37 Beiträge in diesem Thema

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Gast nichtvergessen

Zwei Sachen nur noch von mir in diesem Thread:

am nächsten Tag ausgeruht um 7 Uhr in der Bibliothek sitzen und zum 20. mal ihre Karteikarten aufsagen

Wenn Du selbst so gelernt hast, wundert es mich überhaupt nicht, dass deine Examina eher schlecht als recht gelaufen sind und dass Du deshalb verzweifelt die Lüge verbreiten musst, dass ein Doppel-Prädikat nur in extremen Ausnahmefällen und/oder mit Glück zu erreichen ist. Die Statistiken widerlegen dich, ein Doppel-Prädikat ist weder eine absolute Seltenheit noch unerreichbar. Wenn man natürlich nichtmals in der Lage ist, systematisch und methodisch effektiv zu lernen, dann kommt man nie in diese Notenbereiche (oder gar darüber hinaus).

Vielleicht hast du den Sachverhalt nicht richtig gelesen grandmasterkermit, aber das Teilzeitgesuch wurde bereits abgelehnt.
Es bliebe dann nur noch der Rechtsweg,

Die Grundlage und das Vorliegen der Voraussetzungen musst du doch erstmal liefern nichtvergessen. Bisher bist du dem schuldig geblieben, ich habe dir dennoch Hinweise erteilt.

Weißt Du, warum ich keine rechtliche Würdigung vornehme, sondern schlicht dazu rate, sich weiter beraten zu lassen und den Rechtsweg zu bestreiten? Aus einem ganz einfachen Grund: Es gibt schlicht nichts, was ich hier seriös beurteilen könnte. Ich habe keine Ahnung, was der TE konkret beantragt hat, ich habe keine Ahnung, was sein Dienstherr konkret beschieden hat - hast Du Einsicht in seine Unterlagen? Kennst Du den vollumfassenden Sachverhalt? Du erteilst hier einen alles vernichtenden Ratschlag ("bloß nicht klagen"), obwohl Du den Sachverhalt nichtmals ansatzweise kennst.

Und mit diesen Worten klinke ich mich hier aus - so ein toller Jurist, der auch ohne Kenntnis eines konkreten Sachverhalts als Subsumtionsmaschine funktioniert, bin ich leider nicht. :rofl:

bearbeitet von nichtvergessen

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Gast

Du bist echt ein feiner Troll. Den Hasen, dass er sich erst beraten lassen soll, zauberst du ganz am Ende aus dem Hut, sprichst aber in den vorigen Beiträgen immer davon, dass er den Rechtsweg bestreiten soll.
Niemand hat behauptet, dass ein Doppel-Prädikat ein Ausnahmefall ist. Ich habe wortwörtlich geschrieben, dass es Leute gibt, die immer in der Lage sein werden ein Prädikat aus dem Stehgreif zu erreichen. Dann gibt es viele Leute die mögen sich am Rande dieser Sphären (7-10 Punkte) bewegen, sind aber im Examen auch auf das Glück angewiesen, und sollten bei Klausurenpech einen Verbesserungsversuch unternehmen. Die haben die Möglichkeit ein Doppelprädikat zu erreichen, aber eben nicht immer.

Du scheinst ja ein genialer Didaktiker zu sein, aber der Großteil der Menschen muss einfach für Erfolg hart arbeiten.
Und das derjenige der morgens ausgeruht zum Training geht, in der Regel mehr Erfolg einfahren wird, als derjenige, der gerade von seiner Nachtschicht kommt, liegt auf der Hand.
Jeder Sportler, Gedächtniskünstler oder sonst wer der Höchstleistungen vollbringt wird dir bestätigen, dass ein Großteil seines Erfolg auf ständiger Wiederholung und jederzeitiger Einsatzbereitschaft beruht.
Druck und Zeit sind wichtiger als Talent.
Boris Becker hat jedenfalls nicht nebenbei gekellnert.
Michael Jordan hat keine Zeitungen ausgetragen.
Was meinst du warum Fußballspieler in Watte gepackt werden? Damit sie sich auf eine Sache konzentrieren können.
Der TE hat wenn er sich entscheidet eine verdammte Sache zu absolvieren. Seine Examen und sonst nichts.
Wer ihm in Kenntnis seiner Vornoten rät sich in Teilzeit zu versuchen, der ist in Wirklichkeit derjenige der Konkurrenz fürchtet.

