Das neue Sexualstrafrecht. Eskalieren bis zum physischen Block?

496 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

Es gibt unglaublich viele Frauen die (relativ) konkrete Vergewaltigungsfantasien haben. Es ist dann im klassischen Sinne keine Vergewaltigung weil der Typ soll ja süß sein und so. Aber grob soll er sein. Ich habe das schon oft erlebt dass Frauen während dem Sex einfach "nein" sagen, einfach weil sie es geil finden wenn man dann weitermacht/Mund zuhält etc. das ist so Dirty Talk mäßig. 

In Zukunft einfach aufhören um auf der sicheren Seite zu sein. Ich weiß nicht 

 

 

  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 1 Stunde schrieb jon29:

@HerrRossi Natürlich gibt es die Gefahr von Falschbeschuldigung, sie ist aber klein. So wie die Gefahr vergewaltigt zu werden, sehr klein ist. ((Auch wenn Feministinnen was anderes behaupten)

 

Wen es erwischt, für den ist es bitter, einen 100%igen Schutz gibt es nicht. Nur in absolute Panik muss man nicht, aber das tun die Leute und übertreiben die Gefahren, auf beiden Seiten.

@KommodoreB

Nein, musst du nicht. Wenn sie nicht Nein sagt und du in ner üblichen Anbaggersituation bist, geschieht nix. Das wurde doch klar 

 

Die beschreibt doch gerade das, wovor du dich fürchtest.

 

Natürlich ist die Gefahr in der Praxis sehr gering. So gering, wie von einem Rotfeuerfisch gestochen zu werden. Trotzdem muß man wissen, daß der giftig ist und man nicht drauftreten oder ihn in die Hand nehmen darf. Und wenn Politiker beschließen, nun auch welche im Bodensee auszusetzen, erhöht diese Maßnahme das Risiko für alle Taucher dort.

Ich denke, in der Diskussion hier werden verschiedene Ebenen vermischt, was zu genervtem Augenrollen auf beiden Seiten führt.

Die Pragmatiker sagen, passiert eh nicht, oder so selten wie ein Meteoritentreffen, interessiert mich nicht.

Die Theoretiker möchten zunächst den Gegenstand vollumfänglich diskutieren, danach kann man die Relevanz der einzelnen Erkenntnisse für die Praxis werten.

Stell Dir vor, ein Wissenschaftler hält einen zweistündigen Vortrag über den Giftmechanismus des Rotfeuerfischs. Die Alpenwanderer im Publikum werden durchdrehen, weil sie das nicht betrifft, und die Bodenseetaucher auch, weil das Risiko ja so gering ist. Während der Referent also chemische Formeln und biologische Wirkmechanismen auspackt, rufen die ständig "Im Bodensee gibts doch gar keine!" , "Einfach dicke Badeschuhe anziehen!", "Blablabla!"

 

Und zu dem SZ-Artikel:

"Unter Strafe gestellt wird nur Belästigung, nicht aber eine Handlung, die bei der anderen Person "nur Interesse, Verwunderung oder Vergnügen auslöst". Mit anderen Worten: Anbaggern bei gegenseitigem Wohlgefallen ist erlaubt."
 

Dieser Satz sagt genau das Gegenteil von dem, was die Autorin meint das er aussagt: Ab sofort kann Anbaggern strafbar sein. Merkt das der Autor selber nicht? Ach nee, kann er ja nicht, er ist Journalist, weil er beim Taxifahren immer den Weg vergessen hat. Oh, ein Mädchen ists auch noch.

Das gegenseitige Wohlgefallen hängt nämlich als notwendige Bedingung von der Frau ab. Noch schlimmer, es kommt gar nicht auf ihr Wohlgefallen an. Sondern darauf, ob sie hinterher eines äußert oder abstreitet. Die reale Situation ist irrelevant, es zählt die Beweislage. Da der unschuldige Tatverdächtige von einem Konsens ausgeht, schildert er sinnvollerweise den Vorgang. Damit ist die Tat bewiesen, ihr Einverständnis aber nicht, wenn sie nicht will.

Also wenn ich dann angeklagt bin, weil mein Arschgrabschen in der Disco bei der Frau nur Interesse, Verwunderung und eine Strafanzeige ausgelöst hat, lege ich einfach den SZ-Artikel als "Du kommst aus dem Gefängnis frei"-Karte vor und bin draußen.

 

 

bearbeitet von HerrRossi

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sorry, nochmal zum Grabschen.

Bestraft werden sollen ja so Dinger, die auf der Domplatte abgelaufen sind.

Aber die Situation Silvester auf der Domplatte - fröhliches Feiern mit Alkohl: ich sehe da keinen großen Unterschried zu Feiern im Club.

Mein Eindruck bleibt, das Gesetz ist Aktionismus und wirft mehr Fragen auf, als es positive Wirkungen hat.

Da wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

 

P.S.: Und zu den Beispielen, wie von Keltica, die auf dem Bahnsteig von einer Horde lüsterner Flüchtlinge angegafft wurde:

Da hilft imho so ein Gesetz auch nichts.

Was hilft:

- Mehr Polizeipräsenz, um solche Horden zu beobachten.

- Achtsamkeit -> möglichst nicht allein im Dunklen unterwegs sein als Frau.

