Nächste Woche Gerichtsverhandlung?

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Hey Leute!

Vielleicht befinden sich unter euch ja einige Anwälte,Richter o.Ä, die mir sagen können, mit was ich so rechnen könnte.

Der Fall ist meines Erachtens nach absolut lächerlich, aber das sehen offenbar nicht alle so. Folgendes:

Im Juni wurde ich von der Polizei erwischt, wie ich vor einer Kreuzung gewendet habe & dabei eine Sperrfläche (die gestrichelten Linien) überfahren habe.

30 Euro Strafe. Gut, dass ist zwar ärgerlich,aber halb so wild. Ich wollte vor Ort gleich bezahlen, damit sich das erledigt hat. Der Beamte sagte mir, ich müsse den

Bescheid per Post abwarten und das Geld dann überweisen. Also gut. Zwei Monate später bekomme ich Post. Bußgeldbescheid über 59,50 €.

Ich dachte mir "Sollten es nicht nur 30 sein?". Also vor Ort angerufen und nachgefragt. Das ist Strafe, weil ich den ersten Bescheid nicht bezahlt habe.

Welcher erste Bescheid? Ich habe keinen ersten Bescheid bekommen. Ja, dass sei dann mein Problem, ich muss jetzt den Betrag bezahlen. Das sehe ich

natürlich nicht ein. Ich hatte keine Gelegenheit die 30 € zu zahlen und soll nun einfach das doppelte zahlen? Nein. Ich bin Student und 30 Euro ist immerhin

fast ein ganzer Wocheneinkauf. Also habe ich die 30€ überwiesen und nachgefragt, was ich nun tun kann. Ich müsste beweisen, dass ich den ersten Bescheid nicht erhalten habe.

Ja,easy! Ich beweise, dass ich etwas nicht erhalten habe :rofl: Auf meine mehrmalige Nachfrage, wie ich das denn tue, konnte mir niemand eine Antwort geben. Naja, die letzten

3,5 Monate war ich für mein Auslandsstudium auf Kuba. Nun kam ich zurück und finde in meinem Briefkasten eine Vorladung für meine Gerichtsverhandlung (Welch Ehre) -.-

Die Verhandlung ist nächste Woche Mittwoch.

Ich habe sowas nie gemacht. Ich bin ziemlich redegewandt und werde dem Richter/Richterin genau schildern, wie es abgelaufen ist. Natürlich kommen dennoch Gedanken.

Was wenn ich trotzdem verurteilt werde? Was, wenn ich nachher das 5x oder 10x zahlen muss,wegen der Verhandlung? Soviel Geld habe ich als Student nicht und ich würde

vermutlich den glauben an alles verlieren, wenn ich dafür verurteilt werde.

Was meint ihr? Mit was kann ich rechnen? Das ich bei Verurteilung gezwungen werde, die 28,50€ zu zahlen, wäre ja das eine. Aber wie realistisch ist es, dass es dabei bleibt? :/

Grüße,

InFlames-

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Wenn es zur Verhandlung kommt,.musst du die entstandenen Kosten zahlen, und das kann teuer werden.. Wenn du nicht zahlen willst oder kannst kann es sogar passieren das du reingehst glaub pro tag werden dir da 15 Euro deiner schulden erlassen

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Ist dir der erste Bescheid mit Zustellurkunde zugestellt worden?

Ich kann nicht sagen, womit der erste Bescheid zugestellt wurde. Ich habe nie den ersten Bescheid bekommen. Nur den zweiten, worin stand,

dass ich den ersten ja nicht gezahlt habe.

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Wenn es zur Verhandlung kommt,.musst du die entstandenen Kosten zahlen, und das kann teuer werden.. Wenn du nicht zahlen willst oder kannst kann es sogar passieren das du reingehst glaub pro tag werden dir da 15 Euro deiner schulden erlassen

Aber ich muss die entstandenen Kosten doch nur tragen, wenn ich verurteilt werde?

Also, wenn ich tatsächlich wegen 28,50€ ins Gefängnis gehe, verlasse ich Deutschland auf ewig.

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An deiner Uni gibt es sicher kostenlose Rechtsberatung von JurastudentInnen. Geh da hin.

