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Da kriegen wir schon fast keinen Impfstoff, aber wir schaffen es nicht mal, das Wenige zu verimpfen.

https://www.spiegel.de/gesundheit/covid-19-impfungen-in-deutschland-die-meisten-gelieferten-dosen-lagern-im-depot-a-3fd82237-9e1e-4a1d-acf2-293eb907e361

Dabei rettet nichtmal die Ausrede, die HĂ€lfte der Dosen aufheben zu mĂŒssen, die Statistik, wenn gerade mal ein Viertel verimpft worden ist.

Das ist irgendwie so, als ob man seinen Kaffee heute entgegen dem Geschmack schwarz trinkt und den Rest Milch aufhebt, damit man fĂŒr den Fall daß sie morgen im Laden ausverkauft wĂ€re, noch Milch fĂŒr den Kaffee hat.

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Der Artikel ist doch Mist. 2 Millionen Impfdosen my ass. Die Lieferung erfolgte am 8. Januar, die 533.000 bisher verabreichten Impfdosen beziehen sich ebenfalls auf den 8. Januar. Es wurden  533.000 von 677.000 verimpft, die zusÀtzlichen Impfdosen sind in der Kalkulation vermutlich noch gar nicht enthalten. 

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02_21.pdf?__blob=publicationFile

FĂŒr alle die es interessiert ist hier die aktualisierte Empfehlung der Stiko. 
 

Auf Seite 2 findet man die Impfpriorisierung und Personengruppen. 
 

Ab Seite 32 die AufschlĂŒsselung welche Personen besonderes Risiko haben (Vorerkrankungen, spĂ€ter Berufe etc).

Zu den Vorerkrankungen lÀsst sich folgendes zusammenfassen:

„Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem umbrella review und einzelner weiterer Studien wurden Per- sonen mit Vorerkrankungen drei unterschiedlichen PrioritĂ€tsstufen zugeordnet. Die Zuordnung richte- te sich nach ihrem MortalitĂ€tsrisiko im Vergleich mit Personen unterschiedlicher Altersgruppen ohne Vorerkrankungen. Personen mit Down- Syndrom wurden der Stufe 2 zugeordnet, da ihr MortalitĂ€tsrisiko höher ist als das von Personen mit anderen Vorerkrankungen und dem von Personen
KrankenhausmortalitÀt
im Alter von ≄75–79 Jahren Ă€hnlich ist (HR 10,4) (s. Tab. 13 und Tab. 14). Vorerkrankungen, die mit einem hohen MortalitĂ€tsrisiko (OR >1,5) einherge- hen, wurden der PrioritĂ€tsstufe 3 zugeordnet. In diese Gruppen gehören Personen mit folgenden Vorerkrankungen: Z.n. Organtransplantation, Adi- positas (BMI>30) und chronische Nierenerkran- kungen. Diejenigen mit einem moderat erhöhten MortalitĂ€tsrisiko (OR bzw. HZ ≀ 1,5) wurden der Stu- fe 4 zugeordnet. Personen mit folgenden Vorer- krankungen wurden dieser Gruppe zugeordnet: psychiatrische Erkrankungen (bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression), chroni- sche Lebererkrankung, Immunkompromittierung, Diabetes mellitus, Arrhythmie/Vorhofflimmern, HIV-Infektion, Koronare Herzkrankheit, Herzinsuffizienz, zerebrovaskulĂ€re Erkrankungen/Apoplex, Autoimmunerkrankungen, COPD, Krebs- erkrankungen, arterielle Hypertonie, rheumatolo- gische Erkrankungen, Asthma bronchiale.“

So kann man zumindest abschÀtzen wo Familie, Freunde und man selbst bei Vorerkrankungen und bestimmten Berufen endlich an die Nadel kommt.

Dass diese Empfehlung und somit auch ein wenig Struktur und Ziele nicht prominent in den Medien und von der Regierung geteilt werden ist sehr schade. Das ist es zumindest, was mich interessiert.

 

 

 

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Gast

Zahnarzt verlangt Impfung von seinen Angestellten:

https://www.donaukurier.de/lokales/pfaffenhofen/Covid-19-Corona-Pfaffenhofener-Zahnarzt-uebt-Druck-auf-Mitarbeiter-aus%3Bart600,4731220

Wer sich nicht zum festgelegten Termin impfen lÀsst, wird von der Arbeit freigestellt und erhÀlt kein Gehalt mehr (!).

Besonders der Teil mit dem Bruch des Arbeitsvertrages (keine Gehaltszahlung) ist eine sehr sportliche Rechtsauffassung des Zahnarztes 😆.

