Ich bin Bachelor, holt mich hier raus?

12 Beiträge in diesem Thema

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Moin Leute,
brauche in dieser Angelegenheit euren Rat.
Folgende Situation:
Ich mache seit Ende 2011 ein Duales Studium Wirtschaftsinformatik in einem kleinen mittelständischen Betrieb in der IT (dort sind wir aktuell zu zweit). Das heißt immer 3 Monate Blockweise Theorie an der FH und 3 Monate 40h Woche über 7 Semester. Der Theorieteil lief ganz gut, nur wenige Klausuren verhauen trotz geringem Lernaufwand. Der Praxisteil war eher durchwachsen, da einige Projekte nicht ganz so abgeschlossen wurden, wie gewünscht.
Seit Herbst 2013 bin ich zusätzlich auf 450€ Basis für eine größere mittelständische Unternehmensberatung tätig (als Softwareentwickler) so 6-8h die Woche von zu Hause aus, davon weiß mein Arbeitgeber aber nichts (ich hatte mit dem Geschäftsführer darüber geredet, aber nie gesagt das ich tatsächlich ab sofort da arbeite).
Nun habe ich Anfang Februar meine meine Bachelorarbeit abgegeben und hoffe dann zu Ende März meinen Abschluss zu haben.
Grundsätzlich möchte ich nicht weiter bei meinem Ausbildungsbetrieb arbeiten. Ich kann hier nicht auf alles eingehen (das wäre viel zu viel)...
Der Hauptgrund ist, dass ich in die Softwareentwicklung möchte (als Entwickler später ggf. Software Architekt oder sowas). Doch selbst wenn mir das Unternehmen dies bieten könnte, würde ich nicht wollen. Das liegt zum einen daran, dass die Athmosphäre im Unternehmen sehr schlecht ist. Viele Mitarbeiter sind unmotiviert und haben kein Vertrauen in die Geschäftsführung. Meine Meinung: der GF hat keine Ahnung von guter Mitarbeiterführung und keine Vision für das Unternehmen. Die Umsatzlage ist sehr schlecht und dementsprechend wurden einige Kollegen (auch erst vor kurzem fertig gewordene Studenten) vorletztes Jahr bereits entlassen.
Als Pluspunkte für meinen Ausbildungsbetrieb fallen mir nur ein, dass ich zu den Kollegen selbst und meinem Abteilungsleiter ein sehr gutes Verhältnis habe und der Arbeitsort nahe an einem Ort ist wo ich im Sommer jeden Tag nach der Arbeit meinem Hobby nachgehe und ggf. ein spannendes Projekt gegen Ende das Jahres ansteht, was aufgrund der Budgetplanung jedoch mMn. scheitern wird...
Tatsache ist, dass ich eine Klausel im Vertrag stehen habe, die mich eigentlich dazu verpflichtet, 2 Jahre bei diesem Unternehmen zu bleiben. Ich erwarte mir hier keine Rechtsberatung, die hole ich mir falls nötig vom Anwalt, sondern Meinungen und Ratschläge :)
Auf jeden Fall gibt es in dieser Klausel einige Lücken und ich bin mir sicher, dass diese vor einem Gericht keinen Bestand hätte (da sich der Arbeitgeber viel zu viel Spielraum schafft). Es geht um einen Rückzahlungsbetrag von 20.000€.
Bisher habe ich noch kein Angebot vorliegen. Zu erst lag es daran, dass sie nicht 100% zufrieden mit mir waren und mich etwas zappeln lassen wollten (was ich verstehen kann, denn ich bin bei dieser Firma seit ~2 Jahren nicht mehr wirklich motiviert) Gestern hatte ich ein Gespräch mit meinem direkten Chef wo er mir erklärte, dass der Umsatz noch weiter eingebrochen ist und ich eventuell kein Angebot bekommen werde. Da dieses Jahr eine Menge Projekte anstehen brauchen sie mich eigentlich. Er kämpft also dafür, mich weiter zu beschäftigen.

Jetzt stelle ich mir die Frage: was mache ich jetzt?

