Vorladung zur Polizei - Hilfe benötigt

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Hallo!

Habe vor ein paar Wochen wohl ziemlich scheisse gebaut. Habe auf ´ner Geburtstagsparty zu tief ins Glas geschaut und dann später besoffen wohl Sachbeschädigung begangen bzw. ne Flasche unkontrolliert auf die Straße geworfen (niemanden verletzt), weswegen irgendwer die Polizei verständigt hatte (welche in dieser Nacht meine Personalien aufgenommen hatte).

Vor ein paar Tagen kam dann ein Anruf von der Polizei, die würden gerne mit mir sprechen...

War zuerst völlig perplex, dachte da kommt nix mehr.

Naja Fakt ist, nächste Woche steht der Termin an.

Habe im Netz einiges gelesen, vonwegen niemals mit der Polizei reden > Aussage verweigern wäre am besten, Vorladung ist unwichtig etc.

Auf der anderen Seite stehen meine Eltern, die meinen aufjedenfall hingehen und Reue zeigen âla "kommt nie wieder vor" "tut mir leid". Da sich das ganze auf dem Lande abgespielt hat, wo jeder jeden kennt, würde von mir erwartet das ich mich entschuldige, so meine Eltern.

Falls ich die Aussage verweigern würde und keine Reue zeige, könnte die Polizei die Sache direkt an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und es würde strafrechtlich werden.

Soweit so schlecht. Wäre dankbar für fundierte Meinungen.

ps: Habe keine Vorstrafen oder Einträge. Bin 25 Jahre und sozial engagiert, war wirklich ein einmaliges blödes Fehlverhalten.

Liebe Grüße

Turgay

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Da wird gern ein riesen Fetz drum gemacht und jeder Strafverteidiger sagt dir, alleine zur Polizei zu gehn sei Selbstmord... halt ich für Blödsinn.

Es geht ja nicht drum, dass jemand verletzt worden wäre oder dergleichen sondern, so wie du es schilderst, womöglich sogar nur ne Ordnungswidrigkeit. Zudem ich es schräg finde, dass die anrufen und du nicht stattdessen Post bekommst.

Klingt für mich zusätzlich nach "alles halb so wild".

Und dumm genug, denen zu erzählen, dass du ja eigentlich die Absicht hattest, mit der Flasche wen zu treffen in der Absicht, den damit vom Leben zu trennen, wirste ja auch nicht sein.

Ich würd einfach hingehn, mich erwachsen verhalten und damit rechnen, dass die einfach nur bissl Ei zeigen wollen.. grad auf dem Land.

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Nicht auf deine Eltern hören. Nicht hin gehen klappe halten. Wenn relevante Post kommt Rechtsbeistand konsultieren.

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@Individualchaotin Danke für den Tipp. Nun ist es jedoch leider so, dass der Termin schon nächste Woche ist und ich gerade zu Besuch bei meiner Familie bin (in dem Dorf ist es auch passiert, hier findet der Termin statt). Komme bis dahin nicht mehr in meine Heimatstadt/Uni.

@LegallyHot So habe ich es auch gesehen, die machen ziemlich große Sache daraus, haben sonst wahrscheinlich nicht viel zutun auf dem Lande :-D

@RoyalDutch und @EasyPeasy nicht hingehen ist wie ich auch schon gelesen hatte mein gutes Recht. Nur wenn dann das ganze vor die Staatsanwaltschaft geht, sitze ich doch noch tiefer drin. Dann doch lieber hingehen oder?

@endless enigma Was genau mir vorgeworfen wird, kann ich nichtmal sagen :-D die haben sich bei meinen Eltern telefonisch gemeldet und wollten meine Adresse bzw. Rufnummer haben, meine Mutter hat denen dann quasi gesagt, dass ich persönlich hinkommen werde, Ziemlich unprofessionell

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@RoyalDutch und @EasyPeasy nicht hingehen ist wie ich auch schon gelesen hatte mein gutes Recht. Nur wenn dann das ganze vor die Staatsanwaltschaft geht, sitze ich doch noch tiefer drin. Dann doch lieber hingehen oder?

Nein. Das Strafmaß richtet sich nach der Tat, nicht danach mit welchem Provinzcop du nen kaffee getrunken hast.

