Das neue Sexualstrafrecht. Eskalieren bis zum physischen Block?

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Wir drehen uns im Kreis. Nicht jeder Mensch ist psychisch gestört und nicht jeder psychisch Gestörte legt es auf eine Anzeige wegen sexueller Belästigung an. Und was die "Macht" dieses Gesetzes angeht, die Beweislage ist und bleibt immernoch ausschlaggebener Faktor. Punkt.

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@KommodoreB und andere:

Ich kann den Artikel der Süddeutschen nur empfehlen, der die entscheidenden Neuerungen als auch die Argumente für und wieder erläutert. 
http://www.sueddeutsche.de/politik/nein-heisst-nein-die-verschaerfung-des-sexualstrafrechts-ist-keine-kleinigkeit-1.3067324

Entscheidend für uns PUA ;-) :


Wer nun aufschreit, weil er befürchtet, dass der Staat es nun auch noch verbietet, beim Tanzen mal die Hand über fremde Körper spazieren zu lassen, um herauszufinden, was da geht und was nicht, sei beruhigt. Unter Strafe gestellt wird nur Belästigung, nicht aber eine Handlung, die bei der anderen Person "nur Interesse, Verwunderung oder Vergnügen auslöst". Mit anderen Worten: Anbaggern bei gegenseitigem Wohlgefallen ist erlaubt.

 

---

 

@Biff Ja das ist es ja, dass in der allgemeinen Debatte eine Hysterie auf allen Seiten steht. Fantastische Vergewaltigungszahlen, Rape Culture, ganze Völker werden zu Vergewaltigern erklärt, (das Beispiel aus der Bücherei habe ich ja erwähnt) und auf der anderen Seite wird ein Großteil der Frauen zu feindseligen Psychotanten.

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Gast Juninho

Wie sähe denn folgender theoretischer Fall, der gar nicht so theoretisch ist, aus. Frau hat zum Schutz ne Überwachungskamera im Schlafzimmer. Lädt sich nen Typen ein. Macht 2,3 mal LMR und vögelt dann halt mit ihm. Geht mit dem Video zur Polizei. Wie wird das bewertet? 

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Wurde gestern von zwei weiblichen Flüchtlingen im Club einfach geküsst. Random mäßig.

Ich hab weder ein klares Ja, noch ein klares Nein suggeriert. Sie haben recht stupide eskaliert. Sie konnten kaum deutsch.

Bin ich jetzt geraped wurden oder suggerierte meine alleinige Anwesenheit  in einem Club, wo man andere Mescnhen kennenlernen will, meinen postiven Willen?

Was soll ich tun und so?

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Gast Juninho
vor 13 Minuten schrieb First Violin:

Wurde gestern von zwei weiblichen Flüchtlingen im Club einfach geküsst. Random mäßig.

Ich hab weder ein klares Ja, noch ein klares Nein suggeriert. Sie haben recht stupide eskaliert. Sie konnten kaum deutsch.

Bin ich jetzt geraped wurden oder suggerierte meine alleinige Anwesenheit  in einem Club, wo man andere Mescnhen kennen lernen will, meinen postiven Willen?

Was soll ich tun und so?

Dafür müsstest du wohl auf "Yes means Yes" warten. 

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Gast Juninho
vor 41 Minuten schrieb jon29:

Ich kann den Artikel der Süddeutschen nur empfehlen, der die entscheidenden Neuerungen als auch die Argumente für und wieder erläutert. 
http://www.sueddeutsche.de/politik/nein-heisst-nein-die-verschaerfung-des-sexualstrafrechts-ist-keine-kleinigkeit-1.3067324

Findest du den Artikel positiv oder negatv?

"Der Körper einer Person, ob Frau oder Mann, kann ihr nicht erst dann gehören, wenn sie ihn mit Händen und Füßen verteidigt. Wer da ran will, muss sich ein Einverständnis holen."

Dieser Satz hat mich ein bisschen geschockt. Weil Einverständnis Interpretation ist und in der Formulierung ein Vorläufer zu "yes means yes" sein könnte.

Ansonsten wird hingewiesen, dass wohl mehr Anzeigen kommen werden. Wenn Maas die Anklagestatistik aufgebessert sehen will, müssen da überproprtional viele Verurteilungen folgen. Darüber hinaus arbeite mal in einem Job, in dem Seriösität wichtig ist und fehle Montags wegen eines Gerichtstermins wegen angeblicher Vergewaltigung. 