Wenn ich dort angestellt wĂ€re, hĂ€tte der Zahnarzt ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht am Hals. Und ich wĂŒrde meine Arbeitszeit bald einem anderen Arbeitgeber verkaufen.

bearbeitet von Gast

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vor 8 Minuten, SecretEscape schrieb:

Das ist eine sehr sportliche Rechtsauffassung des Zahnarztes 😆.

Das ist juristisch sehr interessant. Ich bin mir nicht sicher, wie das bei Zahnarztpraxen gehandhabt wird. Bei Pflegeheimen wĂ€re eine KĂŒndigung vermutlich rechtlich möglich bei einer Impfverweigerung.

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Gast
vor 9 Minuten, RyanStecken schrieb:

Das ist juristisch sehr interessant. Ich bin mir nicht sicher, wie das bei Zahnarztpraxen gehandhabt wird. Bei Pflegeheimen wĂ€re eine KĂŒndigung vermutlich rechtlich möglich bei einer Impfverweigerung.

Rechtlich scheint die Situation nach meinem DafĂŒrhalten so zu sein (ich bin kein Anwalt):

Der Impfzwang muss bereits arbeitsvertraglich vereinbart sein, wenn er rechtlich belastbar sein soll. Das BGB und andere aktuell anwendbaren Regelungen reichen nicht.

bearbeitet von Gast

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Gast

in dem Artikel steht, er  hat das seinen Mitarbeitern per Whatsapp mitgeteilt

alleine das reicht schon dass es rechtlich nicht gĂŒltig ist

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vor 1 Minute, Nachtzug schrieb:

in dem Artikel steht, er  hat das seinen Mitarbeitern per Whatsapp mitgeteilt

alleine das reicht schon dass es rechtlich nicht gĂŒltig ist

Inwiefern?
Ist Arbeitsanweisung nicht Arbeitsanweisung egal ob per Whatsapp, MS Teams oder Brief?

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Gast
vor 7 Minuten, Nachtzug schrieb:

in dem Artikel steht, er  hat das seinen Mitarbeitern per Whatsapp mitgeteilt

alleine das reicht schon dass es rechtlich nicht gĂŒltig ist

Das reicht dann aus, sofern der Mitarbeiter den Eingang der Nachricht rechtssicher bestĂ€tigt. Da ist der Übertragungsweg der Nachricht unerheblich.

Die Rechtslage scheint eine Impfpflicht zu verneinen:

https://www.merkur.de/leben/karriere/corona-impfung-covid-impfstoff-pflege-krankenschwestern-altenheime-arbeitgeber-zwingen-kuendigung-zr-90149177.html

FristgemĂ€ĂŸ kĂŒndigen kann der Arbeitgeber aber  immer. NatĂŒrlich mit Gehaltsfortzahlung.

bearbeitet von Gast

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Gast
vor 2 Minuten, Awakened schrieb:

Inwiefern?
Ist Arbeitsanweisung nicht Arbeitsanweisung egal ob per Whatsapp, MS Teams oder Brief?

Eine Arbeitsanweisung ist dann rechtlich etwas Wert, wenn klar ist, dass der Arbeitnehmer die Anweisung zur Kenntnis genommen hat. Konkludentes Handeln reicht.

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vor 6 Minuten, SecretEscape schrieb:

Der Impfzwang muss bereits arbeitsvertraglich vereinbart sein, wenn er rechtlich belastbar sein soll. Das BGB und andere aktuell anwendbaren Regelungen reichen nicht.

Das ist nicht entscheidend, eine derartige Klausel wĂ€re nach einer AGB-Kontrolle ohnehin vermutlich unwirksam. Die Argumentation in dem Fall beruht darauf, dass die Eignung des Arbeitnehmers wegfĂ€llt, weil insbesondere ein regelmĂ€ĂŸiger kontakt zu vulnerablen Gruppen besteht. Also eine personenbedingte KĂŒndigung.

vor 9 Minuten, Nachtzug schrieb:

alleine das reicht schon dass es rechtlich nicht gĂŒltig ist

Das ist auch egal. Anweisen kann der Arbeitgeber es sowieso nicht. Im Prinzip reicht es wenn er beweist, dass die Mitarbeiter sich hĂ€tten impfen können. Diese Nachricht dient ja vor allem dazu Druck aufzubauen, fĂŒr die KĂŒndigung spielt es eine untergeordnete Rolle.

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Gast

wenn das vor Gericht gehen sollte, wird der Zahnarzt bestimmt sagen: "nein nein nein, so war das doch gar nicht gemeint. Ich wollte nur eine dringende Empfehlung aussprechen an meine Angestellten"

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Gast
vor 3 Minuten, RyanStecken schrieb:

Das ist nicht entscheidend, eine derartige Klausel wĂ€re nach einer AGB-Kontrolle ohnehin vermutlich unwirksam. Die Argumentation in dem Fall beruht darauf, dass die Eignung des Arbeitnehmers wegfĂ€llt, weil insbesondere ein regelmĂ€ĂŸiger kontakt zu vulnerablen Gruppen besteht. Also eine personenbedingte KĂŒndigung.