 

 

bearbeitet von KommodoreB

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Juninho

Problem ist auch noch die Detaillierung des Neins. Gilt das Nein nur speziellen Praktiken, zB beim Blowjob, gilt das Nein vielleicht nur dem Schlucken, beim Verkehr vielleicht nur dem Analverkehr, Nein gilt vielleicht harten Schlägen aber ein bisschen Ohrfeigen und Gewürge wäre vielleicht ok. Wie sieht´s mit Ironie aus? Polemisch gesagt brauchts also vor jedem Sex einen beglaubigten Vertrag in dem sämtliche gewünschte und ungewünschte Praktiken festgehalten sind, sowie ein Arzt, der feststellt, dass bei Abschluss diesen Vertrages beide Zurechnungsfähig sind. 

bearbeitet von Juninho

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor einer Stunde schrieb tonystark:

So klar, wie es die Journalistin (die übrigens Absolventin eines Geschichtsstudiums (!) ist) hier darstellt, ist es keineswegs. Ich wage sogar, ihr zu unterstellen, dass Sie sich dessen bewusst ist - was dann gerade ein Musterbeispiel für UNSERIÖSEN Journalismus wäre.

Das ist leider Standard der heutigen Journaille: Einen abstrakten Sachverhalt nicht verstehen und ihn dann mit anschaulichen, aber leider völlig falschen Beispielen erklären. Sobald man von einem Sachgebiet ein gewisses Grundverständnis hat, merkt man, daß praktisch sämtliche Konkretisierungen von Journalisten abgrundtief falsch sind. Oder maximal aus Zufall gerade noch als extremes Beispiel durchgehen, aber als Durchschnitt dargestellt werden.

Der Satz "Anbaggern bei gegenseitigem Wohlgefallen ist erlaubt." steht so nicht im Gesetz und läßt sich auch nicht daraus ableiten. Hat sie einfach mal erfunden. War auch nicht schwer, daß er sogar korrekt ist, denn bei gegenseitigem Einverständnis ist bis auf Mord fast alles erlaubt. Also eine Tautologie, hat sie vielleicht in der Philosophie-Vorlesung gehabt (sicher nicht in Prädikatenlogik.) Hilft aber leider zum Verständnis der Sachlage genau gar nichts. Sie hätte auch schreiben können "Die Faust in den Arsch stecken und ins Gesicht pissen ist bei gegenseitigem Wohlgefallen erlaubt." Wäre genauso korrekt und unsinnig. Aber die Leser würden dann denken, daß nicht nur Anbaggern erlaubt ist, sondern auch die Faust in den Arsch stecken und ins Gesicht pisssen. Jetzt denken sie wahrscheinlich, das wäre verboten. Ein Artikel in dieser inhaltlichen und sprachlichen Ahnungslosigkeit und Unschärfe ist nicht nur unsinnig, sondern richtig gefährlich.

Ein Beispiel für Falschjournalismus, das mir gerade einfällt:

Das Urteil des BVerfG (?), daß Sperrmüll am Straßenrand nicht herrenlos ist. Wurde von allen Journalisten als "Sperrmüll wegnehmen ist Diebstahl" verbreitet. Das Urteil sagte aber lediglich, daß das Abstellen keine Eigentumsaufgabe ist, sondern eine Übereignung an das Müllunternehmen. Scheint für Normalmenschen dasselbe zu sein, ist aber de facto nichtmal ähnlich. So wie mehr Erbsen keine Kartoffel machen, oder so (ich kann so einen Unfug gar nicht erfinden.) Ergebnis dieses Unterschiedes ist, daß viele (manche, einzelne?) Städte in ihrer Abfallsatzung einen Passus haben, daß eine Mitnahme einzelner Gegenstände vom Sperrmüll erlaubt ist. Und die legalen Mitnehmer dann wegen den Schmierfinken als Diebe beschimpft werden. Oder sogar von der Polizei rechtswidrigerweise dazu aufgefordert werden, von dem Sperrmüllhaufen zurückzutreten, weil Polizisten keine Stadtverordnungen kennen, sondern nur Bild-Zeitung lesen (oder eher AFD-Blätter.)

  • TOP 2

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Idioteque
vor einer Stunde schrieb RiverSong:

Ich hätte mich aber auch nicht gewehrt, wenn er weitergemacht hätte. Die Tatsache, dass er einfach eine völlig fremde Frau ihrer Freiheit beraubt und gegen ihren Willen begrabscht hatte mir klargemacht, dass er auf soziale Regeln und Normen nichts gibt, es hätte ja sein können, dass er noch zu viel mehr fähig sein könnte. Dass manche Männer aber in so einer Situation ernsthaft meinen, sie hätten "Sex" gehabt und nicht etwa vergewaltigt, macht mir echt Angst. Und das es wohl Männer gibt, die anders keinen "Sex" haben können. Die das ernsthaft gar nicht anders kennen.

Vergewaltigung bedeutet konkret Penetration. In dem Vorfall, den du jetzt hier beschrieben hast, hätte sich der Typ gem. § 177 StGB also der Sexuellen Nötigung strafbar gemacht, und da haste schon saftige Freiheitsstrafe selbst im minder schweren Fall.  Dein Beitrag ist nur ein unsachlicher Versuch die Diskussion auf eine andere Metaebene zu verlagern, sprich man argumentiert mit einer schlimmen Anekdoten oder sozialer Verwerflichkeit. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 17 Minuten schrieb HerrRossi:
vor 1 Stunde schrieb tonystark:

 

Das ist leider Standard der heutigen Journaille: Einen abstrakten Sachverhalt nicht verstehen und ihn dann mit anschaulichen, aber leider völlig falschen Beispielen erklären

 

Ach bitte, jetzt wieder das Lügenpresegebashe. Es gab viele miese Artikel.


