Mietminderungsdurchführung

7 Beiträge in diesem Thema

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Gast joshua1990

Hey!

Ich bin seit 1 Jahr zusammen mit einem Freund Mieter einer Wohnung in Hamburg. In diesem Jahr, sind mehrere Sachen passiert, die einen langwierigen Prozess erforderten, was ich nun am aktuellen Problem nicht mehr mitmachen werden.

Es ist eine 2 Zimmer Wohnung, also dementsprechend 2 Schlafzimmer. Davon ist meins seit Einzug nicht Schimmelfrei! Die Fenster sind immer beschlagen und es bildet sich Schwarzschimmel am Fensterbrett und Gelbschimmel an der Innenwandecke(Außenwand zum Innenhoft). Ich heize für selbstverständlich und lüft 2 mal täglich (Stoßlüften). Der Schimmel ist nun nicht wirklich groß aber ich bin Asthmatiker! Der Schimmel wird von mir alle 3-4 Wochen entfernt. Die Innenwand, zur Außenwand ist sehr kalt Mein Schreibtisch ist direkt unter dem Fenster, und selbst beim Heizen von 14m² spüre ich eine Kälte am Schreibtisch.

Vor 6 Wochen war ein Maler bei uns, der den Schimmel entfernt hat und die Feuchtigkeit an der Wand gemessen hat. Diese ist 3 mal so hoch, wie sie sein sollte. Dies würde auch direkt per Tablet an die Wohngesellschaft geschickt. Dies war am 14.01.

Bis dato ist nichts passiert. Ich habe vor 1 Wochen wieder angerufen und das Thema erklärt. Angeblich soll die Feuchtigkeit vom Balkonabfluss, vom Nachbarn über mir kommen.

Nun möchte ich die Miete entsprechend mindern. Wie wird das nun durchgeführt? Und in welchem Satz? (Miete wird per Sepa abgebucht)

Als Student kann ich mir leider keinen Anwalt erlauben.

Beste Grüße

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Beim Juristischen Problem kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Aber ich hatte auch vor einem Jahr ähnliche Probleme mit Schimmel und bei mir hat ein Elektrischer Entfeuchtet geholfen. Kostet so um die 100€. Wenn die Luft trockener ist musst du auch weniger Heizen. Also wenn du das noch nicht probiert hast, würde ich es auf einen Versuch ankommen lassen.

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Übliche Vorgehensweise zumindest bei uns in Österreich ist den Vermieter auf den Mangel aufmerksam zu machen und dann die ganze Miete unter Vorbehalt zu zahlen. Normalerweise sollte er dann schon handeln weil Zahlung unter Vorbehalt ein eindeutiges Zeichen ist, wenn nicht auf Teilrückzahlung und Mietzinsminderung klagen

Wenn du nämlich selbstständig minderst kannst du zwei Probleme bekommen:

Minderst du nicht genug bleibst du auf dem Rest sitzen

Minderst du zuviel musst du nachweisen dass du kein grobes Verschulden an der falschen Berechnung hast, sonst verlierst du die Wohnung (weil der Vermieter Räumungsklage einbringen wird)

Aber vielleicht meldet sich noch jemand mit Ahnung vom deutschen Recht

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Hey!

Ich bin seit 1 Jahr zusammen mit einem Freund Mieter einer Wohnung in Hamburg. In diesem Jahr, sind mehrere Sachen passiert, die einen langwierigen Prozess erforderten, was ich nun am aktuellen Problem nicht mehr mitmachen werden.

Es ist eine 2 Zimmer Wohnung, also dementsprechend 2 Schlafzimmer. Davon ist meins seit Einzug nicht Schimmelfrei! Die Fenster sind immer beschlagen und es bildet sich Schwarzschimmel am Fensterbrett und Gelbschimmel an der Innenwandecke(Außenwand zum Innenhoft).

WIESO nicht früher aktiv geworden?

Jetzt geht rückwirkend (realistisch gesehen) garnichts mehr, weil Du es gebilligt hast.