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Ja, ich denke auch, man ist da massiv über das Ziel hinausgeschossen. Nur weil da ein paar Muschnicks auf der Domplatte randaliert haben. Anstatt bei der Polizei die Mannstärke aufzurüsten ...

Aber hey, das Online-Dating kann wieder aufblühen. Wenn man sich mit einer trifft, die vorher schon schriftlich ihr Interesse bekundet hat, ist man auf der relativ sicheren Seite.

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@Juninho Ich finde ihn gut informierend. Er sagt was Sache ist, und gibt Argumente dafür und dagegen wieder, ich kann mir meine eigene Meinung bilden. auch wenn die Autorin ihre Meinung einfließen lässt, kann ich zu nem gegenteiligen Schluss kommen. Vorbildlicher Journalismus.

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@Jon: Dein Zitat, wonach man beim Grabsch-Paragrafen beruhigt sein könne, beruhigt mich überhaupt nicht.

Jetzt muss man schon 100% genau Gedanken lesen können, um sich nicht in Gefahr zu bringen, bei Berührung einer Frau im Club eine Straftat zu behehen. Klar, in vielen Fällen wird es kein Problem sein. Aber eine berufliche Konkurrentin hat nun ein fieses Instrument an der Hand.

Alkohol kann man eigentlich nur noch in reinen Herrenrunden oder zu Hause trinken. Nicht, dass man gutgelaunt Situationen falsch einschätzt.

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Und jetzt die Wahrheit: Durch das maaslose (sic!) Gesetz sollen die Geschlechter weiter gespalten und Männer verunsichert und kriminalisiert werden.

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@HerrRossi Natürlich gibt es die Gefahr von Falschbeschuldigung, sie ist aber klein. So wie die Gefahr vergewaltigt zu werden, sehr klein ist. ((Auch wenn Feministinnen was anderes behaupten)

 

Wen es erwischt, für den ist es bitter, einen 100%igen Schutz gibt es nicht. Nur in absolute Panik muss man nicht, aber das tun die Leute und übertreiben die Gefahren, auf beiden Seiten.

@KommodoreB

Nein, musst du nicht. Wenn sie nicht Nein sagt und du in ner üblichen Anbaggersituation bist, geschieht nix. Das wurde doch klar 

 

Die beschreibt doch gerade das, wovor du dich fürchtest.


Wer nun aufschreit, weil er befürchtet, dass der Staat es nun auch noch verbietet, beim Tanzen mal die Hand über fremde Körper spazieren zu lassen, um herauszufinden, was da geht und was nicht, sei beruhigt.

 

bearbeitet von jon29

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Ja was sind das denn für stichhaltige Argumente: Sei beruhigt. Wird scho wieder wern, keine Panik ...

Solange es da keine Grundsatzurteile oder noch besser nen konkreten Wortlaut im Gesetz gibt (z.B. in den Schritt/ an die Brüste fassen verboten, Popoklatscher bleibt erlaubt ^^), beruhigen solche Worthülsen nicht.

Nee, das nervt extrem. Jetzt muss man schon beim Flirten juristische Checklisten mit sich führen. Ist doch ein Witz.

Ist doch wie immer eine Kostenfrage: Mehr Personal bei der Polizei wäre deutlich teurer als mal eben ein Aktionismus-Gesetz zu verabschieden.

Dann stirbt das deutsche Volk halt aus. Was solls. Kinder sind eh zu teuer.

Alles Schei$$e. Habe fertig.

bearbeitet von KommodoreB
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Na also, sie hat doch erläutert, dass beim Grabschen jetzt keine Anmachen wie im Club gemeint sind und nicht unter Strafe stehen. Wenn du also Frau im Club anmachst, und beim Tanzen KINO fährst und am Arsch fasst, wird dir nichts geschehen. Es geht um Fälle, wo halt jemand wirklich grabscht, ohne dass vorher ne Annäherung stattfand. Also eine Belästigung.