Aber der ist doch gut und differenziert, weil er die Meinung der Juristen dazu wiedergibt. Eine Journalistin muss keine Fachfrau sein, um die Einschätzung in der Justiz wiederzugeben. Es geht um die Korrektheit der Recherche.

Und die kritischen Juristen kritisieren alle, andere Teile des Gesetzes. Aber ihr wisst es besser?

 

Gibt es denn hier keine Juristen, die bereits im Beruf stehen? Die können ja sagen, ob es so falsch ist, was die Süddeutsche schreibt.

bearbeitet von jon29
  • TOP 1

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 6 Minuten schrieb Juninho:

Problem ist auch noch die Detaillierung des Neins. Gilt das Nein nur speziellen Praktiken, zB beim Blowjob, gilt das Nein vielleicht nur dem Schlucken, beim Verkehr vielleicht nur dem Analverkehr, Nein gilt vielleicht harten Schlägen aber ein bisschen Ohrfeigen und Gewürge wäre vielleicht ok. Wie sieht´s mit Ironie aus? 

Wenn sie dich aktiv zurückküsst, scheint sie es ja zu wollen. Wenn sie völlig passiv ist, kannst du ruhig aufhören und fragen, ob alles ok ist. Wenn sie dir aktiv einen BJ gibt auch. Wie soll das denn sonst gehen? Und auch, wenn sie dir freiwillig und aktiv einen Bj gibt, darf sie jederzeit aufhören, wenn dein Schwanz scheiße schmeckt oder sie einen Krampf im Mund hat oder wasauchimmer. Genauso wie du auch jederzeit aufhören darfst.

Alles, was man noch nie zusammen gemacht hat, sollte erstmal kommuniziert werden. Und wenn bei einem ONS das Vertrauen halt noch fehlt, hat man Pech gehabt. Die Kommunikation muss auch nicht awkward oder unerotisch sein, im Gegenteil. Ich habe einen Fuckbuddy, der beim ersten Sex gleich Analverkehr wollte. Da ich ihm nicht genug vertraute, wollte ich noch nicht. Bei einem späteren Treffen hat er mir dann in einer Ausruhphase den Nacken geküsst und mir ins Ohr geflüstert: " Ich würde dich jetzt gerne mal anal befriedigen".  Ich habe nur gesagt, "ok nimm aber viel Gleitgel und sei vorsichtig".

vor 48 Minuten schrieb fyun:

Es gibt unglaublich viele Frauen die (relativ) konkrete Vergewaltigungsfantasien haben. Es ist dann im klassischen Sinne keine Vergewaltigung weil der Typ soll ja süß sein und so. Aber grob soll er sein. Ich habe das schon oft erlebt dass Frauen während dem Sex einfach "nein" sagen, einfach weil sie es geil finden wenn man dann weitermacht/Mund zuhält etc. das ist so Dirty Talk mäßig. 

In Zukunft einfach aufhören um auf der sicheren Seite zu sein. Ich weiß nicht 

Man merkt doch den Unterschied, ob die Frau in dem Moment durch ihre Mimik und die restliche Körpersprache kommuniziert, dass sie das spielerisch meint, oder ob sie Angst und Ekel zeigt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Juninho
vor 22 Minuten schrieb RiverSong:

Wenn sie dich aktiv zurückküsst, scheint sie es ja zu wollen. Wenn sie völlig passiv ist, kannst du ruhig aufhören und fragen, ob alles ok ist. Wenn sie dir aktiv einen BJ gibt auch. Wie soll das denn sonst gehen? Und auch, wenn sie dir freiwillig und aktiv einen Bj gibt, darf sie jederzeit aufhören, wenn dein Schwanz scheiße schmeckt oder sie einen Krampf im Mund hat oder wasauchimmer. Genauso wie du auch jederzeit aufhören darfst.

Alles, was man noch nie zusammen gemacht hat, sollte erstmal kommuniziert werden. Und wenn bei einem ONS das Vertrauen halt noch fehlt, hat man Pech gehabt. Die Kommunikation muss auch nicht awkward oder unerotisch sein, im Gegenteil. Ich habe einen Fuckbuddy, der beim ersten Sex gleich Analverkehr wollte. Da ich ihm nicht genug vertraute, wollte ich noch nicht. Bei einem späteren Treffen hat er mir dann in einer Ausruhphase den Nacken geküsst und mir ins Ohr geflüstert: " Ich würde dich jetzt gerne mal anal befriedigen".  Ich habe nur gesagt, "ok nimm aber viel Gleitgel und sei vorsichtig".

Man merkt doch den Unterschied, ob die Frau in dem Moment durch ihre Mimik und die restliche Körpersprache kommuniziert, dass sie das spielerisch meint, oder ob sie Angst und Ekel zeigt.

Darum geht´s doch überhaupt nicht. Sondern um willkürliche Kriminalisierung und die Rechtsunsicherheit, dass jedes "Nein" theoretisch hinterher für ein Vergewaltigung herangezogen werden kann. Denn Nein heißt Nein. Zur Verdeutlichung dein "Ich habe einen Fuckbuddy, der beim ersten Sex gleich Analverkehr wollte. Da ich ihm nicht genug vertraute, wollte ich noch nicht." du hast vermutlich "Nein" dazu gesagt, Ergo kannst du ihn nach neuem Gesetz wegen Vergewaltigung anzeigen. 

bearbeitet von Juninho

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 40 Minuten schrieb jon29:

Gibt es denn hier keine Juristen, die bereits im Beruf stehen? Die können ja sagen, ob es so falsch ist, was die Süddeutsche schreibt.

