Anzeige wegen Schlägerei von damals.

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Hallo,

ich hatte damals ja eine "Rangelei", eigentlich ist überhaupt nichts passiert, manche erinnern sich bestimmt an meinen Thread, falls nicht.

http://www.pickupforum.de/topic/141536-geburtstag-bruder-von-ltr-schlaegerei/?hl=schl%E4gerei.

Das ist jetzt ca 2 Monate her, gestern machte ich den Briefkasten auf und ich habe ( nach beschissenen 2 Monaten ) wirklich einen Brief von der Polizei erhalten.

Brief:

In der Ermittlungssache von " " werden Sie der einfachen vorsätzlichen Körperverletzung beschuldigt.

Ich soll Donnerstag zur Polizei und Aussagen.

Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, dieser Affe! Auf der einen Seite weiß ich nicht ob seine Freunde eine Falschaussage machten und zu ihm halten, meine Freundin sagte das niemand etwas gesehen hat.

Auch ich habe mir meine Verletzungen attestieren lassen, machte aber keine Anzeige weil das für mich nichts war.

Wie soll ich mich Verhalten? Auf der einen Seite möchte ich für so eine Kleinigkeit kein Geld für einen Anwalt ausgeben ( Student kein Geld ), auf der anderen Seite habe ich natürlich keine Akteneinsicht und ich weiß nicht wer alles gegen mich aussagt.

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Je nachdem, was du verdienst, hast du Anspruch auf eine/n für dich kostenlose/n Anwalt/Anwältin. Du kannst auch - egal ob Student oder nicht - zur Rechtsberatung an einer Universität gehen, ebenfalls kostenlos.

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Gast

Nicht hingehen, es darf durch dein Nichterscheinen kein Nachteil entstehen. Du kannst dir deFacto nur selbst schaden, wenn du hingehst.

Falls die Anzeige dann nicht fallen gelassen wird, und es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte - Anwalt einschalten, der Akteneinsicht beantragen kann.

Ich wiederhole: Nicht hingehen, der Polizei anrufen und freundlich absagen. (Eventuell nur dein Attest vorbeibringen, und sofort wiedergehen, auf kein Gespräch einlassen. Das wäre meine Vorgehensweise.)

Gut, dass du dir deine Verletzungen attestieren lassen hast. :good:

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Gegenanzeige.

Anwalt aufsuchen oder im Bekanntenkreis nachfragen, wie es mit der rechtlichen Lage aussieht.

Bei Herausstellung einer Aussagenverleumdung (seinerseits) muss er für alle Kosten aufkommen.

Zitat:

"Wenn Sie jemanden einer Straftat bezichtigen, obwohl Sie wissen, dass die Verdächtigung falsch ist, stellt dies eine Verleumdung nach § 97 StGB dar. Sie würden in einem solchen Fall also eine Straftat begehen, die je nach Gewicht des falschen Vorwurfs mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht ist."

Hast du denn keine Freunde die Juristen sind oder die das studiert haben?

bearbeitet von pMaximus

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Aus Erfahrung:

Nichts tun. Überhaupt nichts. Polizeilichen Vorladungen musst du nicht Folge leisten. Reagieren musst du nur, wenn du Post von der Staatsanwaltschaft bekommst.

Und das ist noch überhaupt nicht gesagt. Häufig werden solche Ermittlungen wegen Geringfügigkeit eingestellt. Vor allem wenn derjenige, der die Anzeige erstattet hat, noch nicht einmal Verletzungen hat.

Also. Halt die Füße still und tue nix. Auf keinen Fall einen Anwalt einschalten. Dafür ist es noch zu früh. Das machst du erst FALLS es eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft gibt.

Und versuche jetzt auch nicht irgendwelche Gespräche mit diesen Idioten zu suchen. bringt alles nix.

Rein aus Eigeninteresse:

Muss man, wenn man eine Anwaltskanzlei aufsucht, um sich Informationen (zum Beispiel zum Sachverhalt der obrigen Lage) zu beschaffen auch schon für die Anwaltskosten aufkommen? Ohne dabei offziell den Anwalt tatsächlich konsultiert zu haben.

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Natürlich.

Deshalb soll er das auch nicht tun. Es bringt ihm jetzt noch gar nichts einen Anwalt einzuschalten (gut, er wüßte durch AKteneinsicht, was X gesagt hat, aber das befriedigt eher die eigene Neugier, als dass es etwas bringen würde).

