Fest Jobzusage vs. Erstgespräch

30 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

Hi zusammen,

Vielleicht hat der ein oder andere da schon Erfahrungen gesammelt. Ich stehe vor folgender Situation / Problematik.

Ich habe ein Jobangebot vorliegen das mich durchaus reizt. Die wollen von mir bis Mitte der Woche eine feste Zu- oder Absage.

Ich will Zusagen, da da Gesamtpakte (Verantwortung, Internationalität, Bezahlung, Themen) einfach passt.

Heute habe ich aber eine Mail der Boston Consulting Group bekommen (bzw. einer Unterfirma). Mit der Einladung zu einem Erstgespräch. Beworben hatte ich mich vor knapp einem Monat.

Bin mir jetzt relativ unsicher, wie ich weiter vorgehen soll.

Auf der einen Seite will ich mir die Chance bei der BCG zu arbeiten natürlich nicht versauen. Zum Anderen ist es nur ein Erstgespräch und dafür will ich kein festes Angebot absagen.

Dort aber fest zuzusagen / anzufangen und dann direkt zu wechseln sollte ich eine Zusagen bekommen fände ich moralisch schwierig.

Gibt es da eine typische Vorgehensweise, was erwarten die Firmen da von einem ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wann wäre Arbeitsbeginn bei Firma 1?

Wahrscheinlich 01.06. Vertrag ist aber wie gesagt noch nicht unterschrieben

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bleib bei der Zusage, die ersten 3 Monate sind eh Probe Monate, bei welcher Du oder der Arbeitgeber jederzeit das Dienstverhältnis beenden könnt.

Da dein Dienstantritt erst der 1.6.2015 wäre hast du noch genug Zeit.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dass das rechtlich alles in Ordnung ist, ist mir klar.

Ich sehe da halt nur ein moralisches Problem, zu mal es ein "interner" Wechsel ist. Heißt es ist zwar eine interne Firma, die gehören aber zum selben Mutterkonzern wo ich jetzt seit ca. 4,5 Jahren bin. Da will man dann ja auch nicht so einen unrühmlichen Abgang machen...

Vielen Dank schonmal für die vielen Antworten bisher :)

bearbeitet von sonnxy

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast

Ja, da es ein interner Wechsel ist, macht es schwieriger. BCG ist schon ein Durchlauferhitzer, der später große Karriereschritte ermöglicht... Habe da zu wenige Infos zu dir, um dir einen Tipp geben zu können...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ruf bei BCG an, schildere deinen Fall und sage, dass du wenn möglich gerne schon früher zum Erstgespräch kommen würdest.

Ruf bei der Firma mit dem guten ANgebot an, sag du hast grade ein weiteres Angebot erhhalten und erbittest Zeit bis Mitte nächste Woche. Danach wirds wahrscheinlich nochmal 1-2 Wochen dauern bis die dir den Arbeitsvertrag zusenden, du kannst noch eine Woche warten bis du unterschreiben müsstes und in der Zwischenzeit deine Gespräche mit BCG führen.

So kannst du das Ganze ohne Probleme 3-4 Wochen hinauszögern.

Ich habe grade zwei AG jeweils meine mündliche Zusage gegeben, aber von beiden noch keinen Arbeitsvertrag vorliegen. Solange der nicht unterschrieben ist, sage ich auch nicht ab.

bearbeitet von ToTheTop
  • TOP 2

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Scheiß auf dein moralisches Dilemma und unterschreib erstmal den Vertrag.

Dann gehst du ganz locker zum Erstgespräch. Die Wahrscheinlichkeit, dass du dort ein besseres Jobangeot bekommst, ist so gering, dass du sie erstmal ignorieren kannst. Und wenn es doch etwas besseres wird, kündigst du halt vor Arbeitsantritt.

Ich weiss garnicht, was hier immer alle für ein schlechtes Gewissen haben... kein Unternehmen würde auch nur halb so viel Rücksicht auf euch nehmen. Wenn ihr arbeiten geht, verkauft ihr eure Arbeitskraft meistbietent. Das ist ganz normal Angebot und Nachftage, der höchstbieter bekommt den Zuschlag.

  • TOP 3

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dort aber fest zuzusagen / anzufangen und dann direkt zu wechseln sollte ich eine Zusagen bekommen fände ich moralisch schwierig.

Die meisten Firmen haben kein moralisches Problem damit innerhalb der drei Probemonate jemand zu entfernen wenn sich was ändert. Mein schlimmstes Erlebnis war am letzten Tag der drei Monate zu erfahren das ich morgen nicht kommen brauche... nicht weil sie mit der Leistung unzufrieden waren, sondern weil sie mit meinem Abteilungsleiter nicht zufrieden waren und eine Neustrukturierung durchziehen wollten.

Also: Machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Und wenn es doch etwas besseres wird, kündigst du halt vor Arbeitsantritt.

DAS geht in den meisten Fällen eben nicht. Du kannst im Regelfall einen Arbeitsvertrag nicht vor Beginn deiner Tätigkeit kündigen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Du hast aber noch nichts unterschrieben somit kannst du deine mündliche Zusage wiederrufen, da die Einzelheiten dir noch nicht bekannt waren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Und wenn es doch etwas besseres wird, kündigst du halt vor Arbeitsantritt.

DAS geht in den meisten Fällen eben nicht. Du kannst im Regelfall einen Arbeitsvertrag nicht vor Beginn deiner Tätigkeit kündigen.

