Zu jung - weiter eskalieren?

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Hier gilt wohl die alte Regel:

7 + (Dein Alter / 2) = Höchstalter des Babes

FYP

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Hier gilt wohl die alte Regel:

7 + (Dein Alter / 2) = Höchstalter des Babes

FYP

Du Schlingel! :acute:

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Wenn du hier nun ein Urteil rauspickst, was ist hiermit:

http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Unschuldig-in-Haft-wegen-erfundener-Vergewaltigung-Lehrerin-verurteilt-id27339762.html

Die war nicht mal minderjährig.

Das hat mit dem, worüber wir zuvor diskutiert haben, nichts zu tun. Der Fehler des Gerichtes war hier schließlich, dass es den Sachverhalt nicht richtig ermittelt hat. Da ist das Problem, dass der dem Urteil zu Grunde liegende Sachverhalt nicht den wirklichen Vorkommnissen entsprach, nicht aber, dass das Gericht nicht die Gesetze ausgehend von diesem Sachverhalt richtig angewandt hätte.

Ich weiß worüber wir diskutierten, ich wollte dir nur darlegen, wie es aussehen kann wenn man meint man ist im Recht und was dennoch passieren kann.

Wer sagt das im Fall des TE der Sachverhalt richtig ermittelt wird ?

Das sie betrunken war im Fall des TE hast wieder mal galant ausgeblendet um nicht eingestehen zu müssen, das dies vor Gericht doch ein wesentlicher Punkt wäre

der dem TE ungünstig ausgelegt wird und somit das der Ausgang trotz Rechtslage ungewiss ist.

Zurzeit sind ca. 76440 Menschen in Deutschland inhaftiert, davon sind ca. 7000 unschuldig im Gefängnis.

Ich weiß nicht, wo du deine Zahlen her hast, aber sie sollten dich skeptisch machen. Schließlich gab es laut Statistischem Bundesamt am Stichtag 31. März 2013 gerade mal 56.641 Strafgefangene. Deine Häftlingszahl könnte also höchstens stimmen, wenn man noch die Untersuchungshäftlinge miteinbeziehen würde. Was natürlich das Bild verzerren würde, weil die Rate an Unschuldigen unter Untersuchungshäftlingen naturgemäß in jeder Konstellation höher ist als unter verurteilten Strafgefangenen.

Dass über 9 % aller Strafgefangenen unschuldig seien, was du vermutlich damit ausdrücken wolltest, halte ich aber auch davon unabhängig für eine sehr gewagte These.

Diese Zahlen sind nicht zu 100% sicher es sind Schätzungen, um sich mit diesem Thema auseinander zu setzten, würde jetzt den Rahmen sprengen.

Amnesty International kannst du dich aber gerne selber einlesen. Interessant dazu ist: Lexikon der Justizirrtümer, wenn du das liest dann wird es wohl

ein wenig dein Vertrauen in die deutsche Justiz erschüttern, auch hinsichtlich der Zahlen.

Selbst wenn es auch nur 1% wäre, ist das in meinen Augen dramatisch, da Leben zerstört wird.

In dubio pro reo, ist nur noch selten zu sehen, vorallem wenn hohes öffentliches Interesse an dem Fall besteht.

In Deutschland ist es nun mal so, wenn du ein Urteil hast und das Rechtsmittel der Revision ausgeschöpft ist, ist das Ding durch.

Abgesehen von der Verfassungsbeschwerde oder der Anrufung des EGMR.

Serious ? Verfassungsbeschwerde ? Artikel 2 kommt in Frage das Grundrecht für sexuelle Selbstbestimmung, aber wenn du verurteilt wurdest dann nicht weil

die sexuelle Selbstbestimmung für dich beansprucht hast, sondern weil du die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen verletzt hast.

EGMR ist sicher auch eine Möglichkeit, aber sitzt du erstmal in Haft ist dein Leben schneller zerstört, bevor deine Verfassungsbeschwerde oder der EGMR reagiert

so mal in 1-2 Jahren.

Was ich dir einfach begreiflich machen will ist, das Richter Menschen sind, mit Emotionen.

Auch wenn sie sich an Gesetzte halten sollen und danach richten sollen, bin ich nicht der Überzeugung, dass dies auch so geschieht.

Deine persönliche Überzeugung ist natürlich ein gutes Argument. Fehlurteile kommen unbestritten vor, aber in den meisten Fällen wird er Fehler in der Sachverhaltsaufklärung liegen, was bedeutet, dass dem Urteil ein falscher Sachverhalt zu Grunde gelegt wird. Im Übrigen ist ein Fehlurteil nicht gleichbedeutend damit, dass der Verurteilte unschuldig ist. Ein Fehlurteil liegt nämlich auch dann vor, wenn der Verurteilte sich zwar strafbar gemacht hat, aber nicht nach der Norm, aufgrund derer er verurteilt wurde oder wenn der Sachverhalt falsch ist, der richtige Sachverhalt aber auch zu einer Bestrafung geführt hat. Für derartige Fehlurteile dürfte das deutsche Recht aufgrund seiner starken Formalisierung wahrscheinlich sogar stärker anfällig sein als manch andere Rechtskreise.

