37 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

Hey Leute,

Zu mir ist zu sagen, dass ich 25 Jahre alt, männlich und etwas verzweifelt bin.

Nach meinem Abi 2009, habe ich ein FSJ gemacht und im Jahr 2010 im gehobenen Dienst bei der Polizei NRW angefangen. Seit 2013 bin ich fertig und bin seither im Berufsleben.

Wie ich zur Polizei gekommen bin, weiss ich nicht. Es war nie mein Traumberuf, aber die Randdaten haben mich damals überzeugt. Heute wüsste ich nicht, ob ich nochmal da an anheuern würde. Ich habe immer mit dem Gedanken gespielt, Jura zu studieren. Kann gar nicht sagen, was damals passiert ist.

Weil ich der Meinung bin, dass ich eventuell zu mehr im Stande bin, habe ich mich neben dem

Job in Jura eingeschrieben und auch das erste Semester hinter mich gebracht. Ich konnte wirklich super Leistungen erzielen, die auf Fleiß und zT auch auf meine Vorkenntnisse beruhen. Unterm Strich macht es mir wirklich Spaß.

Ich habe Probleme mit meinem Beruf. Ich habe das Gefuehl, mich manchmal dafuer sogar zu schämen. Ich erwische mich auch immer dabei, wie mir das nebenberuflich Studium wichtiger als mein Job ist.

Ich schäme mich teilweise, nicht wirklich studiert zu haben. Das zerrt an meinem Selbstwert, weil ich der Meinung bin, die Voraussetzungen zum erfolgreichen Abschluss eines "vollwertigen" Studiums zu haben.

Ich moechte nicht arrogant wirken. ich freue mich fuer jeden Kollegen, der seine Erfüllung in dieser Tätigkeit findet. Bei mir ist es aber aus irgendwelchen Gründen nicht so.

Das hat zur Folge, dass mein Selbstwert darunter leidet.

Ich weiss nicht, was ich machen soll, da ich mich fuer das Studium oder die Polizei entscheiden muesste. Beurulaubung/Teilzeit scheidet aus. Wurde bereits abgelehnt.

Ich sitze im goldenen Kaefig. Weiss um meine Sicherheit und trotzdem bin ich ungluecklich und fühle mich deplatziert.

Jmd ähnliche Erfahrungen gemacht?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast

Kündige, nimm einen Studienkredit auf, zieh dein Studium Vollzeit durch, versuch einen Job als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl zu bekommen und fahr den Studienkredit zurück.
Mach dein Examen, dein Referendariat und dein 2. Staatsexamen und werd vielleicht glücklich. Das ist der Weg. Er dauert 8 Jahre bei einem kargen Salär.
Du musst selbst entscheiden ob du ihn beschreiten willst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich nehme an, du bist Jurist? Ist es denn abgesehen vom Salär dein Traumberuf? Wie siehts mit dem Prestige aus? Ich weiss, es sind äußerliche dinge, die nichts mit dem wert eines Menschen gemein haben. Trotzdem ist es mir wichtig, irgendwann in der Gesellschaft "aufzusteigen". Es ist mein Ziel, nichts anderes beschäftigt mich. Warum dem so ist, weiss ich nicht.

Vielleicht mangelnder Selbstwert, der ueber Externes kompensiert werden muss.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast

Also von dem Prestige spürst du nicht wirklich was. Vielleicht die Bewunderung der anderen Juristen wenn du es zum Oberlandesgericht, oder sonst wo hin geschafft hast. Dann musst du aber schon zu den Topleuten gehören. Juristen haben heute keinen sonderlich hohen Stellenwert. Es gibt relativ viele. Allein in Deutschland tummeln sich mittlerweile ca 170.000 Rechtsanwälte, wobei nur etwa 2/3 davon tatsächlich anwaltlich wirken.
Entscheidend ist was du daraus machst. Die Staatsexamen gehören zu den schwersten Prüfungen überhaupt, nicht weil die Thematik schwierig ist, sondern weil du eine unglaubliche Langzeitmotivation mitbringen musst und sehr viel Wissen benötigst. Aber allein 2 Staatsexamen machen aus dir noch keinen besseren Menschen.
Bei einigen nicht Akademikern mag das Eindruck schinden, aber viele MINT-Absolventen können darüber nur lächeln. Heute zaehlt mehr die Kohle als der Stand.
Es wird sich mehr über Besitztümer definiert. Und es ist definitiv ein Irrtum zu glauben: "Jura=ich werde reich". Viele fangen mit 30 Jahren und 2 Staatsexamen erst an zu arbeiten für 30.000-50.000 Brutto, während ihre Kollegen die ne Ausbildung gemacht haben, schon die erste Hütte hochziehen.
Wenn du einen sehr ehrlichen Erfahrungsbericht lesen möchtest dann empfehle ich dir die Seite stexileaks.de "Jura-Mythen".
Ich unterschreibe fast jedes Wort, was dieser Kerl dort von sich gibt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast The_Phoenix

Also ich kenne mich mit der ganzen Jura-Thematik nicht aus, kann dir aber glaub ich ganz guten allgemeinen Input geben. Kurz vorweg: ich habe damals Konditor gelernt und studiere jetzt Wirtschaftsinformatik, war also im am zweitschlechtesten bezahlten Ausbildungsberuf und mache jetzt ein recht anspruchsvolles Studium. Was ich damit sagen will, ich kann deine Situation ganz gut nachempfinden.

Mit einer Sache hat Kip auf jeden Fall Recht: du solltest kündigen! Vielleicht nicht sofort, aber so, dass du spätestens zum Wintersemester anfangen kannst zu studieren. Falls du die Sorge haben solltest zu alt zu sein: der Älteste mit dem ich angefangen habe zu studieren war 28, also keine Panik.

Bis zum Beginn des Einschreibens für das Wintersemester, solltest du dir Frage stellen was du studieren willst. Jura scheint zwar in deinem Kopf herum zu spuken, aber wirklich überzeugt wirkst du auch nicht. Du solltest diese Phase nutzen und dir klar überlegen wo du dich in 5 und 10 Jahren siehst. Was sind deine größten Träume? Schreib alles auf was du erreichen möchtest, egal wie unrealistisch es scheint. ich vertrete die Meinung, dass jedes Ziel erreicht werden kann! Wenn du dir das überlegt hast, kannst du dir Gedanken machen, wie du deine Ziele erreichen kannst. Der erste Schritt wird natürlich das Finden des richtigen Studiengangs oder Berufs sein. Dazu solltest du dich selbst fragen, wo deine Stärken und Schwächen sind, was du gerne machst und wo du besser bist als Andere. Außerdem kannst du deine Freunde und Familie fragen, wie sie dich einschätzen, was sie denken, wo sie deine Stärken und Schwächen sehen. Außerdem solltest du dir überlegen, was dir an deinem zukünftigen Beruf wichtig ist: Prestige, Kohle etc.? Mit diesen Mitteln bekommst du viele Informationen, die dir ein ganz gutes Bild darüber geben wo deine Stärken und Schwächen sind, was dir wichtig ist und welche Ziele du im Leben erreichen willst.

Falls du dir Sorgen um die Finanzierung machst: auch dafür gibt es unterschiedliche Lösungen, über die du dich informieren kannst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nein, nein. Eigentlich kommt fuer mich nichts anderes außer Jura in Frage. Ich lerne viel und fleißig neben dem Beruf. Es macht mir auch wirklich spaß. Mein Traumberuf ist richter. Ich weiss um die Schwierigkeit. Aber es ist mein Ziel.

Kip kann meine Klausurergebnisse iHv 9,14,15 und eine ha mit 12 Punkten am besten einschätzen. Eine gewisse juristische Begabung scheint mir also innezuwohnen.