Kooperation wird erst bei echt schweren Verbrechen relevant.

Um sowas kümmert sich btw kein Staatsanwalt, der was auf sich hält. Unf wenn doch. Gibt´s halt ne Geldstrafe bei der Lappalie. Drauf geschissen.

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schon witzig das in D aktuell vieles drunter und drüber geht, viele Menschen Recht durch Willkürlichkeit ersetzen, aber man sich kleinkariert verantworten muss, weil man ne Flasche schmeisst, wo "jemand hätte zu Schaden kommen können"

Wir leben in einer Bananenrepublik.

Das kannst du denen genau so sagen - obwohl lieber nicht.

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Vor ein paar Tagen kam dann ein Anruf von der Polizei, die würden gerne mit mir sprechen...

Landbullen sind eh die faulsten Säcke.

Nur Anruf und keine Post? --> Die wollen es inoffiziell halten, ergo kein Papierkram für die und kein Papierkram für dich. Musst halt den Schaden bei der "Anzeigenen Person" bezahlen und Demut zeigen (Ja der Alkohol und so..), Blumen schicken, sofern ein Schaden entschadenen ist.

Wenn du die dazu zwingst dir was per Post zu zuschicken wird es offiziell, also amtlich und dann kannst schon mal teurer werden.

Ich würd halt hingehen (mit Beistand!). Halt nichts zugeben, höchstens sagen du warst besoffen und kannst dich an nichts erinnern(was ja auch stimmt), um dich erst mal an den Sachverhalt ran zu tasten, wenn es dir zu heikel wird sagste du musst zum Arzt.

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@endless enigma Ich wurde von Kameras aufgezeichnet, habe in der Innenstadt die Eingangstür eines Ladens beschädigt. Der Ladeninhaber hatte sich dann am nächsten Tag telefonisch bei mir gemeldet (er kannte mich vom sehen). Ich habe ihm versichert, selbstverständlich für den Schaden aufzukommen, gesagt es tut mir sehr leid, im Gegenzug wollte er die Poliezi nicht einschalten. Er ist der Einzig, der durch die Beschädigung zu Schaden gekommen ist.

Daher denke ich, dass die Polizei mit mir über die Sache mit der Flasche sprechen möchte.

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Solange wie es keine direkte Vorladung ist, die von der Staatsanwaltschaft/Gericht ausgeht, mußt du auch nicht erscheinen, denn eine polizeiliche Vorladung beinhaltet keine Pflicht.
Bin einer polizeilichen Ladung noch nie nachgegangen und hab dadurch noch nie Nachteile erlitten.

Oft, so wie auch das letzte mal bei mir, werden die Ermittlungen dann eingestellt, weils einfach fürn Arsch ist oder kein öffentliches Interesse besteht.
Die letzten Jahre haben die eine neue Masche um die Bürger zu belästigen und das beinhaltet ein dämliches Schreiben daß dem sogenannten §111 Ordnungswidrikeitsgesetezes unterliegt. Da gehts darum, daß man dich bei einer Nichtantwort belangen kann.
Da nutzen sie die Unwissenheit der Bürger aus, indem sie dir einen Fragebogen zuschicken und Dinge von dir wissen wollen, die sie gar nichts angehen und du auch nicht angeben mußt.
Es recht nämlich aus, nur deinen Namen und Adresse anzugeben, alle anderen Fragen kannst durchstreichen, ignorieren oder mit Smileys versehen.
Die Behörden arbeiten auch nicht gerade schnell, einmal hat der Briefwechsel alleine 2 Jahre gedauert und bei meinem aktuellen Fall wurde ein Verfahren eingestellt, daß man 2010 einleitete, eben mit der Begründung es bestehe kein öffentliches Interesse.
War mal ein nettes Weihnachtsgeschenk :-D

bearbeitet von Nelson Muntz
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Vllt kannst du nen Deal aushandeln. Ansonsten viel Spaß im Knast!