Doch, gibt es. In Kürze: Wie typischerweise immer bei Diskussionen um irgendeine von der Politik aufgegriffene Fachfrage (das hat mit Jura erst einmal gar nichts zu tun) sind die Diskussionsbeiträge in den Medien auch zum Thema Sexualstrafrecht etwas bis sehr stark unterkomplex. Das wird erfahrungsgemäß aber durch Diskussionen in Internetforen nicht besser. Und das PUF ist vielleicht auch ein weniger geeigneter Ort für eine differenzierte Diskussion.

Dass es die eine oder andere schließenswerte Strafbarkeitslücke im Sexualstrafrecht gab bzw. bestimmt auch in Zukunft geben wird, kann man m. E. nicht ernsthaft bestreiten. Dass die jetzige Reform durchweg gut ist, allerdings auch nicht. Imho ist das Symbolpolitik, und das sollte man im Strafrecht nicht machen. Ob tatsächlich irgendeine messbare Veränderung in der Praxis stattfinden wird, kann ich nicht beurteilen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 4 Minuten schrieb Juninho:

willkürliche Kriminalisierung und die Rechtsunsicherheit, dass jedes "Nein" theoretisch hinterher für ein Vergewaltigung herangezogen werden kann. Denn Nein heißt Nein.

Ohne Dir persönlich etwas zu wollen, es bietet sich nur gerade als Beispiel an: Die Neufassung des § 177 StGB sagt etwas anderes. Auch wenn in der Zeitung immer auf "Nein heißt Nein" verkürzt wird.

 

So, und jetzt raus in die Sonne und ab zum Mädel. Ist ja PUF hier und nicht das Forum für Strafrechtsreform. Ich hoffe, sie sagt nicht Nein, wenn sich meine Hand auf ihrem Körper verirrt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Auf der einen Seite behauptet ihr, dass Pick Up gesellschaftsfähig ist.

Auf der anderen Seite wird hier über Caveman Taktiken geschrieben, Mindgames gespielt um LMR zu verhindern und 9 Seiten dadrüber diskutiert, dass Nein ja eigentlich doch Ja heißt.

Nein heißt Nein. Hieß es schon immer. Kalibriert euch mal lieber oder lebt mit den Konsequenzen.

  • TOP 3

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 4 Stunden schrieb jon29:

Na also, sie hat doch erläutert, dass beim Grabschen jetzt keine Anmachen wie im Club gemeint sind und nicht unter Strafe stehen. Wenn du also Frau im Club anmachst, und beim Tanzen KINO fährst und am Arsch fasst, wird dir nichts geschehen. Es geht um Fälle, wo halt jemand wirklich grabscht, ohne dass vorher ne Annäherung stattfand. Also eine Belästigung.

 

 

vor 3 Stunden schrieb jon29:

 

@tonystark

 

Da hat er aber das jetzige Gesetz nicht vorliegen gehabt., sondern nur Pläne, dass dies angegangen wird. Und da scheint das bei Kritikern jetzt nicht der umstrittene Teil zu sein. Und wenn dann, ob es nicht eine zu geringfügige Tat ist , um sie zu bestrafen.

 

Gibt es denn hier keine ausgebildeten Juristen mehr, mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht oder so? Fastlane?

Moment. Worüber unterhalten wir uns jetzt? Über das, was bei Kritikern am heftigsten umstritten ist? Oder um die Eingangsfrage: Muss ich, wenn ich im Club mit einem Mädel tanze und ihm dann an den Arsch lange, jetzt befürchten, dafür ggf. strafrechtlich belangt zu werden? Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, da die Sorgen und Nöte von Club-affinen "PUAs" bei den meisten Strafrechtsgelehrten dann doch an zweiter oder dritter Stelle stehen dürften.

Bezüglich Punkt 1 hast du sicherlich insofern Recht, als die Reform deutlich stärker umstrittene Aspekte beinhaltet (wie ich auch in meinem Beitrag geschrieben habe).

Bezüglich Punkt 2 aber, und das war die Kernaussage meines Beitrages, ist es schlicht falsch, zu behaupten: Nein, da hat man grundsätzlich nichts zu befürchten. Sicherlich ist das Risiko im Club eher klein, an eine "Psychotussi" zu geraten, die erst eng mit dir tanzt, und dich dann am nächsten Tag wegen sexueller Belästigung anzeigt, weil du ihr im Eifer des Gefechts an den Arsch gelangt hast. Zweitens bleibt in der Praxis die Frage, ob sie überhaupt deine Personalien kennt bzw. du ermittelt werden kannst. Drittens bleibt die Einschränkung (wenn sie nicht gerade noch eine gute Freundin dabei hatte und du alleine im Club warst) der Beweisbarkeit und der jeweiligen Glaubwürdigkeit, falls Aussage gegen Aussage stehen sollte. Viertens gibt es glücklicherweise viele vernünftige Richter da draußen, die einem (womöglich nur behaupteten bzw. unter Alkoholeinfluss begangenem) Begrapschen im Club beim engen Tanzen vermutlich als weniger schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bewerten werden als ein unvermitteltes Begrapschen im Aufzug zum Arbeitsplatz. Aber all das war nicht Gegenstand der Diskussion und das ändert alles nichts daran, dass die Aussage der Redakteurin