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Wenn dir der erste Bescheid zugestellt wurde, dann gibt es ein Protokoll des Briefträgers in dem er genau schreibt an welchem Tag zu welcher Uhrzeit er den Bescheid in einem gelben Umschlag in welchen Briefkasten gesteckt hat. Du müsstest dann dieses Protokoll anzweifeln. Was ziemlich aussichtslos ist.

Wahrscheinlich hast du mit einfacher Post einen Anhörungsbogen bekommen. Da bin ich der Ansicht, die Bussgeldstelle muss beweisen, dass du diesen Bogen bekommen hast. Die Bussgeldstelle wird das bestreiten, der Richter wird auch genervt sein und auf der Seite der B ussgeldstelle sein.

Ich würde sagen , zahl erstmal das Bussgeld. Und überlege dir dann ob du da eine grosse Sache draus machen willst. Ich bin der Meinung, solange dir nichts zugestellt wurde kann man auch keine Verzugskosten verlangen.

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Wenn dir der erste Bescheid zugestellt wurde, dann gibt es ein Protokoll des Briefträgers in dem er genau schreibt an welchem Tag zu welcher Uhrzeit er den Bescheid in einem gelben Umschlag in welchen Briefkasten gesteckt hat. Du müsstest dann dieses Protokoll anzweifeln. Was ziemlich aussichtslos ist.

Wahrscheinlich hast du mit einfacher Post einen Anhörungsbogen bekommen. Da bin ich der Ansicht, die Bussgeldstelle muss beweisen, dass du diesen Bogen bekommen hast. Die Bussgeldstelle wird das bestreiten, der Richter wird auch genervt sein und auf der Seite der B ussgeldstelle sein.

Ich würde sagen , zahl erstmal das Bussgeld. Und überlege dir dann ob du da eine grosse Sache draus machen willst. Ich bin der Meinung, solange dir nichts zugestellt wurde kann man auch keine Verzugskosten verlangen.

Der Meinung bin ich auch. Das normale Bußgeld von 30€ habe ich schon vor zwei Monaten überwiesen. Es geht nur um den Restbetrag, welchen ich nicht einsehe, da ich keine Gelegenheit hatte es zu zahlen.

Ich glaube jetzt kann ich den Einspruch nicht mehr zurücknehmen. Ich habe ja auch eig. keinen Einspruch gegen den Bescheid, sondern nur gegen die Verzugskosten eingelegt. Dennoch stehe

ich nun wegen Einspruch gegen Bußgeldbescheid vor Gericht. Obwohl dieser bezahlt ist.

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Du müsstest eine "Einsetzung in den vorherigen Stand" beantragen. Ist sehr schwierig das durchzubekommen.

Oder das ganze zu einer Grundsatzfrage machen. Aber hast du dazu Lust? Halt mit Rechtswegegarantie kommen weil du nicht die Gelegenheit bekommen hast den Anhörungsbogen zu lesen. Und dann erstmal prüfen ob die Beweispflicht für den Zugang des Anhörungsbogens wirklich bei der Bussgeldstelle liegt.

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Man kann das auch so sehen, der Anhörungsbogen ist nur eine Kulanz der Bussgeldstelle. Du hast keinen Anspruch darauf vor Erlass des Bussgeldbescheides angehört zu werden.

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Auch wenn ich dir nicht helfen kann , möchte ich dir sagen , dass ich allergrößten Respekt vor dir habe.

Auch wenn es "nur" 28 Euro sind geht's hier ums Prinzip. Die deutschen Behörden nehmen sich Viel zu viel raus und ich könnte jedes mal an die decke gehen , wenn ich sowas höre.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass wir hier über eine richtige Gerichtsverhandlung sprechen.

Wäre schön , wenn du uns hier auf dem laufenden hältst und viel Erfolg wünsche ich dir.

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Was meint ihr? Mit was kann ich rechnen? Das ich bei Verurteilung gezwungen werde, die 28,50€ zu zahlen, wäre ja das eine. Aber wie realistisch ist es, dass es dabei bleibt? :/

Wegen sowas kann man vor Gericht kommen? Ich hatte mal sowas ähnliches, da wollten die mich in Erzwingungshaft tun, aber da hab ich gesagt, das ich das doch auf Raten abbezahle.

