Eheaus auch ohne Attraction Verlust??

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vor 9 Stunden, curiousity schrieb:

@Eldschie ....geh schnellstmöglich zum Anwalt, ihr seid erst 1,5Jahre verheiratet ( § 1579 Nr. 1 BGB / Ehe von kurzer Dauer ) - kann sein das Du nicht unterhaltspflichtig bist ggü. Deiner EX. Aber das kann nur ein Anwalt für Dich klären.

Sehe da auch oberste Prio 1!

Den Anwalt das Ganze abschätzen lassen und dann so schnell wie möglich Scheidung starten - keine Zeit mit Gefühlsduseligkeit verschwenden. Das kann man später noch tun.

Denn geschieden biste noch lange nicht und das könnte nochmal ein Akt werden - da sollte man die ExPartnerin nicht verkennen. Bei mir im Büro habe ich zB erst letzten Monat von weiblicher Seite gehört "noch X Monate Ehe, dann bin ich save".

Daher JETZT zum Anwalt und JETZT handeln.

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Jeder Monat, in dem du das Trennungsjahr nicht einleitest, kostet Geld. Bei 1,5 Jahren Ehe plus 1 Jahr Trennungsjahr bist du bei 2,5 Jahren Ehe und das bedeutet Versorgungsausgleich. Bei unter 3 Jahren Ehe wird der Versorgungsausgleich zwar nur auf Antrag durchgeführt und nicht qua Gesetz/Gericht, es reicht aber, wenn eine Seite Antrag auf Versorgungsausgleich stellt, wozu jeder Anwalt raten wird, bringt ja auch mehr an Anwaltshonorar. Das Trennungsjahr am besten mit einem Anwaltsschreiben einleiten und dann versuchen, die Sache mit der Immobilie möglichst ohne Anwalt zu regeln. Lieber etwas großzügiger sein und versuchen, eine außergerichtliche Regelung zu finden. Im Trennungsjahr wird Trennungsunterhalt geschuldet: drei siebtel des Einkommensunterschieds. Wenn sie ihren Nebenjob (auf deinen Wunsch hin) aufgegeben hat, herzlichen Glückwunsch, umso größer der Trennungsunterhalt.

Manche Frauen verändern sich anscheinend nach der Hochzeit. Meine ex-Frau fand es ganz toll, dass sie materiell nun abgesichert sei. Das sind Gedankengänge, die man als Mann erstmal nicht nachvollziehen kann. Umso wichtiger ist es, dass man sich anstrengt, aus der Sache herauszukommen.

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Und noch ein kleiner Tip: du kannst bereits 6 Wochen vor Ende des Trennungsjahres die Scheidung einreichen.

Führe Beweise, dass ihr tatsächlich getrennt von Tisch und Bett seid. Keine gemeinsamen Essen, keine gemeinsame Bewirtung von Freunden, keine einzige Socke von ihr mitwaschen, lass dir keine Pizza mitbestellen, nichts vom Einkauf mitbringen. Im Streitfall musst du das belegen können. Ein Schreiben beim Anwalt ist noch lange kein Beweis, dass ihr wirklich getrennt seid. 

Und glaub mir, Menschen können nach einer Trennung zu ganz neuen Höchstformen auffahren, getreu dem Motto: was interessiert mich mein Geschwätz von gestern, es geht um xxxxxx Euro. Mein Anwalt hat aber gesagt... 

Bleib freundlich und friedlich, aber zieh tatsächlich ne klare Grenze. Jeder angefangene Monat ohne Beweise für ne Trennung verlängert das ganze. Selbst wenn du die Scheidung eingereicht hast, bist du noch lange nicht geschieden. Meine Trennung ist schon über 2,5 Jahre her und ein Scheidungstermin noch nicht in Sicht (wurde schon 2 Mal verlegt/abgesagt).

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vor 2 Minuten, Manu1982 schrieb:

Und noch ein kleiner Tip: du kannst bereits 6 Wochen vor Ende des Trennungsjahres die Scheidung einreichen.

Auch schon drei Monate vorher, hängt von der Auslastung des Gerichts ab. Wird der Anwalt wissen.

vor 4 Minuten, Manu1982 schrieb:

Führe Beweise, dass ihr tatsächlich getrennt von Tisch und Bett seid. Keine gemeinsamen Essen, keine gemeinsame Bewirtung von Freunden, keine einzige Socke von ihr mitwaschen, lass dir keine Pizza mitbestellen, nichts vom Einkauf mitbringen. Im Streitfall musst du das belegen können. Ein Schreiben beim Anwalt ist noch lange kein Beweis, dass ihr wirklich getrennt seid.

Etwas nicht zu tun, ist kein Beweis. Aber es stimmt schon: Das Anwaltsschreiben kommt wohl i.d.R. vom unterhaltsberichtigten Part. Wie der unterhaltspflichtige Part das Trennungsjahr einleitet, weiß ich auch nicht. Evtl. ähnlich nur andersherum: Mein Mandant hat das Trennungsjahr eingeleitet (Trennung von Tisch und Bett bla bla), bitte stellen Sie uns ihre aktuellen Einkommensverhältnisse zwecks Berechnung des gesetzlich geschuldeten Trennungsunterhalts zur Verfügung.

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vor 3 Minuten, tomatosoup schrieb:

Auch schon drei Monate vorher, hängt von der Auslastung des Gerichts ab. Wird der Anwalt wissen.

