Bock 399 Beitrag melden Januar 27, 2015 erstellt Nein, es geht (zum Glück) nicht um mich. Ich frage für einen Bekannten. Er ist 21, sie 24, LtR seit 2 Jahren, jetzt kommt das wunschkind.Er ist relativ gut betucht, Auto, haus - Der Vater hat eine Firma und Geld ist nicht das Problem.Er zweifelt ob er sie heiraten soll oder - wenn nicht - welche Schritte notwendig und sinnvoll sind, um möglichst viele Rechte am kind zu haben. (Mir fiel keine bessere Formulierung ein).Heiraten will er sie nicht unbedingt - daraus würde aber automatisch Geteiltes Sorgerecht resultieren soweit ich weiß. Ich habe ihm zu Vaterschaft anerkennen und in die Geburtsurkunde eintragen geraten und zusammen mit der Frau geteiltes Sorgerecht beantragen. Sicher bin ich mir aber nicht was man noch alles tun kann und evtl sollte. Ist leider ein heikles Thema, wenn man nicht ganz den traditionellen Weg gehen will (beim Wort vaterschaftstest ist sie wohl recht sauer geworden da sie ihm mangelndes Vertrauen unterstellt, was man verstehen kann).Habt ihr noch ein paar tipps, wie man im Vorfeld Weichen stellen kann, bevor es zur Trennung kommt?(Warum ich das mache: ich mag ihn und seine Freundin macht einen recht stärken LsE eindruck. Ich wünsche ihm das es klappt, aber ich möchte dass er auch im Fall einer Trennung im Vorfeld ein paar Weichen gestellt hat und dann nicht böse erwacht.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
TC84 1391 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet http://www.liliput-lounge.de/themen/neues-sorgerecht-fuer-ledige-eltern/ Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser -> es geht um scheiße viel Geld. Er ist 21. Sie ist 24. Ich würde darauf bestehen, weil ich niemals irgendein Zweifel aufkommen lassen würde wollen. So würde ich das auch Argumente, falls man sich nicht mehr versteht - die Sicherheit zu haben das dies mein Kind ist, die will ich mir weder im Streit noch sonst wie nehmen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gast Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Wie wäre es mal zum Familienrechtler zu gehen, 50-150 Euro zu bezahlen und dafür das nächste Vierteljahrhundert juristisch vorbereitet zu sein ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Asuma 66 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Er ist 21, sie 24, LtR seit 2 Jahren, jetzt kommt das wunschkind.Er ist relativ gut betucht, Auto, haus - Der Vater hat eine Firma und Geld ist nicht das Problem.Er zweifelt ob er sie heiraten soll oder - wenn nicht - welche Schritte notwendig und sinnvoll sind, um möglichst viele Rechte am kind zu haben. (Mir fiel keine bessere Formulierung ein).Heiraten will er sie nicht unbedingt - daraus würde aber automatisch Geteiltes Sorgerecht resultieren soweit ich weiß.Hat dein Bekannter denn vorher mal mit der Frau über das Thema Heiraten gesprochen? Ich kann mir schwer vorstellen, dass sich beide bewusst für ein Kind entschieden haben ohne das einmal das Thema heiraten aufkam. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gast Jack the Tripper Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet (bearbeitet) Mit 21 nach 2 Jahren Beziehung Wunschkind?Wohl eher ihr Wunschkind und er ist abhängig von der Pussy, so dass er das brav abgenickt hat.Sorry, ich glaube dem kannst du nicht helfen. Er muss selbst auf die Fresse fallen. Januar 27, 2015 bearbeitet von Jack the Tripper Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