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Ruf noch mal bei dem Geschädigten an oder noch besser: geh bei ihm vorbei. Sag ihm, dass die Polizei sich bei dir gemeldet hat und frag ihn ruhig, ob er doch zur Polizei gegangen ist. Sag ihm noch mal, dass es dir leid tut und du den Schaden auf jeden Fall übernehmen wirst und bitte um Entschuldigung. Normal bist du nicht so, Alkohol, erkennst dich selbst nicht wieder, hast vllt. Liebeskummer derzeit, diesdas. Wasauchimmer.

Obwohl ich normal auch dazu rate nicht mit der Polizei zu sprechen, würde ich hier vielleicht eine Ausnahme machen (aber nur mit deinem Anwalt). Noch ist nichts schriftlich gekommen, wollen wohl nur mal DUDUDU! machen. Dann sollen sie dir erst mal sagen, wie genau der Vorwurf lautet und wie sie drauf kommen, dass du irgendwas gemacht hast. Wenn sie das mit der Scheibe erwähnen, sag ihnen, dass du dazu derzeit keine Aussage machen möchtest und selbst wenn sowas jemals stattgefunden haben sollte, würdest du dich für so eine Scheißaktion in Grund und Boden schämen, hättest die Angelegenheit schon längst mit dem Geschädigten bei einem Gespräch unter Männern geregelt und würdest auch für den Schaden aufkommen. Wünschst ihnen einen schönen Tag und gehst mit deinem Anwalt raus.

Vorausgesetzt, es ist dir wichtig wegen Dorf und so. Kannst natürlich auch einfach wegbleiben. Kennst du die Herren Polizeibeamten denn?

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Habe auf ´ner Geburtstagsparty zu tief ins Glas geschaut und dann später besoffen wohl Sachbeschädigung begangen bzw. ne Flasche unkontrolliert auf die Straße geworfen (niemanden verletzt), weswegen irgendwer die Polizei verständigt hatte (welche in dieser Nacht meine Personalien aufgenommen hatte).

Ohne Jurist zu sein oder Ahnung davon zu haben, mal wild spekuliert:

Sachbeschädigung ist Antragsdelikt. Stellt der Eigentümer der Tür keinen Strafantrag, gibts keine Ermittlungen.

Hat allerdings die Polente den Eindruck, dass es ein besonderes öffentliches Interesse geben könnte, dann kann die auch von sich aus ermitteln. Öffentliches Interesse kann angenommen werden, wenn der Rechtsfrieden über den Lebensbereich des Geschädigten hinaus gestört ist. Beispielsweise, wenn bei euch im Dorf dauernd Eingangstüren kaputt gehen. Oder, wenn durch die geworfene Flasche jemand hätte verletzt werden können. Oder wenns ne Zeugenaussage gibt, dass du dich aufgeführt hast wie ein Berserker. Usw.

Meist wird geraten, per Rechtsanwalt Akteneinsicht zu nehmen und ne Schutzschrift zu formulieren.

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Du hast im Suff Scheiße gebaut. Das kann passieren. Es ist kein Mensch zu Schaden gekommen. Entschuldige dich. Ersetze was kaputt gegangen ist.

Dumm gelaufen, aber steh dann wenigstens dazu und zu den Konsequenzen.

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Es war doch von Haus aus klar, dass es maximal um Sachbeschädigung geht.

Jetzt rufen die Blauweißen an, statt Post zu schicken...

Klar kann man jetzt ein Fass aufmachen und nen Anwalt einschalten. Dann wird´s offiziell... ob man das will,... muss man selbst wissen.

Es hält ihn auch kein Mensch von ab, mitten im Gespräch zu sagen "Wow, moment, das läuft jetzt in eine Richtung, da möchte ich ohne meinen Anwalt nicht weitermachen."

Aber schon mal präventiv die größtmöglichen Geschütze anführen, weil - meist von Leuten mit einschlägigen Delikten (ohne Bezug zu Postern hier) - in völlig andren Situationen (Straftatbestände, Post von der Polizei, Schlägerei gehabt, Vorwurf eines Kapitalverbrechens etc.) von abgeraten wird, ohne Anwalt mit der Polizei zu sprechen, hilft nicht zwingend.

Es geht ja nur um ne f... Sachbeschädigung und er hat keine Vorstrafen...

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Du bekommst Maximal eine Geldstrafe aber eher wird das ganze eingestellt.

Mach dir mal keine Sorgen und entschuldige dich einfach.