Möglichkeit 1: versuchen bei der Unternehmensberatung in der Beratung anzufangen (Chancen ganz gut, wäre von der Tätigkeit her wohl eher nicht mein Favorit)

Möglichkeit 2: bewerben und einen Job als Softwareentwickler bekommen (hier habe ich den einen oder anderen Kontakt, der sich evtl als nützlich erweisen würde bei der Jobsuche)

Möglichkeit 3: Master in Informatik machen, da gibt es nur ein Problem: zum Sommersemester (ab 1.4) bin ich etwas spät dran und aufgrund meiner Abschlussnote 2,6 komme ich bei einigen Unis gar nicht erst rein
Bringt mir ein Master in Informatik so viel, oder ist die zusätzliche Berufserfahrung wertvoller? Werksstudenten Job hätte ich ja schon.
Ggf. hätte ich dann das Problem bis September erst mal nichts außer meinen Nebenjob zu haben..

bearbeitet von Beacher247

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Möglichkeit 3: Master in Informatik machen, da gibt es nur ein Problem: zum Sommersemester (ab 1.4) bin ich etwas spät dran und aufgrund meiner Abschlussnote 2,6 komme ich bei einigen Unis gar nicht erst rein

Es gibt auch Unis/FHs die NC frei sind, gerade in Informatik. Da kannst du dich auch kurz vor oder sogar nach Semesterstart noch einschreiben. FH Gelsenkirchen z.B. ist NC frei. In Köln an der FH weiß ich auch, dass die das mit dem NC nicht so ernst nehmen.

Aber ich glaube nicht, dass du aus deinem Unternehmen raus kommst. Die haben dir doch immerhin dein Studium bezahlt und wollen dann entweder das Geld zurück oder du bleibst 2 Jahre dort.

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Wohne in Hamburg und würde auch ganz gerne in Hamburg bleiben (auch wenn ein Studium in einer anderen Stadt sicher auch eine wertvolle Erfahrung wäre). Also ist es durchaus möglich trotz abgelaufener Bewerbungsfrist an Studienplätze zu kommen? Die Uni HH ist ja z.B. auch zulassungsfrei ...

"Aber ich glaube nicht, dass du aus deinem Unternehmen raus kommst. Die haben dir doch immerhin dein Studium bezahlt und wollen dann entweder das Geld zurück oder du bleibst 2 Jahre dort."

Theroetisch ja, allerdings ist es jetzt schon Anfang März und ich habe immer noch kein Angebot bekommen, nach Aussage von meinem Chef werde ich auch nächste Woche keins kriegen - die halten mich warm bis der GF die Eier hat sich zu entscheiden ... und noch dazu wird das Angebot sehr schlecht ausfallen mit knapp 30k (ich hab mir das vorab schon mal angeguckt, hab ja die notwendigen EDV-Rechte...), als Sklave fühle ich mich da nicht. Moralisch gesehen habe ich auch keine Bedenken, da der GF schon fertige Studenten nach wenigen Monaten rausgeschmissen hat, die ebenfalls zwei Jahre gebunden waren.

bearbeitet von Beacher247

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Wohne in Hamburg und würde auch ganz gerne in Hamburg bleiben (auch wenn ein Studium in einer anderen Stadt sicher auch eine wertvolle Erfahrung wäre). Also ist es durchaus möglich trotz abgelaufener Bewerbungsfrist an Studienplätze zu kommen? Die Uni HH ist ja z.B. auch zulassungsfrei ...

Meinte auch nicht, dass du umziehen sollst ;) Kann halt nur sagen wie es hier z.B. ist. Uni ist natürlich wieder etwas anderes vielleicht. Keine Ahnung, ob die auch Leute nach der Bewerbungsfrist noch nehmen. Musst mal auf deren Homepage schauen oder anrufen.

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Wegen der zwei jährigen Bindung würde ich doch direkt mit dem Vorgesetzten sprechen, besser Gestern als Heute. Wenn kein Bedarf besteht und du eh raus möchtest... was soll er da noch groß kämpfen? So könnte man sich im guten Trennen, man sieht sich immer (oft) zwei mal im Leben.

