Nächste Woche Gerichtsverhandlung?

131 Beiträge in diesem Thema

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Gast nichtvergessen

Das ist natürlich ärgerlich, aber ich bin dennoch stolz, es mir angehört zu haben. Die 20€ waren es mir tatsächlich wert.

Würde auch sagen, dass diese weiteren 20€ sich eigentlich für dich (unter dem Gesichtspunkt der Persönlichkeitsentwicklung) gelohnt haben - das war eine neue Situation für dich, eine neue Erfahrung und Du hast dich wacker geschlagen. Es ist auch keineswegs eine Niederlage für dich. ;-)

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PS: Ich bin wirklich Jurist (Staatsexamen 2009)

Dann aber wohl nur mit 1. Examen, sonst wäre nicht dieser Bullshit mit dem EuGH gekommen. Oder aber eben einfach nur ein schlechter Jurist, auch möglich.

Oder ich habe einfach irgendein Gericht genannt, weil ich keinen Bock hatte, die komplette juristische Kette zu prüfen und nur verdeutlichen wollte, wie fruchtlos die Aussichten manches Klägers sind.

Aber egal, lenkt alles nur vom Topic ab.

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Ich bin etwas enttäuscht. Mutiger wäre es gewesen dem Richter die 20 Euro auszulegen und dann in der höheren Instanz mit einem kompetenteren Richter zu verhandeln. Ist ein DHV wenn man sagen kann: "Dieses Grundsatzurteil habe ich erreicht."

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Kommt immer drauf an.

Aber ich bin etwas enttäuscht, dass in Deinem Beitrag nichts von Willkür steht.

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Da könntest du nur mit einer Verfassungsbeschwerde gegen an gehen.

Und man muss bis zu einer Instanz kommen in der intelligente Richter sind die die Argumente verstehen.

Man könnte einwenden, dass es Willkür ist wenn manche Leute in den Genuss des günstigeren Verwarnungsgeldes kommen und andere das Bussgeld mit Gebühren zahlen müssen.

Aber sowas müsste das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Es gibt noch den Europäischen Gerichtshof der unabhängig von Deutscher Rechtsauffassung urteilt.

Irgendwie hat das Verwarnungsgeldangebot auch etwas von Nötigung.

Ich bin etwas enttäuscht. Mutiger wäre es gewesen dem Richter die 20 Euro auszulegen und dann in der höheren Instanz mit einem kompetenteren Richter zu verhandeln. Ist ein DHV wenn man sagen kann: "Dieses Grundsatzurteil habe ich erreicht."

Auf gehts Freund! Morgen einmal Parken ohne Parkschein und dann via Karlsruhe nach Luxemburg! Ich sehe dich schon in Karlsruhe am Zaun hängen und rufen: "Ich will da rein!" Hat ja schon mal bei einem geklappt...

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Ich hab gerade eine Betreuungssache in Karlsruhe hängen. In Betreuungssachen geht es vom Landgericht gleich zum Bundesgerichtshof.

Hab keine Zeit für juristische Spoielereien.

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Gast nichtvergessen

Ich hab gerade eine Betreuungssache in Karlsruhe hängen. In Betreuungssachen geht es vom Landgericht gleich zum Bundesgerichtshof.

Oh man.

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Ich hab gerade eine Betreuungssache in Karlsruhe hängen.

Ach soooo... sag das doch gleich :rofl: .

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Dass es Kritikpunkte gibt hat der Richter schliesslich eingeräumt.

Ich würde sagen: Er hat eine Akte abgeschlossen, ohne viel schreiben zu müssen, und dabei hat er noch dafür gesorgt dass alle sich gut fühlen. Was er erreichen musste, denn den Einspruch zurücknehmen geht nur freiwillig.

Man sagt jemandem was Nettes, der die Vernunftgründe nicht einsehen kann, anstatt sich mit ihm zu streiten. Ist meist ein ganz sinnvoller Weg, um zu bekommen, was man will.

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Ich bin etwas enttäuscht. Mutiger wäre es gewesen dem Richter die 20 Euro auszulegen und dann in der höheren Instanz mit einem kompetenteren Richter zu verhandeln.

Welche nächsthöhere Instanz? Im Bußgeldverfahren gibt es keine Berufung, nur die Rechtsbeschwerde. Letztere aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, bei einem 30-Euro-Bußgeld müsste der Richter die explizit zugelassen haben. Das kann er nur unter bedingten Voraussetzungen. Ohne jetzt die Details zu kennen, können wir daher davon ausgehen, dass wenn inFlames seinen Einspruch nicht zurück genommen hätte und deshalb gegen ihn ein Urteil ergangen wäre, dieses Urteil rechtskräftig gewesen wäre.

Du müsstest also schon direkt beim BVerfG Verfassungsbeschwerde einlegen. Da du aber bisher trotz mehrmaliger Aufforderung nicht darlegen konntest, welche Grundrechte du hier für verletzt hältst, frage ich mich, wieso du der Meinung bist, dort auch nur den Hauch einer Chance zu haben, dass eine Verfassungsbeschwerde überhaupt angenommen würde?

Ist ein DHV wenn man sagen kann: "Dieses Grundsatzurteil habe ich erreicht."

Es ist kein DHV, aus uneinsichtiger Sturheit vor Gericht Zeit und Kosten in eine aussichtslose Sache gesteckt zu haben.

  • TOP 2

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Richtig bei ca 3% Annahmequote würde ich auch jedesmal vor das BVerfG ziehen wollen. Die Mißbrauchsgebühr ist sicher auch ein toller Personality-Boost.

Der Richter hat Dich beschwichtigt. Er hatte einfach keinen Bock, das Ding zu begründen. Rücknahme des Einspruchs ist für ihn einfach null Aufwand.

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Cycle: Jede Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde ist rechtmittelfähig.

Unfug. Irgendwann ist der Rechtsweg erschöpft.

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Ne, hat er schon Recht Cycle....Tag des jüngsten Gerichts...da kommt alles nochmal auf den Tisch!

  • TOP 2

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Gast KommodoreB

Respekt. Ende gut, alles gut.

Außerdem war das eine ordentliche Rache gegenüber der Behörde. Die mussten doch vermutlich auch einen Vertreter zum Gericht abstellen, oder? Und wenn man da mal rein beispielshalber 100 EUR Stundensatz kalkuliert und der Vertreter mit der Sache inkl. An- und Abreise 3 Stunden beschäftigt war, dann entstanden da Kosten von 300 EUR. Volkswirtschaftlich schlecht, aber als Rache und Lehrgeld für die Behörde ganz o.k.

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Da haben wir's dem Staat ja mal richtig gezeigt in dieser Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung.

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Na ja. Viel Lärm um nix.

Plus warten auf Godot :D.

bearbeitet von Geschmunzelt

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Respekt. Ende gut, alles gut.

Außerdem war das eine ordentliche Rache gegenüber der Behörde. Die mussten doch vermutlich auch einen Vertreter zum Gericht abstellen, oder? Und wenn man da mal rein beispielshalber 100 EUR Stundensatz kalkuliert und der Vertreter mit der Sache inkl. An- und Abreise 3 Stunden beschäftigt war, dann entstanden da Kosten von 300 EUR. Volkswirtschaftlich schlecht, aber als Rache und Lehrgeld für die Behörde ganz o.k.

Nö tun sie nicht.

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Als Beispiel:

Da ist eine fest installierte Radarfalle die 5 Km pro Stunde zu schnell misst.

Die ganzen Leute die Verwearnungsgeldangebote über 30 Euro bekommen nehmen diese an und verzichten darauf das nachzuprüfen.

So bleibt die fehlerhafte Radarfalle stehen.

Wenn die Leute gleich einen Bussgeldbescheid, ohne den Köder die Bearbeitungsgebühren sparen zu können mit dem Hinweis dass sie Widerspruch einlegen können bekämen, würden viel mehr Bürger darauf bestehen, dass die Radarfalle überprüft wird.

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Die ganzen Leute die Verwearnungsgeldangebote über 30 Euro bekommen nehmen diese an und verzichten darauf das nachzuprüfen.

Selber Schuld.

Wenn die Leute gleich einen Bussgeldbescheid, ohne den Köder die Bearbeitungsgebühren sparen zu können mit dem Hinweis dass sie Widerspruch einlegen können bekämen, würden viel mehr Bürger darauf bestehen, dass die Radarfalle überprüft wird.

Mag sein. Und?

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