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Da sie nur mal mit Dir reden wollen ohne Anhörung klingt das sehr deutlich danach, dass sie den Sachverhalt aufnehmen werden, Du Deine Reue zum Ausdruck bringst und sie Dich schlicht nur verwarnen wollen. Ohne Aufhebens. Schreiben sie eine Anhörung, muss das schriftlich erfolgen und das tut hier überhaupt nicht Not, da Du Dich bereits mit dem einzig Geschädigten persönlich in Einvernehmen gesetzt hast.

Das sieht alles überhaupt nicht wild aus, gerade auf dem Land. Mann, du warst dumm und angetrunken und bist bestimmt noch nie aufgefallen. Dann wollen sie Dir einmal den Kopf waschen und hören, dass Du begriffen hast wie blöd das war und man dabei Menschen verletzen könnte.

Es ist eh klar dass Du es warst. Mehr muss auch von Dir nicht kommen. Für mich klassisch, dass es schnell zu den Akten soll, sonst würden sie das ganz anders angehen.

Ruf kurz an und frag nach wofür sie die Info wollen und dann ist gut.

bearbeitet von Keltica
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Gast Captain Jack Sparrow

Auf der anderen Seite stehen meine Eltern, die meinen aufjedenfall hingehen und Reue zeigen âla "kommt nie wieder vor" "tut mir leid". Da sich das ganze auf dem Lande abgespielt hat, wo jeder jeden kennt, würde von mir erwartet das ich mich entschuldige, so meine Eltern.

Falls ich die Aussage verweigern würde und keine Reue zeige, könnte die Polizei die Sache direkt an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und es würde strafrechtlich werden.

Ja, ja, die Eltern. Die waren wahrscheinlich nie in der Situation und haben keine Ahnung.

Sag´ den Eltern, du regelst das. Du hast dich informiert und sie brauchen sich keine Sorgen machen.

Klär´ das zivilrechtliche, also den Schadensersatzanspruch mit dem Geschädigten. Hast du eine Haftpflichtversicherung? Wohnst du noch zu Hause? Greift evtl. die Familienhaftplichtversicherung?

Telefonische Ansprache der Polizei ignorieren. Staatsanwaltschaft hat genug zu tun. Die Wahrscheinlichkeit, dass da wirklich was kommt, ist nahe Null.

Ein Bekannter hat ´ne große Scheibe von ´ner Bar demoliert, auch mit Flaschenwurf. Scheibe war beschädigt, nicht kaputt. Hat 10.000 Euro gekostet. Das kann echt ausarten. Die haben den für eine Nacht ins Präsidium mitgenommen. Vorher richtig mit Polizeigriff und auf den Boden schmeißen überwältigt und mit Handschellen ins Polizeiauto und eine Nacht in der Ausnüchterungszelle. Von der Staatsanwaltschaft kam da nix. War allerdings Köln. Keine Ahnung, wie das auf´m Land läuft.

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Sag deiner Versicherrung du bist gestolpert und hast deine Flasche aus der Hand verloren. :-D

http://www.gutefrage.net/frage/zahlt-die-haftpflicht-bei-unabsichtlicher-sachbeschaedigung-im-seeeeehr-betrunkenen-zustand

Oh schon bei 3,0.

Ab 3,0 Promille

Nach § 20 StGB handelt ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat wegen tiefgreifenden Bewußtseinsstörungen unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen.
Eine Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB kommt bei mehr als 3,0 Promille in Betracht. Zwischen 2,0 und 3,0 Promille ist er in der Regel vermindert schuldfähig
nach § 21 StGB. Unter 2,0 Promille ist man voll schuldfähig. Bei § 21 StGB ist eine Strafmilderung gemäß § 49 Abs. 1 StGB möglich. In der Praxis
tun dies aber die Gerichte nur selten, da die Betroffenen normalerweise wissen, dass Alkohol solche Folgen haben kann.

Vollrausch, § 323a StGB
Wer sich allerdings gemäß § 323a StGB (Vollrausch) vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in
einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige
Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Übrigens Ladenkameras dürfen nur 80cm ab Ladengeläde vom Öffentlichen Raum aufnehmen, andernfalls wäre das glaub auch ne Straftat.

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