„Erschlichenes Einverständnis“ und Verführungskünste 

26 Beiträge in diesem Thema

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Schaut mal das an:

„Erschlichenes Einverständnis“ und Verführungskünste question mark 1363011 640

Eine Strafbarkeit besteht nach neuem Sexualstrafrecht auch dann, wenn ein Mann oder eine Frau sich nach anfänglicher Unlust doch noch von den Verführungskünsten des Partners oder der Partnerin hat überzeugen lassen. Oder dann, wenn die Bereitschaft zum Sex mit dem konkludenten Versprechen einer Beziehung verbunden war, es aber beim One-Night-Stand bleibt. Auch diese Möglichkeiten scheinen absurd.

https://www.verteidigung-sexualstrafrecht.de/167-folgen-reform-sexualstrafrecht

 

:rofl: :fool:

 

Bitte keine LTRs mehr versprechen😉

 

 

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Hehe. Schöne neue Welt. 

Immerhin erstaunlich, dass die Kritik daran von einer FRAU kommt. 

Jetzt bleibt aber mal abzuwarten wie die Richter diese teils unbestimmten und nebulosen Gesetzesbegriffe auslegen werden. Im Lichte der Gesetzeserläuterungen des Gesetzgebers. 

Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Im Zweifel wird halt frei gesprochen werden (müssen), hihi ...

Wie heißt s so schön im Strafrecht: in dubio pro re. 

Und vielleicht sollten wir Männer künftig auch öfter NEIN sagen, um danach allerdings den "unglaublichen Verführungskünsten" der Frauen zu erliegen. Und die danach aber auch anzuzeigen, konsequenterweise natürlich, hehe ...

bearbeitet von slowfood

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Gast

>>Ebenso grotesk – aber folgerichtig: Der erste Kuss wird strafbar.
Denn der erste bzw. ein ein überraschender Kuss ist entsprechend der Neufassung des Sexualstrafrechts nunmehr sexuelle Nötigung – eine sexuelle Handlung unter Ausnutzung eines Überraschungsmoment (§ 177 Abs.2 Nr. 3 StGB). 
Sollte es sich um einen Zungenkuss handeln, handelt es sich streng genommen sogar um eine Vergewaltigung. Denn ein Zungenkuss bedeutet immerhin ein “Eindringen in eine Körperöffnung“, also den Mund. Folge: Die Freiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren.<<

15 Jahre Bau für's knutschen... Alter

Und im Puff kannste die Mädels jetzt auch verklagen, wenn du einen Gewissenskonflikt hast und sie davon wissen.

bearbeitet von Gast

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Was ist wenn ein reicher Mann die Dame überzeugt Sex mit ihn zu haben gegen die Bezahlung obwohl sie keine Nutte ist? Ist es ein Verführungskunst oder Bestechung dann?  Es sollte ein Gesetz darüber geben, dass man solche Fälle wie eine Bestechung betrachtet. Im Kontext wäre es ganz angemessen. Schließlich will die Dame mit ihn nicht schlafen, aber eine Bestechung mit Geld ändert alles.  :D

Aber das wird kein Richter schreiben. Die Gesetze werden doch nicht für die reiche Leute geschrieben. Die sind eine Ausnahme, verdammt..  So wie im Mittelalter... 

Die Mass Media lachen über PUAs, der Gesegtzgeber droht uns mit Knast vegen "Verführungskünsten"

Wenn es so weiter geht, werden die Polizisten verdächtige PUAs auf der Straße abmahnen, um zu vermeiden dass wir die Verführungskünste anwenden :rofl:

 

 

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Gast
vor 3 Minuten, AMOG82 schrieb:

Wenn es so weiter geht, werden die Polizisten verdächtige PUAs auf der Straße abmahnen, um zu vermeiden dass wir die Verführungskünste anwenden

Wirst direkt weggesperrt, da Gefahr im Verzug...

