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Moin Leute,

ich machs kurz:

ich habe einen Studienplatz ergattert und den werde ich auch wahr nehmen, werde mich am dienstag einschreiben.

Folgendes Problem bzw. Folgende Fragen tauchen jetzt auf.

Habe meine Ausbildung im Juni bestanden und wurde vom Betrieb übernommen. Im Übernahmevertrag steht Probezeit von 6 Monaten wobei eine Kündigungsfrist von 2 Wochen herrscht in der Probezeit.

Heißt das sobald ich die Kündigung im Betrieb auf den Tisch lege kann ich genau 14 Tage später gehen ?

Also versteht mich nicht falsch, ich hab noch nie ein Arbeitsverhältniss gekündigt aber worauf muss ich acht geben damit ich nicht über den Tisch gezogen werde ? Verstehe mich mit meinem Chef gut aber wenn er das erfährt wird er nicht begeistert sein.

Ich muss halt am besten direkt nach der einschrebung kündigen weil ich noch ein Praktikum absolvieren muss und meinem Chef würde ich zutrauen das er die Kündigung unter den Tisch fallen lässt und mir so wertvolle Zeit verloren geht, deswegen vielleicht entgegenzeichnen lassen ?

Was kann ich machen wenn mir ein Arbeitszeugniss ausgestellt wird was nicht der wahrheit entspricht ?

Was passiert mit dem Resturlaub ? Muss er den auszahlen ?

Im allgemeinen wie würdet ihr an die Sache herangehen ? Musste mich so einer Sache noch nie stellen.

MfG

Blazze

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Moin Leute,

ich machs kurz:

ich habe einen Studienplatz ergattert und den werde ich auch wahr nehmen, werde mich am dienstag einschreiben.

Folgendes Problem bzw. Folgende Fragen tauchen jetzt auf.

Habe meine Ausbildung im Juni bestanden und wurde vom Betrieb übernommen. Im Übernahmevertrag steht Probezeit von 6 Monaten wobei eine Kündigungsfrist von 2 Wochen herrscht in der Probezeit.

Heißt das sobald ich die Kündigung im Betrieb auf den Tisch lege kann ich genau 14 Tage später gehen ?

Ja kannst du !

Also versteht mich nicht falsch, ich hab noch nie ein Arbeitsverhältniss gekündigt aber worauf muss ich acht geben damit ich nicht über den Tisch gezogen werde ? Verstehe mich mit meinem Chef gut aber wenn er das erfährt wird er nicht begeistert sein.

Du musst deinen Weg gehen, er würde auch im Interesse seines Unternehmens sofort kündigen wenn er muss.

Ich muss halt am besten direkt nach der einschrebung kündigen weil ich noch ein Praktikum absolvieren muss und meinem Chef würde ich zutrauen das er die Kündigung unter den Tisch fallen lässt und mir so wertvolle Zeit verloren geht, deswegen vielleicht entgegenzeichnen lassen ?

Bescheid sagen und Kündigung persönlich übergeben und mit Datum unterschreiben lassen, oder Einschreiben mit Rückschein.

Was kann ich machen wenn mir ein Arbeitszeugniss ausgestellt wird was nicht der wahrheit entspricht ?

Er ist verpflichtet ein gutes Zeugniss zu erstellen, tut er das nicht kannst du das vorm Arbeitsgericht einklagen.

Was passiert mit dem Resturlaub ? Muss er den auszahlen ?

Entwerder er stellt dich frei und damit geht der Urlaub drauf oder du arbeitest weiter und er muss diesen auszahlen.

Im allgemeinen wie würdet ihr an die Sache herangehen ? Musste mich so einer Sache noch nie stellen.

Persönlich besprechen mit dem Chef man sieht sich immer zweimal im Leben.

MfG

Blazze

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Gast beutelding

Im allgemeinen wie würdet ihr an die Sache herangehen ? Musste mich so einer Sache noch nie stellen.

So früh wie möglich Betrieb über die Situation informieren.

Kündigung dann schriftlich. Empfang auf 2. Exemplar gegenzeichnen lassen.

Kündigungsfrist siehst Du IMO richtig, Zusatz "Ersatzweise zum nächst möglichen Termin" ist immer sinnvoll.

Resturlaub wird i.d.R. gewährt oder ausgezahlt.