 

Problematisch ist doch  die  "Nein"-Regelung beim Sex. Weil das zu einer höheren Zahl von Falschbeschuldigungen führen kann und eben ein Nein nicht immer ein Nein ist. Und die Panik erhöhrt, aber Opfern in keiner Weise hilft.

bearbeitet von jon29

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Gast Idioteque
vor 8 Minuten schrieb jon29:

Na also, sie hat doch erläutert, dass beim Grabschen jetzt keine Anmachen wie im Club gemeint sind und nicht unter Strafe stehen. Wenn du also Frau im Club anmachst, und beim Tanzen KINO fährst und am Arsch fasst, wird dir nichts geschehen. Es geht um Fälle, wo halt jemand wirklich grabscht, ohne dass vorher ne Annäherung stattfand. Also eine Belästigung.

Was soll  Annäherung denn für ein Kriterium sein? Wie willste das bestimmen oder gar beweisen? Das sind halt wirklich dumme Menschen, die das fordern, gerade weil sie die Wirkung des Strafrechts völlig falsch bewerten. Reiner Populismus. 

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Also nochmal:

Es geht um eindeutige Grabschereien nicht um Anmachen. Das wurde doch iermit klar:
 

Zitat

 

Unter Strafe gestellt wird nur Belästigung, nicht aber eine Handlung, die bei der anderen Person "nur Interesse, Verwunderung oder Vergnügen auslöst

 

Also "Verwunderung" ist halt missglückte Anmache...

Beweisen, dass du nichts gemacht hast, musst du in unserem Rechtsstaat zum Glück nicht. Wenn du mit Frau tanzt, sie am Arsch grabbelst, passiert nichts. Wenn du im Vorübergehen, ne fremde Frau am Arsch packst, ihre Freunde sehen das, dann machst du dich neuerdings strafbar.

Das Grabschen ist nicht das problematische am Gesetz, sondern die Nein-Regelung bei Vergewaltigung. Das hat auch die Kritik von Juristen angezogen.

bearbeitet von jon29

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Gast Idioteque
vor 3 Minuten schrieb jon29:

Also nochmal:

Es geht um eindeutige Grabschereien nicht um Anmachen. Das wurde doch iermit klar:
 

Also "Verwunderung" ist halt missglückte Anmache...

Beweisen, dass du nichts gemacht hast, musst du in unserem Rechtsstaat zum Glück nicht. Wenn du mit Frau tanzt, sie am Arsch grabbelst, passiert nichts. Wenn du im Vorübergehen, ne fremde Frau am Arsch packst, ihre Freunde sehen das, dann machst du dich neuerdings strafbar.

Ja das ist nicht gerade ein sinnvolles Kriterium um die Strafbarkeit zu begründen, weil die Differenzierung schwer wird.

bearbeitet von Idioteque

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vor 2 Stunden schrieb jon29:

@KommodoreB und andere:

Ich kann den Artikel der Süddeutschen nur empfehlen, der die entscheidenden Neuerungen als auch die Argumente für und wieder erläutert. 
http://www.sueddeutsche.de/politik/nein-heisst-nein-die-verschaerfung-des-sexualstrafrechts-ist-keine-kleinigkeit-1.3067324

Entscheidend für uns PUA ;-) : " Wer nun aufschreit, weil er befürchtet, dass der Staat es nun auch noch verbietet, beim Tanzen mal die Hand über fremde Körper spazieren zu lassen, um herauszufinden, was da geht und was nicht, sei beruhigt. Unter Strafe gestellt wird nur Belästigung, nicht aber eine Handlung, die bei der anderen Person "nur Interesse, Verwunderung oder Vergnügen auslöst". Mit anderen Worten: Anbaggern bei gegenseitigem Wohlgefallen ist erlaubt. "

Sorry jon29, aber an dieser Stelle bist du etwas zu leichtgläubig (auch wenn du dich sehr vorbildlich - im Gegensatz zu den meisten anderen Teilnehmern dieser Diskussion - ZUERST über den Sachverhalt informiert hast und DANACH deine Meinung zum besten gegeben hast)...

