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Hallo liebe Community, 

ich bin gerade am verzweifeln...

Ich habe am 22.11. angefangen zu arbeiten (Zeitarbeit zur Überbrückung bis zum Anfang des Studiums) und laut der Lohnabrechnung für November habe ich ca. 550€ brutto für die 7 Tage im November gezahlt bekommen.

Darauf muss ich jedoch 91€ Lohnsteuer zahlen?!

Wie passt das zusammen?! Bei jedem anderen Brutto / Netto Rechner oder wenn ich mir selbst online die Lohnsteuer ausrechne komme ich bei einem Bruttoverdienst von 1600/1700€ / Monat auf rund 90€ Lohnsteuer?!

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Gast
vor 3 Minuten, Eriss schrieb:

Hallo liebe Community, 

ich bin gerade am verzweifeln...

Ich habe am 22.11. angefangen zu arbeiten (Zeitarbeit zur Überbrückung bis zum Anfang des Studiums) und laut der Lohnabrechnung für November habe ich ca. 550€ brutto für die 7 Tage im November gezahlt bekommen.

Darauf muss ich jedoch 91€ Lohnsteuer zahlen?!

Wie passt das zusammen?! Bei jedem anderen Brutto / Netto Rechner oder wenn ich mir selbst online die Lohnsteuer ausrechne komme ich bei einem Bruttoverdienst von 1600/1700€ / Monat auf rund 90€ Lohnsteuer?!

Bin kein Experte, aber im Sinn der Steuer hast du auch 1600/1700 verdient, da du 550 pro Woche (!) verdienst, die Steuer aber monatlich hochgerechnet wird. Natürlich hast du dann faktisch erst einmal zu viel bezahlt, kriegst du aber über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück.

 

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@Masterthief also richtig verstanden habe ich die Lohnsteuer für den ganzen Monat November bezahlt obwohl ich nur die letzte Woche gearbeitet habe? Das heißt, das Finanzamt hat pauschal die Lohnsteuer für den ganzen November berechnet und nicht Lohnsteuer d. Monats/4 Wochen x 1 Woche 

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Gast

Hab neulich gehört das sich das Staatswesen aus marodierenden Räuberbanden gebildet hat. Die haben irgendwann festgestellt das es effizienter ist den Kaufleuten Schutzgeld abzupressen als sie komplett auszurauben und zu meucheln - passive Einkommen und so... ^^

Viele Grüße ans FiAmt: Kuckuck ihr Räuber 😉

bearbeitet von Gast

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Sofern du nicht beschränkt steuerpflichtig (d. h. wenn du hier keinen festen Wohnsitz hast bzw. dein regelmäßiger Aufenthaltsort im Ausland liegt) wird die Lohnsteuer nach der für Teilzahlungszeiträume nach der Lohnsteuertagestabelle berechnet. Guckst du hier:

https://lohnsteuertabelle.com.de/Tageslohnsteuertabelle.php

D. h. du musst die 550 Euro durch die Anzahl der steuerpflichtigen Kalendertage (= 9) teilen und dann den zugehörigen Lohnsteuertagessatz (bei Steuerklasse 1 ~4,81 Euro) multiplizieren. Es müsste sich demnach bei Steuerklasse I eine Lohnsteuer von knapp 44 Euro für den November ergeben. Vermutlich ist dein Arbeitgeber aber dennoch erst einmal so vorgegangen, wie es Masterthief beschrieben hat und zahlt dir den Differenzbetrag dann in der Dezemberabrechnung im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches wieder zurück. Einfach mal die nächste Lohnabrechnung studieren...

Das Finanzamt hatte mit der Berechnung auf deiner Lohnabrechnung nichts zu tun, die stammt von deinem Arbeitgeber, der die Lohnsteuer einbehält und dann ans Finanzamt abführt.

bearbeitet von tonystark
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Gast
vor 19 Stunden, Eriss schrieb:

Darauf muss ich jedoch 91€ Lohnsteuer zahlen?!

gratuliere, jetzt darfst du auch endlich über Hartz-4-Empfänger herziehen, die dir auf der Tasche liegen :-D

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Gast

Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber kommt hier nicht in Betracht, da das nach § 42b Abs. 1 EStG nicht für Arbeitsverhältnisse gilt, die unterjährig begonnen haben. Das wirst du wohl im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung korrigieren müssen. 

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Hast du beim Arbeitgeber die richtige Steuerklasse angegeben? Wenn da keine Unterlagen vorliegen, landest du automatisch in Steuerklasse 6. Einfach mal auf der Lohnabrechnung nachschauen, was dort angegeben ist.

Ansonsten gilt: Zuviel gezahlte Steuern bekommst wieder, wenn du eine Steuererklärung machst.

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Am 15.12.2018 um 06:17 , tonystark schrieb:

Das Finanzamt hatte mit der Berechnung auf deiner Lohnabrechnung nichts zu tun, die stammt von deinem Arbeitgeber, der die Lohnsteuer einbehält und dann ans Finanzamt abführt.

Korrekt.Finanzamt hat damit sogar erstmal so garnix zu tun, außer dass die die Taschen offen halten und der Arbeitgeber die LSt für den Arbeitnehmer abführt.
Isso. Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich ja auch keine ESt-Erklärung abgeben, weil mit der LSt die ESt abgegolten ist.
Heißt einfach folglich, das was zuviel gezahlt wurde, kricht Ihr w.o. beschrieben zurück. Dein AG TE ist einfach nur faul und hat sich des "Standart"-Lohnsteuersatzes bedient wies scheint. Bissl ungeil.

Mein alter Arbeitgeber, hat sogar zuwenig LSt gezahlt, woraufhin ich doch bitte 2 Euro Nachzahlen sollte, was mir aber dann für das Folgejahr erlaubt wurde. Gönner.
 

Zitat

Viele Grüße ans FiAmt: Kuckuck ihr Räuber 😉

Kuckuck. 

 

Zitat

Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber kommt hier nicht in Betracht, da das nach § 42b Abs. 1 EStG nicht für Arbeitsverhältnisse gilt, die unterjährig begonnen haben. Das wirst du wohl im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung korrigieren müssen. 

Und bitte die Erläuterungen lesen.. sonst gibts ggf. böse Überraschungen.
 

bearbeitet von Noodle

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