Zu jung - weiter eskalieren?

82 Beiträge in diesem Thema

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Ich kann euch da schon folgen, was ihr meint.

Hier werden Glaubenssätze formuliert die allgemein gehalten werden.

"Wir wissen nicht ob ein Schaden bei einer 15 Jährigen entsteht"

Das weiß keiner von uns aber auf Grund der Lebenserfahrung halte ich es für wahrscheinlicher, daß dies eher bei einer

15 Jährigen geschieht, als bei einer 40 Jährigen die doch mehr Lebenserfahrung besitzt. Ich nehme das mal so an, da man sich auch da nicht 100 % sicher sein kann.

@DocMetronic

Zu deinem Rotlichtverstoß, genau so ist ein Freund von mir nachts um drei tödlich verunglückt, als er mit dem Roller zur Arbeit fuhr, weil das Auto von ihm nicht ansprang.

Da meinte auch jemand er muss das so handhaben und hat ihn übersehen.

Nur weil in deinem Bekanntenkreis jemand Bundesverfassungsrichter ist der dies genauso hält, heißt das nicht im Umkehrschluss das dies deine Aussage

untermauert und aus zweimmal Unrecht plötzlich Recht wird.

Der nächste behauptet hey ich sammel Kinderpornos, weil ich habe in meinem Bekanntenkreis einen Politiker der das auch macht.

Du siehst dein Argumentation hinkt.

Gruss

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@DocMetronic

Zu deinem Rotlichtverstoß, genau so ist ein Freund von mir nachts um drei tödlich verunglückt, als er mit dem Roller zur Arbeit fuhr, weil das Auto von ihm nicht ansprang.

Da meinte auch jemand er muss das so handhaben und hat ihn übersehen.

Ich spreche doch davon, dass man logisch, rational und auf Grund seiner moralischen Vorstellungen Entscheidungen trifft. Dein Freund, dessen Tod ich bedaure, wurde überfahren, weil der Autofahrer über rot gefahren ist, ohne sich ausreichend zu versichern, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer im Spiel ist. Ich habe nicht gesagt dass ich ohne zu gucken über die Ampel fahren würde, sondern dass eine Ampel für mich keine Rolle spielt, wenn es keinen Verkehr zu regeln gibt, wäre an der Kreuzung keine Ampel und so verfahre ich an einer verlassenen Pampakreuzung nachts um drei, würde ich mich doch auch versichern, dass ich bedenkenlos die kreuzende Straße überqueren kann.

Ich finde es auch überflüssig tiefer auf diese Rotlichtdiskussion einzugehen. Worum es mir geht ist doch lediglich, dass ich unabhängig der Gesetzeslage moralisch über richtig und falsch entscheide. Im Umkehrschluss würde es ja sonst auch bedeuten, dass Du Drogen, die so neu sind, dass sie noch keiner Gesetzeslage unterliegen, bedenkenlos auf Schulhöfen verteilen kannst. Verbot ist Verbot, Recht ist Recht. So funktioniert eine Gesellschaft meiner Meinung nach nicht. Du Argumentierst aus Sicht eines Polizisten, dessen Aufgabe es als Teil der Exekutive ist, sich darum zu kümmern, dass Gesetze eingehalten werden, da es eben zu viele Menschen gibt, denen moralische Grundwerte fehlen.

Nur weil in deinem Bekanntenkreis jemand Bundesverfassungsrichter ist der dies genauso hält, heißt das nicht im Umkehrschluss das dies deine Aussage

untermauert und aus zweimmal Unrecht plötzlich Recht wird.

Das Beispiel mit meinem Bekannten war zugegebenermaßen überflüssig. Ich wollte nur ein bisschen posen ;-P und fand es schon als junger Mann beeindruckend, welches Freiheitsverständnis er an den Tag legt und mit seiner Funktion verbindet.

Der nächste behauptet hey ich sammel Kinderpornos, weil ich habe in meinem Bekanntenkreis einen Politiker der das auch macht.

