Das neue Sexualstrafrecht. Eskalieren bis zum physischen Block?

496 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

Gast
4 hours ago, Vierviersieben said:

Und bevor meine wall of text da oben noch länger wird, setze ich gleich noch einen extra drauf:

Wenn die Frauen (und so wird es dargestellt) verbale expliziten consent haben wollen, dann sollten sie aufhören low-skill-Männer (und das sind bis auf geübte/abgebrühte PUler und die grob 20% naturals alle Männer!) sofort sexuell und emotional abzuschießen, wenn die nach consent fragen.

Weil das schlicht (wie jeder shit test, der zu weit getrieben wird) ein double-bind ist.

Und der wird ausgeführt mit dem klammheimlichen Wissen im Hinterkopf, dass er eben genau das ist.

Amen! 

Ich kann mich mal wieder nicht entscheiden ob du so Recht hast, dass es weh tut, oder ob es so weh tut, dass du Recht hast..

bearbeitet von Gast

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Juninho
vor 8 Stunden schrieb Halbork:

Amen! 

Ich kann mich mal wieder nicht entscheiden ob du so Recht hast, dass es weh tut, oder ob es so weh tut, dass du Recht hast..

Ist halt die logische weibliche Sexualstrategie um easy die naturals rauszufiltern und gleichzeitig genug Orbiter anzusammeln. Gefördert wird dies noch durch die Wirtschaft. Fashion & Beauty, Bauchweggürtel, Push-up BHs bis hin zur plastischen Chirurgie und Botox. Machen Frauen alles aber natürlich nur für sich. Zudem der Nutzen von sexualisierten Frauen für Werbung.

Männliche Sexualstrategien haben hingegen keinen nennenswerten Nutzen für die Wirtschaft. Deshalb wird sie auch vom Rechtsstaat weiter und weiter ausgerottet. Ein sexuell unerwünschter Mann gibt sich, wenn er die Strategien des naturals kopiert, jetzt in die Kriminalität. Auch wenn diese aufgrund schlechter Beweisbarkeit nur theoretisch ist, wird es ihm halt medial eingetrichtert.

Dass auf einer Seite eingegriffen werden muss, ist klar. Die muslimische Vollverschleierung ist nicht wünschenswert für unsere Gesellschaft. Dass es aber hier auf der einen Seite die komplette Sexualisierung von Frauen und auf der anderen die komplette Desexualisierung von Männern ist, ist halt auch extrem. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ist es jetzt eigtl. modern in jede Diskussion rechte Parolen reinzumischen? Wenn jetzt hier noch über den Islam diskutiert wird ... Prost Mahlzeit

 

Wenn das alles ist, was du als Schlussfolgerung aus 9 Seiten Diskussion mitnimmst... schade, wirklich schade

  • TOP 2

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Juninho
vor 32 Minuten schrieb Biff:

Ist es jetzt eigtl. modern in jede Diskussion rechte Parolen reinzumischen? Wenn jetzt hier noch über den Islam diskutiert wird ... Prost Mahlzeit

 

Wenn das alles ist, was du als Schlussfolgerung aus 9 Seiten Diskussion mitnimmst... schade, wirklich schade

bidde was? Wo is da auch nur im Ansatz ne rechte Parole?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Am 9.7.2016 um 10:12 schrieb ulbert:

Auf "Screening" verweisen, um nicht negativ über Damen reden zu müssen -> Whiteknight Standardmove

Nö, auf Screening verweisen, um negative Folgen möglichst zu vermeiden.

Gibt viele Menschen, die noch keinerlei negative Erfahrungen mit Frauen gemacht haben. Weil wegen Screening, Erfahrung, Einstellung usw. 
Wenn für dich Whiteknight bedeutet keine negativen Erfahrungen und Einstellungen zu haben bin ich gerne einer. Möchte auch nicht tauschen, wenn ich mir so ansehe, wie hier die nicht whiteknights reden und denken. 

  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast ulbert

OT @RealGentleman ich meine damit ein Vermeidungsverhalten von gewissen Leuten im Forum, wenn es darim ginge, sowas wie Borderline, Daddy Issues oder LSE-Symptome zu besprechen. Dann kommt das Totschlagargument "Hättest Du mal besser gescreent". Wie man screent wird aber im Forum eher nicht erläutert, da man ja nichts Kritisches über dir Ladies sagen will. Erinnere mich da an fantastische Diskussionen mit zB Loveling über Borderline-Syndrom. Besser screenen wäre sicher auch eine Aufforderung an die Damenwelt... Schönen Sommer-Sonntag wünschen die Ulbertlabs 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Es ist ja ein valides Argument, daß man sich mit besserem Screening Ärger vom Hals halten kann. Auch wenn man den Fiesta screent, der gleich mit 80 auf die eigene Spur ziehen wird, und man daher schonmal bremst, bevor er zuckt.

