Abschlussarbeit + letzte Auszahlung HiWi-job

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Hallo Leute,

ich bitte um Hilfe, was Steuern, Versicherung etc. betrifft. Finde das doch sehr kompliziert und teilweise widersprüchlich, darum frage ich Euch.

Ich arbeite momentan als HiWi und bekomme 420€/Monat.
Ab dem 15. Juni werde ich in einem anderen Unternehmen eine Abschlussarbeit anfangen und dort etwa 700-800€ pro Monat verdienen (nach aktuellem Stand).

Was die Abschlussarbeit betrifft kurzer Zwischencheck:

Pflichtpraktikum, daher keine Steuern und keine Sozialversicherungsabgaben. Ich muss mich lediglich selbst studentisch versichern mit etwa 80€, weil ich dann nicht mehr familienversichert sein darf (450€ Grenze).

Stimmt das soweit?

Nun zum eigentlichen Problem:

Ich sammle sehr viele Überstunden im HiWi-job an und hatte mit meinem Arbeitgeber vereinbart, bis Ende Mai zu arbeiten (wegen Stress im Projekt) und dann den vollen Juni ausbezahlt zu bekommen, ohne dort zu arbeiten.

Das würde bedeuten, dass ich im Juni 420€ aus der HiWi-Tätigkeit verdienen würde + (möglicherweise) die Hälfte der mtl. Vergütung der Abschlussarbeit, also 770/2 gleich etwa 400€.

Zusammen dann 420€ + ca. 400€ = ca. 800- max 900€ (je nach Auszahlung).

Ich frage mich nun, ob es bei diesem Vorhaben in irgendeiner Weise Probleme geben wird.

Hoffe Ihr könnt mir helfen, ich blicke da kaum durch und die Behörden sagen leider auch ständig was anderes...

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Bei den 450 geht es um das gesamteinkommen Pro Monat. Du darfst also mit egal wie vielen Jobs maximal 450 verdienen ohne groß steuern zu zahlen. Verdienst du mehr wirst du Sozialversicherungspflichtig und musst einige abgaben wie Krankenversicherung bezahlen... In deinem Fall läuft das über den Abschlussarbeitsjob. Auch wenn du im letzten Monat weniger dort verdienst, bist du ja noch gemeldet usw. Deshalb ist es am einfachsten das auch so zu lassen. Egtl alles easy. Btw es lohnt sich fur dich ne Steuererklärung zu machen, da könnte einiges zurück kommen.

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Hey Rudelfuchs, danke für die Antwort.

Vergütungen aus Pflichtpraktika sind aber auf jeden Fall Sozialversicherungsfrei, weil es eben Pflichtbestandteil meines Studiums ist. Bei diesem Punkt bin ich mir mittlerweile sehr sicher.

Das bedeutet, dass die Einkünfte aus der Abschlussarbeit eigtl. nicht direkt auf den Minijob aufgerechnet werden, deshalb keine Überschreitung der 450€ Grenze, denke ich mir jedenfalls.

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