Gewerbe anmelden und dann längere Inaktivität

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Hallo Forum,

ich bin momentan freiberuflich bei mehreren Online-Plattformen tätig und habe ein Angebot für von einer weiteren, die allerdings einen Gewerbeschein voraussetzt. Der Job wäre attraktiv, allerdings bin ich sehr skeptisch, was die Gewerbeanmeldung hier betrifft. Rein theoretisch ginge das hier in Richtung Scheinselbstständigkeit, wenn ich tatsächlich nur für diesen Job ein Gewerbe anmelde, korrekt?

Ich nehme an, das wäre nicht nur für den Betreiber, sondern auch für mich dann ein Problem. Des weiteren frage ich mich, was an zusätzlichen Belastungen auf mich zukommt als "Gewerbeinhaber" - bisher ist die Steuerabrechnung als Freiberufler sehr einfach, das würde sich mit Gewerbe ändern z.B. mit doppelter Buchführung, oder ist man davon ausgenommen bis zu bestimmten Freibeträgen?

Außerdem werde ich dies natürlich nicht ewig ausüben und ich frage mich, wie kompliziert die An- und Abmeldung ist (man muss ja auch in die IHK soweit ich das verstanden hab), bzw. was passiert wenn man das Gewerbe ruhen lässt und keine Umsätze hat, ist das ohne weiteres möglich oder muss man trotzdem Zeit investieren und Papierkram erledigen?

Ich bin mir trotz Internetrecherche noch nicht im Klaren darüber und hoffe, hier kennt sich jemand ein wenig damit aus und kann mit einen kurzen Überblick geben :) Ich bedanke mich im Voraus. Gruß

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Sind das Online-Dating-Plattformen oder was hat das mit PU zu tun?

Wir sind hier im Bereich Karriere, da hat nicht alles nur mit PU zu tun. (In anderen Forenbereichen übrigens auch nicht)

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Gewerbeschein brauchst du (nur) wenn du Handel betreibst, kein Zusammenhang zu Scheinselbständigkeit. Wenn du weniger als 5/6tel vom Umsatz je Auftraggeber (etc) hast, bist du nicht scheinselbständig.

bearbeitet von Jingang

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Gewerbeschein brauchst du (nur) wenn du Handel betreibst, kein Zusammenhang zu Scheinselbständigkeit. Wenn du weniger als 5/6tel vom Umsatz je Auftraggeber (etc) hast, bist du nicht scheinselbständig.

Also wenn ich die Tätigkeit annehme, wäre ich ja zu 100% für einen Arbeitgeber tätig. Das wäre dann eine Scheinselbstständigkeit, korrekt?

Noch weitere Meinungen? Danke schonmal soweit.

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Geh mal auf die Seite der Rentenversicherung Bund. Da dürftest du die genauen Kriterien für Scheinselbständigkeit finden. Und dass man nur dann ein Gewerbe anmelden muss, wenn man Handel betreibt, ist Unsinn. Rufe mal das Gewerbeamt deiner Stadt an , die werden dir sagen, ob deine Tätigkeit anmeldungspflichtig ist. Die beurteilen aber nicht eine ggf. vorliegende Scheinselbständigkeit. Das macht die Rentenversicherung.

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Wieso sollte es eine Scheinselbständigkeit sein, wenn man nur einen Auftraggeber hat?
Das wäre mir völlig neu, sehe da auch ehrlich gesagt keinen logischen Zusammenhang.

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Ich verstehe es noch nicht so wirklich.

Du bist Freiberufler, willst aber einen Gewerbeschein? Weißt du denn, was ein Freiberufler ist? Freiberufler betreiben kein Gewerbe

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Wieso sollte es eine Scheinselbständigkeit sein, wenn man nur einen Auftraggeber hat?

Das wäre mir völlig neu, sehe da auch ehrlich gesagt keinen logischen Zusammenhang.

Weil deine Tätigkeit dann der eines Angestellten ähnelt, und man als Angestellter Sozialversicherung zahlen muss. Fliegt es also auf, kann es sein, dass man Sozialversicherungsbeiträge (nach-)zahlen muss.

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Xantier: dankeschön, ich werde mich da nochmal schlau machen, bin aber eigentlich sicher, dass ich es nicht machen werde. Es sieht mir zu sehr nach Missbrauch aus und die Firma scheint mir auch nicht gerade vertrauenswürdig. Ich frage mich noch, wer im Falle einer Scheinselbstständigkeit den juristischen Ärger bekommt, bzw. den größten Teil - der Arbeitgeber oder der (Schein-) Selbstständige?

joe2: Du hast die Frage nicht verstanden glaub ich. Ich bin momentan freiberuflich tätig, habe ein neues Jobangebot, soll mir aber von dieser Firma her einen Gewerbeschein besorgen, weswegen ich hier nachgefragt habe ob das korrekt sein kann, da es eher wie ein Angestelltenverhältnis aussieht bzw. nicht nach einem Gewerbe.

dltdtfted (dein Name is kacke :D ): exakt!

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