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Kann man den Finanzamt und Krankenkasse anklagen?

Ich habe einen Gewissenskonflikt wenn mir Lohnsteuer abgezogen wird  :D  Auch die Krankenversicherung.

Denn seit die Krankenkasse in Gesundheitskasse umbenannt wurde bin ich die ganze Zeit gesund und ich war nicht ein einziges mal beim Arzt ein ganzes Jahr lang und muss trotzdem SV zahlen .... Gewissenskonflikt  :D  

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vor 4 Minuten, AMOG82 schrieb:

Denn seit die Krankenkasse in Gesundheitskasse umbenannt wurde bin ich die ganze Zeit gesund und ich war nicht ein einziges mal beim Arzt ein ganzes Jahr lang und muss trotzdem SV zahlen .... Gewissenskonflikt  😄

Du zahlst als Gesunder in die Gesundheitskasse ein. Wo ist da ein Konflikt?

brudi

 

Und das sollte kaum Wirkung entfalten dürfen, wenn stringent argumentiert wird :

Zitat

Zu befürchten steht also, dass die Gerichte bei objektiver Erkennbarkeit des entgegenstehenden Willens den Einwand des Angeklagten, er habe diesen nicht erkannt, als bloße Schutzbehauptung werten. Faktisch liegt dann tatsächlich eine „fahrlässige Vergewaltigung“ vor.

Wie will man denn bei Interaktionen zwischen zwei Subjekten nen objektiv erkennbaren Willen feststellen? Also bei nem unbefangenen Richter und ohne objektive Beweise? Habt ihr ne Gopro auf, wenn ihr vögelt? ...ok, ihr vielleicht schon. Aber das normale Durchschnittspärchen hat seinen Sex im eigenen Schlafzimmer und ohne Zeugen. Wer will dann da wie feststellen, ob wer wann was will? Also anders als bisher?

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Gerade eben, Aldous schrieb:

Du zahlst als Gesunder in die Gesundheitskasse ein. Wo ist da ein Konflikt?

brudi

 

 

Placeboeffektgebühr? 😄  

 

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Kein Wunder dass die meisten Männer mittlerweile so schüchtern sind und nicht einmal Frauen auf der Straße kennenlernen können wenn man solche Gesetze hat. 

Alpha Males anywhere? 

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Musst anders argumentieren. Nicht Gründe nennen, sondern deinen objektiv erkennbar entgegenstehenden Willen erkennbar machen. 

 

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Gast
vor 4 Minuten, AMOG82 schrieb:

Kein Wunder dass die meisten Männer mittlerweile so schüchtern sind und nicht einmal Frauen auf der Straße kennenlernen können wenn man solche Gesetze hat. 

Alpha Males anywhere? 

#Dasistnureinexcuse *hust

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Ich würde das nicht überbewerten, ich denke, im tatsächlichen Leben ändert sich da wenig - aufgrund von falschen Anschuldigungen Probleme bekommen konnte man leider schon immer, und wenn einem jemand ans Bein pieseln will, dann strickt derjenige egal bei welcher Gesetzeslage die "richtige" Anschuldigung...

Was ich mich hier eher frage ist, wieso man überhaupt nach der oben verlinkten Internetseite, bzw dieser Profession sucht? 

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Jüngst gingen doch wieder Berichte durch die Medien. Finde es nicht ungewöhnlich da weiter zu recherchieren, wenn es einen interessiert. Es ist ja auch nicht von der Hand zu weisen, dass die Gesetzesänderungen- / Anpassungen auch Fragezeichen produziert haben. 

Ob die Thesen und Interpretationen dieser Juristin so auch grundsätzlich gedeutet würden, steht sicher auf einem anderen Blatt. 

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Gast
Zitat

Verlangt doch die Istanbul-Konvention des Europarats, dass jede „nicht einverständliche“ sexuelle Handlung bestraft wird. Die Formulierung „gegen den erkennbaren Willen“ bleibt dahinter zurück und ein ”Ja heißt Ja“ wäre denkbar.