Zitat

Wer nun aufschreit, weil er befürchtet, dass der Staat es nun auch noch verbietet, beim Tanzen mal die Hand über fremde Körper spazieren zu lassen, um herauszufinden, was da geht und was nicht, sei beruhigt. Unter Strafe gestellt wird nur Belästigung, nicht aber eine Handlung, die bei der anderen Person "nur Interesse, Verwunderung oder Vergnügen auslöst". Mit anderen Worten: Anbaggern bei gegenseitigem Wohlgefallen ist erlaubt.

in dieser absoluten Form irreführend bis falsch ist. Ja, es wird nur Belästigung unter Strafe gestellt, aber was Belästigung ist und was nicht, liegt zunächst einmal im Ermessen der Frau. Wenn sie sich von deinem Griff an den Arsch oder auch nur von engem Antanzen angeekelt fühlt (und/oder dies bei der Polizei/vor Gericht glaubhaft machen kann), kannst du dafür strafrechtlich belangt werden. Wie das im Einzelfall ausgeht (und nichts anderes habe ich behauptet), kommt auf die Indizienlage, die Glaubwürdigkeit der Beteiligten, die äußeren Umstände und nicht zuletzt die Auslegung des Richters an. Das war bei Gesetzestexten immer so und wird auch immer so bleiben.

Und genau aus diesem Grund ist auch der von mir verlinkte Welt-Artikel (über den ich übrigens selbst angemerkt habe, dass er sich auf die Zeit der GesetzesPLANUNG bezieht) auch an der von mir zitierten Stelle nach wie vor gültig:

Zitat

Nun ja, wir könnten natürlich sagen, wir tun es den Österreichern gleich und kodifizieren einen Strafbestand der "sexuellen Belästigung". Justizminister Heiko Maas spricht sich ja dafür aus. Aber wo ziehen wir die Grenzen, und wie können wir diese präzise formulieren? Stellen Sie sich ein erstes Date vor: Darf ich die Frau küssen oder meine Hand auf ihren Oberschenkel legen? Strafrechtsprofessoren kritisieren, dass man bereits beim engen Tanzen die Voraussetzungen der "sexuellen Belästigung" erfüllt.

Fakt ist: Jetzt haben wir einen Paragraphen 184i, der den Straftatbestand der sexuellen Belästigung regelt. Davon handelte der zitierte Teil des Interviews. Fakt ist auch, dass es für die an dieser Stelle angesprochene Problematik ("Strafrechtsprofessoren kritisieren, dass man bereits beim engen Tanzen die Voraussetzungen der "sexuellen Belästigung" erfüllt.") völlig unerheblich ist, ob zum damaligen Zeitpunkt schon der aktuelle Gesetzestext als Entwurf vorlag oder nicht, denn der aktuelle Gesetzestext räumt diese Problematik nicht aus.*

 
Zitat
§184i
Sexuelle Belästigung
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Dieser Text muss von Richtern im Einzelfall ausgelegt werden, daran ändert auch die Meinung (!) der Journalistin (!!) nichts. Der Begriff der Belästigung taucht auch an anderer Stelle im Strafrecht aus und auf einer Anwaltsseite konnte ich dazu das hier finden (worauf sich wohl auch die Journalistin beruft):

Zitat

Erforderlich ist zudem eine Belästigung des Betroffenen. Die Handlung muss die Person, gegenüber der sie vorgenommen wird, nicht unerheblich beeindrucken, also zum Beispiel Abscheu, Ekel oder Schrecken bei ihr verursachen. Bekommen mehrere Personen die Handlung mit, reicht es aus, dass eine sich belästigt fühlt. In der Praxis wird ein Belästigungserfolg regelmäßig dann angenommen, wenn der Täter sich nicht auf das Entblößen des Geschlechtsteils beschränkt, sondern darüber hinaus auch gegenüber der anderen Person masturbiert. Keine Belästigung ist aber gegeben, wenn der Vorgang bei dem/der Betroffenen lediglich Verwunderung oder Interesse auslöst oder die Person in die Handlung einwilligt. Auch hier bieten sich gute Ansätze für die Verteidigung.

Ich vermute mal, dass hier der Inhalt irgendeines früheren Urteils und/oder einer kommentierten Fassung des StgB wiedergegeben wird, denn im Gesetz selbst ist der Begriff nicht eindeutig definiert. Lange Rede, kurzer Sinn:

Für die Praxis in 99,9 % der Fälle für typische Club-Situationen irrelevant und selbst wenn es zu einem Prozess kommen sollte, dürfte das Verfahren in den meisten wegen fehlender Beweisbarkeit oder Geringfügigkeit eingestellt werden. ABER wenn alles mies läuft, kann man durchaus belangt werden. Daher: Augen auf beim Eierkauf und schön auf die Signale achten.