Dieser Argumentation könnte ein Gericht folgen. Abgesehen davon kann der Chef einer kleinen Bude ohne Angabe von GrĂŒnden fristgemĂ€ĂŸ kĂŒndigen.

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vor 6 Minuten, RyanStecken schrieb:

Diese Nachricht dient ja vor allem dazu Druck aufzubauen, fĂŒr die KĂŒndigung spielt es eine untergeordnete Rolle.

Der Chef verlangt eine SelbstverstĂŒmmelung/ Körperverletzung, ansonsten gibt es kein Geld.

Das rechtliche Potential der Angestellten geht hier bis zur Einstweiligen VerfĂŒgung. Und bei so einer Drohung des Chefs kann man nervlich monatelang am Boden und arbeitsunfĂ€hig sein...

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vor 1 Minute, SecretEscape schrieb:

Der Chef verlangt eine SelbstverstĂŒmmelung/ Körperverletzung, ansonsten gibt es kein Geld

Wat? Der "Chef" kommuniziert nur, dass er auf eine unterlassene Impfung mit einer KĂŒndigung reagieren, also im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten handeln wird. Eine eingewilligter Ă€rztlicher Heileingriff lege artis ist keine Körperverletzung, und die Einwilligung lĂ€ge hier immer vor, weil der Arbeitgeber auch nicht nötigt sondern auf seine rechtlichen Möglichkeiten verweist. Entweder lĂ€sst der Arbeitnehmer sich impfen, dann Einwilligung oder nicht. Und "SelbstverstĂŒmmelung" just lol. 

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vor 19 Minuten, RyanStecken schrieb:

Wat? Der "Chef" kommuniziert nur, dass er auf eine unterlassene Impfung mit einer KĂŒndigung reagieren, also im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten handeln wird.

Der Chef kommuniziert fĂŒr den Fall der Impfverweigerung eine sofortige UNBEZAHLTE Freistellung von der Arbeit. Das steht sehr sehr weit neben dem Gesetz 😉 .

Übrigens hatte der Chef den Impftermin in der Freizeit der Angestellten angesetzt. Nicht in der Arbeitszeit, obwohl die Impfung fĂŒr die Arbeit gefordert wird. Auch das geht gar nicht.

bearbeitet von Gast

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Gast
vor einer Stunde, SecretEscape schrieb:

Werï»ż sich nicht zum festgelegten Termin impfen lĂ€sst, wird von der Arbeit freigestellt und erhĂ€lt kein Gehalt mehr (!).

Besonders der Teil mit dem Bruch des Arbeitsvertrages (keine Gehaltszahlung) ist eine sehr sportliche Rechtsauffassung des Zahnarztes 😆.ï»żï»ż

Halte sowas fĂŒr Quatsch und gefĂ€hrlich. Das ist Futter fĂŒr Querscheißer und Ă€hnliche.

Ebenso hat der den Zeitaufwand fĂŒr die Impfung zu entschĂ€digen.

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vor 4 Minuten, SecretEscape schrieb:

Der Chef kommuniziert fĂŒr den Fall der Impfverweigerung eine UNBEZAHLTE Freistellung von der Arbeit. Das steht sehr sehr weit neben dem Gesetz 😉 .

Nein. Wer die Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, aber selbst nicht erkrankt ist, hat keinen Anspruch auf Lohn. 

vor 7 Minuten, SecretEscape schrieb:

Übrigens hatte der Chef den Impftermin in der Freizeit der Angestellten angesetzt. Nicht in der Arbeitszeit, obwohl die Impfung fĂŒr die Arbeit gefordert wird

Ja gut, aber das ist ein anderer Punkt.

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Gast
vor 8 Minuten, RyanStecken schrieb:

Nein. Wer die Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, aber selbst nicht erkrankt ist, hat keinen Anspruch auf Lohn. 

So argumentiert der Zahnarzt.

Ich sehe das anders. Und scheinbar auch AnwĂ€lte, welche sich dazu in den Medien geĂ€ußert haben.

In meinem oben verlinkten Artikel könntest Du lesen:  „Der mit einer Impfung verbundene Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der BeschĂ€ftigten ist dafĂŒr zu schwerwiegend.“ Auch ohne Impfung seien Arbeitgeber zur BeschĂ€ftigung verpflichtet, so die Juristin weiter.“

Der Zahnarzt kann rechtssicher nur fristgemĂ€ĂŸ kĂŒndigen. 
„Wenn es ĂŒberhaupt keine Einsatzmöglichkeiten mehr gibt fĂŒr einen solchen BeschĂ€ftigten, der sich nicht hat impfen lassen, dann kĂ€me als schlimmste Konsequenz die personenbedingte KĂŒndigung in Betracht“.

bearbeitet von Gast

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Was möchtest du uns denn nun wieder mit dem Artikel sagen? Dass impfen ganz doll böse ist, weil es irgendwo irgendeinen Zahnarzt gibt, der seine Angestellten auf fragliche Art und Weise zu einer Impfung bewegen will? 

