212 Beiträge in diesem Thema

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vor einer Stunde schrieb KommodoreB:

Von kritischem Rationalismus und sokratischem Denken habt ihr wohl noch nie etwas gehört. Für euch gibt es nur die eigene Meinung, die absolut richtig ist. Alle Andersdenkenden sind Idioten. Traurig.

Ach komm, jetzt memmel nich rum.

Warum es beim Rechtsstaat nicht um Meinungen sondern um Haltung geht habe ich erklärt.

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vor 1 Stunde schrieb HerrRossi:

Ein seinen Amtseid ernstnehmender Bundeskanzler hätte gesagt: "Erdogan ist zwar kein Ziegenficker, aber ein Massenmörder, der die Menschenrechte mit Füßen tritt. Ihm den besonderen Ehrenschutz des §103 zu gewähren, wäre daher verfehlt. Das Strafverfahren nach §185, das die Justiz von Amts wegen und aufgrund Erdogans Strafantrag eingeleitet hat, bleibt davon unberührt."

Merkel hat aber mal wieder neue Brennstäbe kaufen lassen und dann die AKW abgeschaltet, indem sie die Abschaffung des §103 verkündet, aber noch kurz vorher Böhmermann ans Messer liefert. Würde sie Glühlampen produzieren, hätte sie mit ihrer Wendehalsigkeit die Doppel- und Dreifachwendel erfunden.

Dir ist aber schon klar, dass man Gesetze nicht für bestimmte Personen gewähren kann und anderen nicht? 

Du kannst halt nicht sagen "Person x ist doof, der darf sich nicht auf Paragraph xy beziehen. Person y darf das aber, die ist nämlich nett".

Anzeigen werden auch nicht nach Meinungen erstattet oder eben nicht. Räume ich eine Bank aus komme ich ins Gefängnis. Der Richter sagt da auch nicht "ich bin der Meinung sie sind ein Lieber, sie kommen aus dem Gefängnis und ziehen noch 100 Euro ein". 

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7 hours ago, Rudelfuchs said:

Hat mit geltendem Recht und Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen nur Null zu tun. Gerade wenn man bedenkt wie oft die Verletzung dieser Prinzipien in der Türkei durch die gleichen Schaumschläger und auch der Regierung angemahnt werden, ist es gerade richtig so ein Verfahren an die deutsche Justiz durchzuwinken und dann eben keine politische sondern eine rechtliche Entscheidung zu bekommen.

 

5 hours ago, General Beta said:

Die Wahl zwischen rechtsstaatlicher Prüfung (Ermöglichung einer Verfahrenseinleitung durch unabhängige Justiz) oder politischem Stimmungsgustus. Kannste ja einordnen was Maas bewegt. Und das sage ich als Sozi.

On 16.4.2016 at 1:22 PM, jon29 said:

Trotzdem ist die Entscheidung der Bundesregierung richtig, die Justiz muss das klären. Die Politik entscheidet in Deutschland  eben nicht darüber, wie Pressefreiheit ausgelegt wird.

On 15.4.2016 at 3:17 PM, PaoloPinkel said:

Immer wieder erstaunlich wie wenig Ahnung manche Leute von den grundlegendesten rechtsstaatlichen Prinzipien haben. Auch Merkel kann nur innerhalb des rechtlichen Rahmens prüfen. Natürlich wird hier eine Klage zugelassen. zu recht.

 

Hab das zunächst auch so gesehen, jetzt aber diesen Artikel von Neskovic (BGH-Richter a.D.) gelesen. Ich finde Merkels Entscheidung an sich nach wie vor richtig, ihre (und eure) Begründung allerdings gar nicht mehr so einleuchtend: Auch eine Verweigerung der Ermächtigung wäre absolut rechtsstaatlich, vertretbar o.ä. gewesen, schließlich sieht 104a diese implizit vor, verlangt in der Hinsicht keine juristische Prüfung und nimmt damit ziemlich eindeutig auf realpolitische Rahmenbedingungen Rücksicht.

Weiß nicht, wer von euch Bock hat die drei Seiten zu lesen, daher mal in Kurzform:

- Rechtsstaatlichkeit: Gegen welchen Aspekt des Rechtsstaatsprinzips hätte Merkel bei einer Verweigerung eurer Meinung denn verstoßen?