"Einfach besser screenen" ist aber eine Metaaussage. Fast möchte ich sagen, "sei einfach du selbst." Oder das berühmte mütterliche "aber paß auf, und tu dir nix!"

Und selbst wenn es für das Screening hier eine gute Anleitung gäbe, wurde bereits belegt, daß man richtig heftige Problemfälle einfach nicht erkennen kann. Schon gar nicht als Laie im Disconebel. Daß Gefängnispsychologen immer wieder Mörder entlassen, die danach sofort wieder einen umbringen, liegt bei allen Zweifeln die man gegenüber geisteswissenschaftlichen Fächern haben mag, sicher nicht daran, daß sie das vorsätzlich so wollten oder völlig leichtfertig geschlampt haben. Sondern daß es halt wirklich schwer ist.

Ich halte es für schlechten Diskussionsstil, wenn man in der Diskussion über die Giftwirkung des Rotfeuerfischs ständig daraufhinweist, man solle halt einfach nicht drauftreten.

 

bearbeitet von HerrRossi
  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Screening ist grundsätzlich eine ganz wichtige Sache. Das lernt man aber als Nichtnatural erst nach und nach. Wie soll der WOW-Zocker, der seine ersten Schritte mit Frauen macht, direkt richtig screenen können? Der muss da einfach Erfahrung sammeln. Und die hat er zu Beginn einfach nicht. Wenn der Pech hat und an eine instabile Frau gerät, könnte ihm das neue Recht auf die Füße fallen.

Wir, die wir hier entsprechende Erfahrung haben, haben sicherlich nichts zu befürchten. Und trotzdem können wir der Meinung sein, das neue Recht geht zu weit. Wenn dann wirklich irgendwann "Yes means yes" kommt, ist definitiv eine Grenze überschritten. Ich hoffe, die öffentliche Diskussion rationalisiert sich und das Ganze geht nicht in die Richtung, wie es in den USA zum Teil, speziell in Kalifornien, geregelt ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wir sollten einen Schritt weiter gehen und schauen, was hinter der Gesetzgebung steht... Es ist ein linksgrüner Zeitgeist, der anti-liberal reguliert und verbietet. Leute wie Heiko M. sind sehr gefährlich... Aufwachen, Leute! Hier liegt der eigentliche Kern der Sache, gegen den wir vorgehen müssen. Das heißt als erstes: Keine Zeitungen und Zeitschriften von den linkspopulistischen Medien mehr kaufen, nicht mehr wählen gehen, Initiativen für Volksentscheide unterstützen. Das System nicht weiter füttern. Jeder kann im Alltag etwas tun.

bearbeitet von Yan
  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

 

vor 14 Stunden schrieb Halbork:
vor 19 Stunden schrieb Vierviersieben:

Und bevor meine wall of text da oben noch länger wird, setze ich gleich noch einen extra drauf:

Wenn die Frauen (und so wird es dargestellt) verbale expliziten consent haben wollen, dann sollten sie aufhören low-skill-Männer (und das sind bis auf geübte/abgebrühte PUler und die grob 20% naturals alle Männer!) sofort sexuell und emotional abzuschießen, wenn die nach consent fragen.

Weil das schlicht (wie jeder shit test, der zu weit getrieben wird) ein double-bind ist.

Und der wird ausgeführt mit dem klammheimlichen Wissen im Hinterkopf, dass er eben genau das ist.

Amen! 

Ich kann mich mal wieder nicht entscheiden ob du so Recht hast, dass es weh tut, oder ob es so weh tut, dass du Recht hast..

Vielleicht tut es auch einfach nur weh.

  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Am 9.7.2016 um 13:49 schrieb KommodoreB:

Bestraft werden sollen ja so Dinger, die auf der Domplatte abgelaufen sind.

Aber die Situation Silvester auf der Domplatte - fröhliches Feiern mit Alkohl: ich sehe da keinen großen Unterschried zu Feiern im Club.

Meinst Du das wirklich ernst? Die Situation auf der Domplatte zu Silvester war doch meilenweit von "fröhlichem Feiern mit Alkohol" entfernt. Sorry, aber wer den Unterschied nicht bemerkt, macht sich vielleicht auch ganz mit Recht Gedanken darüber, wegen sexueller Belästigung belangt zu werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

 

Am 9.7.2016 um 14:15 schrieb Idioteque:
Am 9.7.2016 um 12:55 schrieb RiverSong:

Ich hätte mich aber auch nicht gewehrt, wenn er weitergemacht hätte. Die Tatsache, dass er einfach eine völlig fremde Frau ihrer Freiheit beraubt und gegen ihren Willen begrabscht hatte mir klargemacht, dass er auf soziale Regeln und Normen nichts gibt, es hätte ja sein können, dass er noch zu viel mehr fähig sein könnte. Dass manche Männer aber in so einer Situation ernsthaft meinen, sie hätten "Sex" gehabt und nicht etwa vergewaltigt, macht mir echt Angst. Und das es wohl Männer gibt, die anders keinen "Sex" haben können. Die das ernsthaft gar nicht anders kennen.