Aber du brauchst keine Bange haben, was schlimmes wird vor Gericht nicht passieren. Aber wenn du mir zwei Sachen sagst, kann ich dir vielleicht etwas besser sagen, was passieren kann:

Vor welches Gericht musst du, Amtsgericht? Wegen was musst du vor Gericht, was steht da in den Brief vom Gericht?

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Was meint ihr? Mit was kann ich rechnen? Das ich bei Verurteilung gezwungen werde, die 28,50€ zu zahlen, wäre ja das eine. Aber wie realistisch ist es, dass es dabei bleibt? :/

Wegen sowas kann man vor Gericht kommen? Ich hatte mal sowas ähnliches, da wollten die mich in Erzwingungshaft tun, aber da hab ich gesagt, das ich das doch auf Raten abbezahle.

Aber du brauchst keine Bange haben, was schlimmes wird vor Gericht nicht passieren. Aber wenn du mir zwei Sachen sagst, kann ich dir vielleicht etwas besser sagen, was passieren kann:

Vor welches Gericht musst du, Amtsgericht? Wegen was musst du vor Gericht, was steht da in den Brief vom Gericht?

"Sehr geehrter Herr xx, in der Bußgeldsache gegen sie wegen einer Verkehrsordnungwidrigkeit ist Termin zur Hauptverhandlung vor dem Richter in Bußgeldsachen ..... etc."

Es handelt sich um eine Hauptversammlung im Amtsgericht.

Danke bisher für die Antworten. Eastwood, genau darum geht es mir, ums Prinzip. Einfach so das doppelte verlangen,obwohl ich nichtmal eine Möglichkeit zum Bezahlen hatte, ist frech.

Natürlich werden die das alles anders sehen. Aber ich muss es vermutlich drauf ankommen lassen. Ich sehe es jetzt nicht ein & werde es auch nächste Woche nicht einsehen.

Danke auch an IC, ich suche morgen mal die Uni auf (Bin an einer Fachhochschule).

So oder so werde ich nächste Woche mal ein Update machen, was dabei rumgekommen ist. Ich bin gespannt.

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Ist halt ein Prinzip, wenn es Rechtsstreitigkeiten gibt soll ein Richter die Beteiligten persönlich anhören. Schriftlich wird der Termin nur vorbereitet.

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Du musst auch bedenken, die Bussgeldstelle hat sehr viel Erfahrung. Wenn die nicht sicher wären durchzukommen würden sie das Verfahren nicht betreiben. Aber vielleicht bauen die darauf, dass du den Termin verpasst.

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"Sehr geehrter Herr xx, in der Bußgeldsache gegen sie wegen einer Verkehrsordnungwidrigkeit ist Termin zur Hauptverhandlung vor dem Richter in Bußgeldsachen ..... etc."

Es handelt sich um eine Hauptversammlung im Amtsgericht.

ok, das ist nix wildes, da musste keine Bange haben, im schlimmsten Fall kriegste ein paar euro aufs Auge gedrückt, aber das kannste in Raten abbezahlen.

Wenn du morgen zu den Jurastudenten gehst, such dir ein, der schon Diplomjurist ist, und frag den ob der mit dir vor Gericht geht, so als Beistand, vor manche Gerichte dürfen die das schon, ob auch Amtsgericht, weiß ich aber nicht.

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Mach dir keine Sorgen. Geh hin und erkläre ruhig und sachlich wie es ablief. Pöbel auf keinen Fall herum. Zeig dich einsichtig und bereit dein Bußgeld zu zahlen.

Rechtsberatung dürfte dir wohl auch nicht sonderlich viel bringen.

Entweder kann die Behörde den Zugang nachweisen oder eben nicht.

edit: nimm am besten einen Nachweis mit, dass du die 30 gezahlt hast.

bearbeitet von uincom

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Hab einige Wirtschaftsjuristen an der Hand und die meinten, du hättest kaum Chancen. Grund ist, dass der Postbote in der Regel drauf scheißt, ob er seinen Job richtig erledigt oder nicht. Wenn du nichts erhalten hast, kannst du auch nicht zahlen - du bist hier im Recht. Das Ankommen der Post ist in der Zuständigkeit der Bußgeldstelle und der Post, nicht bei dir. Wenn du zum Beispiel direkt nach dem Vorfall ins Ausland gegangen wärst und der Postbote klingelt an der Tür, wozu er eigentlich verpflichtet ist, ein einfaches in den Briefkasten schmeißen reicht hier nicht aus, hast du keinerlei Verpflichtung und egal wie lang es dauert - verantwortlich sind immer noch Bußgeldstelle/Post. Problem dabei: den Postboten interessiert das nicht. Der vermerkt "Post abgegeben" und damit hat sich die Sache für ihn erledigt - eigentlich falsch, aber du hast kaum Chancen das Gegenteil zu beweisen, dass die Post eben nicht in deine Hände gelangt ist und in diesem Moment bist du eben verantwortlich.

