pörksen am Dienstag in Hannover sagte. Die Regelungen seien derzeit in Bearbeitung. Sie rechnet frühestens zum Ende der Woche mit der finalen Fassung.

Also gerade in Arbeit.

bearbeitet von RyanStecken

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 16 Minuten, Janoos schrieb:

Allerdiings mit der Regel, dass pro 10 m^2 nur ein Gast eintreten darf. Sprich, in jeder normal großen Kneipe (50 m^2 - 70 m^2) dürfen vielleicht 5 - 7 Leute sitzen.

Ich behaupte mal dass das ein Verstoß gegen Art. 3 GG sein müsste. Kann man begründen Bars und Kneipen mit dieser Beschränkung versieht, aber Restaurants nicht?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 9 Minuten, RyanStecken schrieb:

Quelle?

edit: habs gefunden

Also gerade in Arbeit.

Hä? Ja, das ist doch schon die ganze Zeit so. Die Verordnung wird den Stufenplan umsetzen, und der Stufenplan sagt halt, dass die Kneipen bei stabiler 7-Tage-Inzidenz von < 35 pro 10 m^2 1 Gast empfangen dürfen.

Ist halt 1 joke. Aber immerhin kann man dann wieder ohne Schnelltestpflicht im Fitnessstudio trainieren, sogar mit offenen Umkleiden. Habe halt echt etwas Bammel, dass die sich jetzt bei < 35 doch noch ein paar Verschärfungen einfallen lassen, weil jetzt eh fast jeder Landkreis unter 35 ist. Also hoffen wir, dass der Stufenplan mal mindestens so in die Verordnung gegossen wird wie er jetzt steht. Auch wenn ich persönlich noch weniger Restriktionen befürworten würde, die Kontaktbeschränkungen sind zB immer noch viiiiel zu hart.

Zitat

Ich behaupte mal dass das ein Verstoß gegen Art. 3 GG sein müsste. Kann man begründen Bars und Kneipen mit dieser Beschränkung versieht, aber Restaurants nicht?

Wahrscheinlich irgendwas von wegen dass die Leute da saufen und die Abstandsregeln nicht beachtet und blabla. ^^ 

bearbeitet von Janoos

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 9 Minuten, Janoos schrieb:

Wahrscheinlich irgendwas von wegen dass die Leute da saufen und die Abstandsregeln nicht beachtet und blabla. ^^ 

Ja ist die Frage, ob das als Argument reicht. 

Sehe ich das richtig, dass unter 35 fast überall die Testpflicht wegfällt? Der Vorteil einer Impfung scheint dann ja quasi nicht vorhanden zu sein. Damit wäre NDS lockerer als SH, wo jeder LK unter 35 ist. Verstehe auch nicht, warum man für Bars, Kneipen und Clubs einfach normal aufmacht aber dafür mit Testpflicht.

Und was kommt nach diesem Stufenplan?

bearbeitet von RyanStecken

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 8 Minuten, RyanStecken schrieb:

Sehe ich das richtig, dass unter 35 fast überall die Testpflicht wegfällt? Der Vorteil einer Impfung scheint dann ja quasi nicht vorhanden zu sein.

Ja, scheint so. Wie gesagt: ich habe echt Angst, dass die das jetzt doch noch kurzfristig abändern. Dann wäre es over. NRW hat bei < 35 auch noch in vielen Bereichen eine Schnelltestpflicht. Komplett asozial halt. Zumindest diesbezüglich hätte Niedersachsen die Nase vorn. Aber ich glaube es erst, wenn es wirklich in der Verordnung verankert ist. Aber selbst ohne Schnelltestpflicht ist halt nach wie vor jeder Bereich mit Regularien und Hygienekonzepten versehen. 

Zitat

Und was kommt nach diesem Stufenplan?

Ja, DAS ist doch die alles entscheidende Frage. Für mich ist das immer noch eine Verschärfung zum letzten Jahr. Alleine schon die Regel mit den Bars / Kneipen ist echt ein Witz. Es war letztes Jahr schon kacke mit den 50%-Kapazitätsgrenzen, aber jetzt dürfen die Bars / Kneipen ja praktisch überhaupt niemanden mehr reinlassen jfl. Komplett realitätsfremd. 