Vergewaltigung bedeutet konkret Penetration. In dem Vorfall, den du jetzt hier beschrieben hast, hätte sich der Typ gem. § 177 StGB also der Sexuellen Nötigung strafbar gemacht, und da haste schon saftige Freiheitsstrafe selbst im minder schweren Fall.  Dein Beitrag ist nur ein unsachlicher Versuch die Diskussion auf eine andere Metaebene zu verlagern, sprich man argumentiert mit einer schlimmen Anekdoten oder sozialer Verwerflichkeit. 

Nein, das stimmt nicht, Idioteque. Genau um solche Fälle geht es bei der Gesetzesänderung. Denn in solchen Fällen - Frau wehrt sich gar nicht erst, weil sie keine Chance zur Flucht sieht und befürchtet, verletzt zu werden - existieren im alten § 177 StGB eben Lücken.

Was River Song schreibt, hat also nichts mit Unsachlichkeit zu tun. Sie diskutiert genau das Problem, um das es geht.

  • TOP 2

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 20 Stunden schrieb Vierviersieben:
Am 9.7.2016 um 14:46 schrieb RiverSong:

Wenn sie dich aktiv zurückküsst, scheint sie es ja zu wollen. Wenn sie völlig passiv ist, kannst du ruhig aufhören und fragen, ob alles ok ist. Wenn sie dir aktiv einen BJ gibt auch. Wie soll das denn sonst gehen? Und auch, wenn sie dir freiwillig und aktiv einen Bj gibt, darf sie jederzeit aufhören, wenn dein Schwanz scheiße schmeckt oder sie einen Krampf im Mund hat oder wasauchimmer. Genauso wie du auch jederzeit aufhören darfst.

Ich fasse zusammen:

Der Mann soll die volle und ganze Verantwortung tragen - bis hin dazu, die Frau wie ein unmündiges, psychisch gestörtes Sexualobjekt zu behandeln - das jederzeit und zu jeder Sekunde bemuttert, umsorgt und erforscht werden muss? (Worauf ich persönlich auch ohne dieses Amok-Gesetz schon keinen Bock gehabt hätte, btw, Frauen so als Objekte zu behandeln)

Gleichzeitig ist die Frau aber selbstverständlich eine vollwertige, erwachsene und gleichberechtigte Person, gerade und ganz besonders bei Sex?

Selten so eine böswillige Verdrehung dessen gesehen, was jemand anders schreibt. Sogar, wenn man gewöhnt ist, dass manche Diskussionsteilnehmer ihre Standpunkte regelmäßig durch Ausweichen und Pseudologik verteidigen.

Und jetzt ignorier mich ruhig oder komm wahlweise wieder mit irgendeinem Kinderkram a la "whiteknight lololol einself". Das macht´s nicht besser.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 8 Minuten schrieb Geschmunzelt:

 

Nein, das stimmt nicht, Idioteque. Genau um solche Fälle geht es bei der Gesetzesänderung. Denn in solchen Fällen - Frau wehrt sich gar nicht erst, weil sie keine Chance zur Flucht sieht und befürchtet, verletzt zu werden - existieren im alten § 177 StGB eben Lücken.

Was River Song schreibt, hat also nichts mit Unsachlichkeit zu tun. Sie diskutiert genau das Problem, um das es geht.

Falsch. Ich wiederhole mich zwar, aber:

Zitat

 

Das ("Ausnutzen einer schutzlosen Lage") ist der Kern der Empörung der Verschärfungsbefürworter. Angeblich hat nämlich die Rechtsprechung entschieden, dass Paragraf 177 Abs. 1 Nr. 3 nur dann erfüllt ist, wenn "das Opfer sich wehrt".

