Nächste Woche Gerichtsverhandlung?

131 Beiträge in diesem Thema

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Wenn wir einen Vertrag kündigen, dann müssen wir das per Einwurfeinschreiben machen.

Nö, musst du nicht. Je nachdem, um was es geht und was in dem zu kündigenden Vertrag bezüglich der Form der Kündigung festgehalten ist, kannst du einen Vertrag sogar mündlich kündigen. Ist halt nur schwieriger mit dem Nachweis. Ein Einschreiben belegt im Zweifelsfall halt, dass und wann du irgendetwas an den anderen Vertragspartner geschickt hast.

Schließlich sagt ein Einschreiben nichts darüber aus, was in dem Couvert enthalten war. Schließlich kannst du auch ein leeres Blatt Papier per Einschreiben verschicken. Wenn du wirklich hundertprozentig sicher gehen willst, dass du den Zugang eines Schreibens belegen kannst, dann musst du es persönlich vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Strafzettel werden mit normalen Briefen versandt und da ist ein 100%ige Zustellung gewährleistet...

Nö. Bußgeldbescheide werden dem Betroffenen zugestellt. Erkennst du an dem gelben Umschlag. Darüber erstellt die Post eine Zustellungsurkunde die an die zuständige Behörde zurück geht. Ist quasi das gleiche in gelb, nur das kein Gerichtsvollzieher

Das eine sind Ämter und das andere sind Privatpersonen - wo ist hier die Gerechtigkeit.

Sei lieber froh, das Ämter Schriftstücke über die Post zustellen lassen können. Schließlich übernimmt im Normalfall der Empfänger die Kosten, insbesondere bei Bußgeldbescheiden. Wenn da auch jedes mal der Gerichstvollzieher in Erscheinung treten müsste, wären das für den Empfänger jedes mal noch mehr zusätzliche Kosten, die anfielen.

Ich würde das Durchziehen (okay erst einmal fachlich beraten lassen, von Leuten die das wirklich verstehen)

Besser ist das.

- Angst brauchst Du keine zu haben.

Das hast du recht. Das schlimmste, was ihm passieren kann, ist schließlich, dass er einen unnötig großen Betrag an Lehrgeld dafür zahlt.

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Ich glaube du hast keine Chance um die Gebühren rumzukommen. Du hast ein Verwarnungsgeldangebot bekommen, oder auch nicht bekommen, jedenfalls hat die Verwarnung nicht funktioniert.

Nun musst du die Gebühren für das Bussgeld bezahlen. Egal voran es gelegen hat, dass keine Verwarnung ohne Gebühren zustande gekommen ist. Ist ständige Rechtssprechung. Du hättest bei der Bussgeldstelle rechtzeitig nachfragen können wo das Verwarnungsangebot bleibt.

Da könntest du nur mit einer Verfassungsbeschwerde gegen an gehen.

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Gast nichtvergessen

Ist der zweite Bescheid per ZU zugestellt worden? Wenn nein, wird der erste Bescheid wohl auch kaum per ZU zugestellt worden sein.

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Nochmals Danke an alle für die Beratung. Ich habe mich im Internet schlau gemacht, welche Kosten beim Verlieren für mich aufkommen. Wenn ich die Verhandlung verliere,

muss ich lediglich 40€ Gerichtskosten zahlen, da es sich um das Bußgeldgericht handelt und es keine Mehrkosten durch Sachverständiger oder Zeugen geben wird, da

keine geladen sind.

Im schlimmsten Falle, korrigiert mich,wenn ich mich irre, werde ich also 40€ + 28,50€ zahlen müssen. Das ist es mir einfach wert, da mal sachlich nachzufragen, was denn da mein

Fehler war. Nach 8 Wochen nicht nachgefragt? Behörden brauchen nunmal ihre Zeit, dass ich nichts neues. Da macht sich keiner Gedanken. Ich hatte nie eine Zustellurkunde o.Ä erhalten.

Das ich wegen sowas vor Gericht muss, ist schon lächerlich genug. Ich lasse es jetzt drauf ankommen. Wenn im schlimmsten Fall wirklich nur 68,50€ fällig werden, bin ich gerne dazu bereit.

Ist auch ärgerlich, aber die Chance lasse ich mir nicht entgehen.

Quellen, der Annahme, dass ich tatsächlich nur 40€ zahlen müsste:

http://www.kanzlei-heskamp.de/bussgeldverfahren/einspruch-gegen-bussgeldbescheid/gerichtskosten-bei-einem-einspruch

http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-kosten-eines-bussgeldverfahrens_016369.html

http://www.einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de/einspruch-gegen-bussgeldbescheid-kosten-anwaltskosten-gerichtskosten-verfahrenskosten.htm

Falls ich mich komplett irren mag, ich bin offen für Kritik. Bei der "schlimmsten" Aussicht, werde ich denen aber gerne sachlich sagen, was meine Meinung ist.