- Gewaltenteilung: " Im Verhältnis von Exekutive und Judikative bedeutet dies: „Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut: ...“ (Art. 92 Grundgesetz). Weiter: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“ ( Art. 97 Grundgesetz)." (S.2 des Artikels) ...läuft bzw. liefe doch?

- unabhängige Justiz: " Das Grundgesetz gewährt in Art. 97 Grundgesetz die Unabhängigkeit nicht einer abstrakten Organisationsform bzw. einer Institution, sondern hat sich dafür entschieden, nur einer ganz bestimmten Personengruppe (den Richtern) Unabhängigkeit zu garantieren. Nicht das institutionelle, sondern das personelle Moment bestimmt die Unabhängigkeit. " (S.3)

- Zuständigkeit der Justiz: Eh gegeben durch zusätzliche Anzeige wegen Beleidigung + evtl. Klage auf Unterlassung

Freue mich über sachlichen Input.

 

bearbeitet von Maandag

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Interessanter Artikel. Nur die Überschrift ist reißerisch (und falsch) und widerspricht genau dem, was der Autor verlangt.

Dennoch, man muss zwischen juristischer Zulässigkeit und politischem Prinzip unterscheiden. Eine Verweigerung der Strafverfolgung ist juristisch zulässig, widerspricht aber dem politische Grundprinzip der Gewaltenteilung. Denn damit hätte Merkel entschieden, dass kein Strafbestand nach besagtem Paragraph 104 besteht. Jetzt überlässt sie die Entscheidung den zuständigen Richtern.
Falsch ist m.E., dass Merkel sich gebeugt hätte, denn dann müsste sie ja Böhmermann vorverurteilt haben. Aber die Gewährung der Strafverfolgung ist ja keine Vorverurteilung, noch eine beabsichtigte Verschärfung einer Strafe. Das entscheiden die Richter.

Wenn man anderen Staatshäuptern die Anwendung des Paragraphen gewährte, kann man bei einem Fall, wo sehr gut möglich ist, dass dieser als grobe Beleidigung gewertet wird, nicht aus innenpolitischen Gründen die Strafverfolgung verweigern. Erdogan klagt ja nicht gegen das Extra3-Video sondern gegen das harte Gedicht von Böhmermann. Wenn David Cameron wegen groben Beleidigungen diesen Paragraphen genutzt hätte, wäre die Empörung niemals so groß, weil er und politisch nicht so verkommen erscheint. Sie wäre auch von den SPD-Ministern der Bundesregierung nicht verweigert worden. Aber die Persönlichkeit darf nicht bestimmen, ob die Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, sondern die vermeintliche Straftat. Und bei "Ziegenficker" ist das m.E. gegeben.

Juristisch wäre anderes möglich, aber wenn man nach dem zuerst politischen Prinzip der Gewaltenteilung vorgeht, dann war die Entscheidung richtig. Eine Verweigerung ist nur dann m.E. nur dann zulässig, wenn eben eindeutig keine Beleidigung vorliegt.

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Gast Idioteque

Naja. Erstmal hätte Böhmermann auch einfach so wegen §185 StGB verfolgt werden können. Die Ermächtigung eröffnet nur die Verfolgung für 103 StGB, der quasi eine qualifizierte Beleidigung mit höherem Strafmaß ist. Somit wäre eine allgemeine gerichtliche Prüfung des Gedichts ohnehin möglich. 

Hinzu kommt, dass die erforderliche Ermächtigung für 103 StGB in ihrer Rechtsnatur einem normalen Strafantrag ähnelt. Es ist also vorgesehen, dass die Exekutive einen gewissen Handlungsspielraum hat, dieser wird aber durch andere Normen in der StPO eingeschränkt, z.B. durch ein Klageerzwingungsverfahren.

vor 34 Minuten schrieb jon29:

 Denn damit hätte Merkel entschieden, dass kein Strafbestand nach besagtem Paragraph 104 besteht. Jetzt überlässt sie die Entscheidung den zuständigen Richtern.

Nicht wirklich, es ist einfach ein Handlungsspielraum, welchen man der Bundesregierung lässt, gerade auch nicht-juristische Belange einzubeziehen. Nach dem Schluss würden übrigens hunderte von Staatsanwälten gegen das Gewaltenteilungsprinzip verstoßen, weil sie die Verfolgung gewisser Straftaten einstellen, schließlich sei es ja Aufgabe der Richter dies zu beurteilen.

vor 40 Minuten schrieb jon29:

Juristisch wäre anderes möglich, aber wenn man nach dem zuerst politischen Prinzip der Gewaltenteilung vorgeht, dann war die Entscheidung richtig.

