Wiederverkauf von Kennzeichen

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Hallo,

 

ich möchte gerne Kennzeichenverstärker mit Coolen Sprüchen drauf verkaufen.

Was soll das ganze ? Ich hab einem guten Freund einfach mal welche zum Geburtstag geschenkt und es kam super an.

 

Idee: Erstmal ein paar bestellen zu je 7,50€ (kein Händlerpreis) und dann diese auf Flohmärkten/Ebay Kleinanzeigen zu je 15€ weiterverkaufen.

 

Zählt das schon als Gewerbe ? oder kräht da kein Hahn mach, dass ich ein bisschen auf Ebay verkaufe 

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Zählt als Gewerbe, sobald du eine Leistung regelmäßig ausführst und du eine Gewinnabsicht hast. Aber wohl als Kleingewerbe, d.h. du unterliegst nicht den Gesetzen des HGB. Solange du da diverse Grenzen nicht überschreitest, hast du relativ wenige Probleme im Bezug auf rechtliche/steuerliche Aspekte. Angeben musst du dies allerdings, sowohl in Bezug auf steuerliche Aspekte, als auch per Anmeldung und bei Ebay. Wie schnell du da Probleme kriegst, wenn du es nicht anmeldest, dazu sage ich in diesem Rahmen nichts, da es illegal wäre. Wenn du aber so etwas als Unternehmung schon vorhast, solltest du auch in der Lage sein, dich zumindest in die Grundlagen selbst einzulesen: Keine Umsatz/Vorsteuer, Maximalumsatz, Angabe von AGB/Impressum u.co., Einkommenssteuer natürlich beachten. 

 

bearbeitet von Virez

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