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Doppelprädikat haben weniger als 10% aller Juraabsolventen. Was soll der Scheiss? Wenn das Doppel-VB so häufig wäre, würden die Top-Kanzleien ja auch Bewerber ablehnen. Machen sie aber nicht. Doppel-VB = Job in einer Top-Kanzlei. Ausnahme: Man ist sozial behindert.

Und nein, ich kenne kaum Leute, die zweimal VB hatten und sich um anderen Kram kümmern mussten.

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Und du hast- obwohl angelich Jurist- offensichtlich keine Ahnung von der Rechtslage: Gegen jeden Ablehnungsbescheid kann man erstmal Widerspruch einlegen. Bis ganze- falls es jemals dazu kommen wird, was sehr unwahrscheinlich ist- vor Gericht landet, ist es noch ein ziemlich langer Weg.

Antrag wurde gestellt und Abgelehnt. So what?

Der erste Schritt wäre gewesen, sich erstmal an geeigneter Stelle zu informieren, welche Ansprüche bestehen. Dann einen vollständigen und formal korrekten Antrag auf die gewünschte Förderung stellen. Wird dieser abgelehnt, formal korrekt Widerspruch einlegen. In der Regel ist die Sache damit dann erledigt.

Nur weil igendein Vorgesetzter irgendwas ablehnt... nur weil jemand Chef ist, heisst das nicht, dass er automaitsch Ahnung hat. Oftmals ist es in der Praxis so, dass solche Anträge derart selten sind, dass man nur etwas erreicht, wenn man alle erforderlichen Informationen zusammen mit dem Antrag an der zuständigen Stelle einreicht. Einfach mal nachfragen, ob eventuell was geht, führt fast niemals zum Erfolg.

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Gast nichtvergessen

Doppelprädikat haben weniger als 10% aller Juraabsolventen. Was soll der Scheiss?

1. Staatsexamen 2013:

0,4% Sehr Gut

5,5% Gut

25,5% Vollbefriedigend

2. Staatsexamen 2013:

0,0% Sehr Gut

1,8% Gut

16,9% Vollbefriedigend

1. Staatsexamen 2012:

0,2% Sehr Gut

5,3% Gut

25,3% Vollbefriedigend

2. Staatsexamen 2012:

0,1% Sehr Gut

2,3% Gut

17,9% Vollbefriedigend

1. Staatsexamen 2011:

0,3% Sehr Gut

4,6% Gut

24,4% Vollbefriedigend

2. Staatsexamen 2011:

0,0% Sehr Gut

2,3% Gut

17,5% Vollbefriedigend

Nachzulesen hier:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Juristenausbildung_2013.pdf?__blob=publicationFile&v=2

https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Juristenausbildung_2012.pdf?__blob=publicationFile&v=3

https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Juristenausbildung_2011.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Das sind die offiziellen Zahlen vom Bundesamt für Justiz der letzten von 2011 bis 2013. Vereinfacht: Rund 30% der Absolventen schaffen im 1. Staatsexamen eine Note > 9,0 Punkte, im 2. Staatsexamen sind es ca. 20%. Bei Bedarf kann man auch auf viel ältere Zahlen zurückgreifen, die Zahlen sind stabil. Die Zahlen waren auch nicht signifikant anders, als man im 1. Examen noch eine Hausarbeit schrieb und es noch keinen Schwerpunkt gab.