Das "politische Prinzip der Gewaltenteilung" ist aber nichts, auf das man sich bei einer juristischen Beurteilung berufen kann, es existiert nur quasi das Prinzip der Gewaltenteilung, das im GG ist. 

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Unabhängig von dem politischen Aspekt war Böhmermann für mich immer nur jemand der sich wichtiger macht als er ist.

Bei jedem Thema ist der sofort angesprungen wie ein räudiger Hund auf der Suche nach dem nächsten Weibchen.

Charlie Hebdo, Flüchtlinge, Paris, Istanbul, Brüssel. Dann mal kurz Deutschrap. Ich weiß nicht was noch alles.

Zu jedem Scheiß hat er den Leuten irgendwie versucht seinen Senf aufzudrücken, und das so krampfhaft try-hard witzig mäßig. Nicht meins. Man muss nicht aus jedem Thema versuchen einen Witz zu machen oder sich aufzuspielen. Meiner Meinung nach ist der Typ einfach Famegeil. Jetzt hat er seinen Fame der Spinner.

Wie hier auch schon gesagt wurde. Kommt griechische Sartire mit Hitler-Vergleichen oder ähnlichem ist hier das Theater groß. Einem Türken sagen er wäre Kinder- und Ziegenficker und keine Gegenreaktion erwarten.. genau..

Erinnert mich auch ein bisschen an den Fall Jan Leyk, als er sich für ein paar Facebook-Likes aufgespielt hat und Edathy beleidigt hat. Und der Holzkopf denkt wirklich das wäre ok, weil Edathy guckt ja Kinderpornos dann darf man den auch öffentlich beleidigen. Jetzt muss er Kohle zahlen der Vollidiot. Die er wahrscheinlich nicht mal hat, weil er keinen richtigen Job hat.

Leute die sich wichtig machen und dann nicht verstehen wie das deutsche Rechtssystem funktioniert sind einfach nur dumm.

Aber Böhmermann ist schlauer als Leyk. Ich sag es euch der sitzt gerade zu Hause und reibt sich die Hände. Was besseres hätte seiner Karriere nicht passieren können. Ganz Deutschland, wenn nicht sogar Europe redet über ihn. Fernsehpause, ok. Aber sicher nicht für immer, weil was soll er sonst machen?

bearbeitet von fyun

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vor 1 Minute schrieb Idioteque:

Ist halt fraglich, ob er deswegen in den Knast wandern soll. 

Ich denke nicht, dass er etwas in der Art zu befürchten hat. Wegen Beleidigung ist noch keiner in den Knast gekommen.

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Gast Idioteque

Genau darin liegt aber das Ziel einer Strafverfolgung, da geht es nicht um einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch sondern darum, dass derjenige bestraft wird. 

bearbeitet von Idioteque

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Gast barsky
vor 15 Stunden schrieb RealGentleman:

Dir ist aber schon klar, dass man Gesetze nicht für bestimmte Personen gewähren kann und anderen nicht? 

Du kannst halt nicht sagen "Person x ist doof, der darf sich nicht auf Paragraph xy beziehen. Person y darf das aber, die ist nämlich nett".

Anzeigen werden auch nicht nach Meinungen erstattet oder eben nicht. Räume ich eine Bank aus komme ich ins Gefängnis. Der Richter sagt da auch nicht "ich bin der Meinung sie sind ein Lieber, sie kommen aus dem Gefängnis und ziehen noch 100 Euro ein". 

Welche Gesetze? Das deutsche Grundgesetz? Gilt nicht für alle Menschen dieses Planeten oder?

Natürlich werden Anzeigen nach Meinungen erstattet, oder zeigst du deine Kollegen an wenn sie dich mal nen Arsch nennen oder dir den Mittelfinger zeigen? Gehörst du zu der Sorte, welche ihre Nachbarn Anzeigen weil ein Ast über die Grundstücksgrenze ragt? Glaub ich nicht.

@Idioteque Knast ist doch nicht das Ziel der Strafverfolgung, geschweige denn die wünschenswerteste Strafe. Ich tipp mal auf 40 Tagessätze + formelles Entschuldigungsschreiben. Zivilrechtlich ist wieder was anderes.

