Vorladung zur Polizei - Hilfe benötigt

41 Beiträge in diesem Thema

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Das nächste Mal zielst du besser auf die Kamera.

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Gast Captain Jack Sparrow

Na zeig mir eine Haftplficht wo das drinsteht. :-D

Joa, Leute, bevor man 10.000 Euro für ´ne neue Scheibe bezahlt, kann man ja einmal bei der Versicherung anfragen. Vielleicht wollte er die Scheibe ja gar nicht treffen.

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Gast

das mit der Schuldunfähigkeit gilt im Strafrecht, aber nicht in einem privaten Vertrag und das ist eine Haftpflichtversicherung

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Auf der anderen Seite stehen meine Eltern, die meinen aufjedenfall hingehen und Reue zeigen âla "kommt nie wieder vor" "tut mir leid". Da sich das ganze auf dem Lande abgespielt hat, wo jeder jeden kennt, würde von mir erwartet das ich mich entschuldige, so meine Eltern.

Falls ich die Aussage verweigern würde und keine Reue zeige, könnte die Polizei die Sache direkt an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und es würde strafrechtlich werden.

Ja, ja, die Eltern. Die waren wahrscheinlich nie in der Situation und haben keine Ahnung.

Sag´ den Eltern, du regelst das. Du hast dich informiert und sie brauchen sich keine Sorgen machen.

Klär´ das zivilrechtliche, also den Schadensersatzanspruch mit dem Geschädigten. Hast du eine Haftpflichtversicherung? Wohnst du noch zu Hause? Greift evtl. die Familienhaftplichtversicherung?

Telefonische Ansprache der Polizei ignorieren. Staatsanwaltschaft hat genug zu tun. Die Wahrscheinlichkeit, dass da wirklich was kommt, ist nahe Null.

Ein Bekannter hat ´ne große Scheibe von ´ner Bar demoliert, auch mit Flaschenwurf. Scheibe war beschädigt, nicht kaputt. Hat 10.000 Euro gekostet. Das kann echt ausarten. Die haben den für eine Nacht ins Präsidium mitgenommen. Vorher richtig mit Polizeigriff und auf den Boden schmeißen überwältigt und mit Handschellen ins Polizeiauto und eine Nacht in der Ausnüchterungszelle. Von der Staatsanwaltschaft kam da nix. War allerdings Köln. Keine Ahnung, wie das auf´m Land läuft.

Eben.

Wenn er da jetzt die Welle macht - sei das via Anwalt oder via "ihr habt mir gar nix zu sagen solang hier keine Vorladung reinflattert" - tut er sich keine Gefallen. Da passiert vielleicht diesmal nix, aber bei erster sich bietender Gelegenheit rächt sich das. Und sei es, wenn er mal die Polizei braucht.. auf dem Land ist sowas speziell.

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Gast

Rechtsberatung an Universitäten von JurastudentInnen ist kostenlos. Schreib denen 'ne Mail.

Schlechter Tipp.

Deine Sparsamkeit in allen Ehren - aber ich lass mich doch auch nicht von Medizin-Studenten operieren.

Denn wenn was schief läuft, will ich auf den Tisch hauen. Also rufe ich einen Anwalt an, führe ein Erstgespräch und zahl danach sein Honorar.

Dafür ist der dann auch haftbar.

Scheint mir sinnvoller, als irgendwelche Typen im Internet um juristischen Rat zu fragen.

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Ich habe noch nie erlebt, dass eine Einlassung bei der Polizei Vorteile gebracht hat, die zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt nicht mehr zu erreichen gewesen wären. Sehr häufig verplappern sich allerdings Kandidaten bei der Polizei. Mich wundert es wirklich, dass da noch irgendwer hingeht.

Einzige Ausnahme sind vielleicht Jugend- und Heranwachsendensachen (bis 21), da ist man gerade bei geständigen Ersttätern noch eher geneigt in Grenzfällen einzustellen. Dann würde ich allerdings unbedingt nen erfahrenen Strafverteidiger konsultieren und das aushandeln lassen.

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Kein eigener Kontakt mit der Polizei/der Stastsanwaltschaft. Niemals. Schriftliche Vorladung/Anhörungsbogen abwarten, 250 bis 500 Euro in die Hand nehmen, Rechtsanwalt/Strafverteidger konsultieren, der Akteneinsicht nimmt und sich anschließend für Dich einlässt und sich zeitgleich mit dem Geschädigten in Verbindung setzt.

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Habe mir jetzt die 3 Seiten vorher nicht durchgelesen, aber ich kann dir sagen das du dir keinen Kopf machen musst. Aus der Nummer kommst du ziemlich locker raus wenn du keinen verletzt und nichts teures zerkloppt hast.

Hallo!

Habe vor ein paar Wochen wohl ziemlich scheisse gebaut. Habe auf ´ner Geburtstagsparty zu tief ins Glas geschaut und dann später besoffen wohl Sachbeschädigung begangen bzw. ne Flasche unkontrolliert auf die Straße geworfen (niemanden verletzt), weswegen irgendwer die Polizei verständigt hatte (welche in dieser Nacht meine Personalien aufgenommen hatte).

Vor ein paar Tagen kam dann ein Anruf von der Polizei, die würden gerne mit mir sprechen...

War zuerst völlig perplex, dachte da kommt nix mehr.

Naja Fakt ist, nächste Woche steht der Termin an.

Habe im Netz einiges gelesen, vonwegen niemals mit der Polizei reden > Aussage verweigern wäre am besten, Vorladung ist unwichtig etc.

Auf der anderen Seite stehen meine Eltern, die meinen aufjedenfall hingehen und Reue zeigen âla "kommt nie wieder vor" "tut mir leid". Da sich das ganze auf dem Lande abgespielt hat, wo jeder jeden kennt, würde von mir erwartet das ich mich entschuldige, so meine Eltern.

Falls ich die Aussage verweigern würde und keine Reue zeige, könnte die Polizei die Sache direkt an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und es würde strafrechtlich werden.

Soweit so schlecht. Wäre dankbar für fundierte Meinungen.

ps: Habe keine Vorstrafen oder Einträge. Bin 25 Jahre und sozial engagiert, war wirklich ein einmaliges blödes Fehlverhalten.

Geh hin und sag denen das genauso wie uns. Du wirst zuerst über deine Rechte belehrt, dann wird dir vorgelesen was genau der Vorwurf ist und dann darfst du Stellung dazu nehmen. Anschließend werden evtl. noch offene Fragen seitens der Polizei gestellt.
Wenn du denen erzählst das du ein bisschen viel getrunken hast und es dir leid tut wird da nichtsmehr auf dich zu kommen, da kannst du ganz beruhigt sein. (maximal Schadenseratz wenn du echt was kaputt gemacht hast)

Deine Aussage wird nach dem Gespräch bei der Polizei an einen Staatsanwalt weitergeleitet der dann weiter entscheidet. Bei sowas wird das verfahren eigentlich immer wegen Nichtigkeit eingestellt. Du wirst nur vorgeladen da jemand offiziell Anzeige erstattet hat und das nun "untersucht" werden muss. Dann wird entschieden das es die "Straftat" nicht aus einer kriminellen Energie heraus entstanden und außerdem total nichtig ist und es gibt wie gesagt entweder gar keine Strafe oder Schadensersatz wenn du was zerkloppt hast, zu ner richtigen Verhandlung kommts auf gar keinen Fall.

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Viel Spaß mit der Rechtsschutzversicherung bei Sachbeschädigung.

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