Für knapp 30k und dazu noch einem Umfeld, welches man nicht mag, gibt es keinen Grund zu bleiben und so müsste man auch nichts zurück zahlen.

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Wegen der zwei jährigen Bindung würde ich doch direkt mit dem Vorgesetzten sprechen, besser Gestern als Heute. Wenn kein Bedarf besteht und du eh raus möchtest... was soll er da noch groß kämpfen? So könnte man sich im guten Trennen, man sieht sich immer (oft) zwei mal im Leben.

Du vergisst aber, dass der Arbeitgeber hier sein duales Studium bezahlt hat. Kenne auch jemanden, der raus wollte. Der hätte dann das Geld, glaube so 16.000€ zurück zahlen müssen.

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Yo, sehe ich auch so. Der gute basht sich jetzt gerade mit dem GF, dass du gute Arbeit geleistet hast und man dir doch jetzt was sinnvolles anbieten muss etc. pp. und du fällst ihm dann hinterher in den Rücken.

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Mein Chef kämpft natürlich, weil er zwei Leute braucht, um die anstehenden Projekte zu bewältigen und mein EDV-Kollege alleine am abkotzen wäre .. das ich persönlich woanders besser aufgehoben wäre, hat er mir auch schon "gebeichtet", will mich aber gerne zum dableiben bewegen. Dazu ist der GF seit zwei Wochen im Urlaub / Geschäftsreise und hat sich mit dem Thema gar nicht weiter befasst, ich hab also noch bis Montag um meinem Chef meine Position darzulegen.

Was ich vermeiden will: sagen ich möchte auf jeden Fall weg und dann krieg ich trotzdem (oder gerade deswegen) ein schlechtes Angebot reingedrückt, damit er mich dann zur Kasse beten kann? Verklagt hat der GF bisher relativ viele ehemalige Mitarbeiter..

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Wegen der zwei jährigen Bindung würde ich doch direkt mit dem Vorgesetzten sprechen, besser Gestern als Heute. Wenn kein Bedarf besteht und du eh raus möchtest... was soll er da noch groß kämpfen? So könnte man sich im guten Trennen, man sieht sich immer (oft) zwei mal im Leben.

Du vergisst aber, dass der Arbeitgeber hier sein duales Studium bezahlt hat. Kenne auch jemanden, der raus wollte. Der hätte dann das Geld, glaube so 16.000€ zurück zahlen müssen.

Wird keine Stelle Angeboten, muss er nicht zahlen.

Da er scheinbar mit dem Vorgesetzten gut kann, würde ich das wie gesagt im persönlichen Gespräch möglichst schnell klären. Aktuell setzt sich dieser schließlich dafür ein, dass er eine Stelle bekommt, was eher kontraproduktiv für beide Seiten ist. Einfach im persönlichen Gespräch unter 4 Augen mal vorsichtig rantasten.

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Tatsache ist, dass ich eine Klausel im Vertrag stehen habe, die mich eigentlich dazu verpflichtet, 2 Jahre bei diesem Unternehmen zu bleiben. Ich erwarte mir hier keine Rechtsberatung, die hole ich mir falls nötig vom Anwalt, sondern Meinungen und Ratschläge :)
Auf jeden Fall gibt es in dieser Klausel einige Lücken und ich bin mir sicher, dass diese vor einem Gericht keinen Bestand hätte (da sich der Arbeitgeber viel zu viel Spielraum schafft). Es geht um einen Rückzahlungsbetrag von 20.000€.

Darüber solltest du dich wirklich einmal informieren.