RealGentleman 6490 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Ich frage mich gerade, was trauriger ist. Ein Mann der 21 ist, ein Wunschind möchte, die Frau aber eigentlich nicht heiraten mag und schon über die Trennung nachdenkt. Oder die Tatsache, dass dein Kumpel sich nicht selber um sowas kümmern kann?Ich erkenne noch keinen wirklichen Sinn in dem Thread... ich bin der Meinung, wenn dein Kumpel irgendwas wissen will, es geht immerhin um sein Leben, dann soll er hier selber nachfragen oder, wie erwähnt, zu einem Anwalt/Experten gehen. 7 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Aldous 9589 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Ich habe ihm zu Vaterschaft anerkennen und in die Geburtsurkunde eintragen geraten und zusammen mit der Frau geteiltes Sorgerecht beantragen. Geteiltes Sorgerecht gibts nicht. Gibt gemeinsames Sorgerecht. Ist ein feiner aber wesentlicher Unterschied. Die gemeinsame Sorge kann er zusammen mit der Mutter beurkunden: Termin beim Jugendamt vereinbaren, 10 Minuten mit dem Beamten reden, Vaterschaft anerkennen, beide die Urkunde zur gemeinsamen Sorge unterschreiben, fertig. Wenn sie das nicht will, kann er beim Familiengericht die gemeinsame Sorge beantragen. Wenn nix vorgefallen ist, wird er damit auch Erfolg haben. Kann man so machen. Nur stellt sich dann die Frage, wie danach die Paarbeziehung weiter laufen wird. Oder besser gesagt: Warum die Paarbeziehung jetzt so schlecht läuft, dass einerseits ein Wunschkind kommt - und andererseits die Mutter die gemeinsame Sorge verweigert. Wenn er einen Vaterschaftstest will, kann er jederzeit einen machen. Von der Sache her, braucht er dafür die Mutter nicht. Das vorhandene Misstrauen und den Kontrollwunsch hat die Mutter ja eh schon mitbekommen. Sicher bin ich mir aber nicht was man noch alles tun kann und evtl sollte. Ist leider ein heikles Thema, wenn man nicht ganz den traditionellen Weg gehen will Am Thema selbst ist gar nix heikel. Elternschaft ist so ziemlich das Normalste wo gibt. Wird aber heikel, wenn man es für heikel hält. Beispielsweise, indem er jetzt schon taktiert, falls es mal zur Trennung kommen sollte. Das ist keine Grundlage für eine stabile Beziehung. Darum soll dein Kumpel sich dringend einen guten psychologischen Berater suchen, mit dem er sein Kopfkino sortiert. Weil: Wenns zur Trennung kommt, und die gemeinsame Sorge nur auf dem Papier existiert -beispielsweise, weil er schon während der Beziehung nicht in der Lage war, der Mutter zu vertrauen- dann ist das Papier auch nur das Papier wert. Blockiert die Mutter, dann darf dein Kumpel bei Entscheidungen wie Impfungen, Taufe, Kindergarten, usw. schriftlich zustimmen. Stimmt er nicht zu, kann die Mutter die alleinige Sorge beantragen. Und wenns dann nicht gute Gründe dafür gibt, die gemeinsame Sorge zu erhalten, kann die Mutter mit ihrem Antrag Erfolg haben. Gute Gründe für gemeinsame Sorge nach einer Trennung sind die gleichen wie vor einer Trennung: In erster Linie persönliche Integrität des Vaters - und in zweiter Linie ein gutes Verhältnis zur Mutter und eine gute Bindung vom Kind zum Vater. Dein Kumpel steht in der Verantwortung, für sein Kind zu sorgen. Das kann er um so besser, je besser er selbst sortiert ist. In Bezug auf seine jetzt entstehende Familie wird er eine stabile Paarbeziehung zu seiner Freundin nur dann führen können, wenn er selbst stabil ist. Das wird dann auch dem Kind Sicherheit geben. Unter anderem auch, weil Trennung dann nicht im Raum steht. In Bezug auf die Bindung zwischen Kind und Vater, wird er eine um so sichere Bindung aufbauen können, je besser er sich selbst gegenüber sortiert ist. Bedeutet: Dein Kumpel muss sich um seine eigenen Themen kümmern. Um die Themen, die mit ihm selbst zu tun haben. Sein Kopfkino sortieren. Das wird die Grundlage für das sein, was kommt. Sorgerechtserklärungen sind dabei nachrangig. 