Den Eltern vorgestellt werden?

14 Beiträge in diesem Thema

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Ich hab ein kleineres Problem:

Ich habe heute Abend ein Date mit einem HB, das ich in der Schule kennengelernt habe und sie will, dass ich bevor wir gehen (ich hole sie ab, da nur ich Auto fahre) mit ihrer Mum plauder.

Das ist mir allerdings eine Nummer zu heftig, denn ich hab nicht vor mit der kleinen was festes anzufangen, ich will nur etwas Spaß. Als sie mir das vorhin am Telefon gesagt hat, hab ich gemeint, dass ich sie nicht gleich heiraten will und das es ja nicht so formell zugehen muss.

Was meint ihr? Hingehen oder nicht?

Kurze Anmerkung zur Situation: Ich bin 18, sie ist 15, allerdings glaube ich nicht, dass die Mutter etwas gegen mich haben könnte, da ich sehr vernünftig wirken kann.

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das is doch total fürn Popo sowas - ich denk die Eltern einbeziehen sollte man wirklich nur bei LTR ... sonst denkt die Mutter von der Süßen noch sie hat jeden tag nen andren^^ wenn die Mutter ständig typen sieht.

An deiner Stelle würd ichs halt durchziehen, nen richtigen Gentleman raushängen lassen, sehr zuvorkommend und nett zur mutter sein. Da sammelst sicher Pluspunkte denke ich. Andrerseits macht die kleine sich dann wohl Hoffnungen.

Was ich mich aber frage, mit ner 15 jährigen nen bissl Spass, da musst hart ackern bis die Nuss geknackt hast !

nen FR / LR würd mich aba intressen :>

bearbeitet von loop

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Der Meinung bin ich auch, dass man den anderen erst vorstellt, wenn man schon zusammen ist (LTR).

Zum Thema harte Nuss: Das ist dann mal ne richtige Herrausforderung, aber ich glaub mal dass das gehen müsste, da sie mir eigentlich schon völlig hörig ist, quasi ein afc-HB ;)

FR kommt, wenn es was zu berichten gibt.

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Also erstmal nur bei ner festen beziehung mit zu den eltern gehen.

2. kann ich dir net helfen fam frisst mir immer aus den händen ich habe noch nie erlebt das mich ne mum net leiden konnte. und bei meiner letzten festen hat mich die gesamte fam wieder nach aachen eingeladen obwohl ich net mehr mit dem mädel zusammen bin :D

immherin sind mütter auch nur frauen und auch bei ihnen wirkt charme!

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Gast 11223344

persönlich wärs mir egal mich vorzustellen. was mich halt vorsichtig sein lassen würde ist euer altersunterschied. wenn dir die mutter irgendwann mal ans bein pissen will, weil du ihre tochter verarscht hast, hat sie gute möglichkeiten dir große probleme zu machen. wenn die schon bei nem einfachen treffen so hinterher ist...

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Nimm die Mutter! ;)

Na, soweit würde ich in diesem Fall (ausnahmsweise :angry: nicht gehen.

Zwei Dinge:

1.: Wie ist das mit "Verführung Minderjähriger"? Du 18 (volljährig), sie 15 (minderjährig)!

IANAL, aber wenn du der Süßen das Blümchen pflückst, machst du dich evtl. strafbar!

2.: Ich vermute mal, daß die Dame gerne wissen möchte, mit wem ihr Töchterchen sich

so rumtreibt... Sie ist doch erst 15! Was da passieren kann... Sex! Drogen!! Schlechte Noten!!!

Teenage Pregnancy!!!! Vielleicht will sie dir auch nur ein paar Kondome zustecken :angry:

Also: Sei freundlich, sei höflich, sei du selbst - nur besser. Sarge (i.S.v. umgarne :lol: die Mutter!

3.: Wenn du mit einem der beiden o.g. Punkte ein Problem hast, dann lass die Finger von

15-jährigen.

It's that easy.

wg.

Nachtrag: Google ist dein Freund!

Aus einer ähnlichen Frage in http://www.juraforum.de/forum/t6270/s.html

§ 182 StGB

Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Noch mehr Nachtrag:

Schaut euch bitte an, was Google bei der Suche nach "Verführung Minderjähriger"

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hier geht es doch aber um "Mißbrauch" oder ?

Ich versteh dieses JuristenDeutsch nicht ... wenn das Mädel einstimmt is doch alles kein Thema?

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Wenn das Mädel einstimmt er sie knallt, er sich vom Acker macht, sie zu ihrer Mutter rennt, sie ihre Ausssage wiederruft, ....

dann ist er in Schwierigkeiten.

Aussage gegen Aussage.

Die Mutter sagt sie hat ihn getroffen was ja sogar stimmt und sagt sie hatte ein ungutes gefühl und zack wer is der doofe...

Hast Glück dass du erst 18 bsit und net 21 da würds ja noch schneller gehen.

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geh zum anwalt mit ihr und lass sie ein dokument unterschreiben was besagt dass sie freiwillig mit dir sex hat und nach der trennung keine rechtlichen schritte gegen dich unternehmen darf ;)

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Wenn das Mädel einstimmt er sie knallt, er sich vom Acker macht, sie zu ihrer Mutter rennt, sie ihre Ausssage wiederruft, ....

dann ist er in Schwierigkeiten.

Aussage gegen Aussage.

Die Mutter sagt sie hat ihn getroffen was ja sogar stimmt und sagt sie hatte ein ungutes gefühl und zack wer is der doofe...

Hast Glück dass du erst 18 bsit und net 21 da würds ja noch schneller gehen.

Wenn die Frau lügt, bist du immer am Arsch. Ist aber ne typische "Männerangst" (wie Kastration ;) ). In der Realität wird kein Mädel so ein Strafverfahren auf sich nehmen, wenn nicht wirklich was passiert ist. Sex mit über 14-Jährigen ist in D prinzipiell straflos, egal, was die Eltern dazu sagen, sofern kein Mißbrauchstatbestand gegeben ist. So, das war jetzt Rechtsberatung, Rechnung kommt... :)

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Wenn das Mädel einstimmt er sie knallt, er sich vom Acker macht, sie zu ihrer Mutter rennt, sie ihre Ausssage wiederruft, ....

dann ist er in Schwierigkeiten.

Aussage gegen Aussage.

Die Mutter sagt sie hat ihn getroffen was ja sogar stimmt und sagt sie hatte ein ungutes gefühl und zack wer is der doofe...

Hast Glück dass du erst 18 bsit und net 21 da würds ja noch schneller gehen.

Und was hatt das damit zu tun das sie erst 15 ist ?

Wenn ne gleichaltrige (oder auch ältere) mit dir Sex hat und danach zur Polizei rennt und "Vergewaltigung !" schreit bist du vorerst auch mal in Schwierigkeiten !

Fakt ist das Sex mit über 14 jährigen (egal wie alt du bist) nicht strafbar ist, auch wenn die Erziehungsberechtigten damit nicht einverstanden sein sollten !

mfg T.J.

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Und was hatt das damit zu tun das sie erst 15 ist ?

Wenn ne gleichaltrige (oder auch ältere) mit dir Sex hat und danach zur Polizei rennt und "Vergewaltigung !" schreit bist du vorerst auch mal in Schwierigkeiten !

Fakt ist das Sex mit über 14 jährigen (egal wie alt du bist) nicht strafbar ist, auch wenn die Erziehungsberechtigten damit nicht einverstanden sein sollten !

mfg T.J.

Was ich sage, Meister ;)

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Ich habe heute Abend ein Date mit einem HB

Und...? Wie war's?

Amüsiere uns mit ein paar Details ;-)

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