Das Risiko bei diesem "fairen" Vorgehen ist, dass der AG sofort von der Kündigungsfrist gebrauch macht und Dich früher kündigt. Ist aber selten und das kann man oft einschätzen und ggf. riskieren.

Fair ist immer besser. Sollte man sich angewöhnen im Arbeitsleben. Man sieht sich tatsächlich immer noch mal. Und wenn man nur irgendwann ehem. Mitarbeiter beim neuen AG sitzen hat. Ansonsten sehen Unternehmen das nicht so eng, wie Du es vllt. sieht. Mitarbeiter kommen und gehen. Reisende soll man nicht aufhalten.

Schon in Bezug auf das Arbeitszeugnis würde ich da keine negativen Emotionen entstehen lassen. Klar hast Du Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Aber man kann z.B. in den Details sehr tricksen, indem man vom Standard abweicht. Ich kann Dir von den Formulierungen ne glatte 1 schrieben und jeder Personaler sieht, dass ich Dich nicht leiden kann und Dich am liebsten zum Teufel schicken würde. Oder er erkennt, dass ich wirklich bemüht bin Dich zu empfehlen. Und AG telefonieren auch gerne mal untereinander, wenn sie sich kennen.

Immer möglichst fair und sauber beenden.

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Ok ich verstehe

wenn er mich freistellt in den 2 Wochen kündigungsfrist wird mir das dann ganz normal bezahlt weil ja meine Urlaubstage drauf gehen oder wie läuft das ?

Falls das passiert bleiben noch immer ein paar Urlaubstage übrig, werden die mir dann zum Gesellenlohn ausgezahlt oder zum Azubi lohn weil ich die meisten Urlaubstage noch aus meiner Ausbildung übernommen habe ?

Kann ich irgendwas dagegen machen wenn er mir nach der Kündigungs sagt das ich für die 2 Wochen Kündigungsfrist in den Resturlaub geschickt werde oder kann ich sagen das ich normal weiter Arbeiten gehe und mir die Urlaubstage auszahlen lasse ?

MfG

Blazze

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Kannst die 2 Wochen normal weiterarbeiten und wegen Praktikum. Wenn deine Ausbildung in die Richtung des Studiums geht, kannst du dir das als die Praktikumszeit oftmals anrechnen lassen. Am Besten mal mit der Uni klären, bevor du iein unbezahltes Praktikum machst.

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Ehrlichkeit währt am längsten. --> Also hin zum Chef und mit offenen Karten spielen. Er wird dich wahrscheinlich sowieso verstehen und dir alles Gute wünschen. Schließlich prallt es ja eventuell auch aufs Unternehmen zurück wenn sie dich jetzt schlecht behandeln und du das mündlich weiterverbeitest.

Natürlich td. schriftlich bestätigen lassen.

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Fair spielen! Das hat den Vorteil, dass Du eventuell in den Semesterferien oder auch nach (was ich nicht hoffe) gescheitertem Studium wieder beginnen könntest.

Eventuell macht auch der Arbeitgeber Dir ein Angebot, Dich so lange zu beschäftigen wie Du willst. (Z.B. das Studium beginnt Mitte September und du könntest noch bis ein Tag zuvor Geld verdienen).

Prinzipiell die Kündigung beim Personalbüro abgegeben und Dir dort bestätigen lassen (das könnte auch Dein Vorgesetzter machen).

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Ok ich verstehe

wenn er mich freistellt in den 2 Wochen kündigungsfrist wird mir das dann ganz normal bezahlt weil ja meine Urlaubstage drauf gehen oder wie läuft das ?

Ja, zum im Vertrag genannten Lohn (aber warum sollte er das machen...)

Falls das passiert bleiben noch immer ein paar Urlaubstage übrig, werden die mir dann zum Gesellenlohn ausgezahlt oder zum Azubi lohn weil ich die meisten Urlaubstage noch aus meiner Ausbildung übernommen habe ?

Urlaubstage aus Ausbildungszeit = Geld aus Ausbildungszeit, Urlaubstage aus Gesellenzeit = Geld aus Gesellenzeit (es sei denn Du hast in Deinem Arbeitsvertrag was anderes definiert)

Kann ich irgendwas dagegen machen wenn er mir nach der Kündigungs sagt das ich für die 2 Wochen Kündigungsfrist in den Resturlaub geschickt werde oder kann ich sagen das ich normal weiter Arbeiten gehe und mir die Urlaubstage auszahlen lasse ?