Du siehst dein Argumentation hinkt.

Ich fürchte Deine Argumentation hinkt, denn ich betone doch die ganze Zeit dass man auf Grund moralischer Grundsätze seine Entscheidungen treffen sollte. Ist es moralisch Verwerflich Kinderpornos zu sammeln? Fraglos!

Ich sage auch nicht, dass Gesetze überflüssig sind, ohne diese würde zweifellos das Chaos ausbrechen. Das heißt aber im Umkehrschluss noch lange nicht, dass man sich strickt an jedes Gesetz halten muss.

Gruss

Greetz

bearbeitet von DocMetronic

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Grade dieser Volljährigkeitswahn den einige vertreten. Man sieht daran ein Musterbeispiel wie perfekte Gehirnwäsche funktioniert: Man muss nur etwas oft genug wiederholen > das es schlecht und schandhaft ist damit es jeder glaubt. Bis heute hab ich jedoch noch KEIN einziges logisches Argument gehört was eine solche statische Grenze von zb. 18 oder 17 eigentlich pauschalisiert für jeden rechtfertigt.

Ist einfach ein klassischer Fall von SoCalization in Verbindung mit Eagleland Osmosis. In Kalifornien liegt das age of consent nämlich tatsächlich bei 18 Jahren. Dazu kommt noch die Bezeichnung Statutory Rape für die Straftat von Sex mit Minderjährigen. Ein Vergewaltiger will natürlich keiner sein, weshalb Sex mit Minderjährigen in amerikanischen Filmen und Serien (und die kommen halt zum größten Teil aus Kalifornien) inzwischen fast so ein Tabu wie Sex mit Kindern ist. Und damit indirekt, dadurch dass amerikanische Filme und Serien auch in Deutschland den Kino- und Fernsehmarkt beherrschen, natürlich auch die hiesigen Moralvorstellungen beeinflusst.

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@DocMetronic

Zu deinem Rotlichtverstoß, genau so ist ein Freund von mir nachts um drei tödlich verunglückt, als er mit dem Roller zur Arbeit fuhr, weil das Auto von ihm nicht ansprang.

Da meinte auch jemand er muss das so handhaben und hat ihn übersehen.

Ich spreche doch davon, dass man logisch, rational und auf Grund seiner moralischen Vorstellungen Entscheidungen trifft. Dein Freund, dessen Tod ich bedaure, wurde überfahren, weil der Autofahrer über rot gefahren ist, ohne sich ausreichend zu versichern, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer im Spiel ist. Ich habe nicht gesagt dass ich ohne zu gucken über die Ampel fahren würde, sondern dass eine Ampel für mich keine Rolle spielt, wenn es keinen Verkehr zu regeln gibt, wäre an der Kreuzung keine Ampel und so verfahre ich an einer verlassenen Pampakreuzung nachts um drei, würde ich mich doch auch versichern, dass ich bedenkenlos die kreuzende Straße überqueren kann.

Ich finde es auch überflüssig tiefer auf diese Rotlichtdiskussion einzugehen. Worum es mir geht ist doch lediglich, dass ich unabhängig der Gesetzeslage moralisch über richtig und falsch entscheide. Im Umkehrschluss würde es ja sonst auch bedeuten, dass Du Drogen, die so neu sind, dass sie noch keiner Gesetzeslage unterliegen, bedenkenlos auf Schulhöfen verteilen kannst. Verbot ist Verbot, Recht ist Recht. So funktioniert eine Gesellschaft meiner Meinung nach nicht. Du Argumentierst aus Sicht eines Polizisten, dessen Aufgabe es als Teil der Exekutive ist, sich darum zu kümmern, dass Gesetze eingehalten werden, da es eben zu viele Menschen gibt, denen moralische Grundwerte fehlen.

Nur weil in deinem Bekanntenkreis jemand Bundesverfassungsrichter ist der dies genauso hält, heißt das nicht im Umkehrschluss das dies deine Aussage

untermauert und aus zweimmal Unrecht plötzlich Recht wird.