So klar, wie es die Journalistin (die übrigens Absolventin eines Geschichtsstudiums (!) ist) hier darstellt, ist es keineswegs. Ich wage sogar, ihr zu unterstellen, dass Sie sich dessen bewusst ist - was dann gerade ein Musterbeispiel für UNSERIÖSEN Journalismus wäre. Lies ihren Absatz doch noch 2, 3 Mal durch und lass ihn dir auf der Zunge zergehen. Woher weiß ich denn, ob gegenseitiges Wohlgefallen vorliegt? Interesse und Vergnügen sind vielleicht noch deutlich zu erkennen, aber wo zieht man die Grenze zwischen Verwunderung und Belästigung? Das ist im Einzelfall abzuwägen. Es gibt da durchaus auch andere Einschätzungen, etwa diese hier:

http://www.welt.de/vermischtes/article153851488/Ich-habe-keine-One-Night-Stands-mehr.html

(übrigens ein äußerst interessantes Interview, gerade für diejenigen, die das alles für komplett weltfremd halten. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass das Interview aus dem März dieses Jahres stammt, als die Gesetzesänderung zwar in Planung, aber noch nicht beschlossen war. Ändert aber nichts an der Aussagekraft und es wird außerdem sehr gut deutlich, dass einer "begrabschten Frau" durchaus auch vor der Gesetzesänderung schon rechtliche Wege offenstanden, je nach Schwere das Zivilrecht oder eben das Strafrecht)

Wie sich das Ganze entwickeln wird, werden letztlich die ersten Urteile zeigen. Trotzdem glaube ich nicht, dass sich für die meisten von uns in der Praxis viel ändern wird. Durch gutes Screening (und möglicherweise den Verzicht auf ONS) kann man sicherlich das Risiko minimieren (gibt ja da ggf. auch noch gesundheitliche Aspekte, vor denen man sich in Acht nehmen möchte). ABER da ein sehr guter Bekannter von mir Richter ist, weiß ich auch, dass so scheinbar skurrile Fälle in der Praxis durchaus vorkommen. Im Erbrecht ist es ähnlich, da kann ein Streit um das Erbe eines bescheuerten Fernsehers Geschwister auf Lebenszeit zu Feinden machen. Und gerade nach Scheidungen (wo wir wieder beim Thema wären) wird oft auch mit sehr unfairen Bandagen gekämpft.

Dennoch: Was ich viel erschreckender finde, ist die Tatsache, dass im Zeitalter von #Aufschrei und Co. im Eilverfahren irgendwelche halbgaren Gesetze durchgewunken werden, nur damit ein paar besonders laute und emotionale, aber sich nicht unbedingt durch Sachkenntnis und einen ausgeprägten Sinn für Rechtsstaatlichkeit auszeichnende XX-Chromosomenträger*Innen ruhig gestellt werden. Was hier noch gar nicht angesprochen wurde: Mit der dritten Gesetzesänderung, die die Belästigung in Gruppen betrifft, können nun erstmals Menschen für eine bloße Gruppenzugehörigkeit bestraft werden, ohne überhaupt etwas zur Tat beigetragen zu haben. Nach Meinung von Strafrechtlerin Monika Frommel klar verfassungswidrig (und ich erlaube mir, meine Laienmeinung anzumerken: Ich finde das ebenfalls absolut hirnrissig).

http://www.deutschlandradiokultur.de/sexualstrafrecht-das-neue-gesetz-ist-unsinn.1008.de.html?dram:article_id=359391

bearbeitet von tonystark

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Natürlich ich bin leichtgläubig.

Die Journalistin hat das wiedergegeben, was Juristen meinen. Das Problematische an dem Gesetz auch von juristisch kritischer Seite ist die "Nein ist Nein" Regelung, die Opfern nichts bringt, und die fatale Gruppenzugehörigkeit.

Dass mit den ONS und der Gruppenzugehörigkeit hat auch nichts mit der Grabscherei zu tun. Dass miot eindeutigen Grabschereien ist nicht das bedenkliche am Gesetz.

 

Also bitte vermische hier nicht die Sachen. Darum geht es. Kommodore hatte Ängste wegen Anmachen/KIno im Club geäußert, genau davor muss er keine Angst haben. Und das sehen die Juristen auch so, und der Weltartikel kritisiert eben die Sache mit  der Beweisbarkeit und Falschbeschuldigungen. bei Vergewaltigungen(!). Mit der Strafbarkeit von Grabscherei hat das nix zu tun.

bearbeitet von jon29

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Männer, kommt das wirklich so oft vor, dass ihr Sex habt wo "nein"  "ja" heißt? Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen. Wenn ich nein sage, meine ich das auch so. Wenn ich ja sage aber auch!