Die Rechtslage ist genau anders herum: Eine Kündigung vor Tätigkeitsbeginn ist grundsätzlich zulässig, falls im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Und selbst bei Ausschluss einer Kündigung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber im Falle einer Kündigung nachweisen, dass ihm ein erstattungspflichtiger Schaden entstanden ist. In den meisten Fällen kann man also auch problemlos kündigen, wenn eine Kündigung eigendlich ausgeschlossen ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Moral?

Habe ich verloren als man mich am Dienstag angerufen hat das ich Mittwoch nicht kommen brauch da sie die Abteilung umstrukturieren und ich noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hätte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich wuerde auch vorschlagen, den Arbeitsvertrag erstmal zu unterschreiben und dann weiter sehen. Das mit BCG ist momentan eh noch sehr unsicher. Und so wie ich es verstanden habe, bekommst du bei deinem internen Wechsel wieder eine neue Probezeit? Dann kannst du ja jederzeit kuendigen. Wenn sie diese Moeglichkeit nicht wollen, dann koennten sie ja drauf verzichten. Gibt ja auch Firmen, die sowas sehr gemeiner Weise ausnutzen.

Ich komme eigentlich eher von der Arbeitgeberseite. Und natuerlich haette ich es gerne, wenn Leute fruehzeitig mit mir besprechen, wenn da eine moegliche Kuendigung anliegt. Aber das ist halt unrealistisch. Weil von beiden Seiten eine Kuendigung oder eine Ankuedigung davon das Verhaeltnis total aendert. Danach ist die andere Seite ja sofort in Schadensbegrenzungsmodus und nicht mehr sonderlich motiviert. Mag jetzt bei sehr austauschbaren Beschaeftigungen anders sein.

Generell ist aber die Kuendigung immer eher ueberraschend und es gilt dann die vereinbarte Kuendigungsfrist. Da ist dann nichts dabei. Zu viel Moral wuerde ich da jetzt nicht drauf anwenden, es ist halt hauptsaechlich Business. D.h. wenn du dann von BCG ein Angebot bekommen wuerdest, dann kannst du ja nochmal mit deinem Arbeitgeber reden "Du musst halt fuer dich die beste Option waehlen". Das versteht jeder, und eventuell gibt es ja noch eine Gehaltserhoehung...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Und wenn es doch etwas besseres wird, kündigst du halt vor Arbeitsantritt.

DAS geht in den meisten Fällen eben nicht. Du kannst im Regelfall einen Arbeitsvertrag nicht vor Beginn deiner Tätigkeit kündigen.

Die Rechtslage ist genau anders herum: Eine Kündigung vor Tätigkeitsbeginn ist grundsätzlich zulässig, falls im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Und selbst bei Ausschluss einer Kündigung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber im Falle einer Kündigung nachweisen, dass ihm ein erstattungspflichtiger Schaden entstanden ist. In den meisten Fällen kann man also auch problemlos kündigen, wenn eine Kündigung eigendlich ausgeschlossen ist.

Das widerspricht nicht dem, was ich geschrieben habe. Rechtlich stimmt das, was du schreibst.

Aber mit "Regelfall" meine ich, dass es eigentlich normal bei größeren Firmen ist, eine Kündigung vor Arbeitsbeginn auszuschließen. Ich hab zugegeben jetzt noch nicht soviele Arbeitsverträge in der Hand gehabt, aber in meinen und bei einigen Bekannten, mit denen ich schonmal über das Thema gesprochen habe, stand der Passus drin.

Bin eigentlich davon ausgegangen, dass das bei "wichtigen" Stellen Usus ist, das mit aufzunehmen. ALs Absicherung für den Arbeitgeber.

Ich habe dem TE ja schon einen Tipp gegeben wie er es machen kann. Und im Zweifelsfall würde ich immer versuchen, das Unterschreiben des Vertrags herauszuzögern. Denn es ist halt scheiße, wenn man dann auf einmal einen ANwalt bemühen muss um da wieder rauszukommen...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im schlimmsten Fall muss man halt einen Monat arbeiten und in der Probezeit kündigen. Ist die Frage, ob der Arbeitgeber 0 oder 1 Monat Arbeit besser findet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

vielen Dank für die vielen Antworten :)

Habe nochmal geguckt. Eine Probezeit hätte ich nicht (interner Wechsel)

Das Gespräch ist am nächsten Freitag, mal schauen was dabei rumkommt.

Ich rechne mir nicht wirklich große Chancen aus, da ich weder ein "Top-Uni Absolvent" bin, noch eine entsprechende Berufserfahrung vorzuweisen habe.

Also anschauen und als Goodie mitnehmen :-)

Bei der Unterschrift werde ich mir dementsprechend halt meine Zeit lassen. Vielleicht passt es ja.

bearbeitet von sonnxy

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe ein Jobangebot vorliegen das mich durchaus reizt. Die wollen von mir bis Mitte der Woche eine feste Zu- oder Absage.

Ich will Zusagen, da da Gesamtpakte (Verantwortung, Internationalität, Bezahlung, Themen) einfach passt.

Heute habe ich aber eine Mail der Boston Consulting Group bekommen (bzw. einer Unterfirma). Mit der Einladung zu einem Erstgespräch.

Geh zum Erstgespräch bei der BCG. Dort sagst du dann den oben fettgeschriebenen Satz.

Dreh den Spieß um. Die sollen sich jetzt um dich reisen. Wenn Sie nicht wollen, Pech gehabt.

Gruß

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Mitgliedskonto, oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Mitgliedskonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Mitgliedskonto erstellen

Registriere Dich ganz einfach in unserer Community.

Mitgliedskonto registrieren

Anmelden

Du hast bereits ein Mitgliedskonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.