Selbstständig / Freelance als ITler?

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@Noodle vieles richtig was du schreibst, aber auch ein paar Missverständnisse dabei bzw auch Fehler.

ANÜ

Als ANÜler gibts kein Risiko der Scheinselbständigkeit, weil du eben nicht selbstständig bist und ganz normal Sozialabgaben zahlst. Als Freelancer besteht das Risiko. Besonders in Langzeitprojekten in Vollzeit. In agilen Entwicklungsteams ist Vor-Ort-Tätigkeit meistens ein Muss. Da verwischen die Grenzen zum Angestellten. Aber auch hier gibts Möglichkeiten organisatorisch entgegen zu wirken. Ist aber definitiv eine Grauzone. Die Reaktion von vielen Unternehmen auf dieses Risiko ist eben die sichere Arbeitnehmerüberlassung.

Freiberuflichkeit

Arbeitest du beim FA? Muss zugeben, ich habe mich jetzt einige Jahre nicht näher damit befasst, evtl gibts da mittlerweile Änderungen. Bin jetzt ja schon etwas länger kein richtiger Freelancer mehr.

Hier mal auf die Schnelle was ich gefunden habe: https://www.informatik-aktuell.de/management-und-recht/it-selbstaendige/it-selbstaendige-freiberufler-oder-gewerbetreibender.html

Ich musste dem Finanzamt damals mein Hochschulzeugnis als Informatiker vorlegen, damit die mich als Freiberufler einstufen.

Paragraph 18,1,1 spricht auch von Ingenieuren und ähnlichen Berufen. Wie gesagt, bei mir wurde ein wissenschaftlicher Background verlangt - mein B.Sc Informatik hat dann ausgereicht. Falls du da neuere Infos hast immer her damit.

Betriebsausgaben

Ja, als Privatperson haste zB Werbungskosten, die absetzen kannst. Aber mal ein Beispiel aus der Praxis: Als Angestellter bekommste ein Notebook. Als Externer beim Endkunden ebenso. Als Selbstständiger kannste dann aber zusätzlich dein Haus-Notebook geltend machen, immerhin läuft darüber weiterhin deine Geschäftsorga, Rechnungen werden geschrieben, Kontaktpflege mit Vermittlern, Buchhaltung - klar, liegt immer im Ermessen des FA. Aber wenn ein FA die Betriebsausgaben für 1(!) Notebook in frage stellt, dann falle ich vom Glauben ab. Und wie gesagt, als Selbstständiger kannste dir dann auch die Umsatzsteuer für die Bezriebsausgabe (falls angefallen) zurückholen. 

Einkommensteuer

Ich hatte meine selbstständige Tätigkeit damals zur Jahresmitte aufgenommen und auch natürlich auch direkt die erwarteten Einkünfte angegeben. Meinen ersten Steuerbescheid erhielt ich 2 3/4 Jahre später. Steuererklärungen hätte ich immer fristgerecht über Steuerberater am Ende des Folgejahres eingereicht. Vielleicht war das FA einfach nur lahm, hab auch nicht nachgehakt. Jedenfalls musste ich Steuern für 2.5 Geschäftsjahre + 2 quartalsweise Vorauszahlungen für das aktuelle Jahr auf einmal leisten. Ich weiß von 2 anderen Freelancern, die mir ähnliches berichteten. Ob das Ausnahme oder Regel ist - kein Plan. Ich habe mich an alle Fristen gehalten.

 

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vor 35 Minuten, ToTheTop schrieb:

@Noodle vieles richtig was du schreibst, aber auch ein paar Missverständnisse dabei bzw auch Fehler.

ANÜ

Als ANÜler gibts kein Risiko der Scheinselbständigkeit, weil du eben nicht selbstständig bist und ganz normal Sozialabgaben zahlst. Als Freelancer besteht das Risiko. Besonders in Langzeitprojekten in Vollzeit. In agilen Entwicklungsteams ist Vor-Ort-Tätigkeit meistens ein Muss. Da verwischen die Grenzen zum Angestellten. Aber auch hier gibts Möglichkeiten organisatorisch entgegen zu wirken. Ist aber definitiv eine Grauzone. Die Reaktion von vielen Unternehmen auf dieses Risiko ist eben die sichere Arbeitnehmerüberlassung.

Kommt uA auf den Zeitraum an. Da gibts einiges, was man beachten sollte. Grds sehe ich da kein Problem, aber gibt Fallstricke.
Das kann genau so n Mist sein, bei dem div "Arbeitgeber" einem einreden, n Gewerbe aufzumachen, weil se kein Bock haben, Abgaben abzuführen.
Also auch bei sowas seehr vorsichtig sein und sich den Vertrag gut anschauen.

 

 

Zitat

Freiberuflichkeit

Arbeitest du beim FA? Muss zugeben, ich habe mich jetzt einige Jahre nicht näher damit befasst, evtl gibts da mittlerweile Änderungen. Bin jetzt ja schon etwas länger kein richtiger Freelancer mehr.

Hier mal auf die Schnelle was ich gefunden habe: https://www.informatik-aktuell.de/management-und-recht/it-selbstaendige/it-selbstaendige-freiberufler-oder-gewerbetreibender.html

Ich musste dem Finanzamt damals mein Hochschulzeugnis als Informatiker vorlegen, damit die mich als Freiberufler einstufen.