Mag es aussichtslos sein oder nicht :)

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Die Zustellurkunde bekommt die Bussgeldstelle!

Doedelmann hatte mit seiner Vermutung Recht, das gebührenfreie Verwarnungsgeld ist eine Kulanzsache.

Da reicht es wenn die Bussgeldstelle dir das Angebot mit einem einfachen Brief schickt. Wenn der Brief dich nicht erreicht ist das dein Pech. Du kannst dem Richter sagen, dass du das ungerecht findest.

bearbeitet von Zimbert

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Gast nichtvergessen

Dass Du 68,50€ zahlen wirst, halte ich für unwahrscheinlich. Entweder nichts oder 48,50€ (denn wenn der Richter davon überzeugt ist, dass das alles seine Richtigkeit hat, wird er dir nahe legen, deinen Einspruch zurückzunehmen, weil sich dann die Gerichtskosten auf 20€ reduzieren würden).

Bedenke eine Sache: Kein Richter hat Bock auf so lächerlicher Owi-Sachen. Und gerade bei Verkehrssachen ist die Verständnis größer, als Du dir vorstellen magst. Wird schon werden! ;)

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Gast nichtvergessen

Die Zustellurkunde bekommt die Bussgeldstelle!

Ja, schon, klar - aber auf dem Briefumschlag ist ja zu sehen, ob es sich um einen per ZU zugestellten Brief handelt oder nicht.

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Die Zustellurkunde bekommt die Bussgeldstelle!

Ja, schon, klar - aber auf dem Briefumschlag ist ja zu sehen, ob es sich um einen per ZU zugestellten Brief handelt oder nicht.

Ein Bußgeldbescheid muss zugestellt werden, bei einem Verwarnungsbescheid reicht hingegen auch der einfache Postweg. Es würde mich daher sehr wundern, wenn du den Bußgeldbescheid in einem gewöhnlichen Briefumschlag auf dem normalen Postweg bekommen hättest. Hast du den Briefumschlag aufbewahrt?

P.S.: Habe heute mal mit einem Juristen darüber gesprochen, welche Möglichkeiten man hat, wenn man den Verwarnungsbescheid nie erhält. Seine Meinung war: Keine. Denn darauf, nur ein Verwarnungsgeld zu zahlen, hätte man keinen Rechtsanspruch.

bearbeitet von Cycle

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Man könnte einwenden, dass es Willkür ist wenn manche Leute in den Genuss des günstigeren Verwarnungsgeldes kommen und andere das Bussgeld mit Gebühren zahlen müssen.

Aber sowas müsste das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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Man könnte einwenden, dass es Willkür ist wenn manche Leute in den Genuss des günstigeren Verwarnungsgeldes kommen und andere das Bussgeld mit Gebühren zahlen müssen.

Nö. Wenn die Verwaltungsbehörde sich darauf beruft, dir ein Verwarnungsangebot gemacht zu haben, dass du aber nicht (durch Zahlung innerhalb der Frist) akzeptiert hast, dann dürfte es mehr als aussichtslos sein, hier Willkür von Seiten der Behörde anzuführen.

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Ganz ehrlich? Fälle wie den deinen hat der Richter schon Tausende Male gehört.

Dass der Bescheid nicht angekommen ist, ist wahrscheinlich eine der am häufigsten gehörten Floskeln am Gericht (nicht, dass ich dir etwas unterstelle).

Ich würde darauf wetten, dass du das erhöhte Bußgeld und zudem Mahngebühren etc. und Gerichtskosten zahlen musst.

Ja, sowas ist Scheiße. Aber als Privatperson sitzt du da so gut wie immer am kürzeren Hebel.

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Erhöht wird das Bussgeld nicht.

Wenn der Postbote tatsächlich den Brief mit dem Verwarnungsgeldangebot in einen falschen Briefkasten geworfen hat ist das schon willkürlich.

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Jetzt hör doch mal mit Deinem Willkürgequatsche auf. Wenn Du Dich nicht auskennst, dann hilfst Du niemandem. Gilt auch hinsichtlich der Bußgelderhöhung. Einfach mal nichts sagen, wenn man nichts weiß.

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Gilt bei Verkehrsdelikten nicht eine Verjährung von 3 Monaten?

Kann sein dass das nicht das selbe ist, aber ich wurde mal mit einem Firmenwagen geblitzt, und als der Bescheid kam "wussten" wir nicht mehr wer da am Steuer saß.

Dann nutzt man die Antwortfristen immer schön bis zum letzten Tag aus und bis dann das Foto da war usw waren 3 Monate rum.