Das Beispiel mit meinem Bekannten war zugegebenermaßen überflüssig. Ich wollte nur ein bisschen posen ;-P und fand es schon als junger Mann beeindruckend, welches Freiheitsverständnis er an den Tag lebt und mit seiner Funktion verbindet.

Der nächste behauptet hey ich sammel Kinderpornos, weil ich habe in meinem Bekanntenkreis einen Politiker der das auch macht.

Du siehst dein Argumentation hinkt.

Ich fürchte Deine Argumentation hinkt, denn ich betone doch die ganze Zeit dass man auf Grund moralischer Grundsätze seine Entscheidungen treffen sollte. Ist es moralisch Verwerflich Kinderpornos zu sammeln? Fraglos!

Ich sage auch nicht, dass Gesetze überflüssig sind, ohne diese würde zweifellos das Chaos ausbrechen. Das heißt aber im Umkehrschluss noch lange nicht, dass man sich strickt an jedes Gesetz halten muss.

Gruss

Greetz

Ich kann dir sicher folgen, ich verstehe auch was du meinst, ich bin auch kein heiliger der sich strikt an das Gesetz hält, wer telefoniert schon mal nicht mit dem Handy beim fahren.

Da gibt es sicher hunderte Beispiele, auch ich bin kein Freund von Schwarz und Weiß.

Wer akzeptiert schon die gesetzl. Regelung der GEZ Gebühren, da haben wir etwas das wohl jeder nicht akzeptieren will.

Mich überrascht nur wieviele doch kein Problem sehen, sich auf eine 15 Jährige einzulassen.

Dies entspricht nicht meinen Vorstellungen, heisst aber auch nicht das ich jemanden deswegen verteufle wenn er es doch tut.

Es macht auch sicher einen Unterschied ob man sie im Club oder auf dem Schulhof gamed.

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Gast Lopumbo

sie hat sich für ihr Verhalten entschuldigt - es gibt noch anständige "Frauen" ;)

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Gast ibelieveinmystery

Man man was für Diskussionen hier. Ich glaube die Frage, ob man als über 30 jähriger ne 15 jährige vögeln sollte, stellt sich nicht oder? Ich mein klar, wenn man's nicht weiß, ist es was anders. Aber sie hat es dir ja direkt gesagt. Da spielt es für mich auch keine Rolle wie reif, erwachsen oder sonst was sie aussieht.

Im schlimmsten Fall macht man sich sogar für Sex mit unter 16 jährigen nach dem § 182 StGB Abs. 3 strafbar. Also lass den Scheiß bleiben.

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Gast Lopumbo

die ist echt locker drauf, im vergleich zu den anderen weibern die ich sonst so date...frag mich mal

hab geschrieben, dass sie gern mal herkommen kann aber ich mir nix ernstes vorstellen kann...und sie: kein problem - ist eh nicht so mein ding

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Das einzigste was stören könnte, ist das die Mutter in deinem Alter sein könnte.

Warum soll man es als Problem sehen wenn man es auch als Chance nutzen kann?

Aber jetzt mal ernst:

Was es hier für Spießer gibt ist ja unglaublich. Falls sie (halbwegs) nüchtern war wusste sie sehr gut was sie tut und die Rechtsprechung legt doch klar fest, dass es in so einem Fall legaler einvernehmlicher Sex ist.

Auch die Leute die Sagen "boah was ne schlampe". Warum macht das Alter neuerdings ne Schlampe aus? Is ne 60 Jährige die jeden knallt weniger schlampig als ne 18 jährige (ich rede von schlampig, nicht creepy).

Und zum Thema man soll die Frau besser hinterlassen als man sie gefunden hat blablabla: Wenn sie so an ihn rangegangen ist hat sie sicherlich die Konsequenzen gekannt und dann ist klar, dass er vermutlich auch nicht ihr erster gewesen wäre was wiederrum heißt sehr viel schlimmer hätte er es vermtluch nicht gemacht. sie hat wie man es hier vormuliert einfach nen hohen sex drive.

