Start Up Gründung: Rechtsform UG, Gründungsprozess?

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Liebe Community,

demnächst werde ich zusammen mit 3 Kommilitonen eine UG gründen, bei der das Betreiben einer Website im Mittelpunkt steht (eine Art spezialisierter Marktplatz, ähnlich zu wg-gesucht oder Ebay-Kleinanzeigen). Das heißt die Revenues werden in erster Linie Werbeeinnahmen sein und das Konzept wird nur Sinn machen, wenn auf der zunächst kostenlosen Website genügend Traffic entsteht.

Mir ist bewusst, dass zu diesem Zweck ein Kleingewerbe oder eine GbR als Rechtsform total ausreichend wären, jedoch besitzen 2 der 4 Gründer bereits GmbH's, sodass einstimmig beschlossen wurde eine UG zu gründen (das bedeutet, die Antworten sollen sich nicht darum drehen welche Rechtsform am sinnvollsten ist). Damit ihr nicht einschlaft und direkt wisst, ob dieser Beitrag für euch von Interesse ist, werde ich meine Fragen voranstellen und die gesamte Hintergrundstory im Nachgang erzählen:

1. Damit dieses Topic für alle von Interesse ist: Wie verlief bei euch der Gründungsprozess einer UG? Wo sind Probleme aufgetreten, auf die ihr gerne verzichtet hättet und auf die Ihr nicht vorbereitet wart? Was hat euch insbesondere in der Anfangszeit viel Zeit und viele Nerven gekostet? Eventuell auch Infos von jemandem, der eine UG hat, deren Hauptzweck das Betreiben einer Website ist (bzw. eine UG als Amazon Power Seller oder allgemein in der Internetbranche / IKT )

2. Wie viel wird ein individueller Vertrag insgesamt an (Mehr-)Kosten verursachen? Laut einigen Quellen (IHK) und der Info meines Mitgründers kann man bei einem Musterprotokoll 350-500 Euro veranschlagen, individueller Vertrag all incl. etwa 900 Euro. Einen telefonischen Kostenvoranschlag wollten mir die Notare nicht geben, laut deren Aussage richtet sich dies nach dem Umfang der Stunden, die er uns beraten muss. Das heißt ich kenne auch das Notarkostenrecht etc., mir geht es um die konkrete Frage an Personen, die bereits ein ähnliches Vorhaben ausgegründet haben oder in diesem Bereich arbeiten (das Gründungsprotokoll wird sich sehr nahe am Musterprotokoll halten. Einzige Änderungen: 4 statt 3 Gesellschafter, Geschäftsführerregelung und deren Befugnisse etwas verändert, Vorkaufsrecht für die Gründer festgelegt). Bei EUR 3000 an Startkapital macht es für die Kalkulation doch einen Unterschied, ob Kosten von 700 oder 1500 anfallen. Bitte diese Frage nur beantworten, wenn ihr in dieser Hinsicht wissen habt und nicht Tipps a la hol dir eine Rechtsanwaltsberatung etc. In drei Wochen, sobald wir den Termin haben, werden wir es sowieso erfahren, wäre natürlich schön vorher ein / zwei Schätzungen von euch zu bekommen….

3. Gesellschafteranteile liegen bei 51,20,20,9. Als CEO trage ich das größte Risiko, stecke die meiste Arbeit rein und möchte entsprechend das letzte Wort bei strategischen Entscheidungen haben, um das Unternehmen handlungsfähig zu halten (keine Pattsituationen oder ellenlange Diskussionen). Reicht der Status als Hauptgesellschafter aus oder muss die Macht über die Geschäftsführerposition abgebildet werden? Konkret heißt es, dass eine Entscheidung getroffen werden muss, ob es einen Geschäftsführer gibt oder alle 4 Gründer Geschäftsführer sind? Wir überlegen das amerikanische Modell zu wählen (alle 4 sind Geschäftsführer), damit kein Angestelltenstatus entsteht. Das heißt, dass bei nur einem Gründer die übrigen Mitgründer sozialversicherungstechnisch und steuerlich anders veranlagt würden,richtig? Bei 2 Gründungsberatungen haben wir in dieser Hinsicht unterschiedliche Informationen bekommen. Wichtig ist, dass die Situation der endlosen Diskussionen vermieden wird (ist dies überhaupt möglich bei 4 Geschäftsführern?). Kurz zusammengefasst: ein Geschäftsführer oder vier Geschäftsführer, Vor- und Nachteile, die ich noch nicht sehe?

Zu unserer Gründungsidee und meinem Hintergrund, den ich wegen der persönlichen Anonymität etwas grob halte:

Dreijährige Erfahrung in der Bankbranche (auch ein Prüfung von Businessplänen), einwöchige StartUp Woche und einschlägige Veranstaltungen an der Universität besucht, Studiengang: Management, derzeit fehlt im Studium nur noch die Abschlussarbeit (also ordentlich Zeit für das Projekt). Einschlägige Vorlesungen im E-Business Bereich gehabt mit Grundzügen der Programmierung.