Ich habe nur Angst, daran zu scheitern. Dass ich mit 30 arbeitslos bin und nicht mal in meinen alten Beruf zurueck kann. Sonst hält mich hier nicht viel. Während der Arbeit denke ich nur, dass ich die zeit sinnvoller mit lernen verbringen koennte.

Ich habe sonst einfach kein Ziel im Leben. Innerhalb der Polizei habe ich einfach kein Ziel, auf das ich hinarbeiten moechte. Körperlich bin ich topfit und kann mit meinem Köper sogar etwas Geld verdienen.

Mein Liebesleben ist eigtl auch gut. Also ich liebe meine Freundin, aber ich weiss, dass Beziehungen in unserem alter leider endlich sind (ich 25, sie 21), sodass ich immer etwas auf der Bremse bin.

Irgendwas fehlt in mir...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Lafar

Ich kann zu deiner Situation nicht viel sagen. Vielleicht nur ein paar Zeilen. Was dir fehlt ist für eine Sache zu brennen. Wo du morgens mit Freudentränen aufwachst und am Abend wieder mit Freudentränen einschläfst. Ich bin in einer ähnlichen Situation gewesen und gehe bzw brenne für mein Ziel. Du musst wissen das man für alles im Leben, für jede Entscheidung einen Preis zahlen muss.

Wenn du ein klares Ziel vor Augen hast dann stehst du dir selbst gegenüber in der Verpflichtung dieses Ziel zu erreichen. Das hat nichts mehr mit Geld zu tun oder mit gesellschaftliches Ansehen. Es geht sich zu dem zu verwirklichen der man ist und wozu man auf diesen Planeten für ein paar Jahre gekommen ist. Ich kenne deine Angst. Aber wenn du es nicht versuchst dann bist du gescheitert. Du wirst es ewig bereuen.

Aber du musst dir ein Ziel setzen und dein gesamtes Leben darauf organisieren. Mach dir keine Sorgen. Auch wenn du den Mond verfehlst wirst du in den Sternen landen. Menschen die so drauf sind wie du verlieren nicht auch wenn sie auf die Schnauze fallen.

  • TOP 2

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast

Die Klausurergebnisse sind in der Tat weit überdurchschnittlich, könnten natürlich aber auch aus deinem Ausbildungsvorsprung resultieren. Ich hatte selbst immer Polizisten als Nachhilfeschüler, und weiß dass die juristischen Prüfungen recht anspruchsvoll sind.
Nun gilt es für dich diesen Vorsprung über viele Etappen ins Ziel zu retten.
Vielleicht wirkt sich deine Tätigkeit als Polizist sogar förderlich aus. Du siehst im Grunde jeden Tag in der Praxis was du im Studium nur theoretisch lernst, so kannst du deine theoretischen Kenntnisse durch Praxiserfahrung vertiefen und hast mehr Kanäle sie zu speichern. Insbesondere Strafrecht, Strafverfahrensrecht und öffentliches Recht dürften dir leichter fallen.
Wenn du aber wirklich nur die Möglichkeit hast zwischen Vollzeit, Vollzeit und Vollzeit, dann musst du zwangsläufig bald kündigen, weil es sonst verschwendete Zeit wäre.
Ich würde dir folgendes raten: Du suchst dir jetzt einen Platz am Lehrstuhl, mit deinen Vornoten solltest du da offene Türen einrennen. Perfekt wäre ein Platz mit strafrechtlichen Schwerpunkt, idealerweise Kriminologie. Da kannst du mit deiner Polizeiausbildung doppelt punkten. Damit hättest du schon einen erheblichen Schritt Richtung Finanzierung getan, und könntest bei der POL kündigen.
Ich meine übrigens dir schon einmal in einem anderen Forum begegnet zu sein, oder täusche ich mich da?
Letztlich kann dir die Entscheidung niemand abnehmen. Ein Risiko besteht immer im Leben.
Niemand schenkt dir etwas, du musst es dir nehmen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast nichtvergessen

Beurulaubung/Teilzeit scheidet aus. Wurde bereits abgelehnt.

Bestreite den Rechtsweg. Dann sieht die Welt häufig ganz anders aus.

Ich hatte selbst immer Polizisten als Nachhilfeschüler, und weiß dass die juristischen Prüfungen recht anspruchsvoll sind.

a.A. vertretbar - ich finde die juristischen Prüfungen an den FhöVs vergleichsweise kümmerlich. Weil keinen Wert auf Dogmatik gelegt wird.

Perfekt wäre ein Platz mit strafrechtlichen Schwerpunkt, idealerweise Kriminologie.

Ach, wieso das denn? Das würde ich nur raten, wenn er wirklich richtig Lust darauf hat. Mit guten Noten in den Anfängerübungen und eine Qualifikation für den gehobenen Dienst kommt er auch mühelos an anderen Lehrstühlen unter. Er muss keineswegs seinen bisherigen "Weg" weitergehen - wenn er merkt, dass er am Zivilrecht noch mehr Freude hat, soll er das ruhig machen.

Er dauert 8 Jahre bei einem kargen Salär.

Regelstudienzeit sind 9 Semester, juristischer Vorbereitungsdienst dauert 26 Monate, und in NRW kann man Wartezeiten für's Ref mühelos umgehen, weil es so viele Einstellungstermine an verschiedenen LGs im Jahr gibt. Dann ist man schon be weniger als 7 Jahren. Jemand, der Gas gibt (und ganz ehrlich: jemand, der ein Studium für den gehobenen Dienst abgeschlossen hat, muss Gas geben, sonst macht man sich selbst lächerlich), kriegt Studium und Ref auch noch eine Ecke schneller hin. Und karges Salär - naja. Während des Studiums sicherlich, okay - aber während dem Ref? In NRW kann man zwar nicht so viel dazu verdienen wie in HH, aber mit einem gescheiten Nebenjob oder dann auch mit einer gut bezahlten Station nagt man sicherlich nicht am Hungertuch und lebt in jedem Fall auch besser als ein Student.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bei der Polizei bist du aktuell Beamter, oder?

Da müsste eigendlich was gehen mit studieren. Schonmal bei der Gewerkschaft bzw. Beamtenbund nachgefragt? Wenn du einmal im Staatsdienst drin bist, solltest du dir zweimal überlegen, ob du wirklich hinschmeißen und kündigen willst, bevor du alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hast.

Im Notfall- wie von meinem Vorposter erwähnt- einfach mal den Rechtsweg einschlagen, bevor man kündigt. Kündigen sollte immer die letzte Lösung sein- ganz einfach, weil du es immernoch machen kann, nachdem alles Andere gescheitert ist.

bearbeitet von grandmasterkermit

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast

Genau "nichtvergessen": Wartezeiten, Geschoben im Examen, Warten auf die mündliche Prüfung, Bewerbungsphasen, Krankheit, Sonstige Lebensumstände, Verbesserungsversuche. Gibt es alles nicht? Fakt ist, der Durchschnittsjurist ist 28-30 Jahre alt, bis er beide Staatsexamen in der Tasche hat. Trotzdem mache alle mit 18 oder 19 Abitur. Deine Rechnung geht nur in der Theorie auf, oder bei ganz wenigen die ein extrem solides Leben führen und viel Glück haben. In meiner Ag haben von 16 Leuten 12 das Examen noch einmal wiederholt.
Eine 2. Semesterklausur im Strafrecht BT ist in keinem Fall anspruchsvoller als die Klausuren im Polizeidienst. Möglicherweise ist die Benotung schlechter, aber der Stoff ist derselbe.
Verglichen mit seiner Vollzeitstelle als Polizist ist ein Studentenbudget ein Witz. Es ist wesentlich schwieriger auf einmal mit einem Drittel oder der Hälfte des Gehalts auszukommen, als wenn du als Schüler ins Studentenleben einsteigst.
Ich würde in einer hierachischen aufgebauten Organisation wie der Polizei von einem Rechtsweg abraten, zumal erst einmal nachgewiesen werden muss, dass es Halbtagsstellen gibt. Da sind erstmal ne ganze Latte anderer Leute mit Familie an der Reihe. Die aktuelle Personallage ist in Hinsicht auf die Terrorgefahr, Demonstrationen und dem knappen Haushalt mehr als präkaer. Jedenfalls macht man sich in solchen Organisationen extrem unbeliebt..