Aber hauptsache sie dürfen öffnen und damit ihren Anspruch auf Hilfszahlungen verlieren. 😄 

bearbeitet von Janoos

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 5 Minuten, Janoos schrieb:

Ja, scheint so. Wie gesagt: ich habe echt Angst, dass die das jetzt doch noch kurzfristig abändern.

Verstehe nicht, was mit den Testzentren passieren wird. Da geht doch kein Schwein mehr hin, wenn Stufe 1 gilt. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 1 Minute, RyanStecken schrieb:

Verstehe nicht, was mit den Testzentren passieren wird. Da geht doch kein Schwein mehr hin, wenn Stufe 1 gilt. 

Es hat halt kein Mensch mit so einem starken Abstieg gerechnet, schätze ich. Das RKI hat für heute morgen eine 7-Tage-Inzidenz von 27.9 für NDS gemeldet. ZEIT meldet heute Abend wieder einen deutlichen Abstieg der Inzidenz, rechnet aber konservativer als das RKI. Ich denke mal, das RKI meldet morgen eine Inzidenz von knapp über 20 für Niedersachsen. Wir sind also landesweit deutlich unter der niedrigsten festgelegten Schwelle. Aber man wird wohl jetzt auf Teufel komm raus die schon seit Wochen geplante Verordnung implementieren und die dann bis Ende Juni nicht anrühren. Von wegen "ist halt jetzt entschieden und das ziehen wir jetzt so durch". 

Wahrscheinlich war der < 35-Bereich irgendwie angedacht für einige wenige Landkreise, in denen es kaum Infektionsgeschehen gibt und die man irgendwie "belohnen" will. Jetzt sind plötzlich > 90% der Landkreise in NDS < 35 lol. 

  • HAHA 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Aber gut, wer solche Wirtschaftsminister hat, der braucht wirkliche keine Feinde mehr.

Zitat

Wirtschaftsminister Althusmann betonte, die Testungen schafften auch ein Stück Sicherheit und könnten dazu beitragen, die Inzidenz im Sommer unter 10 zu drücken - dann sei es möglich, einen weitgehend "normalen" Sommer zu erleben. "Ich halte es nach wie vor für sinnvoll, dass wir das Testen nicht aus dem Blick verlieren", sagte Althusmann.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Niedersachsen-Wie-gelingt-der-Tourismus-Neustart,tourismus1122.html

Also wenn der WIRTSCHAFTSminister meint, man bräuchte eine 7-Tage-Inzidenz von < 10, um einen "weitgehend normalen" Sommer zu haben, also dann ist es wirklich over. Da wünsche ich mir eher einen Wirtschaftsminister, der mehr Lobbyist für die Wirtschaft ist, wie es halt auch normal ist.

Umso besser übrigens, dass es im Stufenplan überhaupt keine Stufe für < 10 gibt.

Aber wayne lol. Immer wieder neue Ziel-Inzidenzen auszurufen gehört ja in Deutschland eh zum guten Ton.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 15 Minuten, Janoos schrieb:

Also wenn der WIRTSCHAFTSminister meint, man bräuchte eine 7-Tage-Inzidenz von < 10, um einen "weitgehend normalen" Sommer zu haben, also dann ist es wirklich over.

Mich würde mal interessieren wie hoch die inzidenz unter Studenten oder generell unter Akademikern ist. In meiner Uni gibt es ein Testprogramm für Bedienteste der Uni und Studenten. Quasi keine Indikation, es reicht das man Bezug zur Uni hat. Bei 46K PCR-Tests sind gerade mal 27 positiv gewesen. Das ist der absolute Witz.

bearbeitet von RyanStecken

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 5 Minuten, RyanStecken schrieb:

Mich würde mal interessieren wie hoch die inzidenz unter Studenten oder generell unter Akademikern ist. In meiner Uni gibt es ein Testprogramm für Bedienteste der Uni und Studenten. Quasi keine Indikation, es reicht das man Bezug zur Uni hat. Bei 46K PCR-Tests sind gerade mal 27 positiv gewesen. Das ist der absolute Witz.

