LTR Scheidung

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vor 1 Stunde, catty33 schrieb:

Danke für die Antworten. @slowfood das klingt ja sehr positiv was du da schreibst, das macht mir Mut. Ich wusste nicht, dass ich mich in einer guten Lage befinde. 

Aber muss ich nicht erst noch das Trennungsjahr abwarten? Denn einvernehmlich wird die Scheidung sicher nicht, wie gesagt mein Mann hat da keine Einsicht und will sich nicht scheiden lassen. Aber ich will nicht noch ein ganzes Jahr warten. Ich werde das auf jeden Fall mit einem Anwalt besprechen.

LG


Genau die Fragen, Trennungsjahr, Unterhalt, usw., die du hier stellst, sind bei einem Anwalt alle besser aufgehoben und bei dem wirst du auch die richtigen Antworten auf deine Situation bekommen. 
 

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Aus den (wenigen) zur Verfügung stehenden Infos lese ich über die LTR heraus:

"Ich habe des Geldes wegen geheiratet"

Klingt sehr opportunistisch und ich male mir aus, wie sich der gehörnte Ehemann gefühlt haben muss.

Der hat ja scheinbar nicht des Geldes wegen geheiratet. Vielleicht sogar der Liebe wegen? Der hat so scheint es nichts falsch gemacht, brav den Rücken krumm gearbeitet und wird nun Dank deutschem Recht zum Ehegattenunterhalt verpflichtet.

Ich rede hier explizit nicht von Kindesunterhalt. Den hat er mMn zurecht zu zahlen... ob der Umgang dann aber tatsächlich stattfindet oder das Kind zum Spielball der Rache wird, das steht leider wieder auf einem anderen Blatt.

Ich weiß schon warum ich in DL wohl nie durch den Ehe(Flammen)-Ring springen werde, egal ob mit oder ohne Ehevertrag, denn der wird wenns Madame und der Richterin passt dann sowieso als sittenwidrig einkassiert.

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Typisch und doch bescheuerte Gründe zum heiraten. Aber jedem das sein, richtig? Ich hoffe der Typ findet auch eine die ihn wirklich haben möchte. 

Wie das Scheidungsverfahren  abläuft, hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt. Während die einvernehmliche Scheidung in der Regel eine zügig verlaufende Angelegenheit ist und auch der Scheidungstermin beim Familiengericht bereits nach zehn Minuten erledigt sein kann, ist dies bei der strittigen Scheidung mit Folgesachen wie etwa Unterhalt, Umgangsrecht für die Kinder oder Zugewinnausgleich etwas komplizierter. Trotzdem bestehen bei einvernehmlicher und streitiger Scheidung viele Gemeinsamkeiten. Deshalb, wenn möglich immer einvernehnmlich scheiden. Seit 1977 müssen Ehepartner keine Gründe mehr für eine Scheidung angeben. Das Schuldprinzip wurde vom Zerrüttungsprinzip abgelöst.
Ist ein besonderer Härtefall wie z.B. Gewalt in der Ehe der Grund für die Scheidung, muss ausnahmsweise das Trennungsjahr nicht eingehalten werden.
Die bekanntesten Scheidungsgründe sind Treulosigkeit und Affären, Gewalt in der Ehe, fehlende Körperlichkeit und fehlende Gemeinsamkeiten mit dem Partner. https://www.scheidung.org/scheidungsgruende/

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