In meiner Grabsch-Situation (Ein Mitarbeiter in einem kleinen Laden schloss plötzlich die Tür ab und fing an mich zu begrabschen) damals habe ich gar nichts gesagt. Ich hab vielleicht den Kopf geschüttelt, keine Ahnung. Mir war das sonnenklar, dass ich das nicht wollte und es war für mich auch klar, dass der Typ das wusste. Außerdem war ich nicht in der Lage, irgendwas zu sagen. Ich habe daran gedacht, ob ich es überleben oder in einem Müllsack enden würde. (Woher weiß man denn, ob der Typ ein anständiger Vergewaltiger ist, der dich nur zu ein bisschen PIV zwingt, oder ob er es härter mag, mit Foltern und so?) Ob ich meine Tochter jemals wiedersehen würde. Was im Kindergarten los sein würde, wenn ich sie nicht rechtzeitig abholen würde. Ich habe nur die Arme schützend vor meinem Körper verschränkt und fing an zu weinen. Und dann hörte der Typ Gott sei Dank irgendwann auf. Ich hätte mich aber auch nicht gewehrt, wenn er weitergemacht hätte. Die Tatsache, dass er einfach eine völlig fremde Frau ihrer Freiheit beraubt und gegen ihren Willen begrabscht hatte mir klargemacht, dass er auf soziale Regeln und Normen nichts gibt, es hätte ja sein können, dass er noch zu viel mehr fähig sein könnte. Dass manche Männer aber in so einer Situation ernsthaft meinen, sie hätten "Sex" gehabt und nicht etwa vergewaltigt, macht mir echt Angst. Und das es wohl Männer gibt, die anders keinen "Sex" haben können. Die das ernsthaft gar nicht anders kennen.

Leute, wenn ihr die Frau durch Manipulation, passiv-aggressives Verhalten oder Einschüchterung oder durch literweise Alkohol dazu bringen müsst, mit euch Sex zu haben, ist es vielleicht juristisch keine Vergewaltigung, aber muss das sein? Ist es nicht viel schöner mit einer Frau, die wirklich will? Wenn man merkt, dass die Partnerin auf einmal ganz still ist, nicht mehr mitmacht o. ä. Wo ist das Problem dann einfach mal aufzuhören? Hier muss man echt schon bei den Jugendlichen anfangen, ein paarmal ein Kondom über eine Banane zu ziehen, reicht nicht.

Übrigend werden ja auch Männer vergewaltigt, also weiß ich nicht, was das mit "Feminismus" zu tun hat. Ein Kumpel von mir hat sich mit den falschen Leuten angelegt und wurde zusammengeschlagen. Um ihn noch zusätzlich fertigzumachen und zu erniedrigen haben sie ihn brutal anal vergewaltigt, bis er wie ein Schwein geblutet hat. Nicht schön.

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Mir ist schon klar, dass es hier um verschiedene Aspekte geht.

Dachte aber auch, dass ich deutlich gemacht hätte, dass ich zwischen diesen verschiedenen Aspekten differenzieren kann. Bezüglich Kommodore meinte ich konkret DIESEN Abschnitt aus dem Welt-Interview:

Zitat

Stevens: Nun ja, wir könnten natürlich sagen, wir tun es den Österreichern gleich und kodifizieren einen Strafbestand der "sexuellen Belästigung". Justizminister Heiko Maas spricht sich ja dafür aus. Aber wo ziehen wir die Grenzen, und wie können wir diese präzise formulieren? Stellen Sie sich ein erstes Date vor: Darf ich die Frau küssen oder meine Hand auf ihren Oberschenkel legen? Strafrechtsprofessoren kritisieren, dass man bereits beim engen Tanzen die Voraussetzungen der "sexuellen Belästigung" erfüllt.

Die Welt: Aber irgendwie muss sich eine belästigte Frau doch wehren können.

Stevens: Das kann sie ja. Nicht strafrechtlich, aber zivilrechtlich. Sie könnte zum Beispiel eine Unterlassungsverfügung beantragen oder Schmerzensgeld geltend machen.