Wo sollen sich Studierende auch anstecken? Ich glaube, selbst wenn man jetzt als Studierender auf die Regeln kackt und trotzdem zwischenzeitlich ordentlich Party macht, dann hat man damit noch immer ein deutlich geringeres Ansteckungsrisiko als irgendein 0815-Büroangestellter mit einer 40 Stunden Woche, der zur Präsenz-Arbeit gezwungen wird. Von Schülern ganz zu schweigen, die scheißen ja noch mehr auf die Regeln als alle anderen. In der Praxis gibt es gerade in den Schulen unter Garantie viel weniger Kontrollmechanismen als es nach außen hin immer dargestellt wird. Als ob z.B. irgendein Lehrer in den Pausen auf Mindestabstand und Masken-Pflicht achtet lololol. So lebensfremd kann doch keiner sein. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Eime Gruppe die sich nicht mehr wls gruppe trifft wird wohl kaum übermäßig hohe Ansteckungsraten haben. Wären die unis durchgehend offrn geersrn ware es wrsl ähnlich wir bei Schülern gewesen. Weiß jetzt nicht wo du da das lebensfremde siehst..... 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 1 Minute, Rudelfuchs schrieb:

Eime Gruppe die sich nicht mehr wls gruppe trifft wird wohl kaum übermäßig hohe Ansteckungsraten haben. Wären die unis durchgehend offrn geersrn ware es wrsl ähnlich wir bei Schülern gewesen. Weiß jetzt nicht wo du da das lebensfremde siehst..... 

Die "Lebensfremde" besteht darin zu glauben, dass es in Schulen wirkliche Kontrollmechanismen gibt. Also, steht da doch. 

Glückwunsch zur Inzidenz-Entwicklung in Köln btw. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 1 Stunde, RyanStecken schrieb:

Ich behaupte mal dass das ein Verstoß gegen Art. 3 GG sein müsste. Kann man begründen Bars und Kneipen mit dieser Beschränkung versieht, aber Restaurants nicht?

hat nichts mit Art 3 GG zu tun und verstößt auch nicht dagegen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Ihr reitet immer auf der Inzidenz unter 35 rum aber im Gesetz steht nirgends drin das unter 35 alle Maßnahmen fallen müssen.

Es ist dort doch nur geregelt das ab 35 oder 50 schärfere Maßnahmen greifen müssen. 

Nach Unterschreitung eines in den Sätzen 5 und 6 genannten Schwellenwertes können die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist."

"Überdies müssen die ergriffenen Maßnahmen gemäß § 28a Abs. 3 IfSG auf den Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems ausgerichtet sein. Ebenfalls in § 28a Abs. 3 IfSG wird eine Systematik, die sich an den Inzidenzwerten von 35 und 50 infizierten Personen je 100.000 Einwohnern orientiert, erstmalig gesetzlich verankert. Bei einem Überschreiten einer Inzidenz von 50 sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen, während bei einer Inzidenz von 35 breit angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen"

 

bearbeitet von RoyalDutch
  • HAHA 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Klar steht das da nicht drin. Das wäre ja noch schöner, wenn sich der Gesetzgeber nicht nur unzählige Rechte, sondern auch Pflichten auferlegt lol. Aber deswegen kann man das Thema ja trotzdem entsprechend einordnen. Und wenn die Länder alles < 35 als niedrigste Stufe ausgeben, dann muss da halt geliefert werden. 

bearbeitet von Janoos

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 6 Minuten, Janoos schrieb:

Klar steht das da nicht drin. Das wäre ja noch schöner, wenn sich der Gesetzgeber nicht nur unzählige Rechte, sondern auch Pflichten auferlegt lol. Aber deswegen kann man das Thema ja trotzdem entsprechend einordnen. Und wenn die Länder alles < 35 als niedrigste Stufe ausgeben, dann muss da halt geliefert werden. 

müssen nicht da "Nach Unterschreitung eines in den Sätzen 5 und 6 genannten Schwellenwertes können die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist."

wünschen tue ich es mir auch

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast
vor 9 Minuten, RoyalDutch schrieb:

Ihr reitet immer auf der Inzidenz unter 35 rum aber im Gesetz steht nirgends drin das unter 35 alle Maßnahmen fallen müssen.