 

*PS: Im Übrigen finde ich es etwas vermessen, zu behaupten, du würdest die Meinung "aller kritischen Juristen" kennen, nur weil du ein paar Artikel gelesen hast. Auch Fischer kritisiert den "Grapsch-Paragraphen", und zwar aus verschiedenen Gründen:

- Im privaten Rahmen: Verankerung im Strafrecht überzogen

- Extrem schwierige Anwendung im Jugendstrafrecht

- Weitgehende Überflüssigkeit, da man bereits in fast allen Fällen straf- oder zivilrechtliche Möglichkeiten hatte

- Hohe Gefahr von Fehlurteilen aufgrund der extrem schwierigen Anwendung in der Praxis

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht

bearbeitet von tonystark

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 59 Minuten schrieb Idioteque:
vor 2 Stunden schrieb RiverSong:

Ich hätte mich aber auch nicht gewehrt, wenn er weitergemacht hätte. Die Tatsache, dass er einfach eine völlig fremde Frau ihrer Freiheit beraubt und gegen ihren Willen begrabscht hatte mir klargemacht, dass er auf soziale Regeln und Normen nichts gibt, es hätte ja sein können, dass er noch zu viel mehr fähig sein könnte. Dass manche Männer aber in so einer Situation ernsthaft meinen, sie hätten "Sex" gehabt und nicht etwa vergewaltigt, macht mir echt Angst. Und das es wohl Männer gibt, die anders keinen "Sex" haben können. Die das ernsthaft gar nicht anders kennen.

Vergewaltigung bedeutet konkret Penetration. In dem Vorfall, den du jetzt hier beschrieben hast, hätte sich der Typ gem. § 177 StGB also der Sexuellen Nötigung strafbar gemacht, und da haste schon saftige Freiheitsstrafe selbst im minder schweren Fall.  Dein Beitrag ist nur ein unsachlicher Versuch die Diskussion auf eine andere Metaebene zu verlagern, sprich man argumentiert mit einer schlimmen Anekdoten oder sozialer Verwerflichkeit. 

Ich wollte nur verdeutlichen, wie man sich als Frau fühlt in dem Moment, warum ich nicht "nein" gesagt habe und mich auch nicht gewehrt hätte. Dass das Ausgeliefertsein durch die abgeschlossene Tür das Schlimmste für mich war.

Die anderen Sätze bezogen sich mehr auf eine andere Geschichte, die ich noch aufgeschrieben, aber wieder gelöscht hatte, weil der Vorfall noch ganz frisch ist und es um meine 15jährige Tochter geht. Ich weiß noch nicht, was ich da machen werde. Trotzdem habe ich es so stehen lassen, denn in beiden Fällen hat der Typ das nicht zum ersten Mal so gemacht und ist bestimmt auch schon öfter damit durchgekommen.

Früher hat man teilweise aus einem rein juristischen Problem - sowohl beim Sex als auch bei Vergewaltigung sind fast nie Zeugen dabei - eine Frage der Ehre gemacht. Die Frau sollte gefälligst um ihre Ehre kämpfen, wenn nicht, dann wollte die Schlampe es doch. Oder wie sollte der aaarme Kerl denn sehen, dass sie nicht will, wenn sie nach zig mal nein aufgehört hat, sich zu wehren und er dann ein weinendes, starres Häuflein Elend beschlafen hat. Sie hat sich ja schließlich nicht gewehrt. Und darum geht es für mich - nicht um das Wort "nein" an dem man sich nicht so hochziehen sollte. Sondern um das Fehlen von Gegenwehr bei anderweitig durch Mimik, oder Körpersprache erkennbarem Widerwillen. Hier fängt man langsam an, umzudenken, und das finde ich richtig.

Das ist einfach total weltfremd, dass man als Frau einen zig Kilo schwereren und stärkeren Mann von sich runter kämpft, der dann erst recht sauer wird. Ich habe viele Bücher über Gerichtsmedizin gelesen und da gibt es immer wieder Fälle, wo der Mann dann in eine Art Rausch gefallen ist und erst daraus "aufgewacht" ist, als die Frau tot war. In einem Fall hat er sich dann geekelt, mit der toten Frau noch "Sex" zu haben, weil sie ihre Tage hatte.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast
1 hour ago, Juninho said:

Darum geht´s doch überhaupt nicht. Sondern um willkürliche Kriminalisierung und die Rechtsunsicherheit, dass jedes "Nein" theoretisch hinterher für ein Vergewaltigung herangezogen werden kann. Denn Nein heißt Nein.

Das ist es eben.... die neue Gesetzgebung weckt zumindest den begründeten Verdacht, dass z.B. das Eskalieren nach einem Block nun potenziell ein strafrechtlicher Tatbestand sein könnte. Muss man nicht gut finden. Selbst wenn man nie der Typ gewesen ist, der in so einer Situation durcheskaliert hätte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Idioteque
vor einer Stunde schrieb RiverSong:

Früher hat man teilweise aus einem rein juristischen Problem - sowohl beim Sex als auch bei Vergewaltigung sind fast nie Zeugen dabei - eine Frage der Ehre gemacht. Die Frau sollte gefälligst um ihre Ehre kämpfen, wenn nicht, dann wollte die Schlampe es doch. Oder wie sollte der aaarme Kerl denn sehen, dass sie nicht will, wenn sie nach zig mal nein aufgehört hat, sich zu wehren und er dann ein weinendes, starres Häuflein Elend beschlafen hat. Sie hat sich ja schließlich nicht gewehrt. Und darum geht es für mich - nicht um das Wort "nein" an dem man sich nicht so hochziehen sollte. Sondern um das Fehlen von Gegenwehr bei anderweitig durch Mimik, oder Körpersprache erkennbarem Widerwillen. Hier fängt man langsam an, umzudenken, und das finde ich richtig.