Edit: Noch den Abschnitt mit den Rechtswegen ergänzt.

bearbeitet von tonystark

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Easy, einfach auf ONS verzichten. Das kann jetzt nämlich in die Hose gehen, wenn die Lady am nächsten ausgenüchtert ist und einen wegen "Vergewaltigung" anzeigt.

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Gast Juninho
vor 5 Minuten schrieb RiverSong:

Männer, kommt das wirklich so oft vor, dass ihr Sex habt wo "nein"  "ja" heißt? Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen. Wenn ich nein sage, meine ich das auch so. Wenn ich ja sage aber auch!

Ja, oft heißt nein "noch nicht". Wie lange dieses Nein jetzt bestand hat, wird im Gesetz nicht aufgeklärt, Es steht zwar da, dass aus "Ja" "Nein" werden kann, aber nicht, ob aus "Nein" "Ja" werden kann und wie das kommuniziert werden muss. Genau so gibts, "Nein, sowas mach ich nicht" um in der nächsten Sekunde "Ja" zu handeln. Geht schon bei KC´s los. Erst zurückziehen und ein Sekunde später dann doch etc.. Genau so bei Blowjobs. 

vor 9 Minuten schrieb RiverSong:

Übrigend werden ja auch Männer vergewaltigt, also weiß ich nicht, was das mit "Feminismus" zu tun hat. Ein Kumpel von mir hat sich mit den falschen Leuten angelegt und wurde zusammengeschlagen. Um ihn noch zusätzlich fertigzumachen und zu erniedrigen haben sie ihn brutal anal vergewaltigt, bis er wie ein Schwein geblutet hat. Nicht schön.

Wo ist da bitte der Zusammenhang zum neuen Gesetz?

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vor 11 Minuten schrieb RiverSong:

 

Männer, kommt das wirklich so oft vor, dass ihr Sex habt wo "nein"  "ja" heißt? Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen. Wenn ich nein sage, meine ich das auch so. Wenn ich ja sage aber auch!

 

 

Das habe ich erlebt. Wo ein Nein, ein zieren war, oder nicht ernst, oder eben die Meinung kurz darauf  geändert wurde. Ich aber aus der sonstigen Handlung das ableiten konnte.

Umgekehrt, wo ein Ja zu ner sexuellen handlung, eigentlich kein Ja war, und ich spürte, sie will es nicht und es wäre ihr unangenehm. Also habe ich es gelassen.

 

@tonystark

Da hat er aber das jetzige Gesetz nicht vorliegen gehabt., sondern nur Pläne, dass dies angegangen wird. Und da scheint das bei Kritikern jetzt nicht der umstrittene Teil zu sein. Und wenn dann, ob es nicht eine zu geringfügige Tat ist , um sie zu bestrafen.

 

Gibt es denn hier keine ausgebildeten Juristen mehr, mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht oder so? Fastlane?

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vor 40 Minuten schrieb RiverSong:

In meiner Grabsch-Situation (Ein Mitarbeiter in einem kleinen Laden schloss plötzlich die Tür ab und fing an mich zu begrabschen) damals habe ich gar nichts gesagt. Ich hab vielleicht den Kopf geschüttelt, keine Ahnung. Mir war das sonnenklar, dass ich das nicht wollte und es war für mich auch klar, dass der Typ das wusste. Außerdem war ich nicht in der Lage, irgendwas zu sagen. Ich habe daran gedacht, ob ich es überleben oder in einem Müllsack enden würde.

 

Also das war doch schon sexuelle Nötigung, so wie ihn Köln und wäre schon jetzt verurteilt worden (falls beweisbar).

 

vor 40 Minuten schrieb RiverSong:

f. Ich hätte mich aber auch nicht gewehrt, wenn er weitergemacht hätte.

Also, das hat ja Fischer in der Kolumne erläutert, dass nicht wehren aus Schockstarre/ und oder Angst, natürlich die Vergewaltigung nach altem Recht anerkannt worden wäre. Ein fremder Typ schließt seinen Laden ab, fängt an dich zu begrabschen, du weinst vor Angst und kannst dich nicht bewegen, natürlich war das nach altem, Recht eindeutig zu bestrafen.

Nur dass Feministen so tun, als wäre das nicht so gewesen, das ist doch das extrem ärgerliche.

bearbeitet von jon29
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Gast
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