Das ist genau das Gegenteil dessen, was der BGH seit zehn Jahren in ständiger Rechtsprechung sagt. Danach ist der Tatbestand nämlich gerade dann erfüllt, wenn das Opfer "aus Angst … keinen Widerstand leistet". Viele Hundert Fälle sind höchstrichterlich so entschieden worden; es gibt an dieser Rechtslage keinen Zweifel. In der stoisch wiederholten Kampagnen-Meinung wird – unbeeindruckt – trotzdem weiterhin das Gegenteil behauptet. Zum Beweis werden vier (von 20.000) erstinstanzliche und zwei (von 2.000) Revisionsentscheidungen aus den letzten zehn Jahren vorgewiesen, die man als "problematisch", fehlerhaft, unzutreffend bezeichnen kann oder muss. Selbst das weiß man allerdings nicht ganz genau, weil Richter und Urteilsverfasser keine Literaten sind (sein müssen), manchmal dogmatische Ebenen verwechseln oder Zweifel an der einen Stelle (zum Beispiel Vorsatz) als "Lücken" an einer anderen Stelle (Sachverhalt) darstellen, weil das einfacher ist. Nicht hinter jeder zweifelhaft erscheinenden Begründung steckt ein veritables Fehlurteil. Aber hinter manchen. Und auch der BGH macht gelegentlich Fehler.

 

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/sexualstrafrecht-noetigung-vergewaltigung-fischer-im-recht/komplettansicht

bearbeitet von tonystark
  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Idioteque
vor einer Stunde schrieb Geschmunzelt:

 

Nein, das stimmt nicht, Idioteque. Genau um solche Fälle geht es bei der Gesetzesänderung. Denn in solchen Fällen - Frau wehrt sich gar nicht erst, weil sie keine Chance zur Flucht sieht und befürchtet, verletzt zu werden - existieren im alten § 177 StGB eben Lücken.

Was River Song schreibt, hat also nichts mit Unsachlichkeit zu tun. Sie diskutiert genau das Problem, um das es geht.

Kritisiert wird unter anderem dass der 177 eben eine qualifizierte Nötigung erfordert und keine normale. Aber in dem Fall von RiverSong liegt sogar ne qualifizierte Nötigung vor und der Tatbestand wäre mMn ohne Weiteres erfüllt. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast
8 minutes ago, Idioteque said:

Kritisiert wird unter anderem dass der 177 eben eine qualifizierte Nötigung erfordert und keine normale. Aber in dem Fall von RiverSong liegt sogar ne qualifizierte Nötigung vor und der Tatbestand wäre mMn ohne Weiteres erfüllt. 

Bisher hat hier in diesem Thread keine Frau eine Situation aus persönlicher Erfahrung als Begründung für die neue Gesetzgebung beitragen können, die nicht schon unter altem Recht strafbar gewesen wäre.

bearbeitet von Gast

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Juninho

Das witzige das Gina-Lisa ja das Symbol dieses Nein ist Nein ist. Ich hab schon mal die Detaillierung des Neins angesprochen, anscheinend muss aber nach jedem Nein alles abgebrochen, egal wofür dieses Nein gegolten hat. Wenn ich mal aus der FAZ zitieren darf:

"Nach Ansicht der Polizei ist Lohfinks Nein nicht viel wert. Die Beamten haben sich die Videos angesehen, es gibt einen Vermerk dazu. Darin heißt es, dass Lohfink immer wieder in die Kamera schaue. Es müsse ihr klar gewesen sein, dass sie gefilmt werde. Es ist die Rede von einer „regen verbalen Kommunikation“ zwischen ihr und den zwei Männern.

Was ist ein Nein wert?

Die Beamten ziehen daraus den Schluss, dass Lohfink bei Sinnen gewesen sein muss, und, das ist das Wichtigste: Sie interpretieren ihr Nein um, beziehen ihr „Hör auf“ auf etwas anderes. Es scheine, so der Vermerk, an den Filmenden gerichtet sein. Lohfink soll dann auf einem der Videos noch gedroht haben: „Ich werf’ dein iPhone aus dem Fenster.“ Mit dem Geschlechtsverkehr aber, so auch die Einschätzung der Polizei, sei sie einverstanden gewesen."

 

 

bearbeitet von Juninho

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Irritierend finde ich, dass in fast der gesamten Diskussion automatisch von Frauen als Opfer und Männern als Täter ausgegangen wird.

Das Szenario Mann wird von Frau/Mann belästigt bleibt komplett außen vor.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Juninho
Gerade eben schrieb KatS:

Irritierend finde ich, dass in fast der gesamten Diskussion automatisch von Frauen als Opfer und Männern als Täter ausgegangen wird.

Das Szenario Mann wird von Frau/Mann belästigt bleibt komplett außen vor.

Das Wort Vergewaltiger*innen, hab ich bisher auch noch nie von entsprechenden Medien korrekt gegendert gelesen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 9 Stunden schrieb Biff:

Ist es jetzt eigtl. modern in jede Diskussion rechte Parolen reinzumischen? Wenn jetzt hier noch über den Islam diskutiert wird ... Prost Mahlzeit

 

Wenn das alles ist, was du als Schlussfolgerung aus 9 Seiten Diskussion mitnimmst... schade, wirklich schade

Muss mich an dieser Stelle nochmals in die Diskussion einklinken. Werde zwar nicht auf positive Resonanz stoßen aber will meine Meinung trotzdem äußern...