Vor Gericht wurde ich und der zweite Verdächtige auch geladen aber das war nur noch rein Formal.

Wegen Verjährung eingestellt und fertig.

Wie gesagt kann auch sein dass das hier garnicht zutrifft.

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Albern. Wäre es nicht einfacher gewesen auf die Rechthaberei zu verzichten und das erhöhte Bußgeld von 58 Euro oder was das war zu bezahlen? So verstrickst du dich immer tiefer in den juristischen Fall und investierst unnötig Zeit und noch mehr Geld.

Das ist es doch nicht wert, sei beim nächsten Mal nicht so stur. Wegen rund 30 Euro mehr brichst du dir doch keinen Zacken aus der Krone.

Rat fürs Leben: manchmal gibt der Klügere nach. Und lies mal Michael Kohlhaas von Heinrich von Kleist.

Da du im Bereich Personal Developement gepostet hast, möchte ich dir diesen gut gemeinten Denkanstoss mit ins Hamsterrad geben.

Wenn du loslässt, bist du frei.

bearbeitet von Yan

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Ich glaube die 3 Monatige Verjährungsfrist besagt, der Bussgeldbescheid muss 3 Monate nach dem Vergehen zugestellt sein. Deshalb kann sich die Behörde auch nicht lange mit den Verwarnungsgeldangebot aufhalten.

Nochmal, es ist kein erhöhtes Bussgeld. Es geht um die Gebühren.

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Albern. Wäre es nicht einfacher gewesen auf die Rechthaberei zu verzichten und das erhöhte Bußgeld von 58 Euro oder was das war zu bezahlen? So verstrickst du dich immer tiefer in den juristischen Fall und investierst unnötig Zeit und noch mehr Geld.

Das ist es doch nicht wert, sei beim nächsten Mal nicht so stur. Wegen rund 30 Euro mehr brichst du dir doch keinen Zacken aus der Krone.

Rat fürs Leben: manchmal gibt der Klügere nach. Und lies mal Michael Kohlhaas von Heinrich von Kleist.

Da du im Bereich Personal Developement gepostet hast, möchte ich dir diesen gut gemeinten Denkanstoss mit ins Hamsterrad geben.

Wenn du loslässt, bist du frei.

Das ist die eine Sache. Klar,hätte ich es einfach zahlen können,aber warum? Es geht mir hier ums Prinzip. Wenn ich vor Gericht verliere,okay. Hab ich halt Pech gehabt und bin im Nachhinein schlauer.

Allerdings sind meine inneren Prinzipien dagegen, es einfach hin zu nehmen. Ich hatte nie die Gelegenheit das Geld zu zahlen und soll jetzt aufeinmal das Doppelte zahlen? Nö, dass ist einfach lächerlich

und wird von mir nicht toleriert. Ich habe ja bei der "Tat" gleich nachgefragt, ob ich es bezahlen könnte, damit ich damit fertig bin. Nein, das ging nicht. Ich muss den Bescheid abwarten.

Wer letztlich schuld ist, dass ich den Bescheid nicht bekommen habe, wird vermutlich nicht geklärt werden. Vielleicht denkt der Richter auch ich lüge und will mich rausreden. Das ist mir aber egal. Es ist

einfach nicht gerecht und ich würde mich nur zu gerne vor dem Richter erklären. Wenn man irgendwo 300 Euro zahlen müsste und aufeinmal sind es 600 Euro, denkt man sich auch,was soll das?

Ich danke wiedermals für die Antworten. In 3 Tagen bin ich ja vor Ort & werde sehen, was bei rauskommen wird.

Grüße,

-InFlames-.

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Was mir noch einfällt: Wäre der Polizist nicht verpflichtet gewesen das Bussgeld in Höhe von 30 Euro gleich in Bar anzunehmen? Vielleicht kannst du daraus was machen.

Wiedereinsetztung in den vorherigen Stand beantragen wir nicht funktionieren. Selbst wenn du im Koma gelegen hättest könnte der Richter sagen, dass du eine Vorsorgevollmacht hättest einrichten müssen.

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Ich hatte nie die Gelegenheit das Geld zu zahlen und soll jetzt aufeinmal das Doppelte zahlen?

Das stimmt eben nicht. Die Bussgeldbehörde hat bestimmt versucht dir das Verwarnungsgeldangebot zu machen. Nur ist da etwas schiefgelaufen.

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@Yan

Es ist nicht albern um sein recht zu kämpfen. Mich kotzt diese weichei Gesellschaft hier in Deutschland sowas von an. Ja es sind "nur" 30, aber es geht hier ums Prinzip. So etwas lasse ich auch nicht mit mir machen. Ich kann inflames nur weiterhin in seiner Sache bekräftigen, auch wenn die Aussicht auf Erfolg düster ist.