DAS ist das Spannende! Was ist der Grund für diese Konvention? Dort kommt der Antrieb zur Modernisierung her.

Zitat

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft. Quelle: wikipedia

Nun ist der Gewaltbegriff über Jahrzehnte in der Rechtsprechung gesichert, auch wenn einzelne Aspekte immer mal wieder umstritten waren. Passiver Sitzstreik vor einem Werkstor als Gewalt zum Beispiel. Die geplante Regelung ist nicht nur rechtsdogmatisch unsauber und steht im Spannungsverhältnis zu § 15 StGB "Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.". Sie geht auch über mit ihr angestrebte Abwehr von Gewalt hinaus, weil Gewalt eben gerade nicht mehr nötig ist.

bearbeitet von Gast

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Ne, is schon gut, wenn man sich interessiert und ein bisschen recherchiert. Schließlich sind wir alle potentiell betroffen von so ner unsäglichen Gesetzesnovelle. 

Erst mal ihr Germanen, schon klar. Aber Ösiland wird nicht davon verschont bleiben. Ausgangspunkt war Schweden. 

Damit sich fristgerecht zu beschäftigen, natürlich angemessen, halt ich allemal für besser, als Vogel Strauß Politik zu betreiben, so mit Kopf in Sand und so ...

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vor 3 Minuten, Ghul schrieb:

@Geschmunzelt da ist wohl nichts mehr mit der Frau erzählen, man wäre der Prinz von Zamunda.

Ne, da wären wir schon beim Vortäuschen, nur um schnöden GV zu bekommen, hehe. 

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vor 2 Stunden, Ghul schrieb:

@Geschmunzelt da ist wohl nichts mehr mit der Frau erzählen, man wäre der Prinz von Zamunda.

Mach ich ja auch nicht. Bin zu kartoffelig.

bearbeitet von Geschmunzelt

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Gast
vor einer Stunde, Geschmunzelt schrieb:

Mach ich ja auch nicht. Bin zu kartoffelig.

Die Frage ist nur:

Wenn sie dich für Batman hält und deshalb mit dir schlafen will, sie schon erwartungsvoll stöhnend mit Augenbinde da liegt, und du dann kalte Füße bekommst und in letzter Sekunde mit dem echten Batman schnell die Plätze tauschst, der sie dann fickt...

Hat sich jemand strafbar gemacht?

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vor 12 Minuten, Ghul schrieb:

Die Frage ist nur:

Wenn sie dich für Batman hält und deshalb mit dir schlafen will, sie schon erwartungsvoll stöhnend mit Augenbinde da liegt, und du dann kalte Füße bekommst und in letzter Sekunde mit dem echten Batman schnell die Plätze tauschst, der sie dann fickt...

Hat sich jemand strafbar gemacht?

Und wie wäre es, wenn der echte Batman unerkannt an Halluzinationen leidet und glaubt, er sei ein falscher Batman, das möchte ich auch mal wissen!

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Gast
vor 3 Minuten, Geschmunzelt schrieb:

Und wie wäre es, wenn der echte Batman unerkannt an Halluzinationen leidet und glaubt, er sei ein falscher Batman, das möchte ich auch mal wissen!

Was ist, wenn Batmans Frau am Capgras-Syndrom leidet und ebenfalls glaubt, dass er ein falscher Batman sei? Obwohl er der Richtige ist, der sich für den Falschen wähnt und sich nicht traut, es ihr zu sagen?

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vor 9 Minuten, Ghul schrieb:

Was ist, wenn Batmans Frau am Capgras-Syndrom leidet und ebenfalls glaubt, dass er ein falscher Batman sei? Obwohl er der Richtige ist, der sich für den Falschen wähnt und sich nicht traut, es ihr zu sagen?

Es ist eine einzige Fickerei!

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