Meiner Meinung nach handelt es sich um eine fehlgeleitete Anlassgesetzgebung, welche in einem aufgeheizten Klima entstanden ist.
Es geht hier um ein klares Ursache-Wirkung oder besser ein Henne-Ei-Problem. Der Islam ist deshalb auch unverkennbar ein Teil des Problems.

Man muss sich den ausführlichen Kausalzusammenhang mal auf der Zunge zergehen lassen:

Seit knapp zwei Jahren strömen unglaubliche Mengen von islamisch geprägten Menschen (Flüchtlinge) in unser schönes Land. Viele sind froh über ihre neue Heimat und verspüren mit Sicherheit großen Dank und möchte die Chance nutzen. Ein anderer Teil dieser Menschen ist jedoch medial viel stärker präsent und dieser Teil mag es sich als Vergewaltiger/Grapscher/Belästiger zu betätigen.

Die Feministinnen-Lobby versucht auf den Zug aufzuspringen und ein bisschen in Richtung der Flüchtlinge zu hetzen. Da die Überschneidungsmenge von Linken und Feministinnen relativ groß ist, funktioniert die ganze Angelegenheit für die Feministinnen aber nicht so gut. Hängt vielleicht auch damit zusammen, dass viele der Feministinnen zwei Wochen früher noch mit "Refugees Welcome" Schildern rumgestanden sind und ein Zurückrudern extrem blöde ausschauen würde.

Nun kommt der "Gina Lisa Fall" in die Berichterstattung der diversen Medien und entfaltet sein volles Potential. Für jedem Richter handelt es sich dabei sicher um einen extrem schwer zu beurteilenden Fall. Hauptbestandteil ist eine sexuell extrovertiertes Promi-Sternchen und es waren auch Drogen und übermäßig Alkohol im Spiel. Dass dann aber noch ein schleimiger Amateurfußballspieler, dessen schmieriger "VIP-Betreuer"-Freund und ein Handyvideo ins Spiel kommen, macht diesen Fall wirklich zum Traum jedes Juristen.

Nun ist die Stimmung der Bevölkerung seit längerer Zeit angeheizt, wenn es um das Thema Vergewaltigungen/Grapschen/Belästigung geht. Hauptsächlich wegen einiger(!) Flüchtlinge und deren Untaten aber den Fakt darf man ja als "Gutmensch" nicht mehr aussprechen. Dann kommt der Gina-Lisa-Fall und der ganze "Vergewaltigungshass" lässt sich kanalisieren und vom der Flüchtlingsdebatte ableiten.

Am Ende weiß keiner mehr ob das revidierte Gesetzt jetzt eigentlich wegen der Flüchtlingsvergewaltiger, der Feministinnen-Lobby oder dem Gina-Lisa-Fall entstanden ist.
Ist aber auch ziemlich egal und am Ende wird eh der kleine Beta-Peter bestraft, welcher mit dem ganzen Zeug nicht einmal am Rande etwas zu tun hatte. 

1. Die Geschehnisse von Silvester in Köln hätten trotz der Gesetzesänderung stattgefunden -> Diesen Menschen ist ein deutsches Gesetzt nämlich ziemlich egal. An der Unfähigkeit/Überforderung der Polizei ändert ein Gesetz übrigens auch nichts.
2. Wäre es im Gina-Lisa-Fall trotzdem nicht zu einem anderen Urteil gekommen -> Unzählige Fakten machen den Fall extrem komplex und daher schwer zu beurteilen. Solange in unserem schönen Rechtsstaat noch immer der Zweifelssatz (im Zweifel für den Angeklagten) gilt, kommt es auch hier kaum zu einer Verurteilung.
3. Der Beta-Peter traut sich jetzt nicht mehr zu eskalieren und hat noch mehr Angst als zuvor -> Feministinnen glücklich, der Gesetzgeber kann sich auf die Schulter klopfen und daher ist das Ziel erreicht.

bearbeitet von Barnito Supreme
  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 3 Stunden schrieb tonystark:
vor 3 Stunden schrieb Geschmunzelt:

 

Nein, das stimmt nicht, Idioteque. Genau um solche Fälle geht es bei der Gesetzesänderung. Denn in solchen Fällen - Frau wehrt sich gar nicht erst, weil sie keine Chance zur Flucht sieht und befürchtet, verletzt zu werden - existieren im alten § 177 StGB eben Lücken.

Was River Song schreibt, hat also nichts mit Unsachlichkeit zu tun. Sie diskutiert genau das Problem, um das es geht.