Ist hochgradig lächerlich und ich wünsch dir viel Glück.

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Kinder. Wenn hier jemand fragen würde, wie er seine Gasheizung reparieren muss, würdet ihr ihm doch auch nicht: Ihm vorschlagen, eine Kettensäge zu nehmen oder auf den Gaslieferanten zu schimpfen. Dass der Dödelmann hier mit Halbwissen protzend herumdödelt, kann niemanden überraschen, der seine sonstigen Beiträge gesehen hat, aber das muss doch nicht andere dazu verleiten, gemeinsam mit ihm durch den Märchenwald zu ziehen.

Ob die 59,90 das Bußgeld sind oder ein Bußgeld plus Gebühren (wie es normal wäre...), können wir nicht beurteilen. Der erste "Bescheid" könnte ein Verwarnungsangebot gewesen sein. Dazu ist die Behörde nicht verpflichtet, und wenn man nicht drauf reagiert, kommt halt ein Bußgeldbescheid. Und eine gesonderte schriftliche Anhörung war womöglich entbehrlich, weil er den Verstoß bei der Anhörung durch die Polizeibeamten vor Ort eingeräumt hat. Und es kann auch alles ganz anders gewesen sein. Kann man sich viele Gedanken zu machen. Bringt aber nichts, ohne die Schriftstücke und die Ermittlungsakte mal gelesen zu haben.

Und ja, lieber TE, es kann teurer werden oder auch nicht. Sich drum zu kümmern war Zeit genug - gab´s niemanden, der auf Deine Post aufgepasst hat? Sicher, dass da nicht noch ein Brief während Deines Auslandsaufenthaltes gekommen ist?

Edit: Sei froh, dass bei dem Wendemanöver gerade kein anderes Auto kam, sonst hätte man auch ratzfatz ne Straßenverkehrsgefährdung draus machen können. Das wäre dann richtig ärgerlich gewesen.

bearbeitet von Geschmunzelt

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Du hättest dich etwas früher informieren sollen. Ich kann den Sachverhalt nicht völlig beurteilen, da ich den Eindruck habe,du weisst selbst nicht genau,ob der erste Anhörungsbogen mit PZU gekommen ist oder nicht.Willst du jetzt wegen rund 20 EUR vor Gericht auflaufen?

Überweise den Restbetrag heute.Druck den Beleg aus.Bereite die Rücknahme des Einspruchs vor.Ruf den Richter an. Sag ihm, dass du den Betrag überwiesen hast und auf die Verhandlung gerne verzichten würdest. Schleim ruhig ein bisschen rum.Der wird froh sein,keine Hauptverhandlung wegen so einem Mist zu führen. Faxe anschließend die Einspruchsrücknahme mit Zahlungsnachweis und bete, dass nicht bereits weitere Kosten entstanden sind. Dann schließe eine Rechtsschutzversicherung ab und gehe beim nächsten juristischen Problem unmittelbar zum Anwalt.

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Du musst auch bedenken, die Bussgeldstelle hat sehr viel Erfahrung. Wenn die nicht sicher wären durchzukommen würden sie das Verfahren nicht betreiben. Aber vielleicht bauen die darauf, dass du den Termin verpasst.

Die haben die Erfahrung, dass Leute Angst haben vor Gerichtsverhandlungen .

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Leute, das kann doch so nicht sein.

Wenn wir einen Vertrag kündigen, dann müssen wir das per Einwurfeinschreiben machen. Strafzettel werden mit normalen Briefen versandt und da ist ein 100%ige Zustellung gewährleistet...

Das eine sind Ämter und das andere sind Privatpersonen - wo ist hier die Gerechtigkeit.

Ich würde das Durchziehen (okay erst einmal fachlich beraten lassen, von Leuten die das wirklich verstehen) - Angst brauchst Du keine zu haben.

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