Zu IC´s Tipp mit dem kostenlosen Anwalt, der gestellt wird: Ja, das ist möglich. Allerdings erst wenn es offiziell zu einer Anklage kommt. Nicht während der laufenden Ermittlung.

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§147 Abs. 7

Würde mich interessieren was die Jura Studenten dazu sagen.

Könnte man dadurch möglicherweise auch ohne Anwalt Akteneinsicht erhalten?

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Geh zur Rechtsberatung deiner Uni. Die werden dir auch was zu Prozesskostenhilfe sagen können ;)

Ob du hingehen willst oder nicht.. Musst du wissen. Geht dann danach zur Staatsanwaltschaft (so oder so, ob du da warst oder nicht) und dann dauert das noch mal bis was von denen kommt. Halt die Frage was genau vorgeworfen wird, wie schwer die Tat sein soll.

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Nicht zur Polizei gehen. Die Staatsanwaltschaft wird die Thematik wegen Geringfuegigkeit einstellen und erst wenn der Typ tatsächlich den zivilen Rechtsweg einschlaegt, musst du dich damit befassen. Der Klageschrift wirst du dann auch entnehmen können, was dir vorgeworfen wird und auf welche Aussagen dies gestützt wird.

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Und wenn er den zivilen Rechtsweg geht muss ich mir einen Anwalt nehmen und bezahlen? Kann mir vorstellen das er sowas macht, so ein spinner.

PS: Dieser Typ schickte dem Bruder meiner LTR eine Nachricht via WhatsApp ( damals vor 2 Monaten ) und sagte das er vorbeikommen möchte und mich schlagen will, würde dieser Whattapp verlauf etwas bringen? Zusätzlich hat meine Freundin das auch gelesen, Sie könnte also das auch ohne Verlauf bestätigen.

Sollte ja seine Gewaltbereitschaft zeigen und mich entlasten?!

bearbeitet von zanox

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wie schon von anderen gesagt: Auf polizeiliche Vorladungen musst du nicht reagieren, du darfst auch einfach die Aussage verweigern und ein Nichterscheinen wird als solches gesehen.

Dann gehst du auf die Uni Homepage und suchst dir den termin für die Rechtsberatung raus, die kostenlos ist und gehst dann da hin um dich zu beruhigen, dort bekommst du auch zuverlässige informationen!

Grüße

P.S.

Wenn es so war wie beschrieben, dann dürfte das alles keine große Sache werden....

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du bist beschuldigter in einer strafsache und die polizei gibt dir hiermit gelegenheit, eine selbstbelastende aussage zu machen.

glücklicherweise musst du als beschuldigter zu keinem zeitpunkt an deiner eigenen überführung mitwirken. deshalb tust du einfach gar nichts. du musst den termin auch nicht telefonisch absagen. anwalt ist in der gegenwärtigen situation vollkommen sinnlos.*

jetzt das problem: obwohl der obige rat 100% korrekt ist, wird er in der praxis von vielen personen nicht umgesetzt. grund dafür ist der weit verbreitete respekt bzw. die angst vor der polizei.

deshalb nochmal in aller klarheit: irgendwelche aussagen gegenüber der polizei sind als beschuldigter immer nur eines, nämlich dämlich, dämlich, dämlich.

in ein paar wochen bis monaten kommt dann der schrieb, der dich über die einstellung des verfahrens in kenntnis setzt. (das ist zumindest der mit abstand wahrscheinlichste ablauf.) also, sags uns: bringst du es fertig, bis dahin absolut nichts zu tun? eigentlich nicht so schwer, oder?

wer sind die zeugen? gibt es überhaupt welche? wer hat gesehen, dass du provoziert und angegriffen wurdest?

*glaube mich zu erinnern, dass man in deutschland nur mit anwalt akteneinsicht erhält. das wäre immerhin ein grund.

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Und wenn er den zivilen Rechtsweg geht muss ich mir einen Anwalt nehmen und bezahlen? Kann mir vorstellen das er sowas macht, so ein spinner.

PS: Dieser Typ schickte dem Bruder meiner LTR eine Nachricht via WhatsApp ( damals vor 2 Monaten ) und sagte das er vorbeikommen möchte und mich schlagen will, würde dieser Whattapp verlauf etwas bringen? Zusätzlich hat meine Freundin das auch gelesen, Sie könnte also das auch ohne Verlauf bestätigen.

Sollte ja seine Gewaltbereitschaft zeigen und mich entlasten?!

Immer noch: Erkundige dich dann nach Prozesskostenhilfe und beantrage diese. Die zahlen einen Anwalt wenn du nix hast.