Falsch. Ich wiederhole mich zwar, aber:

Zitat

 

Das ("Ausnutzen einer schutzlosen Lage") ist der Kern der Empörung der Verschärfungsbefürworter. Angeblich hat nämlich die Rechtsprechung entschieden, dass Paragraf 177 Abs. 1 Nr. 3 nur dann erfüllt ist, wenn "das Opfer sich wehrt".

Das ist genau das Gegenteil dessen, was der BGH seit zehn Jahren in ständiger Rechtsprechung sagt. Danach ist der Tatbestand nämlich gerade dann erfüllt, wenn das Opfer "aus Angst … keinen Widerstand leistet". Viele Hundert Fälle sind höchstrichterlich so entschieden worden; es gibt an dieser Rechtslage keinen Zweifel. In der stoisch wiederholten Kampagnen-Meinung wird – unbeeindruckt – trotzdem weiterhin das Gegenteil behauptet. Zum Beweis werden vier (von 20.000) erstinstanzliche und zwei (von 2.000) Revisionsentscheidungen aus den letzten zehn Jahren vorgewiesen, die man als "problematisch", fehlerhaft, unzutreffend bezeichnen kann oder muss. Selbst das weiß man allerdings nicht ganz genau, weil Richter und Urteilsverfasser keine Literaten sind (sein müssen), manchmal dogmatische Ebenen verwechseln oder Zweifel an der einen Stelle (zum Beispiel Vorsatz) als "Lücken" an einer anderen Stelle (Sachverhalt) darstellen, weil das einfacher ist. Nicht hinter jeder zweifelhaft erscheinenden Begründung steckt ein veritables Fehlurteil. Aber hinter manchen. Und auch der BGH macht gelegentlich Fehler.

 

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/sexualstrafrecht-noetigung-vergewaltigung-fischer-im-recht/komplettansicht

Ich wusste schon, warum ich keine Fachdiskussion im PUF führen wollte. Es wird uns nicht weiter führen, aus der Zeit einen meinungsstarken Bundesrichter zu zitieren, der eine juristische Fachdiskussion - aus mir unbekannten Motiven, jedenfalls aber wegen dem in einem an Laien gerichteten Artikel notwendigen Verzicht auf Details - verkürzt wiedergibt. Ich rate dazu, in die betreffende Fachliteratur zu schauen, wenn man sich wirklich für das Thema interessiert. Da findet man dann zum Beispiel folgende Erläuterungen zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB (ich zitiere hier die Kommentierung von Eisele, in: Schönke / Schröder, Strafgesetzbuch, 29. Auf. 2014):

"Mit der Einführung dieser neuen Variante der Nötigung durch das 33. StÄG sollten Strafbarkeitslücken geschlossen werden, wenn „Frauen vor Schrecken starr oder aus Angst vor der Anwendung von Gewalt . . . sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen“ und das Verhalten des Täters weder als Gewalt noch als konkludente Drohung mit gegenwärtiger Leibes- oder Lebensgefahr gewertet werden kann (vgl. BT-Drs. 13/7324 S. 6; vgl. auch BGH 44 230, NJW 03, 2251, NStZ 99, 30, 03, 534; näher zur Reformgeschichte Fischer ZStW 112, 76 ff., Mildenberger aaO 24 ff.). Außerdem wollte der Gesetzgeber einen über § 179 hinausreichenden Strafrechtsschutz geistig und körperlich behinderter Menschen vor erzwungenen sexuellen Übergriffen erreichen (vgl. BT-Drs. 13/7663 S. 4; BGH 50 364 f.). Die Vorschrift ist jedoch missglückt: Statt einer der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung im Strafmaß gleichgestellten, verschärften Form des sexuellen Missbrauchs (s. auch Helmken ZRP 96, 241 ff.) wurde eine neue, bislang im System des StGB nicht bekannte Modalität der sexuellen Nötigung geschaffen, über deren Reichweite und Verhältnis insbesondere zu § 179 man sich schon im Gesetzgebungsverfahren nicht im klaren war (vgl. BT-Drs. 13/7663 S. 4, Fischer ZStW 112, 101 f., Oberlies ZStW 114, 130 ff.; and. aber Hörnle LK 93), deren Auslegung erhebliche Schwierigkeiten bereitet und zunächst zu einer uneinheitlichen Rechtsprechung geführt hat (vgl. nur BGH NStZ 05, 380; nunmehr aber BGH 50 359; näher Fischer 23 ff.). Dabei wurde insbesondere verkannt, dass der Begriff des „Nötigens“ eine selbstständige, über die bloße Ausnutzung einer schutzlosen Lage hinausreichende Bedeutung hat und den Anwendungsbereich von § 177 I Nr. 3 deshalb sowohl gegenüber § 179 als auch gegenüber dem zu Unrecht für obsolet gehaltenen § 237 aF (vgl. BT-Drs. 13/7324, S. 6) erheblich einschränkt (ebenso Fischer ZStW 112, 103)."