Etwas nicht zu tun, ist kein Beweis. Aber es stimmt schon: Das Anwaltsschreiben kommt wohl i.d.R. vom unterhaltsberichtigten Part. Wie der unterhaltspflichtige Part das Trennungsjahr einleitet, weiß ich auch nicht. Evtl. ähnlich nur andersherum: Mein Mandant hat das Trennungsjahr eingeleitet (Trennung von Tisch und Bett bla bla), bitte stellen Sie uns ihre aktuellen Einkommensverhältnisse zwecks Berechnung des gesetzlich geschuldeten Trennungsunterhalts zur Verfügung.

Am einfachsten ist ne Trennung der Wohnverhältnisse. Wenn das nicht geht, muss man es beweisen zb durch Zeugen etc. Hatten gerade die Situation im Bekanntenkreis. Die Gegenseite hat behauptet man wäre nicht getrennt gewesen. Man konnte aber belegen, dass er beispielsweise seine Wäsche hat waschen lassen von jemand anderem und sowas. Fragt man am besten den Anwalt. Die haben Erfahrung, wie man ne Trennung in der gemeinsamen Wohnung belegt, wenn das strittig ist.

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vor 4 Minuten, Manu1982 schrieb:

Wenn das nicht geht, muss man es beweisen zb durch Zeugen etc. Hatten gerade die Situation im Bekanntenkreis. Die Gegenseite hat behauptet man wäre nicht getrennt gewesen. Man konnte aber belegen, dass er beispielsweise seine Wäsche hat waschen lassen von jemand anderem und sowas. Fragt man am besten den Anwalt. Die haben Erfahrung, wie man ne Trennung in der gemeinsamen Wohnung belegt, wenn das strittig ist.

O.k. Ist aber sehr riskant. Nur allgemein zur Ergänzung: Vor dem Familiengericht geht es nicht um "Beweise" sondern um "Glaubhaftmachung". Ändert natürlich nichts am Hauptproblem, wenn man noch zusammen wohnt aber getrennt ist.

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Du kannst es formulieren wie du willst, Gegenseite hat behauptet es gab noch Familienfeste, gemeinsame Einkäufe etc. Er musste dann darlegen, dass dem nicht so war und das eben mit Beweisen. Waren in dem Fall ab dem Trennungszeitpunkt getrennte Bankkonten, hunderte von Kassenbons wo er für sich alleine eingekauft hat bzw alleine essen war, eidesstattliche Erklärung von seiner neuen Partnerin, die die Wäsche gewaschen hat, Freunde, die belegen konnten, dass er sich das Gästezimmer eingerichtet hatte und sich dort aufhielt, E-Mails von Wohnungssuche/Korrespondenz mit Vermietern, ne Auflistung über Termine von Wohnungsbesichtigungen und so weiter.

Das Problem ist, dass wenn man noch zusammen wohnt erstmal davon ausgegangen wird, dass man auch noch zusammen ist. Es gilt dann zu beweisen, dass dem nicht so ist.

Und um Himmels Willen, hab ja keinen Sex mit der ex, kein kuscheln auf der Couch, nix Nada niente!!!! Teilt euch nicht mal mehr den Netflix Account!

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vor 55 Minuten, Manu1982 schrieb:

Du kannst es formulieren wie du willst, Gegenseite hat behauptet es gab noch Familienfeste, gemeinsame Einkäufe etc. Er musste dann darlegen, dass dem nicht so war und das eben mit Beweisen. Waren in dem Fall ab dem Trennungszeitpunkt getrennte Bankkonten, hunderte von Kassenbons wo er für sich alleine eingekauft hat bzw alleine essen war, eidesstattliche Erklärung von seiner neuen Partnerin, die die Wäsche gewaschen hat, Freunde, die belegen konnten, dass er sich das Gästezimmer eingerichtet hatte und sich dort aufhielt, E-Mails von Wohnungssuche/Korrespondenz mit Vermietern, ne Auflistung über Termine von Wohnungsbesichtigungen und so weiter.

Das Problem ist, dass wenn man noch zusammen wohnt erstmal davon ausgegangen wird, dass man auch noch zusammen ist. Es gilt dann zu beweisen, dass dem nicht so ist.

Und um Himmels Willen, hab ja keinen Sex mit der ex, kein kuscheln auf der Couch, nix Nada niente!!!! Teilt euch nicht mal mehr den Netflix Account!

O.k. Es gibt anscheinend nichts was es nicht gibt. Ich habe einfach den Trennungsunterhalt bezahlt und mich dann scheiden lassen. Solche Streiterei gibt es ja nur dann, wenn man sich über den Beginn des Trennungsjahres nicht einig ist.

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Ich würde bei solchen Geschichten den Gang zum Notar empfehlen um eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen zu lassen, in der vorab alles geregelt wird solange man sich noch halbwegs gut versteht. Kostet zwar kurzfristig ein paar Mark fuffzich, spart aber langfristig jede Menge Geld und Ärger. Außerdem wird dabei direkt notariell das Trennungsdatum festgehalten und die Scheidung wird deutlich günstiger weil die Vereinbarung direkt mit dem Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wird und das Gericht und der/die Anwälte sich nicht mehr mit kostspieligen Differenzen auseinandersetzen müssen. 

bearbeitet von htid

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