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Deine Studienleistungen in den ersten Semestern sind egal. Das Examen ist was ganz anderes. Da hat sich auch viel im Vergleich zu meiner Zeit geändert, aber es ist dennoch eine enorm belastende Aufgabe. Als Polizist hast du selbstverständlich einen Vorsprung, der später wegfällt. Hab viele Top-Leute in den Anfangssemestern gesehen, die nachher mit einem mittelmäßig guten Examen rauskamen und Chiller, die später kontinuierlich den Stoff gepaukt und Bombenexamina hingelegt haben.

Der juristische Alltag ist genauso langweilig oder auch spannend - Perspektive entscheidet - wie jeder andere Beruf auch.

Ich wage mich mal an eine Analyse, obwohl das vielleicht zu vermessen ist: Im Polizeidienst ist Routine eingekehrt, immer dasselbe und du fragst dich, ob du das die nächsten 40 Jahre so weitermachen willst. Dagegen lernst du im juristischen Studium unheimlich viel dazu, du erweiterst deinen Horizont und es macht irre Spass, sich über Probleme den Kopf zu zerbrechen ohne dass ein Nutzen am Ende herauskommen muss.

Es kann sein, dass du in deinem Job unterfordert bist. Aber du solltest dir noch einmal eine Pro und Contra Liste machen in Bezug auf deinen jetzigen Job. Dann deine Erwartungshaltung, was du dir von Jura versprichst und dann mal abgleichen, was du von deinen Erwartungen in deinem jetzigen Job wiederfindest. Ein Karrierewechsel mag Sinn machen, aber dennoch sollte man nichts überstürzen. In einer M&A Abteilung einer Rechtsanwaltskanzlei hast du nämlich genauso keinen Spass wie als gelangweilter Polizist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ihr habt natürlich alle Recht. Ich habe auch sämtliche Punkte bedacht, die ihr erwähnt habt. Deshalb habe ich ja auch keine Entscheidung bisher treffen können.

Den Rechtsweg würde ich aus den von kip dargelegten Gruenden nur ungern bestreiten.

Zooler hat Recht, wenn er sagt, dass ich mich unterfordert fühle. Es geht mir aber auch darum, einen höheren Bildungsgrad zu erreichen. Vor allem, um mir zu beweisen, dass ich diesen Weg auch - erfolgreich - bestreiten kann und auch woanders Karriere machen kann.

Der Umstand mit Mitte 20 schon zu wissen, was man den Rest seines Lebens machen wird, kann in der Tat sehr abschreckend sein. gerade wenn die Schulfreunde noch nie gearbeitet haben und noch studieren. Ich fühle mich teilweise ihnen gegenüber "minderwertig", obwohl ich meiner Meinung nach mehr erreichen könnte.

Das alles belastet mich sehr. Ich lerne jede freie Minute und habe vor im SoSe 5 Klausuren und eine hausarbeit zu schreiben. Aufgrund Anrechnung des erststudiums wäre ich dann nach 2 Semestern scheinfrei - bestehen saemtlicher Leistungen vorausgesetzt - und könnte ins Rep oder in den Schwerpunkt gehen...

Sorry wg der Rechtschreibung, post kommt von

Handy

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast nichtvergessen

Wartezeiten, Geschoben im Examen, Warten auf die mündliche Prüfung, Bewerbungsphasen, Krankheit, Sonstige Lebensumstände, Verbesserungsversuche. Gibt es alles nicht?

Natürlich gibt es das, aber abgesehen von Krankheit und von mir aus auch noch "sonstigen Lebensumständen" ist da nichts dabei, was dafür sorgt, dass sich die juristische Ausbildung erheblich verlängern muss. Wie gesagt, Wartezeiten in NRW für's Ref gibt es quasi nicht, wenn man auch nur annähernd örtlich flexibel bist, das Abschieben von Klausuren führt zu keiner Verzögerung, die Wartezeit für die mündliche Prüfung ist in der Regelstudienzeit bereits enthalten, die Klausuren für den Verbesserungsversuch kann man auch direkt nach der mündlichen Prüfung des 1. Examens ablegen und dann die mündliche Prüfung des Verbesserungsversuchs während des Refs machen (und mal nebenbei: Wer braucht schon einen Verbesserungsversuch?).

Fakt ist, der Durchschnittsjurist ist 28-30 Jahre alt, bis er beide Staatsexamen in der Tasche hat.

Fakt ist, dass es auch extrem viele Juristen gibt, die zwischen Studium und Ref erstmal promovieren oder einen LLM machen - und genau diese Studenten sind selbstverständlich vom Durchschnitt mit umfasst. Ebenso gibt es viele Juristen (so auch hier), die zuvor eine andere Ausbildung / ein anderes Studium abgeschlossen haben oder erst auf dem zweiten Bildungsweg ihr Abi gemacht haben, die sind auch Teil dieses Durchschnittswertes. Damit relativiert sich das schon extrem.

In meiner Ag haben von 16 Leuten 12 das Examen noch einmal wiederholt.

Ein recht häufiges Phänomen, dass juristische Gruppen (egal ob AGs oder Reps oder private Lerngruppen) ähnlich abschneiden bzw. ähnlich vorgehen - ist halt Schwarmintelligenz. Wenn wir hier sogar vom Wiederholungsversuch, und nicht nur vom Verbesserungsversuch reden, war eure AG schlicht leistungsmäßig miserabel.

Eine 2. Semesterklausur im Strafrecht BT ist in keinem Fall anspruchsvoller als die Klausuren im Polizeidienst. Möglicherweise ist die Benotung schlechter, aber der Stoff ist derselbe.

Weder ist der Stoff der Gleiche (Wie auch? Das Studium der Rechtswissenschaften - das verrät schon der Name - dient einer wissenschaftlichen Betrachtung des Rechts, für die Ausbildung für den gehobenen Dienst kommt es aber auf praxisrelevante Aspekte an; irgendwelche Theorien zum Erlaubnistatbestandsirrtum samt deren dogmatischen Grundlagen spielen für Polizisten keine Rolle), noch ist der Umfang der Klausuren der Gleiche noch entsprechen sich die Prüfungsarten.

Verglichen mit seiner Vollzeitstelle als Polizist ist ein Studentenbudget ein Witz. Es ist wesentlich schwieriger auf einmal mit einem Drittel oder der Hälfte des Gehalts auszukommen, als wenn du als Schüler ins Studentenleben einsteigst.

Du weißt doch gar nicht, wie er mit seinem Geld umgegangen ist. Wenn er einen Großteil seines Geldes gespart hat, ändert sich möglicherweise gar nicht so viel für ihn. Im Übrigen ist das Studentenleben (Vergünstigungen, Unisport, Semesterticket; Kommilitonen, die ebenfalls nicht über so viel Kohle verfügen, wodurch sich automatisch das Freizeitleben verschiebt im Verhältnis zu jemandem, der bereits voll im Beruf steht und richtig verdient) auch günstiger.

Ich würde in einer hierachischen aufgebauten Organisation wie der Polizei von einem Rechtsweg abraten, zumal erst einmal nachgewiesen werden muss, dass es Halbtagsstellen gibt.