5 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Bock 399 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet (bearbeitet) Danke für Eure Antworten, der Link von TC84 ist gut, man kann also gemeinsames Sorgerecht auch gegen den Willen der mutter erstreiten, solange es keine hinweise gibt, die das Kindeswohl gefährdet sehen.Heiraten: sie würde gerne heiraten und auch evtl ein zweites Kind. Er will erstmal nicht heiraten. Weil: sie streiten oft. (Eigene Meinung: drama, Zickereien. Gegenseitiges verbieten von Exfreundinnen/en, Streitereien, Trennungsstrichen etc. Heute. Vor der Schwangerschaft hat sie alles für ihn getan, heute Macht sie nix (o-Ton). Meine Meinung: er ist heute Betaisiert. Sie fragt sogar ob er an seine Stullen gedacht hat.)Warum mit 20 ein Kind? Weil er sie vor der Schwangerschaft perfekt fand (s.o. Sie hat sich wohl wirklich den Hintern aufgerissen für ihn). Und: er wollte früh ein Kind, wenn er noch jung ist. er wollte es also auch. Definitiv. Wichtig: die Streitereien sind erst seit der schwangerschaft. Sonst hätte er kein Kind mit ihr gewollt.Ich frage hier weil es meine Idee und mein Vorschlag war hier nachzufragen. Ich habe mitbekommen wie es bei ihm läuft und ich sehe jetzt schon das Ding vor den Baum fahren. Beispiel: er trifft sich mit einer Freundin, seine eigene freundin trifft sich mit ihr später (Kontakt über einen Kumpel von ihm erfragt)... Es kommt zum Streit, drama, er sagt ihr dass sie "ihn in Ruhe lassen soll und sich nicht mehr melden braucht.") das war samstag. Die beiden brauchen in meinen Augen also wirklich Hilfe/Arschtritt. Besonders er.;)Unabhängig vom heiraten will seine Freundin nicht dass er das Sorgerecht hat. Er dürfte im Falle einer Trennung das Kind jede Woche sehen, Stichwort Wechselmodell (eine Woche bei ihm, eine bei ihr) aber sie will nicht dass er mit bestimmt weil sie sich nicht reinreden lassen will und keine Kompromisse schließen will. Sie hat gehört dass es sehr anstrengend ist, über alles zu verhandeln und will alleine entscheiden.-> in meinen Augen sehr widersprüchlich: sie will dem Kind nicht den Vater wegnehmen und ein Wechselmodell, aber gemeinsames Sorgerecht will sie nicht. Beides geht aber einher. Januar 27, 2015 bearbeitet von Bock Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
TC84 1391 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Wenn er einen Vaterschaftstest will, kann er jederzeit einen machen. Von der Sache her, braucht er dafür die Mutter nicht. Das vorhandene Misstrauen und den Kontrollwunsch hat die Mutter ja eh schon mitbekommen. Wenn er die Vaterschaft einmal anerkannt hat ist das Ergebnis von jeglichem anderen Test total egal. Er zahlt! Fertig aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gast Jack the Tripper Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Danke für Eure Antworten, der Link von TC84 ist gut, man kann also gemeinsames Sorgerecht auch gegen den Willen der mutter erstreiten, solange es keine hinweise gibt, die das Kindeswohl gefährdet sehen.Heiraten: sie würde gerne heiraten und auch evtl ein zweites Kind. Er will erstmal nicht heiraten. Weil: sie streiten oft. (Eigene Meinung: drama, Zickereien. Gegenseitiges verbieten von Exfreundinnen/en, Streitereien, Trennungsstrichen etc. Heute. Vor der Schwangerschaft hat sie alles für ihn getan, heute Macht sie nix (o-Ton). Meine Meinung: er ist heute Betaisiert. Sie fragt sogar ob er an seine Stullen gedacht hat.)Warum mit 20 ein Kind? Weil er sie vor der Schwangerschaft perfekt fand (s.o. Sie hat sich wohl wirklich den Hintern aufgerissen für ihn). Und: er wollte früh ein Kind, wenn