Es ist dort doch nur geregelt das ab 35 oder 50 schärfere Maßnahmen greifen müssen. 

Nach Unterschreitung eines in den Sätzen 5 und 6 genannten Schwellenwertes können die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist."

"Überdies müssen die ergriffenen Maßnahmen gemäß § 28a Abs. 3 IfSG auf den Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems ausgerichtet sein. Ebenfalls in § 28a Abs. 3 IfSG wird eine Systematik, die sich an den Inzidenzwerten von 35 und 50 infizierten Personen je 100.000 Einwohnern orientiert, erstmalig gesetzlich verankert. Bei einem Überschreiten einer Inzidenz von 50 sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen, während bei einer Inzidenz von 35 breit angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen"

 

Deshalb sind doch Klagen anhängig.

Gerade das ist doch der Witz. Man kann nicht definieren, wann man Grundrechte einschränkt, aber offen lassen, wann diese Einschränkungen wieder zurückzunehmen sind. Das widerspricht halt jeglichem Sinn unseres GG.

Da das einschränken von Grundrechten einer hohen Hürde unterliegt, muss die Regel analog auch anders rum angewandt werden.

Ist übrigens keine Meinung von mir, sondern von Rechtswissenschaftlern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 4 Minuten, RoyalDutch schrieb:

hat nichts mit Art 3 GG zu tun und verstößt auch nicht dagegen

Alles klar. Ich gehe mal davon aus du bist mit der Rechtsprechung des BVerfG zum allgemeinen Gleichheitssatz vertraut und es handelt sich um eine fundierte juristische Einschätzung des Sachverhalts.

vor 2 Minuten, RoyalDutch schrieb:

während bei einer Inzidenz von 35 breit angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen"

wtf. Lies mal § 28a Absatz 3 Satz 7. Da steht explizit drin dass bei einem Unterschreiten von 35 insbesondere Maßnahmen zur Kontrolle des Infektionsgeschehen geben soll. Zwar können die Landesregierungen davon abweichen, siehe Satz 6, aber der Ausgangsfall ist beinhaltet was anderes. Wie man das jetzt genau auslegt, bzw was unter Maßnahmen zu verstehen ist, die auf Kontrolle abzielen, kann man so eindeutig nicht sagen, ist aber als unbestimmter Rechtsbegriff der Auslegung durch Gerichte zugänglich. Sprich eigentlich muss gelickert werden unter 35 wenn die Tendenz sinkend isz.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 6 Minuten, RyanStecken schrieb:

Alles klar. Ich gehe mal davon aus du bist mit der Rechtsprechung des BVerfG zum allgemeinen Gleichheitssatz vertraut und es handelt sich um eine fundierte juristische Einschätzung des Sachverhalts.

ja bin ich wäre eher Art 12 wobei hier PUNKT (1) greift  Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werde

Art 3 Bezoeht sich halt auf Naturgegeben Merkmale von Menschen aber nicht die Gleichbehandlung von Unternhemen wie  Kneipen und Restauranst

bearbeitet von RoyalDutch

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vor 3 Stunden, jon29 schrieb:

Ein kleiner unbedenklichen Eingriff in die Gesundheit für das Recht auf Leben

1. Ein Grundrechtseingriff ist von Natur aus niemals klein oder Unbedenklich. Höchstens momentan begründbar.

2.Das Recht auf Leben ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, keine Pflicht des Staates, das deinige auf Kosten aller um jeden Preis zu erhalten

vor 3 Stunden, jon29 schrieb:

War es bei den zahlreichen vergangenen Imppflichten in Demokratien

1. Waren die alles andere als "Zahlreich" 

2. Waren es auf ordentlichem Wege Parlamentarisch erlassene und debattierte Gesetze, keine Gemauschel durch die "Hintertür"

Btw, vor ein paar Wochen bist du noch ordentlich abgetriggert, es sei ja gar keine Impfpflicht. Immerhin ein Fortschritt.  

vor 3 Stunden, jon29 schrieb:

Jaja, Impfung ist Sklaverei.

Die Idee, dass unabhängig vom Stand der bald vorübergehenden Pandemie nur Geimpfte (setze beliebige andere Bedingung ein) Vollbürger sein können ist das für mich in der Tat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.
  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.