Ich heize für selbstverständlich und lüft 2 mal täglich (Stoßlüften).

Sorgfaltspflicht als Mieter erfüllt.

Der Schimmel ist nun nicht wirklich groß aber ich bin Asthmatiker! Der Schimmel wird von mir alle 3-4 Wochen entfernt. Die Innenwand, zur Außenwand ist sehr kalt Mein Schreibtisch ist direkt unter dem Fenster, und selbst beim Heizen von 14m² spüre ich eine Kälte am Schreibtisch.

Das ist nicht Dein Job!!!

Das ist Job des Mieters, machst Dich damit nur angreifbar.

Wohl musst Du oberflächlich säubern, aber nicht dauerhaft Schimmel entfernen!

Und solche Ereignisse gehören schriftlich als kurz Notiz nach Meldeschema schriftlich fixiert, falls man es später mal braucht.

Vor 6 Wochen war ein Maler bei uns, der den Schimmel entfernt hat und die Feuchtigkeit an der Wand gemessen hat. Diese ist 3 mal so hoch, wie sie sein sollte. Dies würde auch direkt per Tablet an die Wohngesellschaft geschickt. Dies war am 14.01.

Bis dato ist nichts passiert. Ich habe vor 1 Wochen wieder angerufen und das Thema erklärt. Angeblich soll die Feuchtigkeit vom Balkonabfluss, vom Nachbarn über mir kommen.

Generation Smartphone ey! (Sorry, musste sein)

Sowas macht man SCHRIFTLICH per EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN, wobei man eine klare Frist (z.B. zwei bis vier Wochen) setzt und eine Mietminderung ankündigt.

Ist dem Mangel nicht abgeholfen, zahlt man Miete unter Vorbehalt (bzw. Mindert später dann), was in Brief und im Betreff der Zahlung vermerkt gehört.

Und für Generation Smartphone:

Von dem Brief macht man zwei Ausdrucke und heftet den Rückschein an die Kopie dran + alles inden Ordner, wo man in SCHRIFTFORM seine Mietunterlagen, Nachweis Kautionskonto usw. aufbewahrt...

Wenn die jetzt sagen "Haben wir nie bekommen den komischen Tabletbrief da", haben sie juristisch RECHT.

Nun möchte ich die Miete entsprechend mindern. Wie wird das nun durchgeführt? Und in welchem Satz? (Miete wird per Sepa abgebucht)

Als Student kann ich mir leider keinen Anwalt erlauben.

1) Zum Mieterverein (wo man eh Mitglied sein sollte!)

2) Sepa rückgängig machen, Überweisung von Hand!

bearbeitet von Vierviersieben
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Gast

Als Asthmatiker wirst du in einer Schimmelwohnung eh nicht glücklich. Ich würde an deiner Stelle lieber ausziehen.

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Dies ist keine direkte Antwort auf deine Frage, sondern meine Erfahrung bzgl Schimmel.

Hatte letztes Jahr durch nen Wasserrohrbruch auch Schimmel in der Bude.

Hatte aber das Glück, dass meine Vermieter Privatleute sind, die die Sache sofort in die Hand genommen haben.

Von Wohnungsgesellschaften habe ich im Bekanntenkreis bisher viel negatives in Bezug auf Schimmelentfernung gehört.

Da wurde lieber überstrichen und nicht richtig saniert. Achte da auf jeden Fall drauf!

Um die Wand trocken zu bekommen, wird so ein Entwässerungsgerät benötigt ( ka wie das Ding genau heißt). Das saugt das Wasser aus der Wand. Deine Vermieter sollten gegen sowas versichert sein!

Bei einer nassen Wand bzw Wasser in der Wand kann es durchaus auch mal zum Kurzschluss und evtl. Kabelbrand kommen. Unbedingt aufpassen. (Sollte zwar nicht passieren, da vorher die Sicherung rausfliegt, KANN aber trotzdem).

P.S.: Du lebst seit über einem Jahr mit dem Schimmel? Alter...das ist mega gefährlich.

bearbeitet von Somewhere87

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