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Hier ist niemand ein Spießer, nur unterschiedliche moralische Vorstellungen das ist alles.

Wir reden mal darüber wenn du eine Tochter hast die 15 ist und nen hohen Sex Drive hat, ich hoffe du bist dann noch

genauso tolerant und lässt sie von einigen schön durchbürsten, weil es ist nicht mehr der erste dann ist es ja ok.

Ich nehme mal an, dass sich dein Meinung dann dahingehend schnell ändert.

Das nennt man dann Doppelmoral und das ist mit das schlimmste was es gibt.

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Gast Lopumbo

Papa Lopumbo weiß schon wie man ner Frau ne schöne Zeit macht

Wenn ich ihr Vater wäre, wäre mir jemand mit Intelligenz, Stil und nem Dr.-Titel lieber als irgendnen H4-Vollpfosten, die sie anscheinend so hat

Nicht ohne Grund stand meine Ex (obwohl neuer Freund) Oberkörperfrei in meiner Wohnung, weil man sich mit mir so gut unterhalten kann :p

läuft bei mir...

bearbeitet von Lopumbo

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Wenn ich eine hypothetische 15 jährige Tochter mit hypothetisch hohem Sex Drive hätte dann würde ich hypothetisch jeden einzelnen Club im 500km Umkreis anrufen damit sie nicht reinkommt. Das ist allerdings keine Doppelmoral wie du annimst sondern eine ganz andere Situation weil ich kein unbeteiligter dritter bin sondern ihr Vater, ganz andere Situation, du verstehst? Doppelmoral wäre es wenn ich sagen würde bei nem 15 jährigen Jungen ist das unter aller sau.

Und warum darf ich nicht sagen, dass es spießig ist? Darf man keine moralische Vorstellung mehr beschreiben oder wie? Kannst genau so sagen, dass meine ansicht pervers oder unverantwortungslos oder sonstwas ist. Jedem seine Meinung, jedem sein Urteil.

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Im schlimmsten Fall macht man sich sogar für Sex mit unter 16 jährigen nach dem § 182 StGB Abs. 3 strafbar.

Nein. Nach § 182 III StGB macht sich nur strafbar, wer „dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“. Dass demnach diese Bestimmung unter den beschriebenen Umständen nicht relevant ist, weil dem Mädel, das hier beschrieben worden ist, sicher nicht die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung abgesprochen werden kann, hatten wir schon Seiten vorher festgestellt.

[…] jemand mit Intelligenz, Stil und nem Dr.-Titel […]

Beziehst du dich damit auf dich?

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@Franco

Es ist Doppelmoral, hey nicht meine Göre fickt sie durch.

Hey meine Tochter Finger weg.

Entweder findest du es generell in Ordnung und jeder darf sich ausleben, dann auch deine hypothetische Tochter,

oder ein Ü30 sollte doch besser generell die Finger davon lassen.

bearbeitet von Dmrdarwin
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Im schlimmsten Fall macht man sich sogar für Sex mit unter 16 jährigen nach dem § 182 StGB Abs. 3 strafbar.

Nein. Nach § 182 III StGB macht sich nur strafbar, wer „dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“. Dass demnach diese Bestimmung unter den beschriebenen Umständen nicht relevant ist, weil dem Mädel, das hier beschrieben worden ist, sicher nicht die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung abgesprochen werden kann, hatten wir schon Seiten vorher festgestellt.

Man muss hier doch differenzieren, ist der Sexualpartner U18, Ü18, Ü21.

Ü21 und unter 16 ist strafbar!

Hier ein Auzug:

Letztlich macht sich derjenige strafbar, der bereits über 21 Jahre alt ist, und mit einem Jugendlichen von unter 16 Jahren sexuell verkehrt, wobei er dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Hier begrenzt der Gesetzgeber die Höchststrafe auf eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren und eröffnet die Möglichkeit, die Tat mit einer Geldstrafe zu ahnden.

