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Das ist nicht richtig Neice. 201a schützt nur den höchstpersönlichen Lebensbereich, also zb wenn du mit der Frau auf deinem Bett liegst, aber wenn du ein Daygame Approach in der Fußgängerzone Filmst, ist dieser Bereich noch nicht betroffen.

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vor 14 Minuten schrieb Signum:

Gut, dann werfe ich eine persönliche Geschichte ein. Auf meiner ehemaligen Schule, auf welcher ich mein Abitur absolviert habe, haben Schüler einen Lehrer heimlich gefilmt. Das Video wurde nicht verbreitet. Somit nach deiner Argumentationskette vollkommen legal, oder? Der Lehrer erstattete Anzeige und gewann. Die Schüler wurden, natürlich nach Strafmaß für Jugendliche, zu Sozialstunden verdonnert. Natürlich weiß ich jetzt nicht die genauen Anklagepunkte etc. pp., aber ist ja quasi eine ähnliche Story. 

 

Jeder der heimlich filmt wird vor Gericht verlieren.

ich hab auch schon mal einen "Prozess" gewonnen weil einer eine Videoaufnahme von mir machte und auf Facebook stellte.

Er fand das lustig. Ich nicht. Überhaupt kenne ich da kein Spass. Auch nicht bei Fotos.

Er wurde aber nicht nur Zivilrechtlich sondern auch strafrechtlich belangt. Weil eben heimlich gefilmt.

Es gab also 2 Verhandlungen. bzw. eine Verhandlung und eine aussergerichtliche Einigung. Ich konnte dafür hübsch 3 Wochen in Urlaub fliegen.

Ich meine der Typ hat dann noch ca 2500 Euro Strafe gezahlt + Gerichtskosten. Zusätzlich zu dem Geld aus dem Vergleich.

 

bearbeitet von MrJack
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Danke euch alle für die Antworten

 

 

ein nicht PUA hat gemeint, nachdem ich ihm von unserer Kunst erzählt habe(was er interessant findet) dass es bestimmt nicht erlaubt ist videos von den personen online zu stellen...und wenn man zbs. infield.von julien und co betrachtet, wo die sets zum teil in irgendwelche straßenecken gepulled werden frage ich mich nur ob die frau wirklich zugestimmt hat, das video online zu stellen....glaub nicht dass die da zustimmt...

oder was glaubt ihr?

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Gerade eben schrieb TheMindreader:

Danke euch alle für die Antworten

 

 

ein nicht PUA hat gemeint, nachdem ich ihm von unserer Kunst erzählt habe(was er interessant findet) dass es bestimmt nicht erlaubt ist videos von den personen online zu stellen...und wenn man zbs. infield.von julien und co betrachtet, wo die sets zum teil in irgendwelche straßenecken gepulled werden frage ich mich nur ob die frau wirklich zugestimmt hat, das video online zu stellen....glaub nicht dass die da zustimmt...

oder was glaubt ihr?

Wenn das Video nicht zum privaten Gebrauch verwendet wird (hier nicht der Fall) und die Personen ohne Einwilligung erkenntlich sind, dann ist das nicht erlaubt.

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vor 8 Minuten schrieb Daygame Seducer:

Das ist nicht richtig Neice. 201a schützt nur den höchstpersönlichen Lebensbereich, also zb wenn du mit der Frau auf deinem Bett liegst, aber wenn du ein Daygame Approach in der Fußgängerzone Filmst, ist dieser Bereich noch nicht betroffen.

Bist Du Jurist? Weil ich habe genau mit der Frage einen Juristen beauftragt und dafür Geld bezahlt. 
Deine Aussage widerspricht dem.

Wenn Du Jurist bist, dann nehme ich jetzt Deine Aussage und handele danach. 

Wenn nicht, dann weise ich einfach mal darauf hin, dass ich glaube, dass Du als Nichtjurist keine juristische Beratung geben darfst. Und wenn Du das nicht weisst, dann kann es nicht so weit her sein mit Deinen Vermutungen. 

 

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Ah also auf Facebook veröffentlicht, das sind zwei Paar Schuhe, ob du nur Aufnahmen in deiner Schublade hast oder auf Facebook stellst.

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Schade, dass die Leute hier nur vage Stories von sich geben anstatt mal genau zu berichten welches Verfahren bei welchem Sachverhalt und auf Grundlage welcher Norm.

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vor 2 Minuten schrieb Daygame Seducer:

Ah also auf Facebook veröffentlicht, das sind zwei Paar Schuhe, ob du nur Aufnahmen in deiner Schublade hast oder auf Facebook stellst.