Die Tatsache, dass scheinbar jeder sich hier von vaterstaat über den Tisch ziehen lässt ist wohl der Grund, dass man als Otto normal Bürger keine Chance bei solchen Sachen hat.

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Die Tatsache, dass scheinbar jeder sich hier von vaterstaat über den Tisch ziehen lässt ist wohl der Grund, dass man als Otto normal Bürger keine Chance bei solchen Sachen hat.

Normalerweise ist der Grund schlicht und ergreifend, dass man Unrecht hat und das vor lauter Prinzipienreiterei nicht kapiert.

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Das Bussgeldverfahren ist ein Massenverfahren. Jeden Tag werden Tausende von Verwarnungsgeldangeboten verschickt. Fast alle erreichen den Empfänger. Deshalb wird es in Kauf genommen wenn es in Einzelfällen schief läuft. Man sieht darin keine Einschränkung der Grundrechte.

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Die Tatsache, dass scheinbar jeder sich hier von vaterstaat über den Tisch ziehen lässt ist wohl der Grund, dass man als Otto normal Bürger keine Chance bei solchen Sachen hat.

Normalerweise ist der Grund schlicht und ergreifend, dass man Unrecht hat und das vor lauter Prinzipienreiterei nicht kapiert.

Wo habe ich Unrecht? Ist es falsch, dass ich es nicht einsehen will? Das es ein Massenverfahren ist und denen das egal ist, interessiert mich nicht. Mich interessiert nur, dass ich keine Möglichkeit hatte

und für deren Fehler werde ich nicht gerade stehen. Wie gesagt - Werde ich verurteilt, habe ich halt Pech. Aber einen Versuch, das ist es mir wert.

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Es ist nicht albern um sein recht zu kämpfen.

Nur hast du, wie hier schon zig Mal gesagt, keinen Rechtsanspruch auf ein Verwarnungsgeld.

Mich kotzt diese weichei Gesellschaft hier in Deutschland sowas von an. Ja es sind "nur" 30, aber es geht hier ums Prinzip. So etwas lasse ich auch nicht mit mir machen. Ich kann inflames nur weiterhin in seiner Sache bekräftigen, auch wenn die Aussicht auf Erfolg düster ist.

Mach was du willst. Mir ist meine Zeit (und mein Geld) jedoch zu schade, sie für völlig aussichtslose Unterfangen aufzuwenden.

Die Tatsache, dass scheinbar jeder sich hier von vaterstaat über den Tisch ziehen lässt ist wohl der Grund, dass man als Otto normal Bürger keine Chance bei solchen Sachen hat.

Niemand wird hier über den Tisch gezogen. InFlames hat eine Ordnungswidrigkeit begangen, was er überhaupt nicht abstreitet. Dementsprechend ist gegen ihn ein Bußgeldbescheid erlassen worden, den er aber nicht zahlen will.

Ist zwar blöd, wenn er gedacht hatte mit einem Verwarnungsgeld davon zu kommen, aber so ist das Leben nun mal. Das Verwarnungsverfahren dient nur dazu, bei Bagatell-Ordnungswidrigkeiten übermäßigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden. In diesem Sinne wird deswegen auch auf eine förmliche Zustellung verzichtet, weil man aufgrund der Geringfügigkeit der betreffenden Bußgelder die Gefahr, dass das Verwarnungsangebot nicht beim Empfänger ankommt als vertretbar ansieht.

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Wo habe ich Unrecht?

Weil du glaubst, dass du ein Recht darauf hättest, nur ein Verwarnungsgeld zahlen zu müssen. Das ist dein Fehler.

Ist es falsch, dass ich es nicht einsehen will?

Was heißt falsch? Du verschwendest halt deine Zeit, die Zeit des Richters und unnötig Geld.

Das es ein Massenverfahren ist und denen das egal ist, interessiert mich nicht. Mich interessiert nur, dass ich keine Möglichkeit hatte

und für deren Fehler werde ich nicht gerade stehen. Wie gesagt - Werde ich verurteilt, habe ich halt Pech. Aber einen Versuch, das ist es mir wert.

Die einzige Handhabe bei deinem Fall könnte höchstens der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG sein. Selbst wenn in dem Fall gegen dich kein Verwarnungsbescheid erlassen worden wäre, wäre es aber wohl äußerst schwer und aufwendig, der Behörde nachzuweisen, dass das willkürlich geschehen wäre. Da aber anscheinend die Behörde dir genauso einen Verwarnungsangebot zugeschickt hat wie allen anderen, ist das aber eh hinfällig. Dass der Brief nicht bei dir angekommen ist, ist nicht die Schuld der Behörde.

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