Klar geht es noch um die sexuelle Selbstbestimmung, aber ist die Kacke am Dampfen sollte sich der TE nicht darauf verlassen wenn zuhause der Haussegen schief hängt, die Göre

100% ehrlich sein wird. Zumal ordentlich Alkohol im Spiel war beim TE seiner und das ist dann schon im Bereich, das er es ausnutzt, wenn es zum Akt kommt.

Am Ende wissen wir doch alle, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, also warum das Risiko eingehen auf einen erzkatholischen Richter zu treffen ?

Ich klage gerade gegen BMW, hab einen Top Anwalt, er sagt, das Recht ist auf meiner Seite kein Problem auch ich hab mich eingelesen

und zu meinem Fall gibt es ausschliesslich positve Urteile für den Kläger.

Landgericht ungefickter Richter tja Pustekuchen, wart seit einem Jahr auf ein Termin beim OGL um endlich damit abzuschliessen.

Ich denke du verstehst was ich meine.

bearbeitet von Dmrdarwin

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@Franco

Es ist Doppelmoral, hey nicht meine Göre fickt sie durch.

Hey meine Tochter Finger weg.

Entweder findest du es generell in Ordnung und jeder darf sich ausleben, dann auch deine hypothetische Tochter,

oder ein Ü30 sollte doch besser generell die Finger davon lassen.

Du weißt nicht wirklich was doppelmoral bedeutet oder? Nach deiner Definition wäre es auch doppelmoral zu sagen wenn person x die vergebenbe person y abschleppt muss ich empört sein nur weil ich nicht will, dass jemand meine freundin abschleppt. Das eine interessiert mich, das andere ist mir sowas von scheißegal.

Und ich bin nicht ü30, trifft mich also eher nicht.

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@Franco

Es ist Doppelmoral, hey nicht meine Göre fickt sie durch.

Hey meine Tochter Finger weg.

Entweder findest du es generell in Ordnung und jeder darf sich ausleben, dann auch deine hypothetische Tochter,

oder ein Ü30 sollte doch besser generell die Finger davon lassen.

Du weißt nicht wirklich was doppelmoral bedeutet oder? Nach deiner Definition wäre es auch doppelmoral zu sagen wenn person x die vergebenbe person y abschleppt muss ich empört sein nur weil ich nicht will, dass jemand meine freundin abschleppt. Das eine interessiert mich, das andere ist mir sowas von scheißegal.

Und ich bin nicht ü30, trifft mich also eher nicht.

Wenn du hier ein Weilchen bist, wirst du feststellen das es welche gibt, die sagen vergebene Frauen gamed man nicht, weil sie es auch nicht gut finden würden das man ihre Freundin gamed.

Ergo tun sie es nicht das ist gradlinig!

Du schreist hier Spießer, aber wenn es um deine hypothetische Tochter gehen würde, sollen alle die Finger davon lassen.

Das ist Doppelmoral, zwei Meinungen in einem Kopf, zum selben Thema nur die Ausgangslage ist eine andere.

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Man muss hier doch differenzieren, ist der Sexualpartner U18, Ü18, Ü21.

Ü21 und unter 16 ist strafbar!

Nein, ist es nicht. Jedenfalls nicht in Deutschland und wenn du § 182 III StGB zitierst, dann gehe ich selbstverständlich davon aus, dass du von Deutschland sprichst.

Hier ein Auzug:

Letztlich macht sich derjenige strafbar, der bereits über 21 Jahre alt ist, und mit einem Jugendlichen von unter 16 Jahren sexuell verkehrt, wobei er dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Hier begrenzt der Gesetzgeber die Höchststrafe auf eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren und eröffnet die Möglichkeit, die Tat mit einer Geldstrafe zu ahnden.

Ich weiß nicht, wo dein Auszug herstammt, aber jedenfalls ist er schlicht und ganz einfach falsch.