 

An den Quellennachweisen sieht man übrigens, dass auch der Verfasser des Artikels in der Zeit zu den Kritikern der geltenden Gesetzesfassung gehört.

Mehr gefällig? Bitte:

 

"Dass sich das Opfer subjektiv nur schutzlos fühlt, weil es etwa Hilfsmöglichkeiten verkennt, genügt hingegen nicht (BGH 50 362, NStZ 12, 269, Fischer 42, Hörnle LK 104; and. Renzikowski MK 44)."

"Eine schutzlose Lage folgt jedoch nicht bereits daraus, dass sich der Täter mit dem Opfer allein an einem Ort befindet (BGH 50 362, NStZ 05, 267, 06, 165, StV 12, 535, Fischer 29; vgl. aber Hörnle ZStW 112, 359, F. C. Schroeder, BGH-FG 491), kann aber bei Hinzutreten weiterer Umstände im Wege einer Gesamtwürdigung zu bejahen sein (BGH 50 362 f., NStZ 05, 267, 06, 165, NStZ-RR 03, 44, 06, 139)."

" Eine bloße soziale Abhängigkeit – zB gegenüber dem Arbeitgeber – genügt nicht, weil diese die unmittelbaren (körperlichen) Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers nicht wesentlich beeinträchtigt (Hörnle LK 95, L-Kühl 6a, Laubenthal 157, Petri StraFo 07, 222, Wolters 13b; and. Mildenberger aaO 58 ff.). Entsprechendes gilt bei Furcht vor späterer Isolation in der Familie, Zerstörung der Ehe (BGH NStZ 03, 534), bei Angst, sonst „anschaffen“ gehen zu müssen (NStZ 09, 263) oder in einem Kinderheim untergebracht zu werden (BGH NStZ 09, 443)."

" Erforderlich ist zunächst, dass das Opfer überhaupt in der Lage ist bzw. die Fähigkeit besitzt, Widerstand zu leisten (Folkers NStZ 05, 183, Graul JR 01, 117, Gössel 2/38, Wolters SK 14a). (...) Entsprechend zu beurteilen sind Fälle, in denen das Opfer seinen Willen zwar gegenüber dem Täter artikulieren kann, dieser sich aber ohne Ausübung von Zwang durch schlichte Nichtbeachtung oder Täuschung darüber hinwegsetzt; denn auch hier fehlt es an der erforderlichen Willensbeugung (Fischer ZStW 112, 90 f., Graul JR 01, 118, Wolters SK 14a; and. BVerfG NJW 04, 3769, BGH 45 257 ff., NStZ 02, 199 f., NStZ-RR 03, 42, Mildenberger aaO 80, Reichenbach GA 03, 557, JR 04, 358, Wetzel aaO 178)."

 

Ich glaube, so falsch lag ich nicht mit meiner Einschätzung. Abgesehen davon habe ich nicht gesagt, dass ich die jetzt durchgeführte Reform für glücklich halte.

 

 

 

 

  • TOP 3

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 3 Stunden schrieb Idioteque:

Kritisiert wird unter anderem dass der 177 eben eine qualifizierte Nötigung erfordert und keine normale. Aber in dem Fall von RiverSong liegt sogar ne qualifizierte Nötigung vor und der Tatbestand wäre mMn ohne Weiteres erfüllt. 

Welche Nötigungshandlung genau meinst Du?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Zitat

In meiner Grabsch-Situation (Ein Mitarbeiter in einem kleinen Laden schloss plötzlich die Tür ab und fing an mich zu begrabschen) damals habe ich gar nichts gesagt. Ich hab vielleicht den Kopf geschüttelt, keine Ahnung. Mir war das sonnenklar, dass ich das nicht wollte und es war für mich auch klar, dass der Typ das wusste. Außerdem war ich nicht in der Lage, irgendwas zu sagen. Ich habe daran gedacht, ob ich es überleben oder in einem Müllsack enden würde. (Woher weiß man denn, ob der Typ ein anständiger Vergewaltiger ist, der dich nur zu ein bisschen PIV zwingt, oder ob er es härter mag, mit Foltern und so?) Ob ich meine Tochter jemals wiedersehen würde. Was im Kindergarten los sein würde, wenn ich sie nicht rechtzeitig abholen würde. Ich habe nur die Arme schützend vor meinem Körper verschränkt und fing an zu weinen. Und dann hörte der Typ Gott sei Dank irgendwann auf. Ich hätte mich aber auch nicht gewehrt, wenn er weitergemacht hätte. Die Tatsache, dass er einfach eine völlig fremde Frau ihrer Freiheit beraubt und gegen ihren Willen begrabscht hatte mir klargemacht, dass er auf soziale Regeln und Normen nichts gibt, es hätte ja sein können, dass er noch zu viel mehr fähig sein könnte. Dass manche Männer aber in so einer Situation ernsthaft meinen, sie hätten "Sex" gehabt und nicht etwa vergewaltigt, macht mir echt Angst. Und das es wohl Männer gibt, die anders keinen "Sex" haben können. Die das ernsthaft gar nicht anders kennen.