er noch jung ist. er wollte es also auch. Definitiv.Wichtig: die Streitereien sind erst seit der schwangerschaft. Sonst hätte er kein Kind mit ihr gewollt.Ich frage hier weil es meine Idee und mein Vorschlag war hier nachzufragen. Ich habe mitbekommen wie es bei ihm läuft und ich sehe jetzt schon das Ding vor den Baum fahren.Unabhängig vom heiraten will seine Freundin nicht dass er das Sorgerecht hat. Er dürfte im Falle einer Trennung das Kind jede Woche sehen, Stichwort Wechselmodell (eine Woche bei ihm, eine bei ihr) aber sie will nicht dass er mit bestimmt weil sie sich nicht reinreden lassen will und keine Kompromisse schließen will. Sie hat gehört dass es sehr anstrengend ist, über alles zu verhandeln und will alleine entscheiden.Im Ernst?Halt dich da raus.. Da haben sich wohl zwei gesucht und gefunden. Die Ergänzen sich scheinbar ja perfekt.Nur wie lange, das steht noch nicht fest.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
TC84 1391 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Jo sie hat nen Provider gesucht (einen Samenspender) und auch gefunden. Jetzt wird er degradiert und davon gejagt. Heiraten? Die? Ich würde eher sogar die Vaterschaft erstmal nicht Anerkennen um den Status Quo halbwegs herzustellen. Wieso will sie das Wechselmodell? Damit sie trotz Kind weiter rumficken und Party machen kann - ja das unterstelle ich einfach mal so! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Cycle 4202 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Wenn er die Vaterschaft einmal anerkannt hat ist das Ergebnis von jeglichem anderen Test total egal.Er zahlt! Fertig aus.Das ist falsch. Eine Vaterschaftsanerkennung schließt eine spätere Vaterschaftsanfechtung, beispielsweise aufgrund eines negativ ausgefallen Vaterschaftstests, nicht aus. 1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Bock 399 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Zum Thema LSE zieht LSE an:Ich würde ihn nicht unbedingt als typischen AFC beschreiben. Er ist sehr korrekt und damit konfrontiert meinte er, dass er eher derjenige ist, der immer alle Mädels aufgerissen hat.Warum dann ein Kind mit ihr? Weil er sie bis zur Schwangerschaft für die beste von allen gehalten hat - fürsorglich, erwachsen, reif, steht im Leben. Sie hat sich um ihn gekümmert, Essen gemacht, auf Arbeit gebracht, sogar Zuhause augeräumt. Das Drama nahm erst mit Schwangerschaft seinen Lauf. Jetzt ist sie das komplette Gegenteil. Hormone? Eigentlich LSE? Wer weiß.. Manche Sachen von ihr sind echt abgefahren .. Zb die Verweigerung des Sorgerechts.Andere, dass sie das Wechselmodell will, finde ich sehr gut (sie hat selbst keinen Vater erlebt und will Ihrem Kind das Schicksal ersparen)Und ja - Halt dich da raus ist sicher mir auch schon durch den Kopf gegangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Aldous 9589 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Oh jeh. Wenn Paare so eine Laufbahn haben, dann stecken dahinter jede Menge persönliche Themen, die überhaupt nix mit der Paarbeziehung zu tun haben. Das worüber die beiden streiten, sind nur Projektionen. Symptome sozusagen. Darum erscheint das Ganze für Aussenstehende auch so wirr. Wenn sowas eskaliert -und dazu neigen solche Konflikte- dann kommts durchaus vor, dass Familiengerichte beiden Eltern das Sorgerecht entziehen. Dein Kumpel soll sich noch dringender einen psychologischen Berater suchen. Einen sehr guten. PS: Heiraten muss übrigens keine schlechte Variante sein. Weil man in Eheverträgen gewisse Rahmen festlegen kann. Beispielsweise, dass schon während der Ehe ein Wechselmodell gelebt wird - oder ein Nestmodell. Nestmodell