Der entscheidende Fehler liegt im Wörtchen „wobei“. Im Gesetzestext steht aber „wenn“. Die von dir gepostete Formulierung besagt, dass Sex zwischen einem Über-21-Jährigen unter einer Unter-16-Jährigen strafbar sei, weil alleine schon durch den Altersunterschied eine „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenützt werde. Das steht aber nicht im Gesetz.

Das Gesetz ist nämlich so formuliert, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass 14-Jährige oder ältere im Normalfall die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung haben und daher Sex mit ihnen nicht unter Strafe gestellt ist. Da aber die geistige und sexuelle Reife nicht bei allen Kindern und Jugendlichen gleich schnell geschieht, hat der Gesetzgeber weiterhin in das Gesetz geschrieben, dass es in Einzelfällen ausnahmsweise auch sein kann, dass 14-Jährige noch die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt. Dazu gibt es auch eine eindeutige Rechtsprechung, wobei meistens davon ausgeht, dass eine im Vergleich zu Altersgenossen deutliche Entwicklungsverzögerung vorhanden sein muss.

Aber selbst dann ist Sex als Erwachsener über 21 Jahren mit einem oder einer Jugendlichen unter 16 Jahren, der eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung durch einen Gutachter attestiert wurde, nicht automatisch strafbar. Denn dazu muss nicht nur bei dem jugendlichen Partner diese fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung vorliegen, sondern diese auch noch explizit ausgenutzt werden. Das setzt die Hürde noch mal höher.

So oder so, wenn man die Sache auf Grundlage der von Lopumbo gelieferten Informationen beurteilt, kann man eine Strafbarkeit nach § 182 Abs. 3 StGB ausschließen.

Klar geht es noch um die sexuelle Selbstbestimmung, aber ist die Kacke am Dampfen sollte sich der TE nicht darauf verlassen wenn zuhause der Haussegen schief hängt, die Göre

100% ehrlich sein wird.

§ 182 Abs. 3 ist zwar ein Antragsdelikt, weshalb die Einstellung der Eltern durchaus eine Rolle spielt, da sie als gesetzliche Vertreter ihres minderjährigen Kindes auch Strafantragsberechtigt sind. Da wir aber oben schon festgestellt haben, dass das Fehlen eines Strafantrages bei weitem nicht die einzige Hürde ist, die dafür sorgt, dass Sex zwischen Erwachsen und Jugendlichen unter 16 Jahren straffrei bleibt, ist das ziemlich irrelevant.

Zumal ordentlich Alkohol im Spiel war beim TE seiner und das ist dann schon im Bereich, das er es ausnutzt, wenn es zum Akt kommt.

Nein, denn wie gesagt muss die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung in der Persönlichkeit des Jugendlichen zu finden sein. Wer mit einer 15-Jährigen Volltrunkenen Sex hat, für den ist höchstens § 179 StGB (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) relevant. Dabei ist dann aber das Alter egal. Und um „widerstandsunfähig“ zu sein, müsste sie sich schon komplett abgeschossen haben. Gut beschwipst wird da nicht ausreichen.

So oder so, spielt das aber keine Rolle. Wenn sie beim Kennenlernen so besoffen war, dass sie nach § 179 StGB widerstandsunfähig gewesen wäre, er aber erst bei einem anderen Treffen mit ihr Sex hat, wo sie längst wieder nüchtern ist, ist sie dann schließlich keine widerstandsunfähige Person mehr.

Am Ende wissen wir doch alle, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, also warum das Risiko eingehen auf einen erzkatholischen Richter zu treffen ?

Die Religion des Richters hat damit nichts zu tun. Es gibt ziemlich einhellige Ansichten dazu, wie dieser Passus der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung auszulegen ist. Und die lautet: Sehr restriktiv.

Auslegung im juristischen Sinne ist eine Kunst für sich. Das bedeutet nicht, dass der Richter da einfach seine persönlichen Ansichten einsetzen kann.