Der Spruch: Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit in deutschen Gerichten, trifft es für mich passend.

Mag ja sein, dass du persönlich schlechte Erfahrungen mit deutschen Gerichten gemacht hast, aber der Satz ist trotzdem Quatsch. Das deutsche Rechtssystem ist sicher nicht perfekt, aber im internationalen Vergleich, auch mit anderen Rechtsstaaten, gehört es zweifelsohne zur absoluten Spitze.

Die deutsche Justiz als absolute Spitze zu deklarieren, kann ich so nicht unterschreiben. Meine Erfahrungen sind auch absolut nicht dramatisch und beziehen sich auch nur auf ein - zwei kleine Scharmützel.

Da gibt es Menschen die dir das besser berichten können, wie der Fall Harry Wörz der bei mir in der Nähe wohnte. Mir ist durchaus bewusst, das sein Vorwurf absolut nichts mit der Story hier zu tun hat.

Mir geht es darum dir nur EIN kleines Beispiel aufzuzeigen, wie die deutsche Justiz vorgeht und Leben zerstören kann und du sicher davon gehört hast, da es durch die Medien rauf und runter gezeigt wurde.

Um ein Ende zu finden, ich respektiere durchaus deine Meinung und auch das du hierzu keine moralischen Einwände hättest wenn der TE sich mit ihr vergnügt.

Wie du sicher bemerkt hast wäre es nicht meins auch wenn du den Anschein erwecken möchtest es wäre rechtens.

Rechtschreibung bitte ignorieren ist halb zwei :-)

bearbeitet von Dmrdarwin

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... und evtl. kannst du ihr ja noch dabei helfen alle 150 Pokemon zu fangen.

Es gibt 720 Pokémon! Noch Nichtmal in der ersten Generation hättest du recht gehabt. Da gab es 151 Pokémon. Also ernsthaft... Lies dich ein Junge!!

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Ich weiß worüber wir diskutierten, ich wollte dir nur darlegen, wie es aussehen kann wenn man meint man ist im Recht und was dennoch passieren kann.

Wer sagt das im Fall des TE der Sachverhalt richtig ermittelt wird ?

Noch einmal: Deine Behauptung war, dass Sex als erwachsener Mann über 21 Jahren mit einer Jugendlichen unter 16 Jahren strafbar sei. Das ist so eindeutig falsch. Darum ging es. Jetzt anzukommen, irgendwelche hypothetischen Konstellationen anzuführen, in denen es dennoch dazu kommen könnte, dass der TE deswegen vor Gericht landet und verurteilt wird, ändert daran nichts.

§ 182 III StGB ist ein Passus, der in Rechtspraxis so gut wie keine praktische Relevanz hat. Das ist so, da kannst du noch so abgefahrene Argumente bringen, das ändert daran gar nichts.

Das sie betrunken war im Fall des TE hast wieder mal galant ausgeblendet um nicht eingestehen zu müssen, das dies vor Gericht doch ein wesentlicher Punkt wäre

der dem TE ungünstig ausgelegt wird und somit das der Ausgang trotz Rechtslage ungewiss ist.

Soso, habe ich das? Ich glaube nicht:

Nein, denn wie gesagt muss die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung in der Persönlichkeit des Jugendlichen zu finden sein. Wer mit einer 15-Jährigen Volltrunkenen Sex hat, für den ist höchstens § 179 StGB (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) relevant. Dabei ist dann aber das Alter egal. Und um „widerstandsunfähig“ zu sein, müsste sie sich schon komplett abgeschossen haben. Gut beschwipst wird da nicht ausreichen.

So oder so, spielt das aber keine Rolle. Wenn sie beim Kennenlernen so besoffen war, dass sie nach § 179 StGB widerstandsunfähig gewesen wäre, er aber erst bei einem anderen Treffen mit ihr Sex hat, wo sie längst wieder nüchtern ist, ist sie dann schließlich keine widerstandsunfähige Person mehr.

Diese Zahlen sind nicht zu 100% sicher es sind Schätzungen, um sich mit diesem Thema auseinander zu setzten, würde jetzt den Rahmen sprengen.

Natürlich sind das Schätzungen. Hier geht es aber um die Qualität der Schätzungen. Und wenn die Zahl der „Inhaftierten“ schon verdammt viele Fragen aufwirft, dann ist das ein hinreichender Anlass dafür, die Qualität dieser Schätzung in Frage zu stellen.