Nein, Du musst die Urlaubstage nehmen - ein ausbezahlen lassen wäre ein entgegenkommen Deinerseits. Normalerweise läuft das doch so: Er hat dich verplant und wäre froh, wenn er wenigstens die zwei Wochen noch mit Dir rechnen könnte. Daher würde ich Dir anbieten, den Urlaub auszuzahlen. Wenn Du nicht zustimmst, dann bist Du nach zwei Wochen raus (d.h. 10 Tage Urlaub und der Rest wird ausbezahlt).

MfG

Blazze

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Textvorschlag:

....

blablabla

...

Mit freundlichen Grüßen Kündigung erhalten am: (das hier leer lassen, Chef trägt Datum von Hand ein)

________________________ ___________________________

(Blazze) (Chef)

"Chef" muss ein "Organ" der Gesellschaft sein. Also ein Geschäftsführer oder Prokurist.

Ich mache das seit 15 Jahren so und hatte noch nie ein Problem mit dem Nachweis der Kündigung.

Gruß

Charon

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Was kann ich machen wenn mir ein Arbeitszeugniss ausgestellt wird was nicht der wahrheit entspricht ?

Er ist verpflichtet ein gutes Zeugniss zu erstellen, tut er das nicht kannst du das vorm Arbeitsgericht einklagen.

Jaein. Er ist verpflichtet, dir ein wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis auszustellen. Und das wirst du auch kriegen, sonst kannst du das in der Tat einklagen.

Was die Floskeln allerdings wirklich heißen, nun ja, steht auf einem anderen Blatt.

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Ich danke euch schonmal für die antworten. Ich denke ich werde mit offenen und fairen Karten spielen. Nur zur Sicherheit falls er versucht mich irgendwie über den Tisch zu ziehen oder zu Zinken anfängt kann ich mir dann nicht einfach einen Krankenschein nehmen für die 2 Wochen Kündigungsfrist ? Zwar nicht die feine englische Art aber verarschen lassen muss ich mich ja nicht...

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Gast beutelding

Gott bist Du negativ eingestellt. Echt, auf AG Seite ist ne Kündigung nichts Wildes.

Das interessiert die nicht wirklich. Du bist der Einzige, der sich da große Gedanken macht.

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NaJa ihr kennt halt meinen Chef nicht :D ich informiere mich halt lieber vorher... jetzt fällt mir noch ne frage ein...falls ich in den Urlaub geschickt werde für die 2 Wochen Frist , werden dann erst die tage aus der Ausbildung verbraucht und die tage aus der kurzen gesellenzeit ausgezahlt oder kann er sich das aussuchen sodass er am Ende weniger auszahlen muss ? Weil die 2 Wochen fristurlaub Krieg ich ja schon voll mit den resturlaubstagen aus der Ausbildung...also kann der das so drehen das er am Ende weniger auszahlen muss ?

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Gast beutelding

Hier ist ein alter Arbeitsvertrag ausgelaufen. Ein Neuer wurde abgeschlossen.

Was passiert mit dem Resturlaub aus dem alten Vertrag?

Wenn Du Dir das mal durchliest (http://arbeits-abc.de/arbeitgeberwechsel-was-passiert-mit-dem-resturlaub/) wirst Du merken, dass die Frage nicht ganz so ohne ist. Ich würde mich da als AG fragen, was vereinbart ist. Und so könnte auch ein Arbeitsgericht denken. Es ist glaube ich recht klar, dass der nicht genommene Urlaub aus dem Ausbildungsvertrag nicht verfällt und er wurde auch nicht ausgezahlt. Daher könnte man erstmal davon ausgehen, das die Vertragsparteien das so wollten:

"Also der arbeitet jetzt einfach zu den neuen Konditionen. Und den Urlaub aus dem Ausbildungsvertrag kann er noch nehmen".

Wie dann ein Gericht entscheidet und wie die aktuelle Rechtssprechnung ist? Würde ich als AG den Arbeitsrechtler meines Vertrauens fragen. Entweder weiss ich wie es geht. Oder ich frage kompetente Stellen.