Du musst richtig lesen. Schon das heimlich filmen war Straftatbestand.

Facebook = Zivilrecht

heimlich filmen (Ton + Bild) = Strafrecht

bearbeitet von MrJack
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Neice man muss hier immer differenzieren. Es kommt immer auf die Situation an bei 201a. Dann erzähl uns doch mal genau was dein Rechtsanwalt gesagt hat. Vielleicht deckt sich das ja mit meiner Meinung.

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Wenn du den Ton mitnimmst, genau, Mr Jack. Ich denke wir haben hier jetzt alles analysiert. Ich fasse nochmal zusammen. Tonaufnahmen und Filmaufnahmen im höchstpersönlichen Lebensbereich strafbar. Einfach nur ein Approach ohne Ton festhalten auf Video straffrei. Veröffentlichung von Ton und Bildaufnahmen strafbar. So Thread kann geschlossen werden. Bin mal out.

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Probiers mal nur mit Video, Ton aus und heimlich gefilmt und schau was ein Richter dazu sagt :)

 

bearbeitet von MrJack

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vor 6 Minuten schrieb Daygame Seducer:

Neice man muss hier immer differenzieren. Es kommt immer auf die Situation an bei 201a. Dann erzähl uns doch mal genau was dein Rechtsanwalt gesagt hat. Vielleicht deckt sich das ja mit meiner Meinung.

Das habe ich doch gesagt. 

Nochmal: Bist Du Jurist?

Wenn nein: Keine Rechtsberatung! 

Beantworte die Frage bitte. Du stellst hier juristische Aussagen auf und Leute orientieren sich daran.

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Hmmmm schwierig.

Wenn man es aber in einem "Wissenschaftlichen Kontext" framed, weil sonst keine validen Ergebnisse in diesem Bereich erzielt werden können kann es klappen. Stimme und Bild/Person sollte denifitiv immer anonymisiert werden.
Kommt natürlich auch immer drauf an für was.. Youtube, Bachelorarbeit, Workshop, zur Selbstreflektion (Heimgebrauch).

Zitat


ein nicht PUA hat gemeint, nachdem ich ihm von unserer Kunst erzählt habe(was er interessant findet) dass es bestimmt nicht erlaubt ist videos von den personen online zu stellen...und wenn man zbs. infield.von julien und co betrachtet, wo die sets zum teil in irgendwelche straßenecken gepulled werden frage ich mich nur ob die frau wirklich zugestimmt hat, das video online zu stellen....glaub nicht dass die da zustimmt...

Da herrscht amerikanisches Recht. In Deutschland sind  solche Infields nicht ohne weiteres möglich.

 

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vor 38 Minuten schrieb Daygame Seducer:

Tonaufnahmen und Filmaufnahmen im höchstpersönlichen Lebensbereich strafbar. Einfach nur ein Approach ohne Ton festhalten auf Video straffrei. Veröffentlichung von Ton und Bildaufnahmen strafbar. So Thread kann geschlossen werden. Bin mal out.

Das ist wohl so die Gesetztgebung.

Wobei meines Wissens nach bei Tonaufnahmen jedes nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe steht. Da brauch nicht der höchstpersönliche Lebensbereich betroffen sein. Sondern auch der Versuch einen Approach mitzuschneiden gilt als Straftat.

Was das Filmen betrifft, da geht die Rechtsprechung in die Richtung, dass auch schon das Erstellen des Bildes kritisch ist. Weil die Gesetzgebung noch aus der Zeit analoger Medien stammt. Wenn damals jemand privat ein Foto von dir gemacht hat, dann konnte das kaum veröffentlicht werden. Inzwischen können Aufnahmen aber nach ein paar Sekunden im Internet sein. Darum muss eine Veröffentlichung befürchtet werden - und wenn du jemanden heimlich filmst und derjenige ruft die Polente, dann kanns teuer werden.

Kurz gesagt, isses eine ganz schlechte Idee, Approaches zu filmen. Wenn Coaches das machen, dann kann man nur hoffen, dass das Einverständnis der Gefilmten besteht. Kommt aber immer wieder vor, dass hier Coaches wegen Technik anfragen, ohne sich für die rechtlichen Hintergründe zu interessieren.

 

vor 6 Minuten schrieb First Violin:

Hmmmm schwierig.

Wenn man es aber in einem "Wissenschaftlichen Kontext" framed, weil sonst keine validen Ergebnisse in diesem Bereich erzielt werden können kann es klappen. Stimme und Bild/Person sollte denifitiv immer anonymisiert werden.