bedeutet, das Kind bekommt eine eigene Wohnung und wird dort abwechselnd von den Eltern betreut. Dabei kann jeder Elternteil in der Wohnung sein eigenes Zimmer haben. Gleichzeitig haben beide Eltern jeweils eine eigene Wohnung. Können durchaus drei Wohnungen im gleichen Haus sein. Kann man ab Geburt so praktizieren. So können beide das Kind gemeinsam betreuen - solange sie das wollen. Wollen sie Distanz, dann können sie in ihre Wohnungen ausweichen und da ihr Ding machen. Ist für die Kinder ideal - und für die Eltern die du beschreibst, könnte es auch Vorteile haben. Für den Fall der Zuwiderhandlung kann man entsprechende Klauseln einbauen. Kann irgendwas finanzielles sein. Beispielsweise, dass er ihr die Miete vorschießt. Man darfs mit den Eheverträgen nur nicht übertreiben. Ich kenn einen gut verdienenden Geschäftsmann, der seiner Frau für den Fall der Trennung großzügigen Unterhalt plus Hausmädchen zugesichert hat. Das macht sie glücklich - und er weiss, dass sie im Fall der Fälle die Umsetzung nicht durchsetzen kann, weil der Vertrag so wie er ist, sittenwidrig ist. 2 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
RealGentleman 6490 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Warum dann ein Kind mit ihr? Weil er sie bis zur Schwangerschaft für die beste von allen gehalten hat - fürsorglich, erwachsen, reif, steht im Leben. Sie hat sich um ihn gekümmert, Essen gemacht, auf Arbeit gebracht, sogar Zuhause augeräumt.Er hat also eine Mami gesucht. Der Kerl ist 20. Verhält sich wie 14. Du wirst ihm nicht helfen können und ganz im ernst, ein geteiltes Sorgerecht wird hier das aller kleinste Problem sein. Ich frage mich auch, wie der Kerl sich um das Kind kümmern kann, wenn er sich scheinbar nicht mal selber die Schuhe zu machen kann und dafür eine Frau braucht. P.S. wir haben definitiv eine andere Definition von Wunschkind. 2 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Bock 399 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Warum dann ein Kind mit ihr? Weil er sie bis zur Schwangerschaft für die beste von allen gehalten hat - fürsorglich, erwachsen, reif, steht im Leben. Sie hat sich um ihn gekümmert, Essen gemacht, auf Arbeit gebracht, sogar Zuhause augeräumt. Er hat also eine Mami gesucht. Der Kerl ist 20. Verhält sich wie 14. Du wirst ihm nicht helfen können und ganz im ernst, ein geteiltes Sorgerecht wird hier das aller kleinste Problem sein. Ich frage mich auch, wie der Kerl sich um das Kind kümmern kann, wenn er sich scheinbar nicht mal selber die Schuhe zu machen kann und dafür eine Frau braucht. P.S. wir haben definitiv eine andere Definition von Wunschkind. Um diese Richtung mal richtig zu stellen: er hat eine gute Mami fürs Kind gesucht, nicht für sich. Er selbst sorgt für sich alleine (ordentliches Haus, selbst ausgebaut, aufgeräumt, Auto, job... Passt imho) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Aldous 9589 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet er hat eine gute Mami fürs Kind gesucht Wenn sie nicht in erster Linie seine Partnerin, sondern die Mami für sein Kind sein soll, dann darf er sich nicht wundern, wenn ihm die Partnerschaft um die Ohren fliegt. 2 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Zooler 1852 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet krass wie der Mind blown ist, wenn ein 20jähriger ein Kind haben will. Es kann nicht sein, was gemäß der PU-Theorie nicht sein darf. Er hat die Entscheidung gefällt und wenn sie falsch ist, ist sie falsch. Stereotype Denkmuster entlarven nur den begrenzten Verstand des Denkenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