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Werde ich machen, werde wie beschrieben nicht zur Polizei gehen und abwarten, falls etwas kommt ( Zivilrechtlich oder Staatsanwalt ) werde ich mir einen Anwalt nehmen ( blöde ist ich werde wahrscheinlich bald in den USA sein, 12 Monate ) und den Fall schildern, zusätzlich hat meine Freundin den WhatsApp Verlauf gelesen indem dieser Spinner nach meiner Anschrift fragte weil er mich schlagen wollte, sollte mich ziemlich entlasten. Den Verlauf werde ich wahrscheinlich nicht bekommen, denke ich.

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Weil du ein freundlicher Mensch bist, kannst du bei der Polizei anrufen und sagen das du den Termin nicht wahrnehmen wirst und auch sonst keine Aussage machst. Außer du kannst tatsächlich etwas zu deiner Entlastung beitragen, dann wäre es sinnvoll eine Aussage bei der Polizei zu machen. Akteneinsicht kannst du auch ohne Anwalt - später bei der Staatsanwaltschaft- beantragen und wirst sie wahrscheinlich auch bekommen. Allerdings meine ich das du nur Abschriften machen kannst und keine vollständigen Kopien erhälst. Sprich: Du gehts da hin, schaust rein in die Akten, machst Notizen und gehst wieder ...

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Und wenn er den zivilen Rechtsweg geht muss ich mir einen Anwalt nehmen und bezahlen? Kann mir vorstellen das er sowas macht, so ein spinner.

PS: Dieser Typ schickte dem Bruder meiner LTR eine Nachricht via WhatsApp ( damals vor 2 Monaten ) und sagte das er vorbeikommen möchte und mich schlagen will, würde dieser Whattapp verlauf etwas bringen? Zusätzlich hat meine Freundin das auch gelesen, Sie könnte also das auch ohne Verlauf bestätigen.

Sollte ja seine Gewaltbereitschaft zeigen und mich entlasten?!

Immer noch: Erkundige dich dann nach Prozesskostenhilfe und beantrage diese. Die zahlen einen Anwalt wenn du nix hast.

Das ist in einem Strafverfahren nicht richtig. Prozesskostenhilfe ist eine Möglichkeit im Zivilprozess. In einem Strafverfahren lautet das Stichwort "Pflichtverteidiger". Wann es einen Pflichtverteidiger gibt: http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html - in allen anderen Fällen muss der Anwalt selbst bezahlt werden (so auch in diesem Fall). Im Strafverfahren gibt es ansonsten keine Möglichkeit, "kostenlos" einen Anwalt zu bekommen.

bearbeitet von Tiefseetaucher
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Seh nur ich hier die Möglichkeit richtig Kohle zu scheffeln wegen köperverletzung mit einer grgenanzeige, wäre halt schon drei mal bei der Polizei und würde ANzeig erstatten, zu dem

Anderen Fall würde ich keine Aussage machen die dich belastet.

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Seh nur ich hier die Möglichkeit richtig Kohle zu scheffeln wegen köperverletzung mit einer grgenanzeige

Und woher soll die Kohle kommen? Bzw. für was sollte er Geld bekommen?

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Also, falls der TE wirklich unschuldig ist, denke ich, er sollte vielleicht doch eine Aussage bei der Polizei machen.

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Also, falls der TE wirklich unschuldig ist, denke ich, er sollte vielleicht doch eine Aussage bei der Polizei machen.

Auf gar keinen Fall.

Den Fehler hab ich vor x Jahren gemacht.

Nicht hingehen, du musst nicht mal absagen, da kann man sich nur um Kopf und Kragen reden.

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Sollte ich denn hingehen um die Kopie meines Attest abzugeben und dann ohne Aussage wieder gehen? Oder gar nicht erst hingehen?

Wie sieht das mit dem WhatsApp verlauf aus? Könnte der mir Vorteile beschaffen oder sollte ich meine LTR nicht nach dem Verlauf fragen weil er uninteressant ist ?

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Also ich hab mal gehört es gibt's Schmerzensgeld,

Glaube für eine nassenprellung waren das 51 irgendwas.

Rechtsvorlesung ist schon ein paar Jahre her,

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Man kann es denk ich nur wiederholen: warte bis du den nächsten Brief bekommst. Du kannst natürlich versuchen solche Sachen wie den Verlauf zu bekommen, aber mach damit erstmal überhaupt nichts und warte auf den nächsten Brief.

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