Abmahnung (Downloaden im Internet)

47 Beiträge in diesem Thema

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Letztendlich doch etwas Interpretationsspielraum für den Richter. ;-)

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Was ist eigentlich wenn man bereits eine DVD / Blue Ray der Folge / der Serie / des Films besitzt? ist der download dann nicht eine Form der Erstellung einer Sicherungskopie welche ich vornehmen darf!?

Natürlich nicht. Wie kommst du auf die Idee?

Das Sharen des Titels über den Torrent o.ä, erfolgte natürlich aus Nichtwissen. Sprich aus keinem Vorsatz. Fahrlässig. ;)

Und? Wenn ich meinem Nachbarn beim Einparken ohne Vorsatz unabsichtlich den Außenspiegel zertrümmere muss ich den schließlich genauso ersetzen, wie wenn ich ihn mit voller Absicht abgetreten habe.

Und ich glaube nicht, dass dafür 800 EUr vor Gericht durchgehen. Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz werden im deutschen Recht i.d.R. immer beim Strafmaß berücksichtigt.

Irrelevant, weil es nicht ums Strafrecht geht. Was du bei einer Abmahnung zu zahlen hast, ist eine rein zivilrechtliche Sache. Das Geld ist keine Strafe (die ginge schließlich auch an den Staat und würde ein Urteil oder einen Strafbefehl voraussetzen) sondern Schadensersatz an den Rechteinhaber für den Schaden, der ihm dadurch entstanden ist, dass du das Werk unbefugt verbreitet hast.

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Gast

Schön, dass hier vor allem Nichtjuristen ein Halbwissen verbreiten, dass man sich auf den Bauch schlägt vor Lachen.
Du sagst du wohnst noch zuhause bei Muttern -> Fall gelöst.
Du zahlst keinen Cent.
Das ist der einfachste Fall der Welt.
Dein Anwalt wird dich da beraten. Sub-Zero hat alles gesagt. Lass die Profis machen.
Nicht in irgendwelchen Foren suchen. Da antworten nur Laiendarsteller.

bearbeitet von Gast

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Gibt bereits erste Entscheidungen, die den Fall mit der Mama kippen. So einfach ist es doch nicht

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Gast

Ja das behaupten die Abmahner auch gerne. Hinterher stellt sich dann raus, dass sich niemand dagegen verteidigt hat oder ein Versäumnisurteil ergangen ist.
Das sind inszenierte Fälle ohne Rechtsbeistand vor einschlägigen Gerichten mit Schlafmützenspruchkörpern.

bearbeitet von Gast

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Gast

Doch, es ist so einfach. Ich bin kein IT-Rechtler und mache dieses Zeug nebenbei.
Es gibt keine Beweislastumkehr. Solange die sekundäre Darlegungslast sauber und schlüssig erfüllt ist, hat der Abmahner keine Chance.

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Doch, es ist so einfach. Ich bin kein IT-Rechtler und mache dieses Zeug nebenbei.

Es gibt keine Beweislastumkehr. Solange die sekundäre Darlegungslast sauber und schlüssig erfüllt ist, hat der Abmahner keine Chance.

Na hoffentlich kriegt das der Anwalt hin ;) und ich habe selbst Richter erlebt, bei der man mit einer Beweislastumkehr den Fall verloren hat. Aber hast schon Recht, kann gut ausgehen.

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Gast

Gut, dann sind die Richter dumm und man hat hoffentlich genug Streitwert für ne Berufung, oder der Anwalt war schlecht und hat nicht substantiiert dargelegt. Die Prognose ist gut und es spricht sogar viel dafür, dass sich die Rspr. auch auf WG's ausweiten lässt. Ich meine neulich ein OLG Urteil dazu gelesen zu haben.

bearbeitet von Gast

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Ach echt? Das ist spannend...wir haben das damals alles noch anders gelernt. Die BGH Rechtsprechung war ein ziemlicher Hammer, aber danke für die Info :D....

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Man sollte auf keinen Fall zahlen, sondern direkt zum Anwalt und sich für 60 bis 100 Euro (im Schnitt) beraten lassen.

Hatte so eine Situation auch schon mal. Dir wurde vmtl. eine Unterlassungserklärung beigelegt, die du unterschreiben und zurückschicken musst. Im Detail bedeutet das meistens, dass du dich auf Lebenszeit dazu verpflichtest, jegliches Urheberrecht dieses Unternehmens nicht mehr zu brechen, geschieht das doch, egal ob morgen oder in 20 Jahren, dann kann der komplette Streitwert geltend gemacht werden und der kann – je nach Inhalt, um den es geht – bei mehreren tausend oder zehntausend Euro liegen.

Ich hatte das Glück, einen guten Anwalt zu haben, der einen Vergleich angestellt hat.

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Ich habe heute eine Abmahnung bekommen, in der ich für das Runterladen von urheberrechtsgeschützten Medien belangt werde. Die Rechtskanzlei liegt mir ein Angebot i.H.v. 800 vor, und die "Anzeige" würde beigelegt werden. Meine Fragen:

1. soll ich diesen Betrag zahlen?

2. Muss ich mit weiteren Abmahnungen rechnen? Bei der heruntergeladenen Datei handelt es sich um eine Serie, und ich habe natürlich mehrere Folgen davon runtergeladen.

3. in dem Brief steht, ich habe die Datei "anderen Nutzern zum Download angeboten". Das stimmt hundertprozentig nicht, gesaugt habe ich die Datei allerdings schon. Liegt da eine Chance?

Morgen rufe ich natürlich noch bei der Kanzlei an.

Ansonsten danke schonmal für eure Hilfe...

Ich hatte vor zwei Jahren genau das gleiche.

Bei mir wollten sie auch 800 EUR. "als Angebot statt 1600" oder so ähnlich...

1. Setz dich AUF KEINEN FALL mit denen in Kontakt.

2. Bezahle das AUF KEINEN FALL.

3. Unterschreibe AUF KEINEN FALL das Schuldeingestädniss, dass diese Kanzleien meist mitschicken.

Genauso wie es Anwälte gibt, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben, gibt es auch haufenweise Kanzleien, die nur davon leben, diese Abmahnungen abzuwehren. (Wahrscheinlich saufen die Abends zusammen und lachen herzlich über dich und mich)

Die Abmahnkanzlei droht zwar mit Prozess usw, aber darauf haben die, auf Grund der Kosten, keinen Bock.

Die meisten (so hab ich es gemacht) melden sich bei einer der Kanzleien, die diese Abmahnungen abwehren. Da zahlst du einen Fixbetrag (meist 250, wenn du gar nichts an die Abmahnkanzlei zahlen willst, und 350, wenn du der Abmahnkanzlei anbieten willst, ihre Unkosten zu decken, die sie nämlich haben, um überhaupt an deine Adresse zu kommen) und damit ist es in 90% der Fällen dann auch getan.

Wenn du willst, kannst du es auch auf eigene Faust versuchen, gibt dazu Textvorlagen im Netz, aber das war mit zu unsicher und auch zu stressig.

Am besten du googelst das schnell, du wirst sehen, es gibt Massen an Kanzleien.

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Dir wurde vmtl. eine Unterlassungserklärung beigelegt, die du unterschreiben und zurückschicken musst. I

AUF KEINEN FALL solltest du die beigelegte Unterlassungserklärung unterschreiben, da diese IMMER ein Schuldeingeständnis beinhaltet.

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Und, wie ist es ausgegangen?

Nur mal so nebenbei, man kann heute auch ganz gut unsichtbar durchs Netz fliegen, ohne dass die Surfgeschwindigkeit groß beeinträchtigt wird.

Wenn man es drauf anlegt und auf Geschwindigkeit verzichten kann, oder Glasfaser liegen hat, dann findet einen bei entsprechenden Maßnahmen nicht einmal mehr das CIA.

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Und, wie ist es ausgegangen?

Nur mal so nebenbei, man kann heute auch ganz gut unsichtbar durchs Netz fliegen, ohne dass die Surfgeschwindigkeit groß beeinträchtigt wird.

Wenn man es drauf anlegt und auf Geschwindigkeit verzichten kann, oder Glasfaser liegen hat, dann findet einen bei entsprechenden Maßnahmen nicht einmal mehr das CIA.

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Und, wie ist es ausgegangen?

Nur mal so nebenbei, man kann heute auch ganz gut unsichtbar durchs Netz fliegen, ohne dass die Surfgeschwindigkeit groß beeinträchtigt wird.

Wenn man es drauf anlegt und auf Geschwindigkeit verzichten kann, oder Glasfaser liegen hat, dann findet einen bei entsprechenden Maßnahmen nicht einmal mehr das CIA.

Könntest du das mit dam unsichtbaren Surfen etwas näher erläutern? Würde mich auch interessieren.

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Die haben nicht ausreichend Beweise. Verschlüssel deine Festplatte oder formatiere Sie. Du hast das Recht zu schweigen.

Solange Sie nicht deine Hardware haben mit der gesaugten Software, kann dir mal gar nix passieren. Schalte einen Anwalt ein.

Gruß

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Danke für die zahlreichen Antworten. Anwalt bearbeitet den Fall noch, sobald das Ergebnis da ist, werde ich berichten.

Dann heißt es wohl demnächst wieder Premiumaccounts und VPN-Services in Anspruch nehmen.. :-p

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Die haben nicht ausreichend Beweise. Verschlüssel deine Festplatte oder formatiere Sie. Du hast das Recht zu schweigen.

Solange Sie nicht deine Hardware haben mit der gesaugten Software, kann dir mal gar nix passieren. Schalte einen Anwalt ein.

Gruß

Die Aussage könnte nicht weiter an der Realität vorbei gehen.

IP Logs reichen völlig um dich ordentlich durch die Mangel zu drehen...

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Die haben nicht ausreichend Beweise. Verschlüssel deine Festplatte oder formatiere Sie. Du hast das Recht zu schweigen.

Solange Sie nicht deine Hardware haben mit der gesaugten Software, kann dir mal gar nix passieren. Schalte einen Anwalt ein.

Gruß

Die Aussage könnte nicht weiter an der Realität vorbei gehen.

IP Logs reichen völlig um dich ordentlich durch die Mangel zu drehen...

Man kann mit ner fremden IP surfen. Ist technisch möglich. Da kannste auf deine IP Logs scheißen.

juristisch wurscht.. sollen dir mal nachweisen dass du vorm rechner warst.

Die Realität sieht oftmals anders aus mein Freund. Ich nimms dir aber nicht übel dass in deiner Realität eins+eins zwei ergibt.

Gruß

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Gast

Du hast leider keine Ahnung von unserem Rechtssystem Babel22.

Gerade dafür wurde die sekundäre Darlegungslast entwickelt. Zunächst wird davon ausgegangen, dass der Anschlussinhaber verantwortlich den Tatbestand verwirklicht hat, oder zumindest als Störer haftet. Dies kann er bspw. dadurch entkräften, in dem er darlegt, dass sein Netzwerk ausreichend gesichert ist und sich volljährige Familienangehörige im Haushalt befinden. Die Gegenseite hat dann die Beweislast. Den Beweis wird sie dann häufig in der Tat nicht führen können. Aber was du hier erzählst ist leider juristischer Unsinn.

bearbeitet von Gast

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