Mimik und Körpersprache sind halt kaum beweisbare Indizien für einen entgegenstehenden Willen. Deswegen wird sich nicht viel ändern. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wo genau nimmt man jetzt der Frau die verantwortung wenn man sie (juristisch) in die lage versetzt sich sexueller avancen mit einer deutlichen unmutsbeKenntnis zu widersetzen? Verstehe ich das richtig dass du egtl genau für dieses Gesetzt plädierst? Das Frauen den Mund aufmachen sollen, zeigen sollen was sie wollen und was nicht und -obacht- dafür jetzt (juristisch) sogar unterstützung erfahren?

btw beachtlich wie du, 447, aus einem Kommentar in dem es zusammengefasst lautet: "jeder darf jederzeit aufhoeren, verweigern was ihm nicht gefällt" ein "Ja immer wir Männer!" machst. Naja irgendwo muss man das ja unterbringen.

 

Anyway.

 

 

Zitat

 

Was Dein gutes Recht ist.

Und fast könnte ich vermuten, dass Du als geistig normale Frau nicht stumm und abwartend dagelegen hast, ohne ein äußerlich erkennbares Signal zu geben, dass Du das (zumindest damals) nicht wolltest.

Vielleicht hast Du was gesagt, vielleicht hast Du dies oder jenes gemacht - aber man hätte es von Außen objektiv beobachtbar erkennen können.

Und gegen solche Signale wird kein halbwegs normal sozialisierter Mann verstoßen.

 

Vollkommen korrekt. Man merkt auch ohne "gesprochenes Nein" sehr deutlich ob eine Frau gerade Bock auf das hat was da passiert oder nicht. Kann mir keiner erzählen dass er ne Frau die total abgeht nicht von einer unterscheiden kann die gerade keinen Bock hat oder gar vollkommen Paralysiert ist.Bei sowas weiter zu machen ist a) creepy b) awkward und c) so weit im Graubereich von einvernehmlichen Sex, das man es leicht Vergewaltigung nennen könnte.

Und jetzt in Analogie zu den psychisch gestörten Frauen die unfähig sind ihren Willen zu verkünden, die meiner Meinung nach psychisch gestörten Männer die unfähig oder unwillens sind in so einer Situation nicht zu ficken. Badums, da sind ja echt zwei Parts beteiligt.

Und, Obacht: Ohne laute und energische Gegenwehr seitens der Frau war das vorher juristisch vollkommen ok.

 

Ach leck mich zitierfuntion. Ist ja grausam umständlich.

bearbeitet von Rudelfuchs

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Juninho
vor 1 Minute schrieb Rudelfuchs:

"jeder darf jederzeit aufhoeren, verweigern was ihm nicht gefällt" ein "Ja immer wir Männer!" machst. Naja irgendwo muss man das ja unterbringen.

In dem von mir geposteten Video siehst du was passiert, wenn tatsächlich mal der Mann von seinem Recht des Neins gebrauch macht. Auch hab ich selber schon davon gebrauch gemacht, weil ihre Muschi nach Fisch roch und mir wurde eine Vase hinterher geschmissen. Das Nein des Mannes, nachdem Frau bereits Ja signalisierte, ist halt eine harte Erniedrigung. Nicht umsonst hört man von Frauen oft Formulierungen wie "Sex geben" bzw. aus Sicht des Mannes formuliert "Sex bekommen". 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Juninho
vor 32 Minuten schrieb Rudelfuchs:

Und jetzt in Analogie zu den psychisch gestörten Frauen die unfähig sind ihren Willen zu verkünden, die meiner Meinung nach psychisch gestörten Männer die unfähig oder unwillens sind in so einer Situation nicht zu ficken. Badums, da sind ja echt zwei Parts beteiligt.

Und, Obacht: Ohne laute und energische Gegenwehr seitens der Frau war das vorher juristisch vollkommen ok.

Wenn also zwei psychisch gestörte sex haben, gehört der Mann in den Knast?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wenn zwei psychisch gestörte einvernehmlich sex haben nein. Ansonsten Von Fall zu Fall.

Wenn du nicht in der Lage bist mir zu sagen dass du nicht mit mir vögeln möchtest und ich ein arschloch bin und dich trotzdem vögel obwohl du nur apatisch rumliegst.....dann ja. Dann Gehöre ich eindeutig vor ein Gericht. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 1 Stunde schrieb Rudelfuchs:

Vollkommen korrekt. Man merkt auch ohne "gesprochenes Nein" sehr deutlich ob eine Frau gerade Bock auf das hat was da passiert oder nicht. Kann mir keiner erzählen dass er ne Frau die total abgeht nicht von einer unterscheiden kann die gerade keinen Bock hat oder gar vollkommen Paralysiert ist.Bei sowas weiter zu machen ist a) creepy b) awkward und c) so weit im Graubereich von einvernehmlichen Sex, das man es leicht Vergewaltigung nennen könnte.

Und jetzt in Analogie zu den psychisch gestörten Frauen die unfähig sind ihren Willen zu verkünden, die meiner Meinung nach psychisch gestörten Männer die unfähig oder unwillens sind in so einer Situation nicht zu ficken. Badums, da sind ja echt zwei Parts beteiligt.

Und, Obacht: Ohne laute und energische Gegenwehr seitens der Frau war das vorher juristisch vollkommen ok.

Das ist eben gerade falsch. Es war "juristisch" auch vorher "nicht ok".

Bei Paralyse griff zuvor § 179 Abs. 1 Nr. 2 (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen). Und was "kein Bock" ohne laute und energische Gegenwehr betrifft: Lies die hervorragenden Kolumnen von Fischer:

Zitat

 

Das ("Ausnutzen einer schutzlosen Lage") ist der Kern der Empörung der Verschärfungsbefürworter. Angeblich hat nämlich die Rechtsprechung entschieden, dass Paragraf 177 Abs. 1 Nr. 3 nur dann erfüllt ist, wenn "das Opfer sich wehrt".