Amnesty International kannst du dich aber gerne selber einlesen.

Von wem die Zahlen stammen ist völlig irrelevant. Meine Kritik gründet schließlich nicht auf deren Quelle. Abgesehen davon, konnte ich bei einer oberflächlichen Internet-Recherche nichts von Amnesty-International explizit zu dem Thema Justizirrtümer in Deutschland finden.

Interessant dazu ist: Lexikon der Justizirrtümer, wenn du das liest dann wird es wohl

ein wenig dein Vertrauen in die deutsche Justiz erschüttern, auch hinsichtlich der Zahlen.

In dem Buch geht es doch nicht nur um die deutsche Justiz der Gegenwart. Die Beispiele sind doch aus verschiedenen Epochen und Ländern. Ich verstehe nicht, wie man durch Lesen dieses Buches zu dem Schluss kommen kann, das deutsche Justizsystem sei schlechter als andere Justizsysteme.

Selbst wenn es auch nur 1% wäre, ist das in meinen Augen dramatisch, da Leben zerstört wird.

Unwidersprochen. Aber das ist ein anderer Punkt.

Abgesehen von der Verfassungsbeschwerde oder der Anrufung des EGMR.

Serious ? Verfassungsbeschwerde ? Artikel 2 kommt in Frage das Grundrecht für sexuelle Selbstbestimmung, aber wenn du verurteilt wurdest dann nicht weil

die sexuelle Selbstbestimmung für dich beansprucht hast, sondern weil du die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen verletzt hast.

Wie kommst du hier auf die sexuelle Selbstbestimmung. Deine Aussage war doch allgemein formuliert?

Auch wenn das sicherlich der bekannteste Fall ist, ist eine Verfassungsbeschwerde nicht bloß ein Mittel gegen verfassungswidrige Gesetze. Eine Verfassungsbeschwerde ist nicht nur gegen Akte der Legislative, sondern auch gegen Akte der Exekutive und Judikative möglich.

Bei Verfassungsbeschwerde wegen eines vermeidbaren Justizirrtum dürfte es eher um Art. 103 oder Art. 20 Abs. 3 GG gehen.

Die deutsche Justiz als absolute Spitze zu deklarieren, kann ich so nicht unterschreiben. Meine Erfahrungen sind auch absolut nicht dramatisch und beziehen sich auch nur auf ein - zwei kleine Scharmützel.

Da gibt es Menschen die dir das besser berichten können, wie der Fall Harry Wörz der bei mir in der Nähe wohnte. Mir ist durchaus bewusst, das sein Vorwurf absolut nichts mit der Story hier zu tun hat.

Mir geht es darum dir nur EIN kleines Beispiel aufzuzeigen, wie die deutsche Justiz vorgeht und Leben zerstören kann und du sicher davon gehört hast, da es durch die Medien rauf und runter gezeigt wurde.

Das ist kein Argument. Wenn du die Qualität des deutschen Rechtssystem im Vergleich zu anderen, real existierenden oder hypothetischen, Justizsystem anzweifelst, dann musst du die Existenz besser funktionierender Justizsystem anführen. Fehler deutschen Systems aufzuzeigen ohne zu belegen, dass es woanders nicht noch schlimmer sondern sogar besser sei, stützen deine Behauptung in keiner Weise.

Um ein Ende zu finden, ich respektiere durchaus deine Meinung und auch das du hierzu keine moralischen Einwände hättest wenn der TE sich mit ihr vergnügt.

Meine, hier geäußerte Meinung, war lediglich, dass der TE für sich selbst entscheiden muss, ob er das moralisch vertreten kann oder nicht.

Wie du sicher bemerkt hast wäre es nicht meins auch wenn du den Anschein erwecken möchtest es wäre rechtens.

Nice try. Die Formulierung „den Anschein erwecken“ impliziert, es wäre nicht rechtens. Das ist, wie ich wohl inzwischen mehr als ausreichend belegt habe, natürlich immer noch völliger Quatsch.

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Jeder halbwegs schlaue Mensch sollte wissen das es sich bei einem Rechtssystem um ein selbstreferentielles System handelt.

D.h. es bezieht sich immer auf den gleichen Kack aus dem es gemacht ist.

Das bedeutet jedoch nicht das es universelle Gültigkeit besitzt, geschweige denn für Gerechtigkeit sorgt.

Die Kenner unter uns wussten bereits beim Lesen des Titels das dieser Thread, ähnlich einem Geschwür, Potential für ungebremste Wucherung besitzt.

Ich halte die hier aufkommenden Diskussionen für wenig wertvoll in Bezug auf die eigentlichen Absichten dieser Community.

Dicht.

M O P A R

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