prokrastes 43 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Wenn er die Vaterschaft einmal anerkannt hat ist das Ergebnis von jeglichem anderen Test total egal.Er zahlt! Fertig aus.Das ist falsch. Eine Vaterschaftsanerkennung schließt eine spätere Vaterschaftsanfechtung, beispielsweise aufgrund eines negativ ausgefallen Vaterschaftstests, nicht aus.Na ja. Die Anfechtungsklage muss man erstmal hinkriegen und dann auch noch Recht bekommen. Im Ergebnis nicht das Wünschenswerte für den Freund des TE.:-/Besser: Eine Runde beim Familienrechtler seines Vertrauens und ein selbst finanzierter, "privater" Gen-test. Ein paar hundert Euro die sich wirklich lohnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Bock 399 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet krass wie der Mind blown ist, wenn ein 20jähriger ein Kind haben will. Es kann nicht sein, was gemäß der PU-Theorie nicht sein darf. Er hat die Entscheidung gefällt und wenn sie falsch ist, ist sie falsch. Stereotype Denkmuster entlarven nur den begrenzten Verstand des Denkenden.Tut mir leid das verstehe ich nicht. Meinst du damit, dass hier nur in eine Richtung , bzw schwarz weiß gedacht wird und die Leute vorurteilsbehaftet sind?Aldous, ich kann das leider nicht richtig erläutern. Ich habe ihm nahe gelegt, sich hier anzumelden und selbst zu schreiben. So wie ich ihn verstehe, war die Frau wirklich gut zu Anfang. Es gab sex wann immer er wollte und sie hat sich gekümmert. Fürsorglich. Aber auch selbständig. Nicht jeder weiß von PU, dass Menschen evtl so etwas nur spielen und er genau selektieren und prüfen muss... und er ist 20. Eigentlich ging es ja nur darum, dass ich möchte, dass er im Falle einer Trennung nicht ganz ohne was da steht. Dass er ein gutes Gerüst hat, besonders zu seinem Kind.Und da hast du recht - er muss selbst sein Gerüst bauen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
TC84 1391 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Wenn er die Vaterschaft einmal anerkannt hat ist das Ergebnis von jeglichem anderen Test total egal. Er zahlt! Fertig aus. Das ist falsch. Eine Vaterschaftsanerkennung schließt eine spätere Vaterschaftsanfechtung, beispielsweise aufgrund eines negativ ausgefallen Vaterschaftstests, nicht aus. http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanfechtung Also ich sehe da schon einige Hürden... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Aldous 9589 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet So wie ich ihn verstehe, war die Frau wirklich gut zu Anfang. Es gab sex wann immer er wollte und sie hat sich gekümmert. Fürsorglich. Aber auch selbständig. Nicht jeder weiß von PU, dass Menschen evtl so etwas nur spielen und er genau selektieren und prüfen muss... und er ist 20. Davon muss gar nicht mal so viel gespielt sein. Die erste Schwangerschaft ist immer ein einschneidendes Ereignis - für die Mutter und auch für den Vater. Es ist normal, dass dadurch alles von unten nach oben gedreht wird. Genauso normal ist, dass so ziemlich alle Eltern Unterstützung gebrauchen können. Bei dem Tip mit dem psychologischen Berater bin ich übrigens davon ausgegangen, dass dein Kumpel und seine Freundin beide zu den fitteren Eltern gehören, die in der Lage sind, sich beraten zu lassen. Das würde ich ihm beibringen, wenns mein Kumpel wär. Eigentlich ging es ja nur darum, dass ich möchte, dass er im Falle einer Trennung nicht ganz ohne was da steht. Dass er ein gutes Gerüst hat, besonders zu seinem Kind. Und da hast du recht - er muss selbst sein Gerüst bauen. Wenn sie nicht gerade aus dem Ausland kommt und mit dem Kind abhauen könnte, würd ich mir da weniger Sorgen machen. Im