Spätestens, wenn ich das lese, weiß ich, warum Du in deinem Beitrag zuvor auf die in allen juristischen Foren verlachte Seite stexileaks.de verwiesen hast: Weil Du keine Eier in der Hose hast. Du bist scheinbar Jurist, und rätst ihm allen Ernstes dazu, den Rechtsweg in dieser Situation nicht zu bestreiten?

Da sind erstmal ne ganze Latte anderer Leute mit Familie an der Reihe.

Die hätten nichts mit seinem Verfahren - würde er eins anstrengen - zu tun.

Die aktuelle Personallage ist in Hinsicht auf die Terrorgefahr, Demonstrationen und dem knappen Haushalt mehr als präkaer.

Das hätte auch nichts mit seinem Verfahren - würde er eins anstrengen - zu tun.

Jedenfalls macht man sich in solchen Organisationen extrem unbeliebt..

So ein Unfug.

Mich kotzt es wirklich an, dass es so viele Jura-Versager (die vielleicht mit Ach und Krach ihre Examina bestanden haben) im Internet gibt, die durch die Foren trollen und es sich zur Lebensaufgabe gemacht haben, andere Menschen zu demotivieren und "klein zu halten", wo es nur geht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich schäme mich teilweise, nicht wirklich studiert zu haben. Das zerrt an meinem Selbstwert, weil ich der Meinung bin, die Voraussetzungen zum erfolgreichen Abschluss eines "vollwertigen" Studiums zu haben.

Ich nehme an, du bist Jurist? Ist es denn abgesehen vom Salär dein Traumberuf? Wie siehts mit dem Prestige aus? Ich weiss, es sind äußerliche dinge, die nichts mit dem wert eines Menschen gemein haben. Trotzdem ist es mir wichtig, irgendwann in der Gesellschaft "aufzusteigen". Es ist mein Ziel, nichts anderes beschäftigt mich. Warum dem so ist, weiss ich nicht.

Vielleicht mangelnder Selbstwert, der ueber Externes kompensiert werden muss.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob du Jura studierst weil du Bock drauf hast oder weil du denkst, dass es bei den Mädels später besser ankommt, wenn du sagst, dass du Jurist bist.... würde mir das gut überlegen. Ich bin kein Jurist, stelle mir das echt interessant vor, wenn man da halt Bock drauf hat. Ansonsten kann ich es mir auch sehr langweilig vorstellen, wenn man es 50 Jahre lang macht ohne wirklich Bock drauf zu haben. Gilt aber eigentlich für jeden Job, siehe Lafar.

Ich kann dir halt nur den Tipp geben da gut drüber nachzudenken. Es bringt dir ja nichts, wenn du das nun durchziehst, dann 2 Wochen dein Ego etwas aufgebessert hast und dann nach 8 Jahren Studium merkst "oh.... ". Dann musst du hier wieder einen Thread aufmachen etc.

Also einen Job wählen wegen dem Prestige? Schwierig.. ich muss auch ehrlich sagen, dass mich das jetzt nicht unbedingt umhauen würde, wenn mir jemand sagt, dass er Jurist ist. Wüsste aber auch keinen anderen Job/Titel, der mich umhauen würde... DAX CEO vielleicht? Ich weiß nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Jack the Tripper

Lass dich beurlauben!

Und dann studiere Vollzeit.

Kenne selber einen Anwalt, der war bei der Polizei und hat sich für das Studium beurlauben lassen.

Dann kannst du z.B. nachdem ersten Examen ein Jahr arbeiten, Geld verdienen und dann weiter studieren.

Erst wenn du beide in der Tasche hast, scheidest du aus dem Beamtenverhältnis aus.

Bei Interesse geb ich dir Namen des RA. Vielleicht kann der dir helfen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Decadence

Willst du dein Leben lang unglücklich sein und das machen was dir nicht mal Spaß macht?

Verwirkliche dich selbst! Auch wenn es so endet dass du dafür deinen jetzigen, sicheren Job hinschmeißen musst und dein Leben auf den Kopf stellst -> tu es.

Wer kein Risiko eingeht kommt nicht weiter und lebt hinterher.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast

Wartezeiten, Geschoben im Examen, Warten auf die mündliche Prüfung, Bewerbungsphasen, Krankheit, Sonstige Lebensumstände, Verbesserungsversuche. Gibt es alles nicht?

Natürlich gibt es das, aber abgesehen von Krankheit und von mir aus auch noch "sonstigen Lebensumständen" ist da nichts dabei, was dafür sorgt, dass sich die juristische Ausbildung erheblich verlängern muss. Wie gesagt, Wartezeiten in NRW für's Ref gibt es quasi nicht, wenn man auch nur annähernd örtlich flexibel bist, das Abschieben von Klausuren führt zu keiner Verzögerung, die Wartezeit für die mündliche Prüfung ist in der Regelstudienzeit bereits enthalten, die Klausuren für den Verbesserungsversuch kann man auch direkt nach der mündlichen Prüfung des 1. Examens ablegen und dann die mündliche Prüfung des Verbesserungsversuchs während des Refs machen (und mal nebenbei: Wer braucht schon einen Verbesserungsversuch?).

Fakt ist, der Durchschnittsjurist ist 28-30 Jahre alt, bis er beide Staatsexamen in der Tasche hat.

Fakt ist, dass es auch extrem viele Juristen gibt, die zwischen Studium und Ref erstmal promovieren oder einen LLM machen - und genau diese Studenten sind selbstverständlich vom Durchschnitt mit umfasst. Ebenso gibt es viele Juristen (so auch hier), die zuvor eine andere Ausbildung / ein anderes Studium abgeschlossen haben oder erst auf dem zweiten Bildungsweg ihr Abi gemacht haben, die sind auch Teil dieses Durchschnittswertes. Damit relativiert sich das schon extrem.

In meiner Ag haben von 16 Leuten 12 das Examen noch einmal wiederholt.

Ein recht häufiges Phänomen, dass juristische Gruppen (egal ob AGs oder Reps oder private Lerngruppen) ähnlich abschneiden bzw. ähnlich vorgehen - ist halt Schwarmintelligenz. Wenn wir hier sogar vom Wiederholungsversuch, und nicht nur vom Verbesserungsversuch reden, war eure AG schlicht leistungsmäßig miserabel.

Eine 2. Semesterklausur im Strafrecht BT ist in keinem Fall anspruchsvoller als die Klausuren im Polizeidienst. Möglicherweise ist die Benotung schlechter, aber der Stoff ist derselbe.

Weder ist der Stoff der Gleiche (Wie auch? Das Studium der Rechtswissenschaften - das verrät schon der Name - dient einer wissenschaftlichen Betrachtung des Rechts, für die Ausbildung für den gehobenen Dienst kommt es aber auf praxisrelevante Aspekte an; irgendwelche Theorien zum Erlaubnistatbestandsirrtum samt deren dogmatischen Grundlagen spielen für Polizisten keine Rolle), noch ist der Umfang der Klausuren der Gleiche noch entsprechen sich die Prüfungsarten.

Verglichen mit seiner Vollzeitstelle als Polizist ist ein Studentenbudget ein Witz. Es ist wesentlich schwieriger auf einmal mit einem Drittel oder der Hälfte des Gehalts auszukommen, als wenn du als Schüler ins Studentenleben einsteigst.

Du weißt doch gar nicht, wie er mit seinem Geld umgegangen ist. Wenn er einen Großteil seines Geldes gespart hat, ändert sich möglicherweise gar nicht so viel für ihn. Im Übrigen ist das Studentenleben (Vergünstigungen, Unisport, Semesterticket; Kommilitonen, die ebenfalls nicht über so viel Kohle verfügen, wodurch sich automatisch das Freizeitleben verschiebt im Verhältnis zu jemandem, der bereits voll im Beruf steht und richtig verdient) auch günstiger.

Ich würde in einer hierachischen aufgebauten Organisation wie der Polizei von einem Rechtsweg abraten, zumal erst einmal nachgewiesen werden muss, dass es Halbtagsstellen gibt.