Stand der Gründungsidee: Beta Version im August fertig, geplanter Start im September/Oktober. Strategie, Marketing und Meilensteine sind gesetzt. Umfragen vorab und umfassende Konkurrenzanalysen wurden durchgeführt, womöglich wird eine Bewerbung für das Exist-Stipendium erfolgen. Ich hoffe die Fragen sind nicht zu umfangreich. Und ich wende mich an diese Community, weil durchaus hochqualitative Beiträge in großer Zahl vorhanden sind und hier auch karrieremäßig unglaublich erfolgreiche User am Start sind. Es wäre schön, wenn sich dieser Beitrag zu einem allgemeinem Topic über Gründung entwickelt im Sinne des Lean Start Up Gedanken. Bitte vermeidet Ironie, Einzeiler und Antworten, wenn ihr nicht genug Ahnung habt. Beste Grüße,

DeanDeNiro

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3. Gesellschafteranteile liegen bei 51,20,20,9. Als CEO trage ich das größte Risiko, stecke die meiste Arbeit rein und möchte entsprechend das letzte Wort bei strategischen Entscheidungen haben, um das Unternehmen handlungsfähig zu halten (keine Pattsituationen oder ellenlange Diskussionen). Reicht der Status als Hauptgesellschafter aus oder muss die Macht über die Geschäftsführerposition abgebildet werden? Konkret heißt es, dass eine Entscheidung getroffen werden muss, ob es einen Geschäftsführer gibt oder alle 4 Gründer Geschäftsführer sind? Wir überlegen das amerikanische Modell zu wählen (alle 4 sind Geschäftsführer), damit kein Angestelltenstatus entsteht. Das heißt, dass bei nur einem Gründer die übrigen Mitgründer sozialversicherungstechnisch und steuerlich anders veranlagt würden,richtig? Bei 2 Gründungsberatungen haben wir in dieser Hinsicht unterschiedliche Informationen bekommen. Wichtig ist, dass die Situation der endlosen Diskussionen vermieden wird (ist dies überhaupt möglich bei 4 Geschäftsführern?). Kurz zusammengefasst: ein Geschäftsführer oder vier Geschäftsführer, Vor- und Nachteile, die ich noch nicht sehe?

Also den alleinigen Machthaber kannst du sowieso nicht spielen und das letzte Wort hast du auch nicht, sobald 2 Gesellschafter dagegen sind. (Thema: Sperrminorität) Dabei ist es egal, ob sie einfach nur Gesellschafter, oder Geschäftsführer sind. Dafür bräuchtest du mehr als 75%. Außer natürlich ihr legt vertraglich etwas anderes fest, wobei es dort meinem Wissen nach auch Grenzen gibt.

Ein zweiter, dritter, oder vierter Geschäftsführer macht für das Unternehmen Sinn, um ihm mehr Flexibilität zu geben. Dabei kann man die einzelnen Rechte des Geschäftsführers einschränken. Einfach gesagt, gibt es die Möglichkeit, dass bei jedem Vertrag ALLE Geschäftsführer unterschrieben müssen, oder eben jeder selbst handeln, entscheiden und unterschreiben darf. Oder irgendwas in der Mitte. Der Vorteil für dich läge darin, dass du auch mal eine Woche, oder zwei wegbleiben könntest, ohne dass der Laden stillsteht. Im Gegenzug stattest du deine Gesellschafter mit mehr Rechten aus, was sowohl gut, als auch schlecht sein kann.

Letztlich könnt ihr die UG erstmal nur mit einem Geschäftsführer gründen und dann die anderen nachträglich mit dazu nehmen. Änderungen im Handelsregister sind jederzeit möglich. War bei unserer Gründung billiger. Wir haben einfach einen Mustervertrag für 450€ genommen und haben dann einen befreundeten Anwalt einen Mustervertrag für den zweiten Geschäftsführer aufsetzen lassen. Falls du da keine Beziehungen hast, musst du halt schauen, ob ein Anwalt, der Sachen nachträglich ins Handelsregister aufnimmt, nicht günstiger ist, als der Notar.

Noch ein Hinweis: Beeilt euch mit der Gründung. Wir haben mit allen Irrungen und Wirrungen einfach mal 7 Wochen warten müssen, bis alles durch war und waren in der Zeit natürlich nicht handlungsfähig, obwohl wir schon Kunden hatten.

bearbeitet von Barokna
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Das vereinfachte Gründungsverfahren mit Musterprotokoll dürfte bei mehr als 3 Gesellschaftern ausscheiden, $ 2 Ia GmbHG. Ich persönlich würde es aber ohnehin nicht verwenden, weil ein Abweichen von den gesetzlichen Regeln nicht zulässig ist. Etwa für ein (auch zwangsweises) Ausscheiden eines Gesellschafters sollte man aber definitiv was regeln. Im Übrigen einfach mal das relativ knappe GmbHG durchblättern, dann wirst du feststellen, dass im Gegensatz etwa zum AktG an vielen Stellen abweichende Satzungsbestimmungen zulässig sind, was man sich ernsthaft überlegen sollte.

Ich bin allerdings gefühlt Ewigkeiten aus dem Gesellschagzsrechtvraus

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