Wissenschaftlichen Kontext kannste vergessen.

Ausnahmen sind ein öffentliches Interesse für journalistische Berichterstattung - oder wenn ein höheres Interesse der Kunst besteht. Mit der Argumentation Verführungskunst kannstes zwar mal versuchen - aber ich denke, da wirste vor Gericht dick aufs Maul bekommen. Ist gerade ein Verfahren beim Bundesgerichtshof, bei dem es um Streetfotografie geht. Also ne Kunstform mit hohem Ansehen und langer Tradition. Geht in dem Fall einfach nur um eine Frau, die neben mehreren anderen auf einem Foto drauf war. Und es ist noch nicht klar, was bei rauskommen wird. Aber wenn du geziehlt eine Einzelperson aufnimmst, ist ziemlich sicher, dass du verlierst.

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vor 2 Stunden schrieb Aldous:

Das ist wohl so die Gesetztgebung.

Wobei meines Wissens nach bei Tonaufnahmen jedes nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe steht. Da brauch nicht der höchstpersönliche Lebensbereich betroffen sein. Sondern auch der Versuch einen Approach mitzuschneiden gilt als Straftat.

Was das Filmen betrifft, da geht die Rechtsprechung in die Richtung, dass auch schon das Erstellen des Bildes kritisch ist. Weil die Gesetzgebung noch aus der Zeit analoger Medien stammt. Wenn damals jemand privat ein Foto von dir gemacht hat, dann konnte das kaum veröffentlicht werden. Inzwischen können Aufnahmen aber nach ein paar Sekunden im Internet sein. Darum muss eine Veröffentlichung befürchtet werden - und wenn du jemanden heimlich filmst und derjenige ruft die Polente, dann kanns teuer werden.

Kurz gesagt, isses eine ganz schlechte Idee, Approaches zu filmen. Wenn Coaches das machen, dann kann man nur hoffen, dass das Einverständnis der Gefilmten besteht. Kommt aber immer wieder vor, dass hier Coaches wegen Technik anfragen, ohne sich für die rechtlichen Hintergründe zu interessieren.

 

Wissenschaftlichen Kontext kannste vergessen.

Ausnahmen sind ein öffentliches Interesse für journalistische Berichterstattung - oder wenn ein höheres Interesse der Kunst besteht. Mit der Argumentation Verführungskunst kannstes zwar mal versuchen - aber ich denke, da wirste vor Gericht dick aufs Maul bekommen. Ist gerade ein Verfahren beim Bundesgerichtshof, bei dem es um Streetfotografie geht. Also ne Kunstform mit hohem Ansehen und langer Tradition. Geht in dem Fall einfach nur um eine Frau, die neben mehreren anderen auf einem Foto drauf war. Und es ist noch nicht klar, was bei rauskommen wird. Aber wenn du geziehlt eine Einzelperson aufnimmst, ist ziemlich sicher, dass du verlierst.

Naja man muss hier auch wie du schon erwähnst zwischen Journalismus (Öffentliche Interessen), Kunst (Kulturellen Interessen ) und Wissenschaft  (Akademische- und  Öffentliche- Interessen ) unterscheiden.

Beispiel im Strafrecht/Sportrecht:

-Sportler A und Sportler B nehmen an einem Wettkampf teil.
-Sportler A betreibt mit Stimulanzien Doping
-Sportler A verstößt gegen die Chancengleichheit und warscheinlich noch gegen das Betäubungsmittelgesetz. Daher wird Sportler A wohl eine Strafe bekommen.

Schlagen wir jetzt den bogen zurück auf den Wissenschaftlichen Kontext:

-Student A und Student B nehmen an einem Universitären Prüfung teil.
-Student A optimiert sich mit Stimulanzien z.b. Neuroenhancer in der Prüfung oder bei der Hausarbeit.
-Student A verstößt sehr warscheinlich auch gegen die Chancengleichheit, macht sich aber aktuell nicht unbedingt Strafbar, da der Fokus auf Akademischen- und  Öffentlichen- Interessen  besteht.

Wenn ich beispielhaft als Student der "Anwendbaren Kommunikationspsychologie" in diesem Bereich halt mit Video "forsche" würde  ich das jetzt nicht unbedingt kategorisch ablehnen.

 

 

 

 

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Wenn Rechtliches betroffen ist, ists besser wenn man sich wirkliche Rechtsberatung sucht. Herum zu diskutieren was jetzt rechtlich ok ist oder nicht, führt zu nichts. 

Dazu ist das Forum die falsche Anlaufstelle. 

Ich bitte um Verständnis. 

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