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Sehr geehrte Player,

wie ich sehe gibt es zu diesem Thema noch kein Thread! Man darf hier zwar keine politischen Themen aufgreifen ( unglaublich tolle Idee... ), deswegen machen wir ein juristisches Thema draus. 

Der geneigte Zeitungsleser hat vielleicht mitbekommen, dass das Sexualstrafrecht reformiert wird. Ab jetzt ist es als eine Vergewaltigung anzusehen, wenn man gegen den "erkennbaren Willen der Person sexuelle Handlungen vornimmt". Bis jetzt war dies nur durch Gewalt, Drohung oder Ausnutzung der Hilflosigkeit/ Lage der Person gegeben. Schlichtweg ab jetzt: Nein ist nein. 

"Eskalieren bis zum physischen Block", "mit dem Nein will sie dich nur testen, probier weiter " etc. wäre damit strafbar und im Zweifel die Dame ist euch doch nicht so positiv gesinnt, nicht unter einem Jahr zu ahnden. 

Wie werdet ihr das handhaben? Wie findet ihr die Reformierung? 

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Sehr geehrter Player, das ist jetzt der dritte Thread zu diesem Thema - Suchfunktion würde helfen. 

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