Dienstleistung im Internet anbieten - rechtlich?

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Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Ich möchte eine Dienstleistung im Internet anbieten oder der Verkauf von Gegenständen (z.B. Verkauf von Kunstwerken, Spielzeug, was auch immer) oder das Erstellen von XYZ.

Welche rechtlichen Aspekte muss ich da beachten?

Steuern abführen, etc? Gibt es eine Grenze wv ich verdienen darf, etc? Wann wird es kritisch?

Oder lieber den alternativen Weg gehen und über eBay etc alles verhöckern?

Hat da jemand Erfahrungen gesammelt?

LG

bearbeitet von SouuL

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Wenn du als Privat verkaufen möchtest -> keine Steuer (so das Verkaufen von Gegenständen wird vermutlich hier drunter fallen)

Wenn du es gewerblich verkaufen möchtest -> Steuern (das Anbieten einer Dienstleistung fällt hier drunter)

Aber insgesamt sind das zu wenig informationen!

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das hat mit ebay nichts zu tun, du kannst trotzdem die unternehmereigenschaft erfüllen. und die unternehmereigenschaft ist auch nicht an deinen verdienst gebunden.

mit deinem kenntnisstand würde ich mich mal gründlich einlesen und /oder dazu professionelle hilfe holen.

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1. Gewerbeschein holen (dauert ca. 10min und kostet z.B. in NRW 20€)

2. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (musst dann keine Umsatzsteuer bezahlen)

3. Unbedingt korrekte Rechnungen schreiben (es gibt genügend kostenlose Muster im Internet für Kleinunternehmer)

4. Impressum nicht vergessen --> http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

5. Als Kleinunternehmer musst du nur eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) beim Finanzamt einreichen (ist easy und geht ganz schnell)

6. Im ersten Geschäftsjahr "darfst" du maximal nur 17.500€ verdienen und im zweiten 50.000€ - ansonsten darfst du im Folgejahr die Kleinunternehmerregelung nicht Anspruch nehmen

Ist also eigentlich ganz easy - und sobald du mehr verdienst, lohnt sich ein tieferer Einblick ins Steuer- bzw. Unternehmerrecht (z.B. welche Unternehmensform ist am geeignetsten etc.).

Btw. sobald du über Ebay gewerblich handelst, brauchst du auch ein Impressum+Rechnungen. Der Unterschied zum Verkauf über die eigene Seite ist dann minimal.

  • TOP 1

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Angenommen, meine Einnahmen orientieren sich zunächst unter 1000€, brauch ich dafür einen Gewerbeschein?

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Angenommen, meine Einnahmen orientieren sich zunächst unter 1000€, brauch ich dafür einen Gewerbeschein?

Für ein Jahr?

Du brauchst so wie so einen Gewerbeschein um Rechnungen ausstellen zu können (Steuernummer etc.). Würde mir einfach sicherheitshalber einen besorgen - zu dem es auch einen Steuerfreibetrag gibt (deine "zunächst 1000€" würden darunter fallen).

Gab mal einen Präzedenzfall, bei dem eine Dame alle Sachen in ihrem Keller bei eBay verkaufen wollte (mit der Überschrift "alles muss raus"). Wurde vom Finanzamt, aufgrund der Menge, nicht als Privatverkauf angesehen, so dass ein Bußgeld fällig wurde.

Würde mir also zweimal überlegen, ob sich die Anschaffung eines Gewerbescheins nicht lohnt - zumal dies eine schnelle, günstige und einmalige Sache ist. Lieber immer auf der sicheren Seite sein.

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Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Ich möchte eine Dienstleistung im Internet anbieten oder der Verkauf von Gegenständen (z.B. Verkauf von Kunstwerken, Spielzeug, was auch immer) oder das Erstellen von XYZ.

Welche rechtlichen Aspekte muss ich da beachten?

Steuern abführen, etc? Gibt es eine Grenze wv ich verdienen darf, etc? Wann wird es kritisch?

Oder lieber den alternativen Weg gehen und über eBay etc alles verhöckern?

Hat da jemand Erfahrungen gesammelt?

LG

Es gibt ein paar Tatbestandsmerkmale wird davon der Großteil erfüllt ist es ein Gewerbe und du musst es anmelden.

* nach außen gerichtete Tätigkeit

* selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit

* planmäßig auf gewisse Dauer angelegt

* Gewinnerzielungsabsicht

* keine generell gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßende Tätigkeit

Aus Wikipedia kopiert da kein Bock es nochmal zu schreiben.

Da du nach deiner Beschreibung schon die meisten der Tatbestandsmerkmale erfüllst brauchst du einen Gwerbeschein.

Für eine Selbständigkeit brauchst du eine gewisse Ausbildung. z.B. Anwalt, Architekt, Steuerberater. Das sollte bei dir nicht so sein.

Du solltest aber dir erstmal im Klaren sein düwas du überhaupt machen willst. Dann kann ich dir auch sagen was das für rechtliche und steuerliche Auswirkungen hat.

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Ach ja und regelmäßig sollte das ganze auch noch sein. Da fällt aber schon der zweimalige Verkauf von Bildern drunter und unter planmäßig auf gewisse Dauer angelegt klinkt zwar schön zählt aber auch der Wurstladen dazu den du nur zwei Tage im Jahr auf hast.

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