Familienrecht hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Bekannte von mir hat ihre Tochter komplett alleine groß gezogen, weil der Vater vor der Geburt abgehauen war. Inzwischen ist die Kleine vier. Letztes Jahr meldet sich der Vater reumütig. Sie zickt ihn erstmal an, wie nix Gutes. Er geht vor Gericht und bekommt regelmäßigen Umgang zugesprochen. Jetzt müssen die drei schauen, dass sie miteinander klar kommen. Geht also alles irgendwie. Wesentlich ist für deinen Kumpel und seine Freundin, dass die beiden als Paar und als Eltern auf eine Linie kommen. So wie du die beiden beschreibst, ist da Interpunktion das Stichwort. In der Kommunikation zwischen den beiden. Die haben ihre Beziehung begonnen und alles lief super. Dann verändert sich durch die Schwangerschaft irgendwas sehr grundlegend - und es läuft nicht mehr super. Und es könnte auch noch stressiger werden. Weil beide damit überfordert sind und Schiss haben, beharken sie sich gegenseitig. Gibt Paare, die das mit dem Beharken Jahrzehnte lang so machen. Getrennte Paare genauso, wie Paare in bestehenden Beziehungen. Anders wird das, wenn einer von beiden was anders macht. Das kann dein Kumpel anschubsen, indem er sich selbst beraten läßt. Dabei kann er sich selbst entwickeln. Als Nebeneffekt wird er seine Haltung seiner Freundin gegenüber verändern - und dadurch wird sie anders auf ihn reagieren. Beispielsweise kann er ihren Wunsch akzeptieren, dass sie alleine entscheiden will. Wenn sie einigermaßen empathisch ist, wird das sie auf den Gedanken bringen, seinen Wunsch der gemeinsamen Sorge zu akzeptieren. Das wär eine veränderte Interpunktion. Also nur andere Kommunikation - ohne, dass er in der Sache auf irgendwas verzichten würde. Erfahrungsgemäß, kommen da dann sinnvollere Sachen bei raus, als wenn Paare sich gegenseitig beharken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Cycle 4202 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Na ja. Die Anfechtungsklage muss man erstmal hinkriegen und dann auch noch Recht bekommen. Im Ergebnis nicht das Wünschenswerte für den Freund des TE.:-/Darum geht es hier nicht. Die Aussage war, dass eine Vaterschaftsanerkennung endgültig die rechtliche Vaterschaft festschreiben würde. Und das ist schlicht falsch. Egal, wie man diese Aussage dreht und wendet.Eine Vaterschaftsanerkennung schließt eine spätere Vaterschaftsanfechtung in keiner Weise aus. Und wer als bisheriger rechtlicher Vater ein negatives Abstammungsgutachten („Vaterschaftstest“) vor Gericht vorliegen kann, der kann höchstens noch am Ablauf der Anfechtungsfrist scheitern.Besser: Eine Runde beim Familienrechtler seines Vertrauens und ein selbst finanzierter, "privater" Gen-test. Ein paar hundert Euro die sich wirklich lohnen.Es ging hier nicht um den konkreten Fall und was an Stelle von Bocks Freund sinnvoller wäre, sondern um die TC84s absolute Aussage.http://de.wikipedia.org/wiki/VaterschaftsanfechtungAlso ich sehe da schon einige Hürden...Zum Beispiel? Ein negativer Vaterschaftstest reicht als Anfechtungsgrund völlig aus. Den kann der Vater zwar nicht ohne Einwillung der Mutter vornehmen, was aber in der Praxis „ohne Kenntnis der Mutter“ bedeutet, weil nach § 1598a BGB die Einwillung nicht versagt werden darf.Die einzige relevante „Hürde“ ist die Anfechtungsfrist, die zwei Jahre beträgt, nach dem dem Anfechtenden (in diesem Fall der Vater) berechtigte Gründe für Zweifel an der Vaterschaft bekannt geworden sind. Wenn die Anfechtung alleine auf einem negativen Vaterschaftstest begründet wird, den der Vater aus einem Bauchgefühl heraus hat durchführen lassen, sollte ein guter Anwalt diesen Punkt aber auch gehandlet kriegen.Was nicht das gleiche heißt, wie dass das der beste Weg ist. Wenn er jetzt schon Zweifel an seiner Vaterschaft hegt, dann sind das durchaus Gründe, einen Test vor der Vaterschaftsanerkennung machen zu lassen. Aber das muss der Kerl im Einzelfall für sich selber entscheiden. Mir ging es hier nur um die Verbreitung von Falschinformationen durch dich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