Solche Klauseln müssen extrem harte Auflagen erfüllen, um gültig zu sein... gerade bei kleineren Unternehmen, unterlaufen da öfters mal Fehler. Statistisch gesehen, liegen deine Chancen ausgezeichnet, dass du da rauskommst.

bearbeitet von grandmasterkermit

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Erst mal danke für die zahlreichen Antworten :)

In der Klausel steht zum Beispiel nicht drin, welche Anzahl von Stunden oder welches Gehalt ich akzeptieren müsste ("ein ihm zumutbares, seiner Ausbildung entsprechendes") ... ist ein Standardvertrag der FH und wurde mittlerweile auch geändert, weil ungültig.
Das ist aber nur die Hälfte des Problems, die Chance das es sich durch die aktuelle wirtschaftliche Lage von alleine löst ist durchaus nicht klein.

Die Frage ist: was mache ich am besten danach? Hab jetzt mal bei den zwei Unis die das hier anbieten angefragt, der Master geht leider wirklich erst frühestens zum Wintersemester ...
Brauche ich den überhaupt oder wäre es evtl. sogar sinnvoller direkt einen Job zu finden?

Falls ich tatsächlich ein Angebot bekommen würde, könnte ich dieses ja auch annehmen und dann zum Oktober kündigen um den Master zu machen (und anschließend wohl verklagt werden ..)

Falls es irgendjemanden interessiert, so schaut die Klausel aus (mit dem Anwalt werde ich dann wohl tatsächlich sprechen, je nachdem was mein Chef nächste Woche zu sagen hat):

Der Betrieb trägt und entrichtet die Studiengebühr, in der jeweils aktuellen Höhe und übernimmt die Prüfungsgebühr für die Bachelorprüfung.

Wird das Praktikumsverhältnis innerhalb der Probezeit gekündigt oder einvernehmlich aufgelöst, so ist der/die Student/in nicht zur Rückzahlung der bis dahin vom Unternehmen gezahlten Studiengebühren verpflichtet.

Die vom Betrieb geleisteten Studiengebühren hat der/die Student/in zurückzuzahlen, wenn

- das Praktikumsverhältnis nach Ablauf der Probezeit, aber vor Beendigung des Studiums auf Wunsch bzw. durch Kündigung des/der Student/in oder aufgrund einer verhaltensbedingten oder fristlosen Kündigung des Betriebs endet,

- das Studium aus von der Studentin/dem Studenten zu vertretenen Gründen (mangelnde Vorbereitung, Nachlässigkeit) beendet wird,

- die Studentin/der Student nach Studiumsabschluss ein ihr/ihm zumutbares, ihrer/seiner Ausbildung entsprechendes Angebot auf Abschluss eines Arbeitsverhältnisses ablehnt oder

- ein sich an das Studium anschließendes Arbeitsverhältnis vor Ablauf von zwei Jahren auf Wunsch des /der Mitarbeiter/in oder aus Gründen endet, die den Arbeitgeber zu einer verhaltensbedingten oder fristlosen Kündigung berechtigen

Eine Rückzahlungspflicht besteht nicht, wenn

- das Praktikumsverhältnis während der Probezeit endet,

- das Praktikumsverhältnis aus betriebs- oder personenbedingten Gründen beendet wird,

- ein sich an das Studium anschließendes Arbeitsverhältnis vor Ablauf von zwei Jahren aus betriebs- oder personenbedingten Gründen endet oder

- die Studentin/der Student berechtigt war, das Arbeitsverhältnis aus einem wichtigen Grund i.S.d. § 626 BGB zu beenden.

Ist die Rückzahlungspflicht während eines an das Studium anschließenden Arbeitsverhältnisses eingetreten, ermäßigt sich der Rückzahlungsbetrag um 1/24 für jeden vollendeten Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Der ggf. maximal zur Rückzahlung fällige Gesamtbetrag beträgt in Abhängigkeit vom Studiengang etwa 20000 €. Der Rückzahlungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Eine ratenweise Rückzahlung kann auf Antrag vereinbart werden.

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In meinem Unternehmen hat der neue Arbeitgeber einen Mitarbeiter ausbezahlt.

Ein anderer zahlt monatliche Raten zurück.

Frage mich nur, warum man so ein Studium eingeht, wenn man dann doch gegen den Vertag verstößt.

Weiß man doch vorher. Aber sieht halt erstmal toll aus.

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