Ich denke, man kann stark davon ausgehen, dass ein Großteil der Absolventen, die im 2. Examen über 9,0 Punkte kommen, auch im 1. Examen in diesem Bereich lag. Über 9,0 Punkte im Examen zu bekommen ist eine schöne Leistung - aber auch nicht so sensationell, wie es hier dargestellt wird. Von wegen "weniger als 10%"...

Aber okay, manche greifen halt zu statistischen Lügen, um sich die eigenen Leistungen schön zu reden. Ich arbeite nicht mehr in der Rechtsanwaltschaft, sondern bin mittlerweile Inhouse tätig und habe deshalb nur noch wenig bis nichts mit Bewerbungen von Juristen zu tun (Referendare mal ausgenommen) - aber ein ehemaliger Kollege hat mir erst neulich von einer Bewerbung erzählt, in der sich der Bewerber damit schmückte, zwei "gehobene ausreichende" Examina zu haben. Soweit ist es schon gekommen?

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Gast

Schöne Fälschung die du da machst, denn die 25,5 % resultieren aus der Verrechnung mit dem Schwerpunktbereich.

Dort werden in der Regel absolute Mondnoten verteilt und gemauschelt das die Balken biegen.
Ich kenne Leute die mit Sehr gut den Schwerpunkt abgeschlossen haben, aber im Examen keine Chance hatten.
Wenn man runterscrollt wird das deutlich aufgeschlüsselt. 5 Prozent erhielten ein Sehr gut. 20 % ein Gut.
Das sind absolute Fantasiewerte für den staatlichen Teil und diese Note interessiert niemanden.

Der wahre Wert ergibt sich aus Spalte 2
13,2 % machen im staatlichen Teil ein VB (inklusive Brucerius Law School!)

Genau diese 13,2 % müssten nun auch ein VB im Zweiten machen, um an deinen Wert zu kommen.

Zur statistischen Lüge greifst also lediglich du.

Die allermeisten Leute - mehr als 9/10 - haben keine zwei vollbefriedigende Staatsexamen.

bearbeitet von Gast

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Gast Jack the Tripper

Könntet ihr mich aufwecken, wenn wir wieder beim Thema sind?

Danke. Dann könnte ja der TE vielleicht erstmal antworten..... Hat ja n paar Tips bekommen.

Bis dahin, ich leg mich wieder hin.

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Gast nichtvergessen

Dass Schwerpunktnoten rausgerechnet werden, ist teilweise eine urban legend, teilweise (im öffentlichen Dienst - und auch da gibt es Jobs, die man selbst mit Doppel-Prädikat nicht ohne Weiteres bekommt, z.B. Notar in Süddeutschland oder Verwaltungsrichter) auch gar nicht zulässig.

Aber mir ist dein Gelaber letztlich auch völlig egal - ich habe einen super Job, ich habe ein Doppel-Prädikat, ich bin nicht unzufrieden mit meinem Leben und bin nicht von Neid zerfressen. Kannst dich ja mal fragen, welche dieser Kriterien auch auf dich zutrifft. Have fun.

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Leute, ich find es wirklich sehr schön, dass ich eine derartig anregende Diskussion losgetreten habe. Bitte denkt aber an das Wesentliche.

Ich habe mir folgendes taktisches Vorgehen überlegt. Im kommenden SoSe schreibe ich 5 Klausuren im Zivilrecht. Vorausgesetzt ich bestehe diese, wäre ich scheinfrei. Bis auf noch zwei anzufertigende Hausarbeiten.

Sollte ich in den 5 Klausuren ähnlich ansprechende Ergebnisse erzielen können, werde ich beim Polizeipräsidenten, seines Zeichens Volljurist, persönlich vorsprechen, und ihm in einem normalen Gespräch meine Situation darlegen. Dabei werde ich versuchen, ihn irgendeiner Form persönlich mitzureißen. In letzter Konsequenz ist er nämlich derjenige, der das Ermessen auch entgegen anderer zu meinen Gunsten ausüben kann.