Ich würde kündigen. Schauen, was das Unternehmen macht. Nichts übereilt unterschreiben. Und wenn ich in einzelnen Punkten unsicher bin würde ich http://www.deutsche-anwaltshotline.de/ anrufen und nen Arbeitsrechtler fragen. Und dann halt entsprechend vorgehen, wenn sich der Aufwand lohnt.

Du machst Dir da jetzt momentan viel zu viele Gedanken. Die meisten AG sind nicht wirklich auf Krawall gebürstet. Endet nur in nem Prozess vorm Arbeitsgericht und man darf sich um den Scheiß kümmern oder den Anwalt in erster Distanz selbst bezahlen, während der AN ohne Anwalt auftaucht. Alles +-500 EUR winke ich da um des lieben Seelenfriedens sowieso durch. Hab keine Lust, mit AN unfair umzugehen. Kostet mich auf lange Sicht nur mehr Geld.

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Was kann ich machen wenn mir ein Arbeitszeugniss ausgestellt wird was nicht der wahrheit entspricht ?

Er ist verpflichtet ein gutes Zeugniss zu erstellen, tut er das nicht kannst du das vorm Arbeitsgericht einklagen.

Jaein. Er ist verpflichtet, dir ein wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis auszustellen. Und das wirst du auch kriegen, sonst kannst du das in der Tat einklagen.

Was die Floskeln allerdings wirklich heißen, nun ja, steht auf einem anderen Blatt.

Da ich lange genug Zeugnisse geschrieben habe denke ich, dass ich mich da ein wenig auskenne ;-)

In der Regel ist es mittlerweile so, das bei einem weniger guten Mitarbeiter ein wohlwollendes Zeugnis erstellt wird.

Aber man ist mittlerweile dazu übergegangen, die Telefonnummer des Unternehmens fett zu markieren, was einfach

bedeutet ein Rückruf ist erwünscht.

Dann bespricht man das persönlich.

Dies aber nur in extrem schweren Fällen, wenn gravierende Dinge vorgefallen sind wie Diebstahl usw.

Man will ja nicht bewusst einem Steine in den Weg legen. Manchmal paßt es halt einfach nicht und dann geht man auseinander.

Einklagen bringt wenig, da auf dem Zeugnis dann zweite Abschrift stehen darf und jeder Personaler dann weiß es wurde eingeklagt.

Auch nicht von Vorteil!

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Gast beutelding

In der Regel ist es mittlerweile so, das bei einem weniger guten Mitarbeiter ein wohlwollendes Zeugnis erstellt wird.

Aber man ist mittlerweile dazu übergegangen, die Telefonnummer des Unternehmens fett zu markieren, was einfach

bedeutet ein Rückruf ist erwünscht.

Dann bespricht man das persönlich.

Ne. Da gehe ich sofort gegen vor und komme auch mit durch.

Arbeitszeugnisse kann man in Details beeinflussen und das versteht auch jeder Personaler. Man kann über Länge und Nuancen sehr viel beeinflussen. Wenn mir ein AN wirklich auf den Sack geht und mir auch noch vor dem Arbeitszeugnis androht, dagegen sofort zu klagen wenn es ihm nicht passt dann bekommt der ein richtig kurzes Zeugnis mit allen Standardformulierungen auf Note 1. Dann mache ich ihm bei Verhalten gegenüber Vorgesetzten ne 2 rein. Und bedauere sein Ausscheiden nicht.

Versteht jeder Personaler, was da drin steht. Und dagegen kann er vorm Arbeitsgericht auch nix machen. Auf die Abschlussformulierung hat er keinen Einfluss und wenn ich ihn super finde, muss er das so hinnehmen. Also einreichen oder riesige Lücke im Lebenslauf.

Genauso versteht es aber auch ein Personaler, wenn ich neben dem 0815 Kram den Mitarbeiter wirklich jemandem ans Herz lege. Indem ich z.B. mal betone, was er alles für das Unternehmen gemacht hat. Das ich ihn wirklich jedem Unternehmen bedingungslos empfehle. Und ihn auch jederzeit wieder einstellen würde.

Auf solche Formulierungen hat der keinerlei Anspruch.

Ich bin aber generell recht wohlwollend bei Arbeitszeugnissen und gehe Stress aus dem Weg. Entweder mag ich jemanden, dann gebe ich mir Mühe. Oder ich gebe mir weniger Mühe. Man muss nicht unprofessionell werden, nur weil es der AN am Ende wird.

bearbeitet von beutelding

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