Natürlich bin ich nur ein interessierter Laie und lasse mich gerne eines besseren belehren, aber bisher konntest du mich nicht überzeugen, wo in dem geschilderten Fall von River Song nach dem alten Strafrecht eine Lücke existiert haben soll (natürlich unter der vereinfachten Annahme, dass die Geschichte sich tatächlich so zugetragen hat und die Indizienlage dazu passt).

"Ich habe nur die Arme schützend vor meinem Körper verschränkt und fing an zu weinen" (worauf er IRGENDWANN dann abließ)  --> Je nachdem, ob er sofort abgelassen hat oder nicht, könnte sogar schon eine Anwendung von §177 Abs. 1 Nr. 1 in Frage kommen.

Aber selbst wenn hier nur Nr. 3 in Frage käme: Die beiden waren anscheinend alleine in einem "kleinen Laden" und der (Haupt-)Fluchtweg war offenkundig versperrt. "Mir war sonnenklar, dass ich das nicht wollte und mir war auch klar, dass der Typ das wusste"... Die Betroffene hatte Angst um ihr Leben: "Ich habe daran gedacht, ob ich es übereben oder in einem Müllsack enden würde" und sich deshalb (bis aufs Verschränken der Arme) nicht gewehrt und hat geweint... --> Nach Würdigung der Gesamtumstände: Wo liegt hier nach altem Strafrecht eine Lücke vor, deretwegen der Straftatbestand der sexuellen Nötigung hier nicht erfüllt ist?

Von deinen zitierten Quellen scheint jedenfalls keine auf diesen Fall zu passen. Und ja, an diesen zitierten Stellen existieren zwar "Lücken". Aber das genau war ja Fischers These: Dass "Gesetzeslücke" eben immer eine Ansichtssache darüber ist, was strafbar sein sollte und was nicht (und auch: ob sich ein Gesetz zum Schließen einer "Lücke" überhaupt praktikabel anwenden lässt oder ob bei Abwägung von Kosten und Nutzen nicht die Kosten überwiegen).

Zu deinem Zitat von Eisele:

Sehe nicht, wo sich "mein" Zitat von Fischer und die Kommentierung von Eisele ausschließen sollten bzw. warum du das hier anführst. Das 33. StÄG trat am 1.7.1997 in Kraft. Damit wollte der Gesetzgeber u. a. die damals vorhandene Lücke schließen,  wenn „Frauen vor Schrecken starr oder aus Angst vor der Anwendung von Gewalt . . . sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen“. Die Umsetzung hätte offenbar besser laufen können, weshalb auch Fischer damals nicht ganz glücklich war. ANFANGS bereitete die Auslegung der neuen Gesetzesvorschrift Schwierigkeiten, steht auch ausdrücklich so bei Eisele. Und wenn Fischer heute schreibt, dass in den Urteilen der letzten 10 Jahre praktisch Einigkeit bei der Auslegung von §177 Abs. 1 Nr. 3 bestand, dann kann man eben durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass die aktuell beschlossene Reform weitgehend überflüssig und darüber hinaus schlecht umgesetzt ist.

 

 

bearbeitet von tonystark

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

"Die Vorschrift ist jedoch missglückt: Statt ... wurde eine neue, bislang im System des StGB nicht bekannte Modalität ... geschaffen, über deren Reichweite man sich schon im Gesetzgebungsverfahren nicht im klaren war..., deren Auslegung erhebliche Schwierigkeiten bereitet und zunächst zu einer uneinheitlichen Rechtsprechung geführt hat "

Kann man das Inverkehrbringen von beschissenen Gesetzen nicht mal unter Strafe stellen?

Und so ein Rotz wird dann nicht nachdem man es bemerkt hat, beseitigt und grundlegen neu verabschiedet, nein, man klebt noch hier und da einen Rotzbollen drauf (oder hängt einen Paragraphen i, j, k dazu oder nagelt wie bei BER noch irgendwo eine Hütte in die Heide.)

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Man sollte sich mal Gedanken über die Frage machen, welche Absichten damit verfolgt werden, einen Keil zwischen Männer und Frauen zu treiben...

  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.

  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.