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vor 4 Minuten, SecretEscape schrieb:

In meinem oben verlinkten Artikel könntest Du lesen:  „Der mit einer Impfung verbundene Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der BeschĂ€ftigten ist dafĂŒr zu schwerwiegend.“ Auch ohne Impfung seien Arbeitgeber zur BeschĂ€ftigung verpflichtet, so die Juristin weiter.“

Dann lies mal weiter:

Zitat

Pflege- und Klinikpersonal kann trotzdem die KĂŒndigung drohen, wenn sie sich nicht impfen lassen. Denn Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter so gesund wie möglich zu halten, weiß Arbeitsrechtler Professor Richard Giesen von der Ludwig-Maximilians-UniversitĂ€t in MĂŒnchen. Deshalb muss er auch fĂŒr entsprechende Arbeitsbedingungen sorgen. „Wenn es ĂŒberhaupt keine Einsatzmöglichkeiten mehr gibt fĂŒr einen solchen BeschĂ€ftigten, der sich nicht hat impfen lassen, dann kĂ€me als schlimmste Konsequenz die personenbedingte KĂŒndigung in Betracht“, verrĂ€t er dem BR.

Die sehen das genauso. Die Frage ist, ob der Zahnarzt dazu zÀht, wahrscheinlich als Arztpraxis ja.

 

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Gast
vor 8 Minuten, RyanStecken schrieb:

Die sehen das genauso. Die Frage ist, ob der Zahnarzt dazu zÀht, wahrscheinlich als Arztpraxis ja.

 

Zum 3. mal: FristgemĂ€ĂŸÂ Â (z.B. personenbedingt) unter Gehaltsfortzahlung bis zum Ende kĂŒndigen kann der Zahnarzt jederzeit. Bis zu einer bestimmten Anzahl Angestellte auch ganz ohne Grund.

Da sind wir uns einig.

Lediglich die Zwangsimpfung (in der Freizeit) unter Androhung der sofortigen unbezahlten Freistellung ist ein Verstoß gegen Gesetze.

Vielleicht meinst Du mit personenbedingte KĂŒndigung eine fristlose KĂŒndigung. Das wĂ€re etwas anderes, und hier vor Gericht zerlegbar.

bearbeitet von Gast

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Die Kommunikation des Chefs ist halt einfach ne Katastrophe. Wieviele MA hat eine Zahnarzt-Praxis? Bestimmt eine niedrige zweistellige Anzahl.

Da setzt man sich mit der Belegschaft zusammen, erklĂ€rt die Sichtweise und Ă€ußert die Erwartung an die Angestellten ohne zu drohen. Dann macht man das Angebot EinzelgesprĂ€che zu fĂŒhren, wenn jemand Bedenken hat und wenn dann noch welche querschießen packt man die Keule aus.

Aber ne WhatsApp nach dem Motto „Impfung oder KĂŒndigung“ geht gar nicht. Null Sozialkompetenz die Verntwortlichen.

Bin da beim @kleiner pinguin

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vor 3 Minuten, SecretEscape schrieb:

Lediglich die Zwangsimpfung (in der Freizeit) unter Androhung der sofortigen unbezahlten Freistellung ist ein Verstoß gegen Gesetze

Nein. Habe auch keine Lust mit dir weiter zu diskutieren. Das mit der Freistellung ohne Bezahlung findeste auch in diversen juristischen Artikeln. Nur so viel, es rechtfertigt recht sicher eine personenbedingte KĂŒndigung und dann geht auch der Anspruch auf Lohnzahlung weg. Und dieses Androhen vom Arbeitgeber hat wie gesagt auch eine untergeordnete rechtliche Bedeutung. 

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vor 17 Minuten, ToTheTop schrieb:

Die Kommunikation des Chefs ist halt einfach ne Katastrophe. Wieviele MA hat eine Zahnarzt-Praxis? Bestimmt eine niedrige zweistellige Anzahl.

So viele dĂŒrften maximal bei Gemeinschaftspraxen zusammen kommen. Ein einzelner Zahnarzt dĂŒrfte nur im klar einstelligen Bereich sein. Was will der denn mit 10 Arzthelferinnen anfangen? Die Kundenzahl ist ja dadurch begrenzt wie viele er behandeln kann.

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