Ich klage gerade gegen BMW, hab einen Top Anwalt, er sagt, das Recht ist auf meiner Seite kein Problem auch ich hab mich eingelesen

und zu meinem Fall gibt es ausschliesslich positve Urteile für den Kläger.

Landgericht ungefickter Richter tja Pustekuchen, wart seit einem Jahr auf ein Termin beim OGL um endlich damit abzuschliessen.

Ich denke du verstehst was ich meine.

Nein, verstehe ich nicht. Was hat die Tatsache, dass du dich darüber aufregst, dass du so lange auf einen Verhandlungstermin warten musst, mit der Strafbarkeit von Sex mit 15-Jährigen zu tun?

P.S.: Vielleicht hilft ja der Hinweis auf diesem Fall, um endgültig auch dem letzten klar zu machen, dass der deutsche Staat sich doch im Zweifelsfall eher zurück hält, wenn es darum geht, sexuelle Kontakte zwischen Erwachsen oder auch zwischen Erwachsenen und Jugendlichen unter Strafe zu stellen.

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Eines der Themen, wo die wenigsten Leute Ahnung haben, aber alle klugscheißen. Ab Sex ist de facto ab 14 Jahren erlaubt, Alter des Partners/ der Partnerin gänzlich irrelevant - unter der Voraussetzung, es wird nicht die fehlende Fähigkeit des ab 14 Jährigen Partners ausgenutzt. In deinem Fall, lieber TE, bedeutet das, du solltest dir absolut sicher sein, dass sie psychisch stabil/reif genug ist und dich nach eventuellem Lay nicht irgendwie anschwärzen will - denn falls das passiert, hast du schlechte Karten. Wie alt bist du überhaupt?

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Ich (33) war heute im Club. Da hat mich nen junges Mädel (Gesicht 6, Body 8/9 schlank, F-Cup) gegamed - hab sie erst ignoriert und mich anderweitig beschäftigt.

Nach 10 Minuten zusammen tanzen - Heavy Makeout. Dann erzählte sie mir, dass sie erst 15 ist. Sie wollte gern zu mir heim, kommt aber aus ner anderen Stadt und wurde von nem AFC heimgefahren.

Klar Nummern getauscht - aber ist klar, dass sie von jedem gebumst und dann liegengelassen wird.

Gewissensbisse ignorieren?

Ist das dein ERNST???

Sorry aber das geht ja mal garnicht, es gibt Millionen Frauen auf der Welt such dir bitte gefälligst erwachsene Frauen die volljährig sind.

Du gamst Kinder mit 15 Jahren ist sie noch ein Kind, das hat nichts mit gamen zutun.

Ich möchte wirklich niemanden angreifen, das ist meine Ansicht zu der sache, es entspricht einfach nicht zu meiner Moral.

Spätestens nachdem sie ihr Alter gesagt hat, ist das ding durch das geht überhaupt garnicht.

bearbeitet von mr.monsieur

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@Cycle

Mag sein das ich mich hierzu einfach rechtlich zu wenig auskenne mit diesem Thema.

Das mag daran liegen, dass dieses Thema für mich keine Relevanz spielt da ich mich von so jungen Frauen sexuell nicht angezogen fühle.

Wenn du hier nun ein Urteil rauspickst, was ist hiermit:

http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Unschuldig-in-Haft-wegen-erfundener-Vergewaltigung-Lehrerin-verurteilt-id27339762.html

Die war nicht mal minderjährig.

Ich finde dir genauso viele Urteile, wo Menschen unschuldig eingefahren sind, wie du mir positive anschleppst.

Zurzeit sind ca. 76440 Menschen in Deutschland inhaftiert, davon sind ca. 7000 unschuldig im Gefängnis.

In Deutschland ist es nun mal so, wenn du ein Urteil hast und das Rechtsmittel der Revision ausgeschöpft ist, ist das Ding durch.

Dann sitzt du deine gesamte Zeit ab.

Es ist hier nicht so wie in Amerika, wo du dein Urteil die ganze Haft-Zeit anfechten kannst.