TC84 1391 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet In der Vergangenheit gab es öfters Beispiele in den "Lügen"medien wo die Väter ein Kuckuckskind hatten. Nach deinem Beitrag hab ich es gegooglet und das geänderte Gesetz dann erst gefunden. Trotzdem in meinen Augen kein Garant das man durch kommt - vor Gericht und auf hoher See... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
prokrastes 43 Beitrag melden Januar 27, 2015 geantwortet Na ja. Die Anfechtungsklage muss man erstmal hinkriegen und dann auch noch Recht bekommen. Im Ergebnis nicht das Wünschenswerte für den Freund des TE.:-/Darum geht es hier nicht. Die Aussage war, dass eine Vaterschaftsanerkennung endgültig die rechtliche Vaterschaft festschreiben würde. Und das ist schlicht falsch. Egal, wie man diese Aussage dreht und wendet.Eine Vaterschaftsanerkennung schließt eine spätere Vaterschaftsanfechtung in keiner Weise aus. Und wer als bisheriger rechtlicher Vater ein negatives Abstammungsgutachten („Vaterschaftstest“) vor Gericht vorliegen kann, der kann höchstens noch am Ablauf der Anfechtungsfrist scheitern.Besser: Eine Runde beim Familienrechtler seines Vertrauens und ein selbst finanzierter, "privater" Gen-test. Ein paar hundert Euro die sich wirklich lohnen.Es ging hier nicht um den konkreten Fall und was an Stelle von Bocks Freund sinnvoller wäre, sondern um die TC84s absolute Aussage.http://de.wikipedia.org/wiki/VaterschaftsanfechtungAlso ich sehe da schon einige Hürden...Zum Beispiel? Ein negativer Vaterschaftstest reicht als Anfechtungsgrund völlig aus. Den kann der Vater zwar nicht ohne Einwillung der Mutter vornehmen, was aber in der Praxis „ohne Kenntnis der Mutter“ bedeutet, weil nach § 1598a BGB die Einwillung nicht versagt werden darf.Die einzige relevante „Hürde“ ist die Anfechtungsfrist, die zwei Jahre beträgt, nach dem dem Anfechtenden (in diesem Fall der Vater) berechtigte Gründe für Zweifel an der Vaterschaft bekannt geworden sind. Wenn die Anfechtung alleine auf einem negativen Vaterschaftstest begründet wird, den der Vater aus einem Bauchgefühl heraus hat durchführen lassen, sollte ein guter Anwalt diesen Punkt aber auch gehandlet kriegen.Was nicht das gleiche heißt, wie dass das der beste Weg ist. Wenn er jetzt schon Zweifel an seiner Vaterschaft hegt, dann sind das durchaus Gründe, einen Test vor der Vaterschaftsanerkennung machen zu lassen. Aber das muss der Kerl im Einzelfall für sich selber entscheiden. Mir ging es hier nur um die Verbreitung von Falschinformationen durch dich.Cycle,ok, Du hast damit recht, dass eine Anfechtungsklage gegen eine Vaterschaftsanerkenntnis grundsätzlich möglich ist. Einverstanden. Juristisch zutreffend.Meiner Meinung nach ist es jedoch grundsätzlich besser keine Tatsachen zu schaffen (oder schaffen zu lassen) die man hinterher erst wieder aus der Welt räumen müsste. (Und: "Auf hoher See und vor Gericht ...")Wenn es denn überhaupt einen Zweifel gibt.Abgesehen davon glaube ich, wenn ich die Schilderung des TE lese, dass auf den werdenden Vater auch sonst ein paar Probleme zukommen werden. Es wäre sicher gut sich einfach mal anzuhören, was ein Fachmann dazu zu sagen hat.Cheers,prokrastes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen