Nächste Woche Gerichtsverhandlung?

131 Beiträge in diesem Thema

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Sorry Leute, aber man merkt, dass ihr alles keine Juristen seid.

Ihr argumentiert hauptsächlich aus rationalen Beweggründen, wie "es jeder machen würde" und was "gerecht wäre" - leider läuft es in jedem Rechtsgebiet etwas anders ab.

a) Kennen wir abgesehen vom TE alle den Sachverhalt nicht! (und das ist eigentlich schon das Hauptproblem - jedes Detail kann hier entscheidend sein)

b) ist es nicht gewährleistet, dass der TE alles auch so richtig wiedergibt, wie es passiert ist (no offense!)

c) wiederhole ich mich: Bußgeldverfahren sind ein Massengeschäft, wenn du den Richter, der vermutlich 735,8346 gleiche Verhandlungen am Tag entscheidet, umstimmen willst, musst du schon extrem rhetorisch drauf sein, extrem viel Glück haben und vermutlich bis zum EuGH ziehen!

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Wo ist dir der Sachverhalt nicht klar?

Er hat ein Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Bussgeld ist 30 Euro.

Das Verwarnungsgeldangebot hat er nicht genutzt.

Der Bussgeldbescheid wurde zugestellt.

Gegen den Bussgeldbescheid hat er Rechtsmittel eingelegt, nun ist eine Verhandlung angesetzt.

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Sorry Leute, aber man merkt, dass ihr alles keine Juristen seid.

Aha... woran merkst Du denn, dass ich keiner bin?

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Wo ist dir der Sachverhalt nicht klar?

Er hat ein Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Bussgeld ist 30 Euro.

Das Verwarnungsgeldangebot hat er nicht genutzt.

Der Bussgeldbescheid wurde zugestellt.

Gegen den Bussgeldbescheid hat er Rechtsmittel eingelegt, nun ist eine Verhandlung angesetzt.

Bestes Beispiel: Amt hat den Bußgeldbescheid rausgeschickt. Bescheid kommt (warumauchimmer) nie an - gilt trotzdem als zugestellt. TE kann (logischerweise) nicht drauf reagieren und bekommt nun den zweiten Bescheid mit dem erhöhten Bußgeld.

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Irgendwie hat das Verwarnungsgeldangebot auch etwas von Nötigung. Ein Angebot, dass Sie nicht ablehnen können.

Man verzichtet auf sein Widerspruchsrecht und bekommt die Gebühren erlassen.

Ich weiss nicht ob es das auch in anderen Europäischen Ländern gibt.

In anderen Europäischen Ländern zahlst du gleich ein vielfaches dessen, was in Deutschland fällig ist. Die wären froh, wenn sie unseren im Vergleich lächerlich geringen Bußgeldkatalog hätten.

Wo ist dir der Sachverhalt nicht klar?

Wer glaubt, dass hier nur irgendetwas klar ist, der hat so wenig Ahnung, dass er zu dem Thema nicht mal „piep“ sagen sollte. Lies dir mal ein paar juristische Fallbeschreibungen durch, dann merkst du vielleicht selber, warum die Angaben, die inFlames bisher geliefert hat, viel zu unkonkret sind, um ein eindeutiges Urteil zu treffen, wie die Rechtslage da aussieht.

Bestes Beispiel: Amt hat den Bußgeldbescheid rausgeschickt. Bescheid kommt (warumauchimmer) nie an - gilt trotzdem als zugestellt. TE kann (logischerweise) nicht drauf reagieren und bekommt nun den zweiten Bescheid mit dem erhöhten Bußgeld.

Wir waren doch schon vor mehreren Seiten soweit, dass wir festgestellt hatten, dass es sich bei dem ersten, nicht erhaltenen Brief höchstwahrscheinlich um einen Verwarnungsbescheid und nicht um einen Bußgeldbescheid.

Schon alleine deswegen, weil man, wenn man ein Bußgeld einfach nicht bezahlt, nicht einfach ein höheres Bußgeld hinterher geschickt bekommt, sondern ein Mahnverfahren eröffnet wird. Da inFlames aber keine konkreteren Informationen geliefert hat, sind das reine Vermutungen.

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Ein Mahnverfahren wird bestimmt nicht eröffnet.

Der erste Brief war ein Angebot, kein Bescheid.

Ob die Bussgelder in anderen Ländern höher sind spielt keine Rolle.

Es geht darum, dass in Deutschland der Bürger vom Staat mit Gebührenforderungen bedroht wird wenn er nicht "freiwillig" zahlt und auf ein rechtsstaatliches Verfahren verzichtet.

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Gast nichtvergessen

c) wiederhole ich mich: Bußgeldverfahren sind ein Massengeschäft, wenn du den Richter, der vermutlich 735,8346 gleiche Verhandlungen am Tag entscheidet, umstimmen willst, musst du schon extrem rhetorisch drauf sein, extrem viel Glück haben und vermutlich bis zum EuGH ziehen!

Und genau mit solchen Aussagen dokumentierst Du, dass Du selbst kein Jurist bist. ;-)

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Jurist oder nicht Jurist ist doch egal. Im Prinzip stimmt der Satz.

Man braucht vielleicht nicht Rethorik und Glück vor Gericht, man muss überzeugende Argumente bringen.

Und man muss bis zu einer Instanz kommen in der intelligente Richter sind die die Argumente verstehen.

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Schon alleine deswegen, weil man, wenn man ein Bußgeld einfach nicht bezahlt, nicht einfach ein höheres Bußgeld hinterher geschickt bekommt, sondern ein Mahnverfahren eröffnet wird. Da inFlames aber keine konkreteren Informationen geliefert hat, sind das reine Vermutungen.

Genau deswegen ja, Cycle! Wir können hier nur mutmaßen und zu mutmaßen ist im Rechtswesen tödlich. Verlierste jeden Prozess, jeden Widerspruch, jede juristische Klausur mit. Ohne Fakten und Details kommst du nicht weiter.

c) wiederhole ich mich: Bußgeldverfahren sind ein Massengeschäft, wenn du den Richter, der vermutlich 735,8346 gleiche Verhandlungen am Tag entscheidet, umstimmen willst, musst du schon extrem rhetorisch drauf sein, extrem viel Glück haben und vermutlich bis zum EuGH ziehen!

Und genau mit solchen Aussagen dokumentierst Du, dass Du selbst kein Jurist bist. ;-)

Wenn du meinst, ok.

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Man braucht vielleicht nicht Rethorik und Glück vor Gericht, man muss überzeugende Argumente bringen.

Na, da bin ich ja mal gespannt. Ich habe hier auch nicht den Ansatz eines solchen finden können. Ist natürlich schwer, weil nicht mal der Sachverhalt, wie inzwischen zig mal erwähnt, klar genug ist, um überhaupt was darauf aufbauen zu können.

Aber die Tendenz scheint ja dahin zu gehen, dass es unfair sei, wenn der Brief mit dem Verwarnungsbescheid gar nicht ankäme und man deshalb keine Chance hat, das Angebot anzunehmen. Nach aktueller Gesetzeslage ist das aber schlicht dein persönliches Pech. Dir bliebe also höchstens das Argument, dass das Gesetz verfassungswidrig sei, weil du dadurch in deinen Grundrechten verletzt würdest.

Dann nenne mir doch bitte mal die Grundrechte, von denen du annimmst, dass sie dadurch verletzt werden könnten. Bonuspunkte, wenn du sogar weißt, wie die Schemata für die entsprechenden Grundrechtsprüfungen lauten.

Und man muss bis zu einer Instanz kommen in der intelligente Richter sind die die Argumente verstehen.

Wie wäre denn der Instanzenzug in so einem Fall überhaupt?

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Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man am OLG auf intelligente Richter trifft.

Du bist der Jurist. Glaubst du wirklich das Angebot der Behörde auf ein Verfahren zu verzichten wenn man das Vergehen gleich zugibt ist vollkommen unproblematisch?

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Du bist der Jurist.

Nein, bin ich nicht. Ich musste lediglich im Rahmen meines Studiums ein paar Rechtsvorlesungen besuchen und habe dementsprechend einen groben Überblick, was man bei der Klärung rechtlicher Fragen alles mit Berücksichtigen muss. Von einem wirklichen Juristen bin ich aber meilenweit entfernt.

Glaubst du wirklich das Angebot der Behörde auf ein Verfahren zu verzichten wenn man das Vergehen gleich zugibt ist vollkommen unproblematisch?

Kurze Antwort: Ja klar bei derartigen Bagatellsachen, wie worüber wir hier gerade reden.

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Gast KommodoreB
Hast wohl immer noch nicht verstanden, dass es hier nicht ums Geld geht.

Inflames ist alt genug Auto zu fahren, also auch alt genug alleine entscheiden zu können.

Ich kann es einfach nicht verstehen, dass über 90% der Leute so etwas einfach so hinnehmen würden.

Naja über 90% der Leute in Deutschland lesen auch die Bild.

Klugschei$$er!

Manch einem ist eine Stunde seiner Lebenszeit mehr wert als lausige 30 Euro. Und zwar aus Prinzip.

O.K., als angehender Anwalt oder einfach so als Fun mag es interessant sein, hier mal vor Gericht zu ziehen.

Aber aus Prinzip? Fragwürdig. Hier geht es ja nicht um die Verletzung der Menschenwürde o.ä.

Du streitest vermutlich auch aus Prinzip mit Deiner Freundin um Pille-Palle, bis Du sie los bist. Hauptsache, Recht behalten. Glückwunsch.

bearbeitet von KommodoreB

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Leute, beruhigt euch.

Morgen wird sich zeigen, was draus wird. Und KommodoreB: Es gibt nunmal Sachen, wo man eben keinen Kompromiss eingehen sollte. Das sind Sachen, wo man sich nicht verbiegen lassen will

und auch abgesehen von Beziehungen & Frauen ist es eines, dies nicht einfach hin zu nehmen. Eastwood nun vorzuwerfen, dass er so bei seiner Freundin handelt, nur weil er eine ähnliche Meinung hat,

finde ich schwach.

Vermutlich habt ihr recht. Vermutlich werde ich morgen hochkant verlieren. Und? Dann habe ich Pech und muss zahlen. Mehr als vorher. Aber dafür habe ich es versucht und stand hinter meinen Aussagen.

Mir persönlich mehr wert, als es einfach hinzunehmen & zu sagen "Okay,ich zahle, damit ich keinen Ärger habe...".

Ich danke allen für die Antworten & Beiträge. Ich werde morgen genau erläutern, was dabei rum kam. Aber haut euch hier nicht mehr die Köpfe ein :good:

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Genau deswegen ja, Cycle! Wir können hier nur mutmaßen und zu mutmaßen ist im Rechtswesen tödlich. Verlierste jeden Prozess, jeden Widerspruch, jede juristische Klausur mit. Ohne Fakten und Details kommst du nicht weiter.

c) wiederhole ich mich: Bußgeldverfahren sind ein Massengeschäft, wenn du den Richter, der vermutlich 735,8346 gleiche Verhandlungen am Tag entscheidet, umstimmen willst, musst du schon extrem rhetorisch drauf sein, extrem viel Glück haben und vermutlich bis zum EuGH ziehen!

Und genau mit solchen Aussagen dokumentierst Du, dass Du selbst kein Jurist bist. ;-)

Wenn du meinst, ok.

Was hat der EuGH damit zu tun?! Vielleicht verwechselst du den mit dem EGMR ;-).

In Sachverhalten und juristischen Klausuren wird sehr wohl gemutmaßt. Stichwort lebensnahe Auslegung des Sachverhalts. Man versucht es zwar zu vermeiden doch manchmal sind Schilderungen mehrdeutig oder Angaben fehlen.

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Ich denke EuGH weil es sich um die Frage handelt ob die Rechtspraxis in Deutschland in Ordnung ist.

Der Menschenrechtsgerichtshof wäre zuständig wenn zwar die Gesetzte in Ordnung sind, dem Menschen die ihm zustehenden Rechte aber nicht gewährt werden.

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Ich denke EuGH weil es sich um die Frage handelt ob die Rechtspraxis in Deutschland in Ordnung ist.

Ach ja? Dann erklär doch mal, wie du in dem Fall den EuGH anrufen würdest.

Der Menschenrechtsgerichtshof wäre zuständig wenn zwar die Gesetzte in Ordnung sind, dem Menschen die ihm zustehenden Rechte aber nicht gewährt werden.

Ich finde es echt beeindrucken, wie man bei völliger Ahnungslosigkeit derart fest von seiner Meinung überzeugt sein kann.

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Einer der spannendsten Threads in letzter Zeit. Ich kann die Verhandlung kaum abwarten! :-D

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Wenn du es besser weisst dann, dann korrigiere mich einfach.

Hier wütend rumzupoltern bringt nichts.

Ich poltere nicht wütend rum. Ich versuche dir klar zu machen, dass dir schlicht das nötige Grundwissen fehlt, um dir leisten zu können, dazu irgendeine Behauptung abzugeben.

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Da ich anscheinend diese Diskussionen noch mal verschärft habe, von mir Folgendes:

Wenn das harsch rüber gekommen ist, sorry. Wollte hier niemandem ans Bein pissen. Ich möchte nur betonen, dass Argumente wie "das kann ja wohl nicht sein!" oder "ich werde den Richter mit einer flammenden Rede überzeugen" wenig bringen.

Ich wünsche dem TE trotzdem alles Gute für die Verhandlung.

PS: Ich bin wirklich Jurist (Staatsexamen 2009)

bearbeitet von Krevin

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Der Richter wird sagen: "Das habe ich immer schon so gemacht." und den Widerspruch ablehnen.

Aber wenn du als Student ein geringes Einkommen hast, dann könntest du, ohne Kostenrisiko mit einem Prozesskostenhilfeantrag weitermachen. Natürlich nur wenn du daran Interesse hast.

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Gast nichtvergessen

PS: Ich bin wirklich Jurist (Staatsexamen 2009)

Dann aber wohl nur mit 1. Examen, sonst wäre nicht dieser Bullshit mit dem EuGH gekommen. Oder aber eben einfach nur ein schlechter Jurist, auch möglich.

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Dass Du 68,50€ zahlen wirst, halte ich für unwahrscheinlich. Entweder nichts oder 48,50€ (denn wenn der Richter davon überzeugt ist, dass das alles seine Richtigkeit hat, wird er dir nahe legen, deinen Einspruch zurückzunehmen, weil sich dann die Gerichtskosten auf 20€ reduzieren würden).

Bedenke eine Sache: Kein Richter hat Bock auf so lächerlicher Owi-Sachen. Und gerade bei Verkehrssachen ist die Verständnis größer, als Du dir vorstellen magst. Wird schon werden! ;)

"Nichtvergessen" erhält den Zuschlag!

Genau so war es. Der Richter hat mir vor der Verhandlung nahegelegt, den Einspruch zurück zu nehmen. Menschlich gesehen gab er mir recht. Oftmals senden die Behörden

auch überhaupt kein Angebot & behaupten später, sie haben es getan. Er glaubte mir auch, dass ich den Bescheid nicht erhalten habe. Juristisch gesehen konnte

er mir allerdings kein Recht zusprechen, da er dies ausreichend begründen müsse & dies mit den vorgegebenen Mitteln nicht könnte.

Nun muss ich 20€ Gerichtskosten zahlen & halt die 28,50 Mahngebühren nachträglich. Das ist natürlich ärgerlich, aber ich bin dennoch stolz, es mir angehört zu haben.

Die 20€ waren es mir tatsächlich wert. Das Geld habe ich heute überwiesen und somit hat sich das auch erledigt. Hätte besser laufen können, aber auch wesentlich schlimmer.

Danke allen für die Ratschläge,Zusprüche,Widersprüche etc. Ist wirklich ein tolles Forum!

Haut rein, Leute. Schöne restliche Woche! :good:

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