Abmahnung (Downloaden im Internet)

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Ich habe heute eine Abmahnung bekommen, in der ich für das Runterladen von urheberrechtsgeschützten Medien belangt werde. Die Rechtskanzlei liegt mir ein Angebot i.H.v. 800 vor, und die "Anzeige" würde beigelegt werden. Meine Fragen:

1. soll ich diesen Betrag zahlen?

2. Muss ich mit weiteren Abmahnungen rechnen? Bei der heruntergeladenen Datei handelt es sich um eine Serie, und ich habe natürlich mehrere Folgen davon runtergeladen.

3. in dem Brief steht, ich habe die Datei "anderen Nutzern zum Download angeboten". Das stimmt hundertprozentig nicht, gesaugt habe ich die Datei allerdings schon. Liegt da eine Chance?

Morgen rufe ich natürlich noch bei der Kanzlei an.

Ansonsten danke schonmal für eure Hilfe...

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danke schonmal

die Frage, die sich mir hauptsächlich stellt: sollte der Streit beigelegt werden, ist dann noch mit weiteren Abmahnungen zu rechnen? Ich hab immerhin die ganze Staffel runtergeladen, wurde aber nur wg. 1 Folge abgemahnt bisher...

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Naja es gibt sog. Peer to Peer Netzwerke. Wenn Du ein derartiges (Client) Programm benutzt, um etwas herunterzuladen, lädst Du auch ganz automatisch die Datei für andere Nutzer hoch. Das leuchtet einem manchmal nicht gleich ein, weil man es nicht direkt sieht, Genau das ist aber meist die Grundlage für eine Anzeige.

Da wärst Du dann allerdings auch selbst Schuld, denn diese Netzwerke sind schon seit Jahren ziemlich bekannt und man weiß, dass es dort nur heiße Sachen gibt auf denen massig Polenta-attantion liegt.

Wenn der Brief per Post kam, würde ich schon erst einmal schauen, ob der Brief echt ist.

Wenn nicht würde ich einen Anwalt kontaktieren.

PS: Ich hoffe Dir ist klar, was Du hier schreibst. Vor allem in Deinem letzten Beitrag. Nur weil da nicht Dein Name steht, heißt dass nicht, dass Menschen Dich nicht identifizieren können...

Ein wirklich nett gemeinter Tipp: Du scheinst vom Recht in der BRD nicht wirklich Ahnung zu haben. Tu Dir ein gefallen und geh einfach zu einem Anwalt.

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Naja es gibt sog. Peer to Peer Netzwerke. Wenn Du ein derartiges (Client) Programm benutzt, um etwas herunterzuladen, lädst Du auch ganz automatisch die Datei für andere Nutzer hoch. Das leuchtet einem manchmal nicht gleich ein, weil man es nicht direkt sieht, Genau das ist aber meist die Grundlage für eine Anzeige.

Da wärst Du dann allerdings auch selbst Schuld, denn diese Netzwerke sind schon seit Jahren ziemlich bekannt und man weiß, dass es dort nur heiße Sachen gibt auf denen massig Polenta-attantion liegt.

Ganz genau das ist einem Bekannten von mir auch passiert.

Er hat das "Angebot" des Rechtsanwaltes bezahlt und gut war es.

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Wenn du an zwei Plätzen in einer Stadt falsch parkst, bekommst du auch 2 Strafzettel. Es kann also sein, dass du mehrfach belangt wirst.

Wenn du einen Torrent verwendet hast, ist die "Weiterverbreitung" juristisch unstrittig. Du könntest versuchen die Technik in Frage stellen, wie festgestellt wurde, dass du die Tat begangen hast, aber filesharing ist rechtlich mittlerweile ziemlich gut definiert und erfassbar - im Gegensatz zu streaming.

Das bedeutet jetzt für dich:

1. Anwalt fragen (wenn es dir sehr dubios vor kommt)

2. Zahlen (wie heißt die Kanzlei eigentlich?)

3. In zukunft streamen

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Alter.

Wer in der heutigen Zeit nich nicht mitbekommen hat, dass man keine Torrents lädt dem gehört es nicht anders.

Ich vote für 100 / Minute Film.

Im übrigen ist nur der Upload unstrittig. Nicht der Download. Bei OCHs bist du als Downloaden nach wie vor sicher.

Das Ding ist nur, dass du bei Torrents architekturbedingt immer die geladene Datei auch weiterverbreitest. Daher Finger weg von Torrents solange du nicht weißt was du tust. Stichwort: magnetic links...

bearbeitet von Newborn

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..... in dem Brief steht, ich habe die Datei "anderen Nutzern zum Download angeboten". Das stimmt hundertprozentig nicht, gesaugt habe ich die Datei allerdings schon. Liegt da eine Chance?

Hast du ein Download Programm benutzt, oder über einen " One Klick Hoster " runtergeladen ?

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Nein, wenn du dir die ganze Staffel runtergeladen hast in einem Akt, wäre es mißbräuchlich, dich wegen jeder einzelnen Folge abzumahnen.

Dann musst du unbedingt gucken, wie sich die Rechtslage entwickelt hat. Mittlerweile gehen einige Gerichte davon aus, dass eine Abmahnung ein einfaches Schreiben ist, für das du ungefähr 100 Euro statt 800 bezahlen müsstest. Außerdem ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung manchmal zu weitgehend. Manchmal kann man eine modifzierte Unterlassungserklärung abgeben, das verringert die Kosten auch.

Hier kann dir niemand helfen: Nimm die Vorschläge auf und geh zu einem Anwalt.

Und einige hier sollten nicht so einen Scheiss posten von wegen Zahlen. Einfach dumm, auch die Parkscheinanalogie!

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Gast

Geh zum Anwalt, hatte letztens dasselbe Problem. Es gibt Kanzleien, die sich auf das ganze spezialisiert haben.

Meine hat ein "Angebot" wo alle folgenden Abmahnungen automatisch mit der einmaligen Gebühr gedeckt sind (wenn der Zeitpunkt des Runterladens vor dem Vertrag mit der Kanzlei liegt natürlich).

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Anwalt brauchst du noch nicht. Lass dir nichts erzählen, das verursacht nur unnötige Kosten. Davon abgesehen braucht man schon einen Anwalt, der wirklich fit ist in dem Thema.

Alle Infos und alles was du tun musst, findest du hier:

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/

  • TOP 2

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kleines Update: da sich das Herunterladen zuhause ereignet hat, ging der Brief natürlich zu uns ins Haus. meine Mutter (die auch ursprünglich abgemahnt wurde) hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet. Bei uTorrent, dem Client den ich genutzt habe, werden die Daten automatisch hochgeladen. Eventuell ergibt sich dadurch eine Chance, da ich die Sachen unwissentlich verbreitet habe. Ansonsten hoffe ich einfach, v.a. da in nächster Zeit Sprach- und andere Tests für den Master absolviert und bezahlt werden müssen, dass sich die Kosten in Grenzen halten und es bei einer einmaligen Bestrafung bleibt.

Ansonsten danke für eure Hilfe, viel nützliches Material.

peace

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Eventuell ergibt sich dadurch eine Chance, da ich die Sachen unwissentlich verbreitet habe.

Das siehst schlecht aus für dich:

"Die Tatsache, dass viele Nutzer diesen Vorgang nicht bemerken, ist unerheblich. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht nämlich eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor."

Quelle: http://www.golem.de/news/streaming-anwaelte-verzeichnen-viele-abmahnung-zu-popcorn-time-1501-111793.html

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Vor allem geht es hier um zivilrechtliche Forderungen. Wenn ich aus Versehen meinem Nachbarn einen Blötsch ins Auto fahre, muss ich ihm den Schaden schließlich trotzdem ersetzen.

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Bei uTorrent, dem Client den ich genutzt habe, werden die Daten automatisch hochgeladen.

Bei Torrents ist das Risiko im Moment sehr hoch abgemahnt zu werden. Falls du einen Torrent verwendet hast, ist die Abmahnung meistens rechtest. Weniger kritisch sind sogenannte OneClickHoster.

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Hier geht es um Störerhaftung, das hat nichts mit Wissen zu tun ;).....

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Was ist eigentlich wenn man bereits eine DVD / Blue Ray der Folge / der Serie / des Films besitzt? ist der download dann nicht eine Form der Erstellung einer Sicherungskopie welche ich vornehmen darf!?

Das Sharen des Titels über den Torrent o.ä, erfolgte natürlich aus Nichtwissen. Sprich aus keinem Vorsatz. Fahrlässig. ;)

Und ich glaube nicht, dass dafür 800 EUr vor Gericht durchgehen. Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz werden im deutschen Recht i.d.R. immer beim Strafmaß berücksichtigt.

Stellt sich auch die Frage ob eine Firma wegen eines einzelnen abgemahnten Downloads bereit ist vor Gericht an DEINEM Gerichtsort zu gehen. Denn die Entsendung eines Anwaltes kostet für einen Gerichtstag schnell mal 3000 EUR... und am Ende bleibt die Firma bei nem gändigen Richter ganz oder teilweise auf ihren Kosten sitzen. Denn das Strafmaß bestimmt hauptsächlich immer noch dieser.

bearbeitet von occotocco

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Die Frage, wie hoch die anwaltlichen Kosten sind, hängt von gericht zu Gerichts zu gehen. Bei Urheberrechtsverletzungen ist der Gerichtsort der unerlaubten Handlung gegeben, also kurz jedes Gericht in Deutschland!


Das Runterladen ist nicht das Problem, das Hochladen ist es. Und da geht es nicht um Vorsatz - Stichwort Störerhaftung.

  • TOP 1

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Bei Urheberrechtsverletzungen ist der Gerichtsort der unerlaubten Handlung gegeben, also kurz jedes Gericht in Deutschland!

Das sehen einige Anwälte und Gerichte anders. Das heißt bei einem möglichen Prozess würde es dann erst mal 3-6 Monate NUR um den Gerichtsort gehen.

Dabei ist aber zwischen dem sog. Unterlassungsanspruch und möglichen Kostenerstattungsansprüchen zu unterscheiden. Der Unterlassungsanspruch ist verschuldensunabhängig, ebenso Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung und aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Schadensersatzansprüche setzen dagegen ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus.
bearbeitet von occotocco

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http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/urheberrecht/fliegender-gerichtsstand-bei-filesharing-abmahnungen/7704/

Der Anwalt sucht sich einfach ein Gericht, dass den fliegenden Gerichtsstand noch akzeptiert.

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Ups....sorry, vergiss. was ich geschrieben habe. § 104 UrhbG...du hast Recht. Sorry!

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Dabei ist aber zwischen dem sog. Unterlassungsanspruch und möglichen Kostenerstattungsansprüchen zu unterscheiden. Der Unterlassungsanspruch ist verschuldensunabhängig, ebenso Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung und aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Schadensersatzansprüche setzen dagegen ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus.

http://www.kanzlei-ruhland.de/aktuelles/filesharing_news.htm

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Der Kostenerstattungsanspruch des Anwalts wird vom Rechteinhaber gegen dich aus GOA hergeleitet ;)

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http://www.abmahnung-hilfe24.de/blog/anwaltskosten-bei-abmahnung

Bei Filesharing greift auch das UrhbG ein, da ist ein Erstattungsanspruch spezialgesetzlich geregelt. Es geht hier aber wie gesagt nicht um Schadenersatz. Kostenerstattung ungleich SE

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