Faustregel: Haste n entsprechenden Abschluss? Dann Freiberufler/Selbstständiger.
Nein? Zack Gewerbe. Im Zweifelsfall knallt das FA einen immer in die Gewerbeecke. Drum kotzen die ganzen Influencer gerad im Kreis.

 

Zitat

Paragraph 18,1,1 spricht auch von Ingenieuren und ähnlichen Berufen. Wie gesagt, bei mir wurde ein wissenschaftlicher Background verlangt - mein B.Sc Informatik hat dann ausgereicht. Falls du da neuere Infos hast immer her damit.
 

§18 abs 1 nr1 EStG unterscheidet eben zwischen den Freiberuflern, also wissenschaftliche, künstlerische, bildende etc tätigkeit, sowie den "Katalogberufen", die separat, abschließend aufgelistet sind.
Findest du dich da nicht wieder, bzw hast keinen entsprechenden Abschluss -> Gewerbe. Quasi die "Selbstständigkeit" für Jedermann.

 

Zitat

Betriebsausgaben

Ja, als Privatperson haste zB Werbungskosten, die absetzen kannst. Aber mal ein Beispiel aus der Praxis: Als Angestellter bekommste ein Notebook. Als Externer beim Endkunden ebenso. Als Selbstständiger kannste dann aber zusätzlich dein Haus-Notebook geltend machen,

Nö. Als Werbungskosten kannste alles ansetzen, was zum Erwerb, Erhalt und Sicherung deiner Einnahmen dient und  in Rahmen deines Berufs schlüssig ist.
Du kannst dir auch 10 Laptops kaufen. Wenn du meinst. Kannst du alle geltend machen, wenn du der Meinung bist, dastes brauchst.
Obs "sinnvoll" ist, sei dahingestellt. Oft egtl nur ne +- 0 Rechnung.
Ob das vom Arbeitgeber is, oder zuhause Steht is völlig Wumpe. N PC kannst quasi IMMER geltend machen. Einfach weil du ihn zB für Bewerbungen brauchst.
Musst nur nachweisen (egal ob selbstständig oder angestellt), dasset nich hauptsächlich privat genutzt wird. Wird schwierig bei PC´s, genau wie Handys, weil kein objektiver Aufteilungsmaßstab.

 

Zitat

 

 

immerhin läuft darüber weiterhin deine Geschäftsorga, Rechnungen werden geschrieben, Kontaktpflege mit Vermittlern, Buchhaltung - klar, liegt immer im Ermessen des FA. Aber wenn ein FA die Betriebsausgaben für 1(!) Notebook in frage stellt, dann falle ich vom Glauben ab. Und wie gesagt, als Selbstständiger kannste dir dann auch die Umsatzsteuer für die Bezriebsausgabe (falls angefallen) zurückholen. 

Die stellen teilweise ganz andere Sachen in Frage ^^

 

 

Zitat

Einkommensteuer

Ich hatte meine selbstständige Tätigkeit damals zur Jahresmitte aufgenommen und auch natürlich auch direkt die erwarteten Einkünfte angegeben. Meinen ersten Steuerbescheid erhielt ich 2 3/4 Jahre später. Steuererklärungen hätte ich immer fristgerecht über Steuerberater am Ende des Folgejahres eingereicht. Vielleicht war das FA einfach nur lahm, hab auch nicht nachgehakt. Jedenfalls musste ich Steuern für 2.5 Geschäftsjahre + 2 quartalsweise Vorauszahlungen für das aktuelle Jahr auf einmal leisten. Ich weiß von 2 anderen Freelancern, die mir ähnliches berichteten. Ob das Ausnahme oder Regel ist - kein Plan. Ich habe mich an alle Fristen gehalten.

 

Hätte denen was gehustet. So soll das egtl nicht sein.
Wenn n Steuerbescheid nicht inhlb von 6 Monaten nach Einreichen der Erklärung bei dir im Briefkasten ist, ist das FA egtl dazu angehalten dir Mittzuteilen, dasset länger dauert.
Entsprechend mal nach ner Weile "anklopfen" und nachfragen. Besonders wenn du dir die Steuer selbst ausrechnest (zB mit Elster/WISO) und mit ner Abschlusszahlung rechnest.
Du hast keine Lust auf Nachzahlungszinsn, weil das FA zu lahm war...
Und wenn würde ich denen direkt mal geigen, dass dies so nicht geht und du ne Ratenzahlung willst.

Und lest um Himmelswillen die verfickten Erläuterungstexte.... Dit sind nich nur Buchstabenkolonnen...

bearbeitet von Noodle
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Am 5.9.2019 um 20:14 , ToTheTop schrieb:

Leben als Freelancer kann ich Dir beschreiben

- flexible Reisetätigkeit (Deutschlandweit Großstädte)

Der IT Markt ist im Moment ein Verkäufermarkt. Und du bist der Verkäufer deiner eigenen Skills.

- Arbeitnehmerüberlassung für Freelancer ist grade bei Konzernen voll in Mode.

Top Artikel!

Wie schätzt du das Ganze ohne Reisebereitschaft aus einer deutschen Halbmillionenstadt ein? Gern auch PM.

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