Das ist genau das Gegenteil dessen, was der BGH seit zehn Jahren in ständiger Rechtsprechung sagt. Danach ist der Tatbestand nämlich gerade dann erfüllt, wenn das Opfer "aus Angst … keinen Widerstand leistet". Viele Hundert Fälle sind höchstrichterlich so entschieden worden; es gibt an dieser Rechtslage keinen Zweifel. In der stoisch wiederholten Kampagnen-Meinung wird – unbeeindruckt – trotzdem weiterhin das Gegenteil behauptet. Zum Beweis werden vier (von 20.000) erstinstanzliche und zwei (von 2.000) Revisionsentscheidungen aus den letzten zehn Jahren vorgewiesen, die man als "problematisch", fehlerhaft, unzutreffend bezeichnen kann oder muss. Selbst das weiß man allerdings nicht ganz genau, weil Richter und Urteilsverfasser keine Literaten sind (sein müssen), manchmal dogmatische Ebenen verwechseln oder Zweifel an der einen Stelle (zum Beispiel Vorsatz) als "Lücken" an einer anderen Stelle (Sachverhalt) darstellen, weil das einfacher ist. Nicht hinter jeder zweifelhaft erscheinenden Begründung steckt ein veritables Fehlurteil. Aber hinter manchen. Und auch der BGH macht gelegentlich Fehler.

 

Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/sexualstrafrecht-noetigung-vergewaltigung-fischer-im-recht/komplettansicht

Oder auch

Zitat

 

[...] Viele Male haben wir gehört, die gegenwärtige Rechtslage "verlange, dass das Opfer sich wehrt". Tatsächlich verlangt sie das keineswegs, und die Profis unter denen, die es behaupten, wissen das genau. Sie zitieren die zwei oder drei ersichtlich fehlerhaften Urteile, die man im Netz finden kann, wieder und wieder, und schreiben dazu, diese seien "beispielhaft" für "die Rechtsprechung". In Wahrheit sind sie beispielhaft nur dafür, dass auch (höchste) Gerichte einmal irren oder Unsinn schreiben können. Die Tausenden von richtigen und überzeugenden Entscheidungen alle werden nicht zitiert. Wann man erlebt, wie erfahrene Rechtsanwältinnen, in der Rolle als Abgeordnete oder Aktivistin, mit Tremolo in der Stimme die Unangreifbarkeit und monolithische Stärke der BGH-Rechtsprechung beteuern, wenn es darum geht, einzelne Ausrutscher zur "ständigen Rechtsprechung" hochzujazzen, dreht es einem den Magen um. Doch die Damen lächeln fein, wenn Scheinwerfer und Kamera ausgeschaltet sind, und sagen: So geht Politik.

 

Das "Sich-Wehren" ist aber natürlich ein gewichtiges Anzeichen (Indiz) für das Fehlen eines Einverständnisses. Weglaufen auch. Nein-Sagen auch. Jedes beliebige Verhalten kann ein Indiz für die Haupttatsache sein, die in jedem Fall von Nötigung vorhanden ist: der entgegenstehende Wille.

Noch einmal: Ob und in welcher Form dieser entgegenstehende Wille ausgedrückt wird oder ob er nur im Inneren einer Person besteht, ist materiell-rechtlich völlig gleichgültig. In zahllosen Situationen besteht am entgegenstehenden Willen nicht der geringste Zweifel, obgleich er keineswegs zum Ausdruck gebracht wird: Die Anzahl derjenigen unter uns, die begeistert sind, nachts im Hinterhof mit einem Unbekannten schnell mal den GV auszuüben, ist relativ überschaubar. Und welchem Täter würde man wohl glauben, er habe irrtümlich gedacht, das Tatopfer sei einverstanden? Einzelne (!) seltene (!) Ausnahmen bestätigen auch diese Regel: Manchmal ist auch im Hinterhof die Sache nicht völlig klar. Das zu erkennen wird man der deutschen  Rechtsprechung nicht von vornherein verbieten können, falls man nicht die Justiz von Pjöngjang einzuführen beabsichtigt.

 

Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht/seite-2

Problematisch war also nicht die Tatsache, dass eine Gesetzeslücke bestand, sondern lediglich die Tatsache der schwierigen Beweisbarkeit vor Gericht. Und an dieser hat sich genau nichts geändert.

bearbeitet von tonystark
  • TOP 3

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Juninho
vor 10 Minuten schrieb Rudelfuchs:

Wenn du nicht in der Lage bist mir zu sagen dass du nicht mit mir vögeln möchtest und ich ein arschloch bin und dich trotzdem vögel obwohl du nur apatisch rumliegst.....dann ja. Dann Gehöre ich eindeutig vor ein Gericht. 

So kann ich es nun mal am Besten genießen und da es unser Beider erstes Mal war, wolltest du es mir recht machen. Aber wenn ich schon mal die Möglichkeit habe, zeige ich dich einfach trotzdem an, bzw. erpress dich erstmal damit, vielleicht zahlst du ja freiwillig, sonst heul ich halt ein bisschen vor Gericht rum. Vielleicht krieg ich ja das Schmerzensgeld. Kann ich nämlich echt gut gebrauchen, um meiner Berufung als Fashion Bloggerin erstmal sorgenfrei anzugehen.  

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.

  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.