In diesem Thema kenne ich mich wiederum sehr gut aus, aber ich möchte das nicht weiter vertiefen mit Zahlen, es geht ja schließlich um Deutschland.

Was ich dir einfach begreiflich machen will ist, das Richter Menschen sind, mit Emotionen.

Auch wenn sie sich an Gesetzte halten sollen und danach richten sollen, bin ich nicht der Überzeugung, dass dies auch so geschieht.

Der Spruch: Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit in deutschen Gerichten, trifft es für mich passend.

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Wenn du hier nun ein Urteil rauspickst, was ist hiermit:

http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Unschuldig-in-Haft-wegen-erfundener-Vergewaltigung-Lehrerin-verurteilt-id27339762.html

Die war nicht mal minderjährig.

Das hat mit dem, worüber wir zuvor diskutiert haben, nichts zu tun. Der Fehler des Gerichtes war hier schließlich, dass es den Sachverhalt nicht richtig ermittelt hat. Da ist das Problem, dass der dem Urteil zu Grunde liegende Sachverhalt nicht den wirklichen Vorkommnissen entsprach, nicht aber, dass das Gericht nicht die Gesetze ausgehend von diesem Sachverhalt richtig angewandt hätte.

Zurzeit sind ca. 76440 Menschen in Deutschland inhaftiert, davon sind ca. 7000 unschuldig im Gefängnis.

Ich weiß nicht, wo du deine Zahlen her hast, aber sie sollten dich skeptisch machen. Schließlich gab es laut Statistischem Bundesamt am Stichtag 31. März 2013 gerade mal 56.641 Strafgefangene. Deine Häftlingszahl könnte also höchstens stimmen, wenn man noch die Untersuchungshäftlinge miteinbeziehen würde. Was natürlich das Bild verzerren würde, weil die Rate an Unschuldigen unter Untersuchungshäftlingen naturgemäß in jeder Konstellation höher ist als unter verurteilten Strafgefangenen.

Dass über 9 % aller Strafgefangenen unschuldig seien, was du vermutlich damit ausdrücken wolltest, halte ich aber auch davon unabhängig für eine sehr gewagte These.

In Deutschland ist es nun mal so, wenn du ein Urteil hast und das Rechtsmittel der Revision ausgeschöpft ist, ist das Ding durch.

Abgesehen von der Verfassungsbeschwerde oder der Anrufung des EGMR.

Was ich dir einfach begreiflich machen will ist, das Richter Menschen sind, mit Emotionen.

Auch wenn sie sich an Gesetzte halten sollen und danach richten sollen, bin ich nicht der Überzeugung, dass dies auch so geschieht.

Deine persönliche Überzeugung ist natürlich ein gutes Argument. Fehlurteile kommen unbestritten vor, aber in den meisten Fällen wird er Fehler in der Sachverhaltsaufklärung liegen, was bedeutet, dass dem Urteil ein falscher Sachverhalt zu Grunde gelegt wird. Im Übrigen ist ein Fehlurteil nicht gleichbedeutend damit, dass der Verurteilte unschuldig ist. Ein Fehlurteil liegt nämlich auch dann vor, wenn der Verurteilte sich zwar strafbar gemacht hat, aber nicht nach der Norm, aufgrund derer er verurteilt wurde oder wenn der Sachverhalt falsch ist, der richtige Sachverhalt aber auch zu einer Bestrafung geführt hat. Für derartige Fehlurteile dürfte das deutsche Recht aufgrund seiner starken Formalisierung wahrscheinlich sogar stärker anfällig sein als manch andere Rechtskreise.

Der Spruch: Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit in deutschen Gerichten, trifft es für mich passend.

Mag ja sein, dass du persönlich schlechte Erfahrungen mit deutschen Gerichten gemacht hast, aber der Satz ist trotzdem Quatsch. Das deutsche Rechtssystem ist sicher nicht perfekt, aber im internationalen Vergleich, auch mit anderen Rechtsstaaten, gehört es zweifelsohne zur absoluten Spitze.

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