Verwarltungsrechtliche Schritte halte ich für wenig vielversprechend, wenngleich ich nicht ausschließe, diese allein aus pragmatischen Gruenden zu gehen.

Mir fällt es echt schwierig, zu ergründen, wo mein Problem liegt. Ich möchte beruflich "durchstarten", sehe aber bei der Polizei begrenzte Möglichkeiten. Dass ich mich nicht hinreichend darüber im Vorfeld meiner Berufswahl erkundigt habe, muss ich mir natürlich anrechnen lassen. Ich muss zugeben, dass ich nach dem Abitur noch nicht die geistige Reife besessen habe, zu erkennen, was dieser Schritt ausmacht. Der Gedanke,Lebenslänglich für die Polizei zu arbeiten, bereitet mir manchmal Angst. Angst, frustriert für immer Streifenwagen zu fahren. Im wechseldienst. Dass man da am Andang durch muss, daran liegt es nicht. Ich habe einfach Angst, das den Rest meines Lebens machen zu müssen. Vielleicht, weil ich keine Befuerworter habe oder einfach Pech in meinem beruflichen Werdegang haben werde.

Ich weiss, dass ihr es belächeln MUESST, wenn ich angesichts der examenstatisken mit einem jurastudium beruflich durchstarten will.

Auch da bin ich irgendwie pragmatisch. Ich habe das Gefuehl, dass mir eine anwaltliche Tätigkeit mehr zusagen würde und ich, losgelöst vom eventuell schlechteren Verdienst als Beamter im gD, mehr Erfüllung, gerade auch was kognitives arbeiten angeht, erfahren würde. Eine Tätigkeit in der Wissenschaft wäre super.

Mir ist irgendwie aufgefallen, dass ich eher Praktiker als Theoriker bin. Meine Kollegen (bin Zivilfahnder) sind alles klasse Typen. Lustig drauf. Menschlich einwandfrei. Kann mich echt nicht beschweren. Aber wieso fuehle ich mich trotzdem so deplatziert?

Warum genügt mir nicht einfach, was ich habe?

warum habe ich das Gefühl, mich unter wert zu verkaufen? Warum ueberhaupt bin ich der Meinung, "besser" zu sein? Bin ich größenwahnsinnig?

Solche Gedanken lassen mich einfach nicht los...

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http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Ausbildungsstatistik2004.pdf?__blob=publicationFile

Habe mein examen 2004 gemacht. VB erstes Examen 13 %, ind er zweiten waren es allerdings 18%

So und jetzt schau dir die Tabelle aus 2007 an für juristische Prüfungen nach altem und neuem Recht. VB Quote nach neuem Recht....25%.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Ausbildungsstatistik2007.pdf?__blob=publicationFile

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Ne, du kannst mit Jura durchstarten. Story von einem Kumpel:

Zwei ausreichende Examina, hatte einfach kein Bock. Hat erfolgreich in der Jugend und im Studium Fussball gespielt und ein Netzwerk aus vielen Sportlern gehabt, die profimässig unterwegs waren. Hat sich nach dem zwiten selbständig gemacht mit Sozialrecht (Geltendmachung von Forderungen der Fussballspieler gegen die SV-Träger bei Verletzungen).

Supererfolgreich. Dem geht es gut, er erstickt in Arbeit.

Du hast mit deiner bisherigen Arbeit einen sehr guten Einblick und gute Voraussetzungen, um Jura zu studieren. Selbst mit einem befriedigenden Examen wirst du eine Stelle finden, wenn du die richtigen Schwrerpunkte setzt. Aber die Frage ist halt, ob es sinnvoll ist oder du nicht auch bei Jura das Gefühl irgendwann bekommst, dass es langweilig ist. Der Streit oben unter Juristen hier ist normal. Sind halt alles Rechthaber.

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