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vor 10 Stunden schrieb fyun:

Unabhängig von dem politischen Aspekt war Böhmermann für mich immer nur jemand der sich wichtiger macht als er ist.

Bei jedem Thema ist der sofort angesprungen wie ein räudiger Hund auf der Suche nach dem nächsten Weibchen.

Charlie Hebdo, Flüchtlinge, Paris, Istanbul, Brüssel. Dann mal kurz Deutschrap. Ich weiß nicht was noch alles.

Zu jedem Scheiß hat er den Leuten irgendwie versucht seinen Senf aufzudrücken, und das so krampfhaft try-hard witzig mäßig. Nicht meins. Man muss nicht aus jedem Thema versuchen einen Witz zu machen oder sich aufzuspielen. Meiner Meinung nach ist der Typ einfach Famegeil. Jetzt hat er seinen Fame der Spinner.

Wie hier auch schon gesagt wurde. Kommt griechische Sartire mit Hitler-Vergleichen oder ähnlichem ist hier das Theater groß. Einem Türken sagen er wäre Kinder- und Ziegenficker und keine Gegenreaktion erwarten.. genau..

Er ist halt Satiriker. Und hat eine solche Sendung.

Was soll er sonst machen als über aktuelle Themen zu reden bzw darüber Witze zu machen? Dafür ist es doch Satiriker. Dafür gibt es seine Sendung doch. Und er zeigt Leuten und der Gesellschaft halt oft Dinge auf, die wichtig sind. Wie auch mit dem Finger vom Varoufakis. Du hast scheinbar nicht ganz verstanden, was er mit der Aktion bezwecken wollte und auch bezweckt hat. 

Abgesehen davon ist er halt im Fernsehn. Er hat da eine eigene Sendung. Wer will denn da keinen Fame haben? Das ist so als würdest du einem "normalen" Arbeiter vorwerfen er möchte gerne eine Gehaltserhöhung haben. Der geldgeile Spinner. 

Und der Hitler Vergleich ist auch falsch. Denn, soweit ich weiß, hat es die Kanzlerin immer kalt gelassen, wenn sie beleidigt wurde. Hier haben wir aber ein Staatsoberhaupt, welches mit so etwas nicht klar kommt. Er müsste aber damit klar kommen. Zumindest dann, wenn er irgendwann Teil der EU und Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sein möchte. Das wird aber niemals passieren, wenn man Meinungs- und Redefreiheit nicht als hohes Gut ansieht. 

Zitat

Natürlich werden Anzeigen nach Meinungen erstattet, oder zeigst du deine Kollegen an wenn sie dich mal nen Arsch nennen oder dir den Mittelfinger zeigen? Gehörst du zu der Sorte, welche ihre Nachbarn Anzeigen weil ein Ast über die Grundstücksgrenze ragt? Glaub ich nicht.

Das mit dem Zitat hier war ein falsches Beispiel. Denn Erdogan wollte ihn ja sowieso anzeigen. Das hat nur nicht die Regierung zu beurteilen oder zu bestimmen. Jeder hat das Recht wen anders anzuzeigen. Und wenn Gerichte dann ein Urteil fällen ist das so anzunehmen. Und ja, ich kann meinen Nachbarn anzeigen wegen XY. Die Gerichte entscheiden dann aber, ob dem nach gegangen wird oder nicht. Und das geschieht nicht auf persönlichen Vorlieben oder Abneigungen.

bearbeitet von RealGentleman

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Gast barsky

Und damit Gerichte Urteile fällen können, muss ja jemand der Meinung sein, etwas zur Anzeige zu bringen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

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Gast Idioteque

Wenn du deinen Nachbarn anzeigst, entscheidet tatsächlich erstmal die StA, die übrigens Teil der Exekutiven ist, ob genügend Anlass zu einer Stradverfolgung besteht. Sofern du selbst Geschädigter bist, bleibt dir die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahren bzw. der Gang einer Privatklage. Richter entscheiden erst, wenn Anklage erhoben wird. 

Afaik hat Erdogan genau das gemacht, durch die Ermächtigung von Merkel wird jetzt, wie gesagt, nicht nur 185 StGB sondern auch 103 eingebezogen, der ein viel größeres Strafmaß hat. 

@barsky

Strafrecht ist halt ultima ratio. 

bearbeitet von Idioteque

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Gast barsky

Wenn du deinen Nachbarn anzeigst, entscheidest tatsächlich erstmal du dich für eine Anzeige und diese Entscheidung basiert auf einer Meinung.

Stellt euch doch einfach mal eine Welt vor, in welcher jede Verfehlung, Ordnungswidrigkeit oder Straftat zur Anzeige gebracht werden würde. Lieber Heiland da wär was los ^^

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Gast Idioteque

Ja aber Erdogan hat doch schon Strafantrag gestellt...Merkel hat nur den Weg für 103 StGB eröffnet.

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Schade ist in dem Fall wirklich nur, dass es sich tatsächlich um keine Satire handelt, die das Gebahren Erdogans aufs Korn nimmt. Hier geht es tatsächlich um ne Beleidigung die einfach nicht witzig ist. Das ist keine Satire, eine vorauseilende Rechtfertigung (Entschuldigung) für eine dann folgende Rechtswidrigkeit zu "missbrauchen". Das Gedicht zählt sämtliche Vorurteile und Unterstellungen auf, die so in den Köpfen einiger von Türken existieren. Da wird nicht satirisch auf das Verhalten einer Person eingegangen, sondern ne Volksgruppe dümmlich gemacht. 

Und deshalb kriechen jetzt auch so viele aus ihrem Loch und lobpreisen die Meinungsfreiheit. Sagste dann aber "du bist rechts" heulen genau diese rum, und wollen einem den Mund verbieten. 

 

Diese Sache hier ist aus so vielen Dingen komplexer als es scheint. Das wird nun geprüft. Und da vertraue ich den zuständigen Instanzen mehr, als Didi Hallervorden und anderen Konsorten, für die ihre Art von "Satire" (im Gegensatz zu Tucholsky) ne reine Wohlstandsveranstaltung ist. Für mich ist Satire nichts worüber man dreckig lacht oder wo es einfach nur gehässig wird. Sondern dann, wenn einem das Lachen im Hals stecken bleibt, weil auf wirklich künstlerisch-humoristische Art die Tragik alltäglicher oder politischer Absurditäten bloßgestellt werden. 

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vor 18 Stunden schrieb RealGentleman:

Dir ist aber schon klar, dass man Gesetze nicht für bestimmte Personen gewähren kann und anderen nicht? 

Du kannst halt nicht sagen "Person x ist doof, der darf sich nicht auf Paragraph xy beziehen. Person y darf das aber, die ist nämlich nett".

Anzeigen werden auch nicht nach Meinungen erstattet oder eben nicht. Räume ich eine Bank aus komme ich ins Gefängnis. Der Richter sagt da auch nicht "ich bin der Meinung sie sind ein Lieber, sie kommen aus dem Gefängnis und ziehen noch 100 Euro ein". 

 

Doch. Genau das sieht der Gesetzgeber mit §104a vor: eine völlig freie Entscheidung der Bundesregierung darüber, ob ihr die Nase des Beleidigten paßt oder nicht. Es gibt wohl, da die Regierung eine staatliche Stelle ist, die üblichen Pflichten für staatliches Handeln (Grundrechtsbindung, Legalitätsprinzip, pflichtgemäßes Ermessen), die kommen aber nicht aus diesem Paragraphen.

Dasselbe Recht hat übrigens jeder normalsterbliche Beleidigte nach §194. Ob er Strafantrag (nicht zu verwechseln mit Strafanzeige) stellt oder nicht, ist ihm völlig ins Belieben gestellt.

Relevanter im Alltag ist der Hausfriedensbruch als ebenfalls absolutes Antragsdelikt: Es gibt Supermärkte, die gegen Containerer reihenweise Strafanträge stellen und sie so zur Verurteilung bringen, und andere, die das nicht machen. Andererseits gibt es Firmen, denen Greenpeace oder Robin Wood mit einem Riesenplakat aufs Dach steigt und wo der Chef hinterher von einer Strafverfolgung absieht (war eventuell bei dem Riesentotenkopf auf dem Kühlturm von Neckarwestheim 2011 der Fall, bin aber nicht sicher.)

Bankraub ist Offizialdelikt und von daher nicht vergleichbar. Eine Verurteilung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch ist immer noch vom Strafantrag des Hausrechtsinhabers abhängig.

Besonderheit bei absoluten Antragsdelikten ist, daß der Verletzte zunächst nur Strafanzeige stellen und sich den Strafantrag vorbehalten kann. Kann bei einem Augenblicksversagen eines sonst vernünftigen Menschen eine Warnschußfunktion haben - wenn er sich für die Beleidigung entschuldigt und mir das jus primae noctis an seiner Schwester gewährt, bin ich befriedigter als von einem Strafverfahren.

 

Wie man auch hier in der Diskussion sieht, sind die Kenntnisse in der Bevölkerung über das Thema Strafantragsdelikte (wie auch sonst jegliche Kenntnisse in der Bevölkerung) sehr dünn gesät.

 

bearbeitet von HerrRossi

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vor 48 Minuten schrieb General Beta:

Schade ist in dem Fall wirklich nur, dass es sich tatsächlich um keine Satire handelt, die das Gebahren Erdogans aufs Korn nimmt. Hier geht es tatsächlich um ne Beleidigung die einfach nicht witzig ist. Das ist keine Satire, eine vorauseilende Rechtfertigung (Entschuldigung) für eine dann folgende Rechtswidrigkeit zu "missbrauchen". Das Gedicht zählt sämtliche Vorurteile und Unterstellungen auf, die so in den Köpfen einiger von Türken existieren. Da wird nicht satirisch auf das Verhalten einer Person eingegangen, sondern ne Volksgruppe dümmlich gemacht. 

Und deshalb kriechen jetzt auch so viele aus ihrem Loch und lobpreisen die Meinungsfreiheit. Sagste dann aber "du bist rechts" heulen genau diese rum, und wollen einem den Mund verbieten. 

 

Diese Sache hier ist aus so vielen Dingen komplexer als es scheint. Das wird nun geprüft. Und da vertraue ich den zuständigen Instanzen mehr, als Didi Hallervorden und anderen Konsorten, für die ihre Art von "Satire" (im Gegensatz zu Tucholsky) ne reine Wohlstandsveranstaltung ist. Für mich ist Satire nichts worüber man dreckig lacht oder wo es einfach nur gehässig wird. Sondern dann, wenn einem das Lachen im Hals stecken bleibt, weil auf wirklich künstlerisch-humoristische Art die Tragik alltäglicher oder politischer Absurditäten bloßgestellt werden. 

Erst sagst du, dass es keine Satire, sondern eine Beleidigung. Und dann sagst du, dass man das höhere Instanzen prüfen lassen soll. Weil du denen mehr traust als Didi Hallervorden und Co. 
Du bist also eine der höheren Instanzen? Oder warum dürfen andere kein Urteil fällen, du aber schon im ersten Absatz deines Beitrags?

Lasst doch die Gerichte komplett darüber urteilen, ob es Kunst, eine Beleidigung, Satire oder sonst etwas ist. 

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Hö? 

Die Justiz prüft jetzt einfach nur, ob ne (zur Anzeige gebrachte) Beleidigung als Satire ("die ja alles darf") durchgeht. 

Dass ich dieses Gedicht, bzw. den ganzen Komplex in der es vorgebracht wurde, nicht als Satire begreife ist was anderes. 

Wo du was von höheren Instanzen liest erschließt sich mir nicht. Da steht "zuständig". 

 

Das was ich schade finde ist, dass hier ein Fall behandelt wird bei dem man sich nicht eindeutig auf Meinungsfreiheit berufen kann um dafür einzutreten. Das ist das tragische. Aber genau das wird grad benutzt. Darf man jemanden als Ziegenficker bezeichnen nur weil man es "satirisch" nennt? 

bearbeitet von General Beta

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Zitat

Charlie Hebdo, Flüchtlinge, Paris, Istanbul, Brüssel. Dann mal kurz Deutschrap. Ich weiß nicht was noch alles.

Zu jedem Scheiß hat er den Leuten irgendwie versucht seinen Senf aufzudrücken, und das so krampfhaft try-hard witzig mäßig.

Das ist doch der Job eines Kaberettisten bzw. Comedian, der eine wöchentliche Show veranstaltet, die sich satirisch mit tagesaktuellem Geschehen auseinandersetzt?
 

Zitat

 

Ist halt fraglich, ob er deswegen in den Knast wandern soll. 

 

Wird er niemals! Das ist allen beteiligten klar. Zur Maximalstrafe muss schon einiges mehr zusammenkommen. Ihm droht eine Geldstrafe, mehr nicht!

 

Zitat

Nicht wirklich, es ist einfach ein Handlungsspielraum, welchen man der Bundesregierung lässt, gerade auch nicht-juristische Belange einzubeziehen. Nach dem Schluss würden übrigens hunderte von Staatsanwälten gegen das Gewaltenteilungsprinzip verstoßen, weil sie die Verfolgung gewisser Straftaten einstellen, schließlich sei es ja Aufgabe der Richter dies zu beurteilen.

Nochmal: Es geht nicht mir nicht umd as juristisch Mäögliche. Das die Bundesregierung Wahlmöglichkeit hatte, bestreitet hatte. Es geht um das politische Prinzip. Dass man die Entscheidung der jUstiz überlässt, wenn eine Straftat vorliegen könnte. Den Paragraph gibt es, wenn also Böhmermann beleidigt hat. sollte auch dieses Gesetz angewandt werden dürfen.

Und ganz wichtig. was alle hier vergessen: Es kommt auf die mögliche Straftat an, nicht um die Reputation der beiteiligten Personen. Bei der Extra3- Satire wäre eine Strafverfolgung eben nicht gerechtfertigt, weil hier eindeutig Satire vorliegt. Bei Böhmermann eben nicht. Das könnte als Beleidigung gewertet werden. Darum geht es. Man kann nicht dem einen Staatsoberhaupt dies gewähren und dem anderen nicht, nur weil wir den einen integer finden und den anderen nicht.

 

Deswegen ist der Vergleich mit der Staatsanwaltschat auch falsch. Die entscheiden auch nach einer Beurteilung einer möglichen Straftat, nicht aufgrund der Reputation der beteiligten Personen oder weil sie ein Gesetz sinnvoll finden oder nicht.

bearbeitet von jon29

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man muss einen schritt zurück treten. Nach geltendem Recht ist die Bundesregierung bei so einem Fall zwischen geschaltet. sie Entscheidet darüber ob so ein Fall der Justiz übergeben wird oder nicht. Es besteht also die Möglichkeit dass solche Fälle im voraus bereits politisch entschieden werde und nicht juristisch. Wäre die AFD die Regierung, wäre der Antrag wohl abgelehnt worden. Wie so ein Signal nach außen aussieht: "Herr Erdogan, es ist total ok wenn sie als Kinderficker bezeichnet werden und wir als Regierung haben da nichts dagegen."

Ist diplomatisch ziemlich dünn. Da geht es dann nicht um Meinungsfreiheit oder was in Satire erlaubt ist oder nicht...sondern um eine politische Aussage.

Solche Streitigkeiten bei denen die Regierung egtl nicht beteiligt ist,da es irgend so ein Hansel aus TV getätigt hat und nicht der Sprecher der Bundesregierung, haben egtl auch nichts in der Regierung zu suchen. Dafür gibt es die Judikative. Diese hat dann zu klären ob das noch Satire ist oder schlicht Diffamierung. Was unter Meinungsfreiheit fällt und was unter Beleidigung. Und gegen diese darf sich jeder wehren, egal wie man ihn sonst so einschätzt. Das macht einen Rechtsstaat aus. und dieses Recht würde in so einem Fall wohl auch jeder Wahrnehmen. Auch diejenigen, die jetzt "meinungsfreiheit!!" schreien. Irgendwo hat diese Grenzen und bei "kinderficker" und "ziegenficker" ist die wohl in einem diskutablen Bereich angelangt.

Die geplante Abschaffung von 103 ist demnach nur richtig. Absolutes Relikt und nicht angebracht für so ein System. Dann hat man solche Querschläger als Regierung auch aus den Füßen. Erspart es sich für jeden Senf rechtfertigen zu müssen.

 

Im übrigen halte ich die Entscheidung der Bundesregierung den Fall an die Judikative zu übergeben gerade im Fall Erdogan für absolut folgerichtig. Der mischt sich in sienem Land nämlich ständig in diese ein und gestaltet sie nach seinem Willen. Er hebt die Gewaltenteilung innerhalb der Türkei auf. Ihm also zu zeigen wie so ein System zu funktionieren hat ist absolut korrekt und logisch.

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vor 6 Minuten schrieb General Beta:

Wo du was von höheren Instanzen liest erschließt sich mir nicht. Da steht "zuständig". 

Jo, habe mich vertan. 

Ist halt nur immer wieder das selbe. Man sagt "ich vertraue den Instanzen mehr als xy". Zuvor schreibst du aber dann noch, dass es eine Beleidigung war und keine Satire. 
Schon Merkel hätte sich ihre Bewertung sparen sollen. Klar kann jeder eine eigene Meinung haben. Die interessiert am Ende aber die Gerichte nicht. Die werden entscheiden, ob es Kunst war und in einem Kontext zu sehen ist oder nicht. Diese Entscheidung wird aber nicht getroffen aufgrund von Merkels oder Till Schweigers Bewertung. 

Für den einen ist es Satire und für den anderen nicht. Wenn es für einen keine Satire ist darf man da halt juristisch gegen vorgehen. Ist doch okay. 

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vor 3 Stunden schrieb Rudelfuchs:

... Auch diejenigen, die jetzt "meinungsfreiheit!!" schreien. Irgendwo hat diese Grenzen und bei "kinderficker" und "ziegenficker" ist die wohl in einem diskutablen Bereich angelangt.

Die geplante Abschaffung von 103 ist demnach nur richtig. Absolutes Relikt und nicht angebracht für so ein System. Dann hat man solche Querschläger als Regierung auch aus den Füßen. Erspart es sich für jeden Senf rechtfertigen zu müssen.

 

Im übrigen halte ich die Entscheidung der Bundesregierung den Fall an die Judikative zu übergeben gerade im Fall Erdogan für absolut folgerichtig. Der mischt sich in sienem Land nämlich ständig in diese ein und gestaltet sie nach seinem Willen. Er hebt die Gewaltenteilung innerhalb der Türkei auf. Ihm also zu zeigen wie so ein System zu funktionieren hat ist absolut korrekt und logisch.

Gute Argumentation. Kann man so sehen.

"Kinderficker" finde ich auch zu krass, egal, in welchem Zusammenhang, das stimmt schon. Das Thema ist zu ernst, um damit Späßchen zu machen.

Didi Hallervordens Satire-Lied fand ich aber auch gut: Hitlervergleiche sind angeblich harmlos und Ziegenficker-Gags viel viel schlimmer ^^ Wobei der Vergleich auch wieder hinkt, die Hitlervergleiche kamen aus Griechenland, soweit ich mich erinnere.

Und der zweite Punkt, Edogan mal zu zeigen, wie ein Rechtsstaat funktioniert, ist auch o.k.

Nur: Das wäre ja eh so gekommen, da es ja die Privatklage gab.

Fazit: Solange Böhmi nicht in den Knast muss, kann ich auch mit der Entscheidung der Kanzlerin leben. Vielleicht wusste sie ja schon genau, dass Böhmi definitiv kein Knast droht.

 

bearbeitet von KommodoreB

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Eben. Eine Weigerung der Regierung wäre also als eindeutig politisches Signal angekommen. Ohne irgend einen nutzen. Im Gegenteil beim nächsten Fingerzeig auf irgendwelche Menschenrechts oder Meinungsfreiheitsgeschichten in der Türkei wäre zurecht gekommen: "Naja...also...ihr schützt doch auch nur wen ihr wollt." Also ist die Behauptung "Merkel knickt ein" oder wie hier im Thread geäußert "Merkel lutscht Erdogans Schwanz" absoluter Unsinn und faktisch, sprachlich und im Sinne der vorgeschobenen moralischen irgendwas Empörung, absoluter Bullshit. Darf dann auch als solcher bezeichnet werden auch wenn ich als Mod da wohl mal auf die Bremse treten sollte. Sry an alle die da sich pikieren.

 

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Gast Idioteque
vor 4 Stunden schrieb Rudelfuchs:

Die geplante Abschaffung von 103 ist demnach nur richtig. Absolutes Relikt und nicht angebracht für so ein System. Dann hat man solche Querschläger als Regierung auch aus den Füßen. Erspart es sich für jeden Senf rechtfertigen zu müssen.

Wenn § 103 ein absolutes Relikt ist, auch n. E. von Merkel, warum dann Ermächtigung erteilen?

Strafverfolgung ist  auch im Wege des § 185 StGB möglich. Das war einfach nur ein kluger diplomatischer Schachzug von Merkel, aber das Rechtsstaatspzinzip als Argument ist ziemlicher Bullshit.

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