Spätestens, wenn ich das lese, weiß ich, warum Du in deinem Beitrag zuvor auf die in allen juristischen Foren verlachte Seite stexileaks.de verwiesen hast: Weil Du keine Eier in der Hose hast. Du bist scheinbar Jurist, und rätst ihm allen Ernstes dazu, den Rechtsweg in dieser Situation nicht zu bestreiten?

Da sind erstmal ne ganze Latte anderer Leute mit Familie an der Reihe.

Die hätten nichts mit seinem Verfahren - würde er eins anstrengen - zu tun.

Die aktuelle Personallage ist in Hinsicht auf die Terrorgefahr, Demonstrationen und dem knappen Haushalt mehr als präkaer.

Das hätte auch nichts mit seinem Verfahren - würde er eins anstrengen - zu tun.

Jedenfalls macht man sich in solchen Organisationen extrem unbeliebt..

So ein Unfug.

Mich kotzt es wirklich an, dass es so viele Jura-Versager (die vielleicht mit Ach und Krach ihre Examina bestanden haben) im Internet gibt, die durch die Foren trollen und es sich zur Lebensaufgabe gemacht haben, andere Menschen zu demotivieren und "klein zu halten", wo es nur geht.

Genau. Wartezeiten gibt es nicht. Er holt sich heute sein Examen und fängt morgen direkt das Ref an. Sehr sinnvolle Methode.

Nach deiner Aussage müsste es unzählige Menschen geben die ihr Referendariat mit 24-25 Jahren beginnen. In den meisten AG's sind komischerweise aber alle schon 28. Und wieviele Doktoren soll es denn deiner Meinung nach geben?

Wenn das Prüfungsamt dich statt in den November in den Februar packt, dann hast du schonmal 3 Monate verloren. Egal was du dir da aus deinem Hirn zauberst. Das ist einfach ein unumstößlicher Fakt. Wenn du trotz guter Kenntnisse zwei dumme Klausuren erwischt, dann ist deine Chance auf ein solides Prädikat einfach dahin, da beisst die Maus keinen Faden ab, dann musst du eben einen Verbesserungsversuch machen. Und den Typen will ich sehen, der aus der mündlichen Prüfung stolziert und 2 Wochen später mal eben einen Verbesserungsversuch hinelegt. Die Vorbereitung ist eine völlig andere. Das was du sagst, entspricht einfach nicht der Realität. Eine mündliche Prüfung für's erste Examen im Ref zu absolvieren, ist nebenbei gemerkt richtig dumm, weil du da mit anderen Dingen konfrontiert bist.

Ich hingegen finde Leute so geil, die sämtliche Zufälle, Klausurenglück und Umstände negieren und ernsthaft Behaupten das juristische Staatsexamen bildet zu 100% das Leistungsvermögen ab. Diese Aussage ist einfach so richtig dumm. Wenn zwei Doktoranden in ihrem Kerngebiet 2 Punkte hinlegen, dann war die Klausur einfach abartig, da kannst du noch soviel von Leistungsniveau schwätzen.

Wie erklärst du dir denn, dass in manchen Monaten im ganzen Bundesland 20 Personen durchfallen, und in manchen Monaten 45 Personen? Gibt es eine städteübergreifende Schwarmintelligenz?

Nein, es gibt miese und es gibt gnädige Durchgänge.

Ich habe 4 Polizisten und 3 Jurastudenten als privater Repetitor auf Strafrechtsklausuren vorbereitet. Umfang und Schwierigkeit der Aufgaben sind identisch. Die Benotung ist wie gesagt eine andere Sache. Woher nimmst du deine Erfahrungen? Aus dem Bauch heraus? Meine Beobachtungen werden zudem bestätigt an den von Threadersteller ad hoc erbrachten Leistungen im Studium.

Den Rechtsweg zu bestreiten hat nichts mit Eier in der Hose zu tun (und allgemein auch recht wenig mit Emotionen) sondern mit Vernunft.

Du machst hier einen auf Macker, kannst aber nicht einmal einfache Rechtsgrundlagen subsumieren.

Hast du wahrscheinlich auch gar nicht versucht, aber es scheint dich trotzdem nicht vom Blödsinn labern abzuhalten.

Es handelt sich im vorliegenden Fall um Ermessensvorschriften. In NRW fehlen jetzt schon Hunderte von Polizisten.

Und du sagst das hat nichts mit seinem Fall zu tun. Es gibt mittlerweile tausende weiblicher Polizisten, die Kinder bekommen. Aber du sagst, das hat nichts mit seinem Fall zu tun. Es gibt eine asymetrische Bedrohungslage in Deutschland und die Gewerkschaften rufen nach hunderten neuen Anwärtern. Aber du sagst, das hat nichts mit seinem Fall zu tun. Bitte gehe zurück ins 2 Semester Allgemeines Verwaltungsrecht und lern was Ermessen ist.

Die Klage möchte ich mal sehen die du da formulierst. Ich bin jetzt schon gespannt auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Du hast zudem nicht die geringste Ahnung was in der Polizei für Hierachien und Strukturen herrschen. Wenn er da den Querulanten macht und es geht schief, dann ist er unten durch, dann gibs nur noch Scheissdienste und Mobbing Sondergleichen.

Ich bleibe dabei: Kündigen, Studium absolvieren, Lehrstuhlplatz suchen. Glücklich werden.

Zu deinem restlichen - vermuteten - und persönlichen Angriffen erübrigt sich jeder Kommentar.

Ich denke ich habe deutlich gemacht, dass der Threadersteller auf jeden Fall seinen Traum wahrnehmen sollte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast nichtvergessen

In den meisten AG's sind komischerweise aber alle schon 28. Und wieviele Doktoren soll es denn deiner Meinung nach geben?

Wie gesagt, sind nicht nur Doktoren, sondern auch Leute, die einen LLM gemacht haben oder Abi auf dem zweiten Bildungsweg oder zuvor eine andere Ausbildung. Das sind vier verschiedene Fallgruppen.

Wenn das Prüfungsamt dich statt in den November in den Februar packt, dann hast du schonmal 3 Monate verloren.

Das geht nicht. In NRW sind nur März und Juli prüfungsfreie Monate, wenn man aber in dem gewünschten Durchgang nicht berücksichtigt wird aus Kapazitätsgründen, hat man einen Anspruch darauf, im nächsten Monat berücksichtigt zu werden.

Wenn du trotz guter Kenntnisse zwei dumme Klausuren erwischt, dann ist deine Chance auf ein solides Prädikat einfach dahin, da beisst die Maus keinen Faden ab, dann musst du eben einen Verbesserungsversuch machen.

Unfug, dass die Chance automatisch dahin ist oder dass man irgendwas "muss", ist doch völlig an den Haaren herbei gezogen. Im zweiten Examen kann man durch die Anzahl der Klausuren noch leichter ausgleichen, und auch im ersten Examen bedeuten zwei schwache Klausuren (ich rede von schwachen Klausuren - wenn jemand in zwei Klausuren wirklich durchfällt und es nichtmals auf die 4 Punkte schafft, wird es natürlich schwerer, aber punktemäßig ist dann immer noch viel möglich, wenn der Rest richtig gut läuft; und wenn der Rest halt auch nicht so gut lief, dann sollte man vielleicht einsehen, dass man doch nicht so gut ist, wie man denkt) nicht, dass man kein "solides Prädikat" mehr erreichen kann. Ist im Übrigen fieldtested.

Und den Typen will ich sehen, der aus der mündlichen Prüfung stolziert und 2 Wochen später mal eben einen Verbesserungsversuch hinelegt. Die Vorbereitung ist eine völlig andere.

Dass die Vorbereitung normalerweise anders ist, ist zutreffend - wenn man aber direkt nach den Schriftlichen direkt für einen Verbesserungsversuch lernt (die meisten lernen nach den Schriftlichen ja erstmal 2-3 Monate gar nicht mehr, manche sogar solange, bis die Ergebnisse von den Schriftlichen vorliegen und man weiß, welche Prüfer man hat) kann man das auch gut hinkriegen. Zugegeben, ich kenne nur 1 Person, die das gemacht hat, und die hat sich auch nur leicht verbessert - aber letztlich ist das auch alles nur eine Frage der Ambition. Wenn ich mit 25 erst angefangen hätte mit dem Studium, hätte ich auf jeden Fall die Ambition, nicht mehr Zeit als nötig für die juristische Ausbildung aufzuwenden.

Eine mündliche Prüfung für's erste Examen im Ref zu absolvieren, ist nebenbei gemerkt richtig dumm, weil du da mit anderen Dingen konfrontiert bist.

Die mündliche Prüfung wäre dann während der Gerichtsstation - keine Stationen, die extrem zeitaufwändig ist.

Wenn zwei Doktoranden in ihrem Kerngebiet 2 Punkte hinlegen, dann war die Klausur einfach abartig, da kannst du noch soviel von Leistungsniveau schwätzen.

Die Anforderungen für die Anfertigungen einer Dissertation sind doch ganz anders als die Anforderungen für die Anfertigung einer fallbezogenen Klausur. Nach deiner Logik müsste eine solche Klausur ja im Übrigen brutal schlecht ausfallen, im Grunde dürfte keiner bestehen (wenn man die Doktoranden als alles überragenden Maßstab nehmen würde, was Du scheinbar zu tun scheinst).

Wie erklärst du dir denn, dass in manchen Monaten im ganzen Bundesland 20 Personen durchfallen, und in manchen Monaten 45 Personen?

Auf welche Monate und Bundesländers beziehst Du dich? Kannst Du da mal konkret werden? Ich habe die starke Befürchtung, dass Du von den "Freischussmonaten" redest, wo die relative Durchfallquote nicht siginifikant höher ist, die absolute Zahl der Durchfaller hingegen schon (= es schreiben mehr Leute die Klausuren).

Ich habe 4 Polizisten und 3 Jurastudenten als privater Repetitor auf Strafrechtsklausuren vorbereitet. Umfang und Schwierigkeit der Aufgaben sind identisch.

Du weichst aus. Willst Du sagen, dass eine wissenschaftliche Betrachtung der Rechtsdogmatik Gegenstand in den Klausuren für Polizeianwärter ist, wie beispielsweise die unterschiedlichen Theorien zum Erlaubnistatbestandsirrtum und deren Grundlagen? Dass auch der Umfang ein ganz anderer ist, folgt auch aus den Modulhandbüchern, hier mal für NRW: https://www.fhoev.nrw.de/uploads/media/Modulhandbuch-Stand_07-2014.pdf

Das Strafrecht-Modul im Grundstudium hat 4 ECTS, im Hauptstudium gibt es dann nochmal ein strafrechtliches Teilmodul mit 2 ECTS. 6 ECTS - das entspricht den üblichen Credits (Bevor Du was sagst: Eine Vielzahl von juristischen Fakultäten rechnen für juristische Veranstaltungen trotz Staatsexamen nicht nur in SWS, sondern auch in den Credits, im Übrigen gibt es auch einige juristische Fakultäten, die neben dem Staatsexamen auch einen juristischen Bachelor anbieten) für eine Strafrecht AT Vorlesung im ersten Semester.

Woher nimmst du deine Erfahrungen? Aus dem Bauch heraus?

Ich habe u.a. schon an FhöVs Prüfungen abgenommen und unzählige Klausuren korrigiert.

Den Rechtsweg zu bestreiten hat nichts mit Eier in der Hose zu tun (und allgemein auch recht wenig mit Emotionen) sondern mit Vernunft.

Hier im Thread wurde bereits von einem Fall berichtet, wo es sich in vergleichbarer Konstellation gelohnt hat, den Rechtsweg zu bestreiten. Ich finde es unvernünftig, ihm dieses Vorgehen auszureden - was wäre denn besser, wenn er am Ende Teilzeit arbeiten könnte oder (wahrscheinlicher) eben doch für die Zeit der juristischen Ausbildung beurlaubt werden würde? Dann hätte er seine Sicherheit - und darum geht's ihm. Als ob er, wenn er wirklich in der juristischen Ausbildung drin steckt, nochmal zurück zur Polizei gehen wollen würde. Er will Sicherheit, das ist legitim.

In NRW fehlen jetzt schon Hunderte von Polizisten.

Und du sagst das hat nichts mit seinem Fall zu tun. Es gibt mittlerweile tausende weiblicher Polizisten, die Kinder bekommen. Aber du sagst, das hat nichts mit seinem Fall zu tun. Es gibt eine asymetrische Bedrohungslage in Deutschland und die Gewerkschaften rufen nach hunderten neuen Anwärtern. Aber du sagst, das hat nichts mit seinem Fall zu tun. Bitte gehe zurück ins 2 Semester Allgemeines Verwaltungsrecht und lern was Ermessen ist.

Es hat auch nichts mit seinem Fall zu tun. Bezüglich der Polizistinnen mit Kindern fehlt es an der Gleichartigkeit der Fallgruppe (im Übrigen wäre die Polizistinnen auch nur dann relevant, wenn sie klagen würden), eine etwaige Bedrohungslage kann aus Kompetenzgründen (Bund, nicht Land) nicht als relevanter Faktor angeführt werden, und Personalmangel darf nur in notstandsähnlichen Situationen zu Lasten des Antragsstellers berücksichtigt werden. Willst Du mir allen Ernstes was vom 2. Semester (Verwaltungsrecht AT macht man an jeder deutschen Uni übrigens im 3. Semester) erzählen? Dir ist die fachliche Unterdurchschnittlichkeit ins Gesicht geschrieben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast

In den meisten AG's sind komischerweise aber alle schon 28. Und wieviele Doktoren soll es denn deiner Meinung nach geben?

Wie gesagt, sind nicht nur Doktoren, sondern auch Leute, die einen LLM gemacht haben oder Abi auf dem zweiten Bildungsweg oder zuvor eine andere Ausbildung. Das sind vier verschiedene Fallgruppen.

Wenn das Prüfungsamt dich statt in den November in den Februar packt, dann hast du schonmal 3 Monate verloren.

Das geht nicht. In NRW sind nur März und Juli prüfungsfreie Monate, wenn man aber in dem gewünschten Durchgang nicht berücksichtigt wird aus Kapazitätsgründen, hat man einen Anspruch darauf, im nächsten Monat berücksichtigt zu werden.

Wenn du trotz guter Kenntnisse zwei dumme Klausuren erwischt, dann ist deine Chance auf ein solides Prädikat einfach dahin, da beisst die Maus keinen Faden ab, dann musst du eben einen Verbesserungsversuch machen.

Unfug, dass die Chance automatisch dahin ist oder dass man irgendwas "muss", ist doch völlig an den Haaren herbei gezogen. Im zweiten Examen kann man durch die Anzahl der Klausuren noch leichter ausgleichen, und auch im ersten Examen bedeuten zwei schwache Klausuren (ich rede von schwachen Klausuren - wenn jemand in zwei Klausuren wirklich durchfällt und es nichtmals auf die 4 Punkte schafft, wird es natürlich schwerer, aber punktemäßig ist dann immer noch viel möglich, wenn der Rest richtig gut läuft; und wenn der Rest halt auch nicht so gut lief, dann sollte man vielleicht einsehen, dass man doch nicht so gut ist, wie man denkt) nicht, dass man kein "solides Prädikat" mehr erreichen kann. Ist im Übrigen fieldtested.

Und den Typen will ich sehen, der aus der mündlichen Prüfung stolziert und 2 Wochen später mal eben einen Verbesserungsversuch hinelegt. Die Vorbereitung ist eine völlig andere.

Dass die Vorbereitung normalerweise anders ist, ist zutreffend - wenn man aber direkt nach den Schriftlichen direkt für einen Verbesserungsversuch lernt (die meisten lernen nach den Schriftlichen ja erstmal 2-3 Monate gar nicht mehr, manche sogar solange, bis die Ergebnisse von den Schriftlichen vorliegen und man weiß, welche Prüfer man hat) kann man das auch gut hinkriegen. Zugegeben, ich kenne nur 1 Person, die das gemacht hat, und die hat sich auch nur leicht verbessert - aber letztlich ist das auch alles nur eine Frage der Ambition. Wenn ich mit 25 erst angefangen hätte mit dem Studium, hätte ich auf jeden Fall die Ambition, nicht mehr Zeit als nötig für die juristische Ausbildung aufzuwenden.

Eine mündliche Prüfung für's erste Examen im Ref zu absolvieren, ist nebenbei gemerkt richtig dumm, weil du da mit anderen Dingen konfrontiert bist.

Die mündliche Prüfung wäre dann während der Gerichtsstation - keine Stationen, die extrem zeitaufwändig ist.

Wenn zwei Doktoranden in ihrem Kerngebiet 2 Punkte hinlegen, dann war die Klausur einfach abartig, da kannst du noch soviel von Leistungsniveau schwätzen.

Die Anforderungen für die Anfertigungen einer Dissertation sind doch ganz anders als die Anforderungen für die Anfertigung einer fallbezogenen Klausur. Nach deiner Logik müsste eine solche Klausur ja im Übrigen brutal schlecht ausfallen, im Grunde dürfte keiner bestehen (wenn man die Doktoranden als alles überragenden Maßstab nehmen würde, was Du scheinbar zu tun scheinst).

Wie erklärst du dir denn, dass in manchen Monaten im ganzen Bundesland 20 Personen durchfallen, und in manchen Monaten 45 Personen?

Auf welche Monate und Bundesländers beziehst Du dich? Kannst Du da mal konkret werden? Ich habe die starke Befürchtung, dass Du von den "Freischussmonaten" redest, wo die relative Durchfallquote nicht siginifikant höher ist, die absolute Zahl der Durchfaller hingegen schon (= es schreiben mehr Leute die Klausuren).

Ich habe 4 Polizisten und 3 Jurastudenten als privater Repetitor auf Strafrechtsklausuren vorbereitet. Umfang und Schwierigkeit der Aufgaben sind identisch.

Du weichst aus. Willst Du sagen, dass eine wissenschaftliche Betrachtung der Rechtsdogmatik Gegenstand in den Klausuren für Polizeianwärter ist, wie beispielsweise die unterschiedlichen Theorien zum Erlaubnistatbestandsirrtum und deren Grundlagen? Dass auch der Umfang ein ganz anderer ist, folgt auch aus den Modulhandbüchern, hier mal für NRW: https://www.fhoev.nrw.de/uploads/media/Modulhandbuch-Stand_07-2014.pdf

Das Strafrecht-Modul im Grundstudium hat 4 ECTS, im Hauptstudium gibt es dann nochmal ein strafrechtliches Teilmodul mit 2 ECTS. 6 ECTS - das entspricht den üblichen Credits (Bevor Du was sagst: Eine Vielzahl von juristischen Fakultäten rechnen für juristische Veranstaltungen trotz Staatsexamen nicht nur in SWS, sondern auch in den Credits, im Übrigen gibt es auch einige juristische Fakultäten, die neben dem Staatsexamen auch einen juristischen Bachelor anbieten) für eine Strafrecht AT Vorlesung im ersten Semester.

Woher nimmst du deine Erfahrungen? Aus dem Bauch heraus?

Ich habe u.a. schon an FhöVs Prüfungen abgenommen und unzählige Klausuren korrigiert.

Den Rechtsweg zu bestreiten hat nichts mit Eier in der Hose zu tun (und allgemein auch recht wenig mit Emotionen) sondern mit Vernunft.

Hier im Thread wurde bereits von einem Fall berichtet, wo es sich in vergleichbarer Konstellation gelohnt hat, den Rechtsweg zu bestreiten. Ich finde es unvernünftig, ihm dieses Vorgehen auszureden - was wäre denn besser, wenn er am Ende Teilzeit arbeiten könnte oder (wahrscheinlicher) eben doch für die Zeit der juristischen Ausbildung beurlaubt werden würde? Dann hätte er seine Sicherheit - und darum geht's ihm. Als ob er, wenn er wirklich in der juristischen Ausbildung drin steckt, nochmal zurück zur Polizei gehen wollen würde. Er will Sicherheit, das ist legitim.

In NRW fehlen jetzt schon Hunderte von Polizisten.

Und du sagst das hat nichts mit seinem Fall zu tun. Es gibt mittlerweile tausende weiblicher Polizisten, die Kinder bekommen. Aber du sagst, das hat nichts mit seinem Fall zu tun. Es gibt eine asymetrische Bedrohungslage in Deutschland und die Gewerkschaften rufen nach hunderten neuen Anwärtern. Aber du sagst, das hat nichts mit seinem Fall zu tun. Bitte gehe zurück ins 2 Semester Allgemeines Verwaltungsrecht und lern was Ermessen ist.

Es hat auch nichts mit seinem Fall zu tun. Bezüglich der Polizistinnen mit Kindern fehlt es an der Gleichartigkeit der Fallgruppe (im Übrigen wäre die Polizistinnen auch nur dann relevant, wenn sie klagen würden), eine etwaige Bedrohungslage kann aus Kompetenzgründen (Bund, nicht Land) nicht als relevanter Faktor angeführt werden, und Personalmangel darf nur in notstandsähnlichen Situationen zu Lasten des Antragsstellers berücksichtigt werden. Willst Du mir allen Ernstes was vom 2. Semester (Verwaltungsrecht AT macht man an jeder deutschen Uni übrigens im 3. Semester) erzählen? Dir ist die fachliche Unterdurchschnittlichkeit ins Gesicht geschrieben.

Der Großteil der Studenten kommt von der Schule. Da kannst du noch soviel vom zweiten Bildungsweg faseln.

Es entspricht einfach nicht der Realität. In meiner damaligen Gruppe sind von 10 Leuten 9 direkt von der Schule, oder aus dem Zivildienst gekommen.

Die Anzahl der Leute die einen LL.M. vor dem Ref machen, bewegt sich im Promillebereich.

Du redest vom zweiten Staatsexamen. Threadersteller hat nicht einmal das erste.

Ich wurde selbst vom November in den Februar geschoben? Und kenne mehrere Menschen denen das passiert ist? Huch? Wie kann das sein?!

Es gibt eine Handvoll Menschen die können in jedem Prüfungsdurchgang ein Prädikat rausknallen, die sind einfach gut, und landen sowieso im 11 Punkte Bereich. Beim Rest entscheidet ganz einfach häufig der Zufall ob du mit 7 oder 9 Punkten im Endergebnis rausgehst.

Die Prüfer in den mündlichen Prüfungen sind deutlich vornotenorientiert. Wenn du da nicht mit mindestens 45 Vorpunkten ankommst, hast du keine Chance auf ein Prädikat. Und wenn du von 6 Klausuren (1.Stex) zwei in den Sand setzt, dann war's das. Wie willst du zwei 3er denn adequat ausgleichen? Selbst wenn alle anderen Klausuren 10 Punkte sind, landest du bei 46 und wirst im Endeffekt trotz guter Leistung in der Mündlichen bei 84 oder so landen.

In unserer Zwangsvollstreckungsklausur auf die wir uns alle wegen den Horrormeldungen massiv vorbereitet haben, ging es kaum um Zwangsvollstreckung: Es kam tiefstes Hypothekenrecht im 4 Personenverhältnis mit zwei verschiedenen Grundstücken und zwei verschiedenen Urkundsrollen, allein den Sachverhalt auf die Kette zu kriegen war schon fast ein Ding der Unmöglichkeit. In unserem Kurs sind nahezu alle durchgefallen.

Ich beziehe mich auf die Durchfallquoten im zweiten Examen. Beobachte einmal systematisch die Durchfallquoten. Es gibt deutliche Abweichungen. In einer Stadt sind neulich allein 8 Kandidaten durch einen Klausurendurchgang gerasselt. In den anderen Städten sah es nicht besser aus.

Ich habe bisher noch keinen einzigen Jurastudenten getroffen der in einer Strafrecht AT Klausur 5 Theorien zum Erlaubnistatbestandsirrtum aufgezaehlt hat und in der Klausur fertig geworden ist.

Du vermutest hier viel hin Hinsicht auf die Vita deiner Diskussionspartner und projezierst deine persönlichen Erfahrungen auf die Allgemeinheit, vergisst aber so einfache Dinge wie, dass es Sommersemester und Wintersemester gibt, und man als Sommersemester-Anfänger Verwaltungsrecht im 2. Semester hört. Aber das sind nur Kleinigkeiten.

Wirklich gravierend ist hingegen folgendes: Du faselst was von Praxiskenntnissen, verkennst aber das ein Verwaltungsverfahren mit ungewissen Ausgang mindestens 1-2 Jahre anhängig sein wird, in der der TE nicht planen kann. Um Vergleichbarkeiten geht es überhaupt nicht, sondern um reale Verhältnisse und dienstliche Belange. Da sich viele Frauen in den Mutterschutz oder in die Teilzeit verabschieden sind die Kontingente erschöpft.

Eine gebundene Entscheidung gibt es sowieso nicht. Also bleibt Ermessen.

Dann übt die Behörde - wie sie es schon getan hat - ihr Ermessen dahingehend aus, dass sie sagt: Tut mir leid, aber dienstliche Belange stehen entgegen, weil wir aus dem letzten Loch pfeifen. Ermessensfehler? Fehlanzeige. Also gibt es auch keine Neubescheidung.

Für einstweiligen Rechtsschutz gibt es keinen Anspruch, und auch der Grund wird nach 1 Jahr aufgenommenen Studium schon kaum darzulegen sein.

Wo ist dein normativer Ansatz? :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast nichtvergessen

projezierst deine persönlichen Erfahrungen auf die Allgemeinheit

Das ist doch genau das, was Du machst - Du bringst hier nichts anderes als reine Nahbereichsempirie und nicht-verifizierbare Fakten ("in der einen Stadt" etc.).

Du vermutest hier viel hin Hinsicht auf die Vita deiner Diskussionspartner und projezierst deine persönlichen Erfahrungen auf die Allgemeinheit, vergisst aber so einfache Dinge wie, dass es Sommersemester und Wintersemester gibt, und man als Sommersemester-Anfänger Verwaltungsrecht im 2. Semester hört.

Eine Uni, wo das der Fall ist, kannst Du gerne mal konkret nennen.

Wo ist dein normativer Ansatz? :)

Gegenfrage: Von welcher Norm redest Du überhaupt konkret?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Du hast zudem nicht die geringste Ahnung was in der Polizei für Hierachien und Strukturen herrschen.

Und du hast offentsichtliche keine Ahnung welche Fördermöglichkeiten einem Beamten zustehen. Was hier rätst ist einfach nur dumm- mit deinen Ratschlägen verbaut sich der Junge seine Zukunft.

Einen festen und gut bezahlten Job sollte man immer erst dann kündigen, wenn alle anderen möglichkeiten ausgeschöpft sind. Das heisst: Erstmal nachfragen wegen Beurlaubung oder eine Reduzierung der Stundenzahl- falls der direkte Vorgesetze ablehnt, beim Beamtenbund nachfragen, welche Ansprüche bestehen. Einfach kündigen bedeutet auf alle Fördermöglichkeiten zu verzichten- wer sowas rät, hat keine Ahnung.

An der Stelle merkt man auch wieder was für Flachpfeifen hier im Forum unterwegs sind: Wenn man Erfolg haben will, muss man auch die Eier haben, seine Rechte einzufordern.

Und falls am Ende dochnichts geht: Kündigen geht immer. Nur bevor man kündigt, sollte man erstmal abchecken was geht.
bearbeitet von grandmasterkermit

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast nichtvergessen

Wenn man Erfolg haben will, muss man auch die Eier haben, seine Rechte einzufordern.

Das gilt insbesondere dann, wenn man selber Jurist werden möchte. Ein Jurist, der nichtmals in eigener Sache bei höchster Dringlichkeit dazu bereit ist, seine Rechte durchzusetzen? Das ist grotesk.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast

Zwei Aspekte sprechen gegen den Rechtsweg:

1. Zwei juristische Staatsexamen mit herausragenden Erfolg in Teilzeit zu absolvieren ist eine Mammutaufgabe an der 99,9% der Bevölkerung zwangsläufig scheitern müssen.
Es gib nur eine Möglichkeit ordentliche Examen und die damit verbundenen Belastungen zu bestehen: Vollzeit, Vollzeit, Vollzeit.
Eine Zukunft als Spitzenjurist versaut er sich ganz sicher, wenn er schön Nachtschichten buckelt, während Lisa und Tanja, die schön seelig bei Mama und Papa zuhause im Bettchen schlummern, am nächsten Tag ausgeruht um 7 Uhr in der Bibliothek sitzen und zum 20. mal ihre Karteikarten aufsagen. Denn gegen diese beiden tritt er im Examen an. Dann kommt am Ende was halbgares raus: Vielleicht ein bestandenes Examen und 6 Jahre Teilzeit bei der POL. Glücklich ist er dann immer noch nicht. Er wird sich immer sagen: Was wäre gewesen, wenn ich dieselben Karten gehabt hätte wie Lisa und Tanja?

2. Vielleicht hast du den Sachverhalt nicht richtig gelesen grandmasterkermit, aber das Teilzeitgesuch wurde bereits abgelehnt.
Es bliebe dann nur noch der Rechtsweg,

Die Grundlage und das Vorliegen der Voraussetzungen musst du doch erstmal liefern nichtvergessen. Bisher bist du dem schuldig geblieben, ich habe dir dennoch Hinweise erteilt.
Bevor man ein Recht durchsetzt, muss man naemlich erst mal eins haben. Niemand sagt, dass er nicht seine Rechte durchsetzen soll, wenn er sie denn hätte.
Aber wer zuerst schreit, auch noch Kosten und Mühen des Verfahrens hat, in monatelanger bzw. jahrelanger Ungewissheit lebt, es sich bei seinen Vorgesetzten versaut und dann verliert, der steht am Ende beschissen in seinem alten Job da und hat auch nicht die Kraft und Energie für etwas neues. Er hat dann 2 Jahre verloren, in denen er schon längst an nem Lehrstuhl hätte Fuß fassen können.
Der TE hat Talent, das zeigen die Klausurergebnisse deutlich.

Naja, wie immer 2 Juristen, 3 Meinungen.
Ich denke man kann hier unterschiedlicher Auffassung sein.
Der TE hat hier unterschiedliche Sichtweisen erhalten, und kann sich ueberlegen was er sich davon annimmt.

bearbeitet von Gast

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Mitgliedskonto, oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Mitgliedskonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Mitgliedskonto erstellen

Registriere Dich ganz einfach in unserer Community.

Mitgliedskonto